Beistandschaft JA, Firmenwagen, Kind fast volljährig

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    • AnnaSophie wrote:

      hallo,

      ich würde die meldebescheinigung von Junior an das Jugendamt senden und parallel Kindergeld beantragen.
      Und dem Jugendamt mitteilen, dass du nun der unterhaltsberechtigte Elternteil bist und die Mutter seit Xx.xx.2026 barunterhaltspflichtig sei. Sie mögen bitte die Mutter zur einkommensauskunft auffordern.

      Du würdest nunmehr keine Unterlagen von dir übersenden, da diese nicht relevant seien.

      Sophie
      :) Sehr gut!!! Genau das würde ich auch machen.
      VG
      Theo
    • Tatsächlich habe ich das Gesetz auch vorhin entdeckt. Verstehe nur nicht, warum mir das Bürgeramt hier per E-Mail eine andere Information gibt.

      Gut, Termin steht, wir probieren es. Mal schauen was passiert, aber das würde natürlich alle Probleme lösen.

      Danke für euren Input!
    • Bezüglich Firmenwagen habe ich gerade nochmal in meinen Berechnungen gekramt.

      Ich habe hier so gerechnet, dass ich praktisch das netto hatte zzgll. dem geldwerten Vorteil dann (1%). Da im netto der geldwerte Vorteil versteuert ist müsste, wenn mich meine Logik nicht täuscht, die Steuerlast berücksichtigt sein.

      Aber das wird bei dir sowieso obsolet. Ummelden, fertig. Wegen des Ausweises einfach mal beim Bürgerbüro vorbeigehen. Die kennen doch solche Konstellationen und haben dafür oftmals Lösungen (z.b., dass du eine Erklärung unterschreibst, dasss der Ausweis nicht zugänglich ist und die einfach einen neuen ausstellen. Damit wird der alte ja ungültig). Hast du die Geburtsurkunde? Auch die gibt´s als Nachbestellung.
    • hallo,

      ja, normalerweise reicht der Ausweis vom Junior.

      bezüglich wohnungsgeberbescheinigung: in Berlin hat meine für meine Tochter ausgereicht. Aber klar, kann das auch vom Vermieter kommen. Aber ich denke, bei minderjährigen ist das auch über die Eltern möglich. Denn der Minderjährige kann ja keine eigene Wohnung anmieten. Und ein Vermieter kann den Einzug ja auch nich verbieten. Wenn der Vermieter schnell ist, dann würde ich die dort anfordern. Wenn es dort lange dauert würde ich das selbst machen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Fox wrote:

      Das JA selbst rät mir, auf Verzögerungstaktik zu setzen, was wohl heißt, dass ich die geforderten Unterlagen erst einmal nicht schicke, damit man mich erneut erinnern / darum bitten muss. Dennoch scheint es wohl nur noch eine Zahl zu sein die fehlt, um die Berechnung abzuschließen.
      Der vom Jugendamt eingesetzte Beistand weiß ganz genau, dass die Mutter aufgrund des Obhutswechsels des Kindes keine Vertretungsbefugnis mehr inne hat und somit auch nicht mehr antragsberechtigt in Hinblick auf eine Beistandschaft ist. Die Beistandschaft ist quasi kraft Gesetzes beendet, der Beistand wird also gar nicht weiter tätig werden. Sollte die Mutter noch Forderungen gegen den Vater haben, müsste sie diese selbst durchsetzen.

      AnnaSophie wrote:

      Sie mögen bitte die Mutter zur einkommensauskunft auffordern.
      Aufgrund der kurz bevorstehenden Volljährigkeit des Kindes macht die Beantragung einer Beistandschaft durch den Vater m.E. nicht mehr viel Sinn. Sollte der Vater für die Zeit ab Obhutswechsel Unterhaltsansprüche gegen die Mutter geltend machen wollen, so würde ich vorschlagen diese Ansprüche durch nachweisliche Aufforderung zur Auskunft zu sichern (§ 1613 BGB). Dieser Auskunftsanspruch würde zusammen mit dem Unterhaltsanspruch in Kürze auf das dann volljährige Kind übergehen.
    • so-ist-das wrote:

      Aufgrund der kurz bevorstehenden Volljährigkeit des Kindes macht die Beantragung einer Beistandschaft durch den Vater m.E. nicht mehr viel Sinn.
      So ist es und ganz ehrlich, ich werde hier auch gar nicht aktiv werden. Ich will dass der Junior zukünftig ruhe hat und sich auf seine Zukunft konzentrieren kann. Das Thema Familienkasse muss geklärt werden, das Geld soll er mit 18 bekommen. Was die KM dem Junior als Taschengeld überweist, muss sie selbst wissen. Wenn Sie ihn nicht unterstützt, wird das Verhältnis vermutlich auch nicht mehr besser. Ich für mich persönlich will hinter der Sache nur meinen Haken machen.

      Für mich zählt, dass es dem Junior mental gut geht. Das Thema Kohle kann mir gestohlen bleiben.
    • Familienkasse würde ich sofort und nachweislich tätig werden (via Portal, bloß keine Briefe schicken).
      Bei mir dauert der Kindergeldwechsel mit dem heutigen Tag genau 6 Monate und es wird wahrscheinlich immer noch fleißig an die Exe ausgezahlt trotz eindeutiger Aktenlage.
      Da noch weitere Belege angefordert wurden gehe ich das Risiko einer Untätigkeitsklage (2 Dienst- bzw. Fachaufsichtsbeschwerden sind schon mit einem simplen Entschuldigungsschreiben beantwortet) erst ein 6 Monate nach dem letzten übersandten Beleg.

      Was ich damit sagen will: wenn die Familienkasse bummelt oder einfach auf Durchzug stellt, bist erstmal 6-9 Monate ohne Kindergeld. (bei mir summiert es sich bald inklusive rückwirkende Forderung auf über 3000 Euro).
    • Hallo zusammen,

      es gibt gute Nachrichten. Die KM hat die Beistandschaft zum 01.04. beenden lassen, vermutlich nach rechtlicher Beratung und der Angst, eventuell doch selbst mal Zahlmeister spielen zu müssen.

      An dieser Stelle noch einmal vielen Dank für eure Ratschläge, Tipps und auch den damit einhergehenden mentalen Beistand. Ihr seid eine tolle Truppe!

      Ich wünsche allen Müttern und Vätern, dass ihnen diese Thematik erspart bleibt. Bleibt bitte alle Gesund!

      Fox meldet sich hiermit ab.
    • Hallo liebe Gemeinschaft,

      man möchte meinen, dass sich bei mir mit Einzug des Bubs alles beruhigt hat, aber weit gefehlt.

      Die KM lässt nichts unversucht und kommt mir jetzt (nachträglich) mit den Kosten für Zahnspange. Speziell beim vierstelligen Nichtkassenanteil und verlangt eine Beteiligung von mir.

      Man muss dazu sagen, dass ich hinsichtlich der Kosten für den Nichtkassenanteil nie gefragt oder involviert wurde. Die KM selbst bezahlt ein aberwitziges "Taschengeld" von 50€ pro Monat (ist also weit weg von der DT), KG Antrag läuft immer noch und wir hoffen, dass wenigstens das Geld bald auf dem Konto vom Jungen erscheint.

      Frage:
      Da der Bub bei mir wohnt und ich somit sowieso fast alle Kosten trage (inkl. Schulgeld, Öffis, etc)... zu was bin ich verpflichtet? Ich weiß, dass das Thema unter "Sonderbedarf / Mehrbedarf" läuft und habe auch schon etwas von "Ausgleichsanspruch" gelesen. Da die KM hier aber mal wieder nur die Hand aufhält, selbst aber nichts leistet, will ich mich daran eigentlich nicht beteiligen.
    • hallo,

      da die Mutter den Vertrag unterschrieben hat, muss sie auch dafür aufkommen.
      Ich würde ihr erläutern, dass du den Vertrag sehen. Willst und dann entscheiden wirst ob und wie du dich beteiligen wirst. Und du bittest darum, was regulär von der Kasse finanziert wird und was dann an eigenbeteiligung anfällt.
      Nach Abschluss der Behandlung wird die eigenbeteiligung von der Kasse, die notwendig ist, zurückerstattet. Also bekommt sie das Geld ja irgendwann wieder. Wenn sie aber die absolute luxusvariante gewählt hat, dann soll sie das auch selbst zahlen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Haarscharf aufpassen dabei.

      Meine Ex hat mich die Eigenbeteiligung fleißig jahrelang zahlen lassen, ich habe sogar noch in gutem Glauben die Schlussrechnung an den behandelnden Kiefernorthopäden überwiesen, dann alle Unterlagen nach Abschluss der Behandlung bei der Krankenkasse selbst zusammengestellt und eingereicht

      und ratet mal, wem die Krankenkasse die Eigenbeteiligung zurück überwiesen hat. Meine Ex hatte das Kind einfach bei derselben Krankenkasse gelassen, aber auf sich "umgemeldet". Meine Tochter war damit nicht mehr bei mir versichert sondern bei ihr.

      Mit diesem Schachzug habe ich zusätzlich null Informationen von der Krankenkasse erhalten (die haben sich einen Teufel um gemeinsames Sorgerecht geschert).
      Erst nach anwaltlicher Intervention (was wiederum Geld gekostet hat) hat mir meine Ex zähneknirschend die Eigenbeteiligung erstattet. Die Krankenkasse hat sich locker zurückgelehnt, die hatten schuldbefreiend gezahlt (ob wirklich an meine Ex oder gar an meine Tochter, das weiß ich nicht mal, auch hier hat die Krankenkasse hinter dem Deckmantel DSGVO keine Infos rausgegeben.
    • Maccie wrote:

      Haarscharf aufpassen dabei.

      Meine Ex hat mich die Eigenbeteiligung fleißig jahrelang zahlen lassen, ich habe sogar noch in gutem Glauben die Schlussrechnung an den behandelnden Kiefernorthopäden überwiesen, dann alle Unterlagen nach Abschluss der Behandlung bei der Krankenkasse selbst zusammengestellt und eingereicht

      und ratet mal, wem die Krankenkasse die Eigenbeteiligung zurück überwiesen hat. Meine Ex hatte das Kind einfach bei derselben Krankenkasse gelassen, aber auf sich "umgemeldet". Meine Tochter war damit nicht mehr bei mir versichert sondern bei ihr.

      Mit diesem Schachzug habe ich zusätzlich null Informationen von der Krankenkasse erhalten (die haben sich einen Teufel um gemeinsames Sorgerecht geschert).
      Erst nach anwaltlicher Intervention (was wiederum Geld gekostet hat) hat mir meine Ex zähneknirschend die Eigenbeteiligung erstattet. Die Krankenkasse hat sich locker zurückgelehnt, die hatten schuldbefreiend gezahlt (ob wirklich an meine Ex oder gar an meine Tochter, das weiß ich nicht mal, auch hier hat die Krankenkasse hinter dem Deckmantel DSGVO keine Infos rausgegeben.
      Das kommt ja noch dazu, ich weiß jetzt schon, dass ich meine Beteiligung an den 20% Eigenanteil (welche nach erfolgreicher Behandlung zurückbezahlt werden), nie wieder sehen werden.
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