Neuberechnung Versorgungsausgleich aufgrund Mütterrente

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    • Neuberechnung Versorgungsausgleich aufgrund Mütterrente

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      Schwarmwissen ist gefragt!

      Ich werde am 31.03.2026 pensioniert und habe einen Versorgungsausgleich an meine geschiedene Frau zu leisten.
      Die Ehe wurde am 13.09.1999 geschieden, aber aus dieser Ehe stammen zwei Kinder (geb. 14.10.1989 / 30.04.1993).

      Nun meine Fragen:
      1. Macht es aufgrund der gesetzlichen Neuregelung der Mütterrente (ich glaube aus 2014) Sinn, eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs mit dem Ziel der anteiligen Uebertragung der Muetterrente vornehmen zu lassen?
      2. Falls es Sinn macht, bei welchem Gericht / Familiengericht muss dieser Antrag gestellt werden?
      3. Meine geschiedene Frau arbeitet noch weitere sechs Jahre und geht erst 2031 in Rente. Gibt es bis dahin eine rechtliche Chance, den Abzug des berechneten Versorgungsausgleich von meiner Pension auszusetzen, da sie ja erst Jahre nach mir den Versorgungsausgleich erhalten wird? Falls ja, auch hier die Frage nach dem Antragsweg (Familiengericht) und ob es einen Zwang gibt einen Anwalt einzuschalten?

      Vielen Dank vorab und eine schoene Vorweihnachtszeit!
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      hallo,

      rein theoretisch kannst du einen neuen Versorgungsausgleich beantragen. Dieser passiert nur auf Antrag, muss beim Gericht eingereicht werden.
      Es gibt aber zwei Haken: erst einmal muss das mindestens 5% des ausgleichsbetrages betragen. Und zum anderen wird der ganze Versorgungsausgleich noch einmal aufgeschnürt. Das kann auch Nachteile haben.
      BGH, Beschl. v. 23.08.2023 – XII ZB 202/22

      bezüglich deines Wunsches die Pension bis zum renteneintritt deiner Exfrau voll zu erhalten, vermute ich mal, dass dieses nicht möglich ist. Denn diese Punkte/Ansprüche wurden ja übertragen und ihrem Renteneintrittsalters gutgeschrieben. Das müsste ja rückgängig gemacht werden für eine bestimmte Zeit. Und dadurch würden auf dem Papier bis zum renteneintritt ihre Ansprüche als deutlich niedriger dargestellt werden. Die sind final abgegeben.

      und was die mütterrente angeht, da bist du beweispflichtig und musst das Verfahren über einen Anwalt am Gericht beginnen. Ich denke mal, dass dies komplex ist. Zumal, wenn du ggf. eine Zusatzrente hattest, die damals noch nicht unverfallbar war, es heute aber ist. War sie damals noch nicht unverfallbar, dann würde sie heute mit berücksichtigt werden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!