Beistandschaft JA, Firmenwagen, Kind fast volljährig

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    • Beistandschaft JA, Firmenwagen, Kind fast volljährig

      Hallo zusammen,

      ich habe mich zwar durch das Forum gearbeitet, aber auch Anhieb nichts gefunden, was meine Fragen adäquat beantwortet.

      Ich hatte bis dato eine private Vereinbarung mit der KM bzgl. Unterhalt, welche pünktlich und regelmäßig gezahlt wurde. Für das Kind gab es zusätzlich Taschengeld, auch wenn das hier keine Rolle spielt und dem JA sowieso egal ist. Ich hab nun, kurz vor Vollendung der Volljährigkeit des Kindes (keine 4 Monate mehr) ein schreiben vom Jugendamt bzgl. Beistandschaft erhalten und muss Auskunft geben. Wie ihr euch denken könnt, ist das Verhältnis zur KM nicht das beste, ich sehe mich eher als zur Verfügung stehendes Girokonto, das nur angesprochen wird, wenn Kosten anfallen, bei etwaigen Mitbestimmungen bleibe ich außen vor und wenn ich meine Meinung zu etwas sage... na ja, man sieht was dabei herauskommt.

      In diesem Zusammenhang habe ich 2 Fragen.

      1. Ich habe einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung (1% Regelung, 465 € Brutto pro Monat). Auf der Verdienstauskunft gebe ich den Nettobetrag an, auch wenn die 465€ dann noch einmal abgezogen werden und der tatsächliche Auszahlungsbetrag niedriger ausfällt. Richtig so weit? Findet hier dann vom JA noch einmal Nachberechnung statt oder werden die vollen 465€ angesetzt, auch wenn mir diese Netto gar nicht zur Verfügung stehen? Die Diskussion um den geldwerten Vorteil müssen wir nicht starten, der Hintergrund ist mir klar und verständlich, mich interessiert eher die Berechnung des JA.

      Wäre es sogar sinnvoller, den Auszahlungsbetrag anzugeben und das JA selbst rechnen zu lassen?

      2. Das Kind wird in wenigen Monaten volljährig, ich vermute, dass mit Berechnung des Unterhalts (vermutlich nicht vor Ende Januar, Anfang Februar) auch direkt eine Urkunde ins Haus flattert, die höchstwahrscheinlich unbefristet ist. Da bis zum Zeitpunkt der Volljährigkeit dann aber nur noch Wochen oder Monate liegen und sowieso eine Neuberechnung stattfinden muss, will ich diese Urkunde so eigentlich nicht unterschreiben. Was glaubt ihr, wie erfolgreich ich damit wäre, auf eine Befristung zu pochen?

      Ich bedanke mich vorab für eure Hilfe.

      LG
    • hallo,

      bezüglich Firmenwagen, ich würde das mal so angeben wie du und dann abwarten.

      Was die Urkunde angeht, da musst du selbst vorstellig werden zum unterschreiben.
      Hier kannst du logischerweise etwas Zeit schinden bzw. Wenn es nur noch Wochen sind auf eine befristete Urkunde bestehen. Klar könnte die Mutter dann gegen die Befristung klagen, aber das würde ja nicht vor Beginn der Volljährigkeit entschieden werden. Und ab 18 ist das Kind dafür verantwortlich. Und wie du schon gesagt hast, ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig und das Kindergeld wird komplett angerechnet.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      vielen Dank vorab, dass du dir die Zeit genommen hast.

      AnnaSophie wrote:

      ich würde das mal so angeben wie du und dann abwarten
      Du meinst also den Nettobetrag und nicht den Auszahlungsbetrag?

      Bzgl. Urkunde: Das wusste ich noch nicht, danke für die Info!


      AnnaSophie wrote:

      Klar könnte die Mutter dann gegen die Befristung klagen, aber das würde ja nicht vor Beginn der Volljährigkeit entschieden werden.
      Ich würde ihr das sogar zutrauen, aber bis dann ein Termin vor Gericht gefunden ist, wäre es Herbst. Hier stellt sich mir dann auch die Frage: Beschäftigt sich ein Gericht dann überhaupt noch damit bzw. kann es rückwirkend eine solche Entfristung festlegen, wenn das Kind zum Zeitpunkt des Urteils bereits die Volljährigkeit erreicht hat? Am Ende des Tages müsste das Kind seinen Anspruch ja sowieso alleine durchsetzen, da sowohl die KM als auch das JA raus sind. Die Krux an der Geschichte ist, dass mein Kind diesen ganzen Hoax gar nicht möchte, wir haben ein sehr gutes Verhältnis, sehen uns Regelmäßig auch über die Wochenenden und die finanzielle Unterstützung ist ab 18 schon lange geklärt (auch wenn ich mich dann nochmal mit ihm an einen Tisch setze und ganz genau aufzeige, was ihm zustehen würde).

      LG
    • ReFlex wrote:

      Die Krux an der Geschichte ist, dass mein Kind diesen ganzen Hoax gar nicht möchte, wir haben ein sehr gutes Verhältnis, sehen uns Regelmäßig auch über die Wochenenden und die finanzielle Unterstützung ist ab 18 schon lange geklärt (auch wenn ich mich dann nochmal mit ihm an einen Tisch setze und ganz genau aufzeige, was ihm zustehen würde).
      Ab Eintritt der Volljährigkeit kann die Mutter das "Kind" nicht mehr vertreten. Der Beistand vom Jugendamt übrigens auch nicht.

      Das Kind müsste in ein bereits laufendes gerichtliches Unterhaltsverfahren eintreten, um es weiterzuführen. Es müsste also gegen seinen Vater vorgehen. Dieses Kind hier macht das sicherlich nicht, hätte aber die Kosten des dann vom Gericht einzustellenden Verfahrens am Hals. Das alles weiß der Beistand und wird deshalb auch gar nicht mehr großartig in Sachen Titel tätig werden. Was der Beistand jetzt gerade macht, das gehört zu seinen Aufgaben bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt, dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Der findet es bestimmt auch nicht toll, so kurz vor der Volljährigkeit noch im Auftrag dieser Mutter loslegen zu müssen.

      In diesem Fall wäre übrigens auch eine unbefristete Urkunde überhaupt kein Problem. Die Mutter wäre ab Volljährigkeit nicht mehr befugt, aus einem Titel zu vollstrecken. Das volljährige Kind händigt den Titel einfach seinem Vater aus und damit wäre der Drops gelutscht.
    • Positiv ist, dass du dir mit deinem Kind einig bist wie es mit dem Unterhalt ab 18 weitergeht und es die aktuelle Vorgehensweise der Mutter ebenfalls nicht befürwortet.

      Ist dem Kind klar, dass ab 18 dann auch die Mutter mit im Boot ist und ihren Anteil leisten muss?

      4 Monate sollte sich das Thema mit dem JA verzögern/aussitzen lassen.
      Welche Frist hat das JA für eine Rückmeldung genannt?
      Diese gerne ein paar Tage verstreichen lassen, dann den Bogen nur halb ausgefüllt zurücksenden und direkt schriftlich per Brief Fragen stellen wie du die offenen Felder ausfüllen sollst. Denk dir etwas aus.
      Bis dann eine Antwort da ist dauert es wieder. Diese Frist dann auch maximal ausreizen bzw. überziehen. Dann erneut schriftlich Fragen stellen oder den Bogen ausgefüllt zurücksenden und "vergessen" die Nachweise wie Gehaltsabrechnung etc. beizufügen. So lässt sich das schön verzögern.
      Oder zwischendurch fragen ob es Sinn macht direkt den Unterhalt ab 18 auszurechnen und sie dann auch die Unterlagen von der Mutter anfordern. Dir wird schon etwas einfallen.
      Oder ggfs nach x Wochen, kurz vor dem 18. Geburtstag Bereitschaft zeigen und einen Termin zur Unterzeichnung der Urkunde vereinbaren. Diesen dann kurzfristig absagen etc. pp

      Auf keinen Fall aber eine unbefristete Urkunde unterschreiben. Die Mutter weiß auch, dass diese dann zunächst gültig hat und sie dann so lange ihre Daten nicht mitteilen muss.

      Das Wichtigste ist allerdings, dass du dich mit deinem Kind geeinigt hast welchen Betrag du ab 18 bezahlst.
    • Michael3 wrote:

      Auf keinen Fall aber eine unbefristete Urkunde unterschreiben. Die Mutter weiß auch, dass diese dann zunächst gültig hat und sie dann so lange ihre Daten nicht mitteilen muss.
      Doch @ReFlex, selbstverständlich auch im Falle des Bestehens eines unbefristeten Titels müsste der ehemals betreuende Elternteil seiner Auskunftsverpflichtung (über Einkommen und Vermögen) zum Zwecke der Berechnung des Volljährigenunterhalts nachkommen.

      Aber die bisher beschriebenen Verzögerungsstrategien könntest du im geeigneten Rahmen durchaus einsetzen. Wenn es denn überhaupt noch zum Beurkundungsverlangen kommen sollte.

      Noch eine: Vielleicht fragst in deiner allerersten Post beim Beistand an, ob er freundlicherweise auch gleich den Unterhalt ab Volljährigkeit mit berechnen könnte. Das machen Beistände manchmal tatsächlich. Ein netter JA-Mitarbeiter hat davon mal in Foren erzählt.
    • so-ist-das wrote:

      Michael3 wrote:

      Auf keinen Fall aber eine unbefristete Urkunde unterschreiben. Die Mutter weiß auch, dass diese dann zunächst gültig hat und sie dann so lange ihre Daten nicht mitteilen muss.
      Doch @ReFlex, selbstverständlich auch im Falle des Bestehens eines unbefristeten Titels müsste der ehemals betreuende Elternteil seiner Auskunftsverpflichtung (über Einkommen und Vermögen) zum Zwecke der Berechnung des Volljährigenunterhalts nachkommen.
      ja, der Zusatz "wenn die Mutter vom Kind nicht direkt aufgefordert wird alles offenzulegen". Das Kind müsste dann auch gegen Mutter und Vater klagen, wenn zB die Mutter sich weigert ihre Einkünfte offenzulegen. Die Mutter wäre dann durch die unbefristete Urkunde sicher, dass das Kind Unterhalt vom Vater einfordern kann.

      Ämter benötigen auch immer eine gewisse Zeit bis sie antworten, sie tragen also auch selbst dazu bei, dass sie das Thema vor dem 18. Geburtstag erledigt haben könnten...
    • Guten Abend zusammen,

      vielen Dank für eure Tipps und Ratschläge, das hat mich die letzten Nächte auf jeden Fall wieder besser schlafen lassen. Ich werde im ersten Schritt keine Beläge mitschicken, die Verdienstauskunft falsch ausfüllen und per schreiben fragen, ob dies soweit richtig ist. Im nächsten Schritt schicke ich dann die korrigierte Version sowie ein paar Nachweise, aber nicht vollständig (sind ja auch ganz schön viele Zettel, die man da ausdrucken muss).

      Am Ende des Tages war es auch meine Strategie, hier auf das einzige Ass zu setzen, dass ich im Ärmel habe, die Zeit.

      Eine kurze weitere Frage: Das JA hat mich aufgefordert, den Mindestunterhalt ab Dezember zu zahlen (was ich bis dahin eh schon fast getan habe). Mit der Berechnung wird dieser Betrag zu 99% noch höher ausfallen. Kann die Mutter auch dann noch "vollstrecken", wenn das Kind 18 ist, da der Antrag ja vorher gestellt wurde? Die Frage ist rein rhetorisch, ich werde mich auf keinen Ärger einlassen und meiner Pflicht nachkommen, aber interessieren würde es mich schon.

      Grüße und DANKE nochmal!
    • ReFlex wrote:

      Kann die Mutter auch dann noch "vollstrecken", wenn das Kind 18 ist, da der Antrag ja vorher gestellt wurde?

      Nein, denn:

      so-ist-das wrote:

      Ab Eintritt der Volljährigkeit kann die Mutter das "Kind" nicht mehr vertreten. Der Beistand vom Jugendamt übrigens auch nicht.

      und:

      so-ist-das wrote:

      In diesem Fall wäre übrigens auch eine unbefristete Urkunde überhaupt kein Problem. Die Mutter wäre ab Volljährigkeit nicht mehr befugt, aus einem Titel zu vollstrecken. Das volljährige Kind händigt den Titel einfach seinem Vater aus und damit wäre der Drops gelutscht.

      The post was edited 1 time, last by so-ist-das ().

      • Hallo zusammen,

      so oder so), also "gutes Verhältnis zum Kind" hin odet her würde ich(!) auf den letzten metern bis zur Volljährigkeit des Kindes einen unbefristeten Titel vermeiden...
      Die rechtliche Wirkung, welche ein unbefristeter Titel entfaltet ist bei 4 Monaten bis zur Volljährigkeit die gleiche, wie bei 18 Jahren bis zur Volljährigkeit.
      Insofern bin ich ganz bei @AnnaSophie..., und würde jede Möglichkeit der Verzögerung nutzen...
      Auch hier:

      so-ist-das wrote:

      Ab Eintritt der Volljährigkeit kann die Mutter das "Kind" nicht mehr vertreten.
      bin ich nicht ganz bei Dir...
      Was ist, wenn(!) das Kind der KM ein Vollmacht erteilt?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 wrote:

      also "gutes Verhältnis zum Kind" hin odet her würde ich(!) auf den letzten metern bis zur Volljährigkeit des Kindes einen unbefristeten Titel vermeiden...

      Kakadu59 wrote:

      Was ist, wenn(!) das Kind der KM ein Vollmacht erteilt?

      menno, versteh mich doch nicht falsch, @Kakadu59 . Ich wollte @ReFlex doch gar keine neue unbefristete Urkunde aufschwatzen. Ich wollte lediglich sagen, dass eine heute bereits existierende unbefristete Urkunde für ihn kein Problem wäre. Weil ich davon ausgehe, dass ein Kind mit einem so guten Draht zum Vater den Vorteil dieser Urkunde bei einer Abänderung nicht ausnutzen wird. Und ein solches Kind wird nach seinem 18. Geburtstag seiner Mutter auch keine Vollmacht erteilen! So war das gemeint.

      Es tut mit leid, dass du persönlich besonders schlechte Erfahrungen mit Mutter und Kind gemacht hast und zu allem Überfluss auch noch bei einem ganz miesen OLG-Richter gelandet bist.

      The post was edited 2 times, last by so-ist-das ().

    • ReFlex wrote:

      und die KM kann mit Beginn des 18. Lebensjahr die Differenz nicht mehr einfordern?
      Ab dem 18. Geburtstag des Kindes, also der Vollendung des 18. Lebensjahres, kann die Mutter ohne Vollmacht nichts mehr fordern, auch keine Rückstände aus Zeiten der Minderjährigkeit. Das ist dann alles Sache des volljährigen Kindes!

      The post was edited 1 time, last by so-ist-das ().

    • Kakadu59 wrote:

      Was ist, wenn(!) das Kind der KM ein Vollmacht erteilt?
      Bei der KM würde ich niemals nie sagen, aber wie gesagt werde ich einen unbefristeten Titel (bzw. Urkunde) auf jeden Fall vermeiden, soweit wird es nicht kommen. Und dass ich mit dem Kind dann noch einmal bzgl. einiger Themen (inkl. Vollmacht) sprechen werde, steht auch schon fest.

      Ich schicke die nun halb ausgefüllte Verdienstbescheinigung mit Anschreiben bzgl. Fragen zum Ausfüllen ohne sonstige Belege oder Dokumente an das JA und schaue, wann die antworten. In der Hauptstadt mahlen die Mühlen ja etwas langsamer und ich bin gespannt, ob ich überhaupt noch vor Ende des Jahres eine Antwort erhalte. Meine Bereitschaft signalisiere ich damit ja, daraus dürfte mir das JA dann auch keinen Strick drehen können.

      so-ist-das wrote:

      Ab dem 18. Geburtstag des Kindes, also der Vollendung des 18. Lebensjahres, kann die Mutter ohne Vollmacht nichts mehr fordern, auch keine Rückstände aus Zeiten der Minderjährigkeit. Das ist dann alles Sache des volljährigen Kindes!
      Ich danke dir für die Info. Ihren Mindestunterhalt soll die KM dennoch erhalten, ich hoffe es kommt auch beim Kind an. Ich will mir nicht nachsagen lassen müssen, ich würde meiner Verpflichtung nicht nachkommen.
    • Hallo zusammen,

      inzwischen ist einiges passiert und ich wollte euch erneut um Rat Fragen.

      Die Berechnung des JA ist immer noch im Gange bzw. wurde ich informiert, dass ein vorläufiger Bescheid vorliegt (ich kenne keine Zahlen, man möchte noch Unterlagen von mir). Inzwischen hat sich mein Sohn nun aber so mit der KM verstritten, dass er im März zu mir gezogen ist. Ich habe auch das JA darüber informiert bzw. sogar den telefonischen Kontakt gesucht und die Sachlage dort geschildert. Man versteht mich, glaub mir auch, will aber keine "Aussage" des Kindes wegen Minderjährigkeit. Leider kann man wohl (deren Aussage), ohne eine Information der KM per E-Mail bzw. Ummeldung nichts machen. Die KM weigert sich, den Umzug zu kommunizieren.

      Das JA selbst rät mir, auf Verzögerungstaktik zu setzen, was wohl heißt, dass ich die geforderten Unterlagen erst einmal nicht schicke, damit man mich erneut erinnern / darum bitten muss. Dennoch scheint es wohl nur noch eine Zahl zu sein die fehlt, um die Berechnung abzuschließen.

      Das es nun aber nur noch wenigen Wochen bis zum 18. sind, überlege ich, was ich noch tun könnte. Mittels KI habe ich das Thema auseinander genommen, diese Rät mir, Widerspruch gegen den Vorläufigen Bescheid einzulegen mit Bezug auf den veränderten Lebensmittelpunkt. Außerdem kann laut KI wohl auch mein Sohn verlangen (selbst wenn er "noch" nicht 18 ist), in der Sache angehört zu werden. Dieses Schreiben, ebenfalls durch KI erstellt, soll ich in meiner E-Mail anhängen.

      Was würdet ihr machen? Wollt ihr die Textvorschläge einmal sehen? Für eure Ratschläge bin ich sehr dankbar.
    • hallo,

      ich würde die meldebescheinigung von Junior an das Jugendamt senden und parallel Kindergeld beantragen.
      Und dem Jugendamt mitteilen, dass du nun der unterhaltsberechtigte Elternteil bist und die Mutter seit Xx.xx.2026 barunterhaltspflichtig sei. Sie mögen bitte die Mutter zur einkommensauskunft auffordern.

      Du würdest nunmehr keine Unterlagen von dir übersenden, da diese nicht relevant seien.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Anna,

      danke für deinen Ratschlag. Leider kann ich keine Ummeldung ohne Vollmacht und Personalausweiskopie der KM durchführen, diese Vollmacht will sie mir nicht unterschreiben und an die Kopie des Persos brauche ich gar nicht erst zu denken.

      Die Unterschrift auf dieser Vollmacht würde dem JA sogar schon als Bestätigung reichen.
    • hallo,

      Junior kann jetzt aber mit 16 schon selbst zum bürgeramt gehen und die ummeldung machen.
      Er hat ja einen Ausweis, der auch aktualisiert werden muss auf die neue Adresse.

      nach dem bundesmeldegesetz §17 Abs. 3 müssen Eltern unter 16jährige ummelden.
      Entsprechend kann Junior mit Ausweis und wohnungsgeberbescheinigung (von dir) oder du gehst mit, sich zu dir ummelden.
      Wenn das bürgeramt dies verweigert, willst du die Rechtsgrundlage wissen, da Junior nach §17 BMG Abs. 2 verpflichtet ist, sich nach einem Umzug binnen zwei Wochen umzumelden.

      Sophie
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