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Schwarmwissen ist gefragt!
Ich werde am 31.03.2026 pensioniert und habe einen Versorgungsausgleich an meine geschiedene Frau zu leisten.
Die Ehe wurde am 13.09.1999 geschieden, aber aus dieser Ehe stammen zwei Kinder (geb. 14.10.1989 / 30.04.1993).
Nun meine Fragen:
1. Macht es aufgrund der gesetzlichen Neuregelung der Mütterrente (ich glaube aus 2014) Sinn, eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs mit dem Ziel der anteiligen Uebertragung der Muetterrente vornehmen zu lassen?
2. Falls es Sinn macht, bei welchem Gericht / Familiengericht muss dieser Antrag gestellt werden?
3. Meine geschiedene Frau arbeitet noch weitere sechs Jahre und geht erst 2031 in Rente. Gibt es bis dahin eine rechtliche Chance, den Abzug des berechneten Versorgungsausgleich von meiner Pension auszusetzen, da sie ja erst Jahre nach mir den Versorgungsausgleich erhalten wird? Falls ja, auch hier die Frage nach dem Antragsweg (Familiengericht) und ob es einen Zwang gibt einen Anwalt einzuschalten?
Vielen Dank vorab und eine schoene Vorweihnachtszeit!
Ich werde am 31.03.2026 pensioniert und habe einen Versorgungsausgleich an meine geschiedene Frau zu leisten.
Die Ehe wurde am 13.09.1999 geschieden, aber aus dieser Ehe stammen zwei Kinder (geb. 14.10.1989 / 30.04.1993).
Nun meine Fragen:
1. Macht es aufgrund der gesetzlichen Neuregelung der Mütterrente (ich glaube aus 2014) Sinn, eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs mit dem Ziel der anteiligen Uebertragung der Muetterrente vornehmen zu lassen?
2. Falls es Sinn macht, bei welchem Gericht / Familiengericht muss dieser Antrag gestellt werden?
3. Meine geschiedene Frau arbeitet noch weitere sechs Jahre und geht erst 2031 in Rente. Gibt es bis dahin eine rechtliche Chance, den Abzug des berechneten Versorgungsausgleich von meiner Pension auszusetzen, da sie ja erst Jahre nach mir den Versorgungsausgleich erhalten wird? Falls ja, auch hier die Frage nach dem Antragsweg (Familiengericht) und ob es einen Zwang gibt einen Anwalt einzuschalten?
Vielen Dank vorab und eine schoene Vorweihnachtszeit!