Gegen Zugewinnausgleich beim Amtsgericht angehen

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    • Gegen Zugewinnausgleich beim Amtsgericht angehen

      Moin!

      Es gab einen "Vergleich" beim Amtsgericht zwecks Zugewinnausgleich, der definitiv unverhältnismäßig ist. Wir wurden genötigt, habe aber nichts direkt unterschrieben und habe der Anwältin auch gesagt, dass DAS kein Vergleich ist.
      Es wurde die Rechnung der Gegenseite komplett anerkannt, ohne dass unsere Anwältin je eine eigene Rechnung eingereicht hat.
      Wie geht man nun vor? Das ist nicht akzeptabel und das muss vor die nächste Instanz.

      Gruß
    • hallo,

      warst du anwesend und hast deine Bedenken vorgebracht?
      Wurde der Vergleich von allen Parteien als genehmigt ins Protokoll aufgenommen oder nicht?
      Bei einem Vergleich ist die Anfechtung nicht ganz so einfach.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Anwesend.
      Alles im Protokoll (wahrscheinlich).
      Ich weiß, jetzt im Nachhinein, dass das nicht so einfach ist.
      Hatte um Vertagung gebeten. O-Ton Richterin "War doch klar, um was für einen Termin es sich handelt. Dann hätte man sich vorbereiten müssen." (Unsere Anwältin HATTE ich gefragt zwecks vorher Treffen... meinte, dies sei nicht notwendig.)
    • Hallo Fluffy,
      traurig, was "die Anwälte" für eine Leistung abgeben.
      Ob das rückgängig oder anfechtbar ist kann ich dir nicht sagen, das sollte aus dem "Beschluss" ersichtlich sein. Bei meinem Vergleich hätte ich zwei Wochen für den Widerspruch Zeit gehabt....
      Man ist in der Situation vor Gericht einfach überfordert, ohne Erfahrung erst recht und verlässt sich natürlich auch auf seine Rechtsvertretung.Um so schlimmer ist es, wenn diese so verantwortungslos handeln.(hab ich oft erlebt)

      Zugewinn ist aus meiner Sicht nur abschließend zu beurteilen wenn beide Seiten eine Aufstellung vor Gericht eingereicht hätten, ich verstehe nicht wirklich warum das die Anwältin nicht gemacht hat. Wenn es die Möglichkeit gibt den Vergleich noch zu stoppen, würde ich das machen.Wenn der Vergleich bereits rechtskräftig ist, dann musst du es wohl akzeptieren, wenn du zugestimmt hast ist das ja auch richtig. Drohung oder Nötigung, glaub ich dir gerne! Aber das wird schwer mit diesen Argumenten dagen vorzugehen.

      Fluffy wrote:

      Ach so: Unsere Anwältin sah vor dem Termin heute keine Notwendigkeit zu einem persönlichen Treffen... unter anderem. Es war also unklar, was genau heute passiert.
      Ja beschämend für die Anwältin.
      Das beste ist ja, das die Anwälte bei einem Vergleich mehr verdienen als bei einem Urteil. Das Gericht hat ebenfalls ein Interesse am Vergleich weil der Richter/Richterin kein Urteil schreiben muss.
      Ich drücke die Daumen, das du Gerechtigkeit erfährst und die Möglichkeit bekommst Widerspruch einzulegen.

      VG
      Theo
    • New

      Moin!

      Keine Chance auf Widerspruch, im "Vergleich" wird dieses Recht nicht erwähnt.
      Ohnehin steht eigentlich gar nichts drin, außer der "Beschluss", ohne Gründe, ohne die vorgebrachten Einwände.
      Ex erhält also 68% der Verkaufssumme der Immobilie im Alleineigentum...
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