Unterhaltsfrage

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    • Unterhaltsfrage

      Hallo liebes Forum

      kurz zu mir, seit über 10 Jahren geschieden, ein Sohn, der Frühjahr nächsten Jahres volljärig wird. Leider besteht seit ca. 2 Jahren kein wirklicher Kontakt mehr, aber das ist ein anderes Thema.
      Seit Trennung zahle ich Kindesunterhalt nach DD, es besteht ein notarieller Titel über Stufe 8, der aber bis Volljärigkeit befristet ist. Alle zwei Jahre darf ich mein Einkommen offenlegen, im Moment zahle ich auch nochmal nach einer höheren Stufe der DT (was meine Ex-Frau nicht davon abhält, zu erklären, ich würde im Grunde gar nichts bezahlen). Zusätzlich übernehme ich die Krankenversicherung. Meine Ex ist im ÖD beschäftigt, verheiratet und hat ein weiteres (minderjähriges) Kind. Ihr Einkommen kann ich ansatzweise im groben nachvollziehen. Sohn geht in die Schule und macht Mitte nächstes Jahr Abitur (so zumindest der Plan).

      Jetzt hätte ich eine Frage bzgl. Unterhalt ab Volljärigkeit, vielleicht kann mir hier auch jemand weiterhelfen, insbesondere was das ratsamste Vorgehen betrifft.
      - Ich könnte den Unterhalt ab Volljärigkeit einfach ohne Vorwarnung einstellen. Habe hier etwas Bauchschmerzen.
      - Ich könnte KM und Kind jeweils anschreiben, auf die geänderte Situation aufmerksam machen, und um Einkommensnachweise der KM, Steuerbescheid, Vorlage einer Schulbescheinigung sowie schriftlicher Angabe einer Kontonummer, auf die in Zukunft der Unterhalt fließen soll, bitten. Sollte dies nicht vorliegen, dann kein Unterhalt. Wann würdet Ihr frühestens mit so einem Vorgehen starten? 1-2 Wochen vor Volljärigkeit, 1-2 Monate davor? Erst danach? Möchte unbedingt vermeiden, dass man mir noch mit schnell eingereichter Klage o.ä. an den Karren fahren kann und noch eine Entfristung des Titels herbeiführen kann o.ä.. Im Moment halte ich einfach mal schön die Füße still. Habe mir auch überlegt, so nett zu sein und das Ganze erst nach dem Abi anzugehen (kenne die emotionalen 'Höhenflüge' der KM und möchte eigentlich nicht, dass Sohn damit in der Vorbereitungsphase groß belastet wird; aber sehe es auch nicht ganz ein ehrlich gesagt das auf mich zu nehmen).

      Falls ich eine Kontonummer von Sohn sowie eine Schulbescheinigung erhalte, könnte ich mir auch vorstellen, auf Basis einer wohlwollenden Annahme des Einkommens von KM eine Berechnung meines Anteils vorzunehmen und diesen bereits zu zahlen. Wäre dies ratsam oder verschlechtert man dadurch seinen Standpunkt wenn es zu einem Verfahren kommen sollte? Welchen Anteil an ihrem Einkommen kann sie wg. ihres zweiten Kindes abziehen? Den Betrag auf Basis ihres Einkommens nach DT?
      Gehe davon aus, dass auch die Krankenversicherung entsprechend anteilig aufgeteilt wird in Zukunft und nicht voll bei mir liegt?

      Danke in jedem Fall im Voraus für jede Unterstützung!
    • Hallo Habakuk,
      es ist gut das der Titel bis zum 18ten Geburtstag befristet ist. Ab dem 18ten Geburtstag sind beide Eltern Barunterhaltspflichtig und der Unterhalt muss neu berechnet werden. Die Berechnung basiert dann auf den addierten Netto einkommen nach DT. Danach wird gequotelt, wer mehr verdient zahlt entsprechend mehr. Hier kann man den ISUV Unterhaltsrechner mal mit den Daten füttern. Das Einkommen der Kindesmutter muss deinem Sohn von der Mutter zur Verfügung gestellt werden, du hast kein direktes Auskunftsrecht gegen die Mutter, es sei denn sie gibt es dir freiwillig. Ab der Volljährigkeit ist auch ausschließlich dein Sohn der Ansprechpartner. Wie du schon schreibst, sollten Unterhaltszahlungen ab Volljährigkeit direkt auf sein Konto fließen.

      Habakuk wrote:

      - Ich könnte den Unterhalt ab Volljärigkeit einfach ohne Vorwarnung einstellen. Habe hier etwas Bauchschmerzen
      Das würde ich nicht tun. Als erstes, versuchen mit dem Sohn zu sprechen, wenn das nicht möglich ist ihm einen Brief schreiben, mit der bitte die Einkommensunterlagen der Mutter zur Berechnung des Volljährigenunterhaltes offen zu legen, am besten mit der richtigen rechtlichen Formulierung. Bei mangelnder Kommunikation und Blockade würde ich ab Volljährigkeit den Unterhalt auf den Betrag einkürzen der von dir berechnet wurde. Du hast ja geschrieben du kennst im groben die Einkommenssituation deiner Ex-Frau. Dann kannst du ja grob rechnen.

      Habakuk wrote:

      - Ich könnte KM und Kind jeweils anschreiben, auf die geänderte Situation aufmerksam machen, und um Einkommensnachweise der KM, Steuerbescheid, Vorlage einer Schulbescheinigung sowie schriftlicher Angabe einer Kontonummer, auf die in Zukunft der Unterhalt fließen soll, bitten
      Ich würde schon deinen Sohn anschreiben und deine EX-Frau ins CC nehmen. Es sei denn du kannst mit deiner Ex-Frau sprechen und das klären, das musst du selbst wissen.

      Habakuk wrote:

      Sollte dies nicht vorliegen, dann kein Unterhalt.
      Wie gesagt, du bist ja noch unterhaltspflichtig, nur die Höhe ändert sich. Deshalb nicht komplett einstellen, wirkt auch deeskalierend.

      Habakuk wrote:

      Wann würdet Ihr frühestens mit so einem Vorgehen starten? 1-2 Wochen vor Volljärigkeit, 1-2 Monate davor? Erst danach?
      Ich würde sofort starten.

      Habakuk wrote:

      Möchte unbedingt vermeiden, dass man mir noch mit schnell eingereichter Klage o.ä. an den Karren fahren kann und noch eine Entfristung des Titels herbeiführen kann o.ä..
      Gute Frage? Kann ich mir nicht Vorstellen. Wenn der Sohn/Mutter offiziell aufgefordert wurde Auskunft zu geben und dem nachweislich nicht nachgekommen sind, kann der Richter den Titel ja auch nicht einfach verlängern. Du bist ja gewillt den Unterhalt zu zahlen.

      Habakuk wrote:

      Welchen Anteil an ihrem Einkommen kann sie wg. ihres zweiten Kindes abziehen? Den Betrag auf Basis ihres Einkommens nach DT?
      Gehe davon aus, dass auch die Krankenversicherung entsprechend anteilig aufgeteilt wird in Zukunft und nicht voll bei mir liegt?


      Habakuk wrote:

      Habe mir auch überlegt, so nett zu sein und das Ganze erst nach dem Abi anzugehen (kenne die emotionalen 'Höhenflüge' der KM und möchte eigentlich nicht, dass Sohn damit in der Vorbereitungsphase groß belastet wird; aber sehe es auch nicht ganz ein ehrlich gesagt das auf mich zu nehmen).
      Ja, das Thema kenne ich. Ich zahle auch aktuell weiter nach Vergleich, weil ich nicht mit meinem Volljährigen Sohn vor Gericht möchte, er macht auch nächsten Sommer Abitur. Das musst du für dich entscheiden. Gut ist in dem Fall das der Titel befristet ist. Bei mir leider nicht.

      Habakuk wrote:

      Falls ich eine Kontonummer von Sohn sowie eine Schulbescheinigung erhalte, könnte ich mir auch vorstellen, auf Basis einer wohlwollenden Annahme des Einkommens von KM eine Berechnung meines Anteils vorzunehmen und diesen bereits zu zahlen. Wäre dies ratsam oder verschlechtert man dadurch seinen Standpunkt wenn es zu einem Verfahren kommen sollte?
      Das würde ich so machen. Dein Standpunkt verschlechtert sich nicht, wenn du Einkommensnachweise schriftlich eingefordert hast(nachweislich) und keine Auskunft bekommen hast.

      Habakuk wrote:

      Welchen Anteil an ihrem Einkommen kann sie wg. ihres zweiten Kindes abziehen?

      Habakuk wrote:

      Gehe davon aus, dass auch die Krankenversicherung entsprechend anteilig aufgeteilt wird in Zukunft und nicht voll bei mir liegt?
      Das können andere besser beantworten.
      VG
      Theo
    • Hallo Theo,

      vielen Dank für Deine Antwort!

      Dies hilft in jedem Fall weiter. Ich werde so vorgehen, dass ich KM und K zu gegebener Zeit anschreibe und ihnen über die geänderten Rahmenbedingungen für Unterhalt ab Volljährigkeit informiere. Grundsätzlich also in etwa so, dass in von Seiten K erst einmal eine Aufforderung bzgl. Unterhalt möchte, eine durch seine Unterschrift bestätigte Angabe einer Kontonummer, auf die der Unterhalt gezahlt werden soll, (regelmäßige) Vorlage von Zeugnisse o.ä. sowie eigentlich auch die Vorlage der Einkommensverhältnisse von KM um den jeweiligen Anteil berechnen zu können.

      Wünsche allen hier einen guten Rutsch ins neue Jahr!
    • Hallo @Habakuk,
      Du schreibst, daß Dein Sohn jetzt im Frühjahr volljährig wird...
      Ich würde schon jetzt - also ca 2 bis 3 Monate VOR Volljährigkeit Beide Beteiligten (KM und Kind) jeweils getrennt (und nachweislich; also mindestens Einschreiben/ Rückschein) anschreiben.
      Das Kind freundlich auf die (kommende) neue Situation hinweisen/ aufklären und ein pers. Gesprächsangebot unterbreiten (Treffen?)...
      Der KM - mit Blick auf die kommende beidseitige Barunterhaltspflicht - entsprechend aufklären und um (beleghafte!) Offenlegung der Einkommenssituation bitten.
      Dies freundlich und mit dem Hinweis, daß man an einer nahtlosen Barunterhaltszahlung (dann - ab Volljährigkeit - durch beide ET) an das Kind interessiert ist und dies nur sichergestellt ist, wenn die jeweiligen Anteile bis Volljährigkeit ermittelt werden könn(t)en.
      Der KM kann man durchaus auch mal den einen oder ander Paragrafen des BGB und/ oder FamGes. benennen auf die Deine Bitte fußt (ab Volljährigkeit kann man - jeh nach Reaktion auf Deine Schreiben - aus der "Bitte" eine "Forderung" formulieren, dann aber nur noch an das Kind(!!) gerichtet
      Unbedingt von Einkommen und nicht allein von Gehaltsabrechnungen scheiben... ;o)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Habakuk wrote:

      es besteht ein notarieller Titel über Stufe 8, der aber bis Volljärigkeit befristet ist.

      Habakuk wrote:

      Wann würdet Ihr frühestens mit so einem Vorgehen starten? 1-2 Wochen vor Volljärigkeit, 1-2 Monate davor? Erst danach? Möchte unbedingt vermeiden, dass man mir noch mit schnell eingereichter Klage o.ä. an den Karren fahren kann und noch eine Entfristung des Titels herbeiführen kann o.ä..

      Momentan würde ich in Sachen Unterhalt auf gar keinen Fall schriftlich tätig werden. Macht man das zu früh, könnte man sich tatsächlich noch einen mütterlichen Antrag auf Entfristung der Urkunde einfangen. Und dann hat man die A-Karte gezogen.

      Ich würde vermutlich am Monatsersten des 18. Geburtstags den titulierten Unterhalt anteilig per Echtzeitüberweisung an die Mutter zahlen. Beispiel Geburtstag 10.03.2026, Zahlbetrag = 9/31. Vielleicht würde ich im Verwendungszweck ganz frech noch zur Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung der notariellen Urkunde auffordern, denn schließlich bestehen dann ja keinerlei Zahlungsrückstände mehr.

      Und dann wird sehr bald irgendeine Reaktion erfolgen ... ;)

      Briefe an Mutter und/oder Sohn kann man bei Bedarf dann immer noch senden... Darin würde ich aber wohl kaum mit Gesetzen "drohen", denn davon lässt sich kaum jemand beeindrucken.
      Mglw. würde ich meinen Sohn auch über die kostenlose Beratung des Jugendamtes informieren.
    • hallo,

      Ich würde schon einige Monate vorher anfangen die Kommunikation zu suchen. Egal, was mein Vorredner schreibt.

      das Kind muss ja eingebunden werden. Und es zeugt von Reife, wenn man das vorausschauend beginnt.
      Und ich halte es auch für gering, dass die Mutter noch ein gerichtliches Verfahren auf ein unbefristeten Titel beginnt.
      Aber so kann man natürlich eskalieren.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Zusammen,

      vielen Dank für Eure Antworten!

      Mein Bauchgefühl würde mir auch sagen, schreib K und KM jeweils einen Brief so wie von Kakadu59 vorgeschlagen, das wäre aus meiner Sicht rein gefühlsmäßig das richtige Vorgehen.

      Allerdings - und hier kann ich die rechtlichen Umstände überhaupt nicht einschätzen - habe ich nicht die geringste Lust, dass KM noch ein Verfahren wg. Entfristung o.ä. anleiert. Wobei ich fast davon ausgehen würde, dass dies eh nicht mehr vor Erreichen der Volljährigkeit entschieden würde. Könnte dies dann trotzdem noch Auswirkungen nach sich ziehen?

      Es geht mir nicht darum, KM zu ärgern oder dergleichen (sonst würde ich den Unterhalt einfach ohne Vorwarnung einstellen) sondern im Anbetracht der Umstände die zugegebenermaßen für mich beste Lösung zu erreichen. Und das heißt K Unterhalt ab Volljährigkeit im Verhältnis unserer beiden Einkommen zu zahlen (d.h. das Einkommen der KM wird entsprechend berücksichtigt) unbedingt ohne noch einen entfristeten Titel abzubekommen (den ich dann ja gleich wieder anfechten müsste) und ohne langwierige Gerichtsaktivitäten (und wenn es trotzdem dazu käme, hätte dies hat auch Priorität dahingehend, dass ich hier meinen Standpunkt nicht vorschnell verschlechtern möchte).
    • hallo,

      das Kind müsste in dieses Verfahren eintreten als Kläger. Und die Mutter müsst ebenfalls verklagt werden.

      wenn du aber 2 Monate vor Volljährigkeit auf die neuen Umstände hinweist und das Gespräch suchst, dann ist die Zeit für eine Klage zu knapp. Zumal, du ja auch erst im Gespräch darauf hinweisenkönngestm dass der Titel befristet ist, und wenn dir das lieber ist, dann lässt du den Hinweis. Sondern erläuterst halt nur, dass beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich sehe es wie AnnaSophie,...
      Die Gefahr eines aufkommenden unbefristeten Titels kann ich bei meiner vorgeschlagenen Vorgehensweise nicht erkennen. Vielmehr bin ich davon überzeugt, daß sie deeskalierend wirkt...
      Auch die Benennung der Paragraphen (gegenüber der KM) sehe ich eher als Hinweis (die Anwendung des geltenden Unterhaltsrecht gilt ja nunmal für Beide ET), denn als Drohung...
      Wo, @soistdas, liest oder erkennst Du in meinem Beitrag die Benennung der Paragraphen als Drohung?
      Vielleicht noch ein Hinweis zum Schreiben an den Sohn: eventuelle Unterhaltsansprüche des Sohnes sind an die beleghafte Darlegung seiner Bedürftigkrit gekoppelt...
      Sprich: Du, @Habakuk solltest also in Erfahrung bringen, welchen Lebens-, Bildungsweg Dein Sprößling einschlagen will/ wird oder andersherum: Dein Kind ist ( mit Volljährigkeit) verpflichtet Dir beleghaft offenzulegen was er machen will wenn er Unterhalt (von Dir/ Euch) möchte..
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Habakuk wrote:

      Seit Trennung zahle ich Kindesunterhalt nach DD, es besteht ein notarieller Titel über Stufe 8, der aber bis Volljärigkeit befristet ist. Alle zwei Jahre darf ich mein Einkommen offenlegen, im Moment zahle ich auch nochmal nach einer höheren Stufe der DT (was meine Ex-Frau nicht davon abhält, zu erklären, ich würde im Grunde gar nichts bezahlen).

      @Habakuk

      Wer ist die ganzen Jahre von Mutter beauftragt? Anwalt oder Jugendamt in Form einer Beistandschaft? Oder macht die Mutter es etwa allein? Eigentlich wird bei Erhöhung des Unterhalts auch immer ein neuer Titel verlangt ("in Abänderung").

      Oder Scheidungsfolgenvereinbarung? 8)

      The post was edited 1 time, last by so-ist-das ().

    • Nein, so etwas besteht nicht, weder irgendwelche Vereinbarungen noch eine Beistandschaft.

      Der zwischendurch einmal involvierte KM Anwalt hatte bei einer Neuberechnung einmal einen Titel verlangt, in den ich dann eine Befristung eintragen habe lassen (dachte ich lasse es drauf ankommen und es kam nie etwas zurück). Seitdem kamen die Aufforderungen zur Offenlegung und Anpassung immer von KM direkt.

      Naja, die Schreiben an KM und K habe ich mal vorbereitet.
    • Hallo liebes Forum,

      die beiden Briefe an KM und Sohn habe ich weggeschickt, jetzt kam auch eine Reaktion von KM: ich solle doch weiterhin Unterhalt zahlen wie bisher, sie würde ja Wohnung etc. zur Verfügung stellen (hat das mit der beiderseitigen Barunterhaltspflicht nicht so ganz verstanden :D). Ach ja, und ich soll Sohn Auskunft geben über mein Einkommen, sie würde das dann zu gegebener Zeit ebenfalls machen. Ich glaube, ich ignoriere das Schreiben einfach, Sohn wird in wenigen Wochen volljährig.
      Jedenfalls ist auch die Kontonummer von Sohn angegeben. Das einzige, was ich mir jetzt überlege, ist, die (abgeschätzte) Summe an Unterhalt (also meinen Anteil unter Berücksichtigung des Einkommens von KM) auf dieses Konto zu überweisen oder einfach erst einmal komplett einzustellen. Ich habe weder eine schriftliche Bestätigung von Sohn, den Unterhalt auf dieses Konto zu überweisen noch die Vorlage eines Zeugnisses.

      Würdet Ihr einfach die Füße still halten und den Unterhalt einstellen oder bereits auf das Konto von Sohn überweisen ohne Vorlage dieser Belege?

      Vielen Dank Euch für Eure Unterstützung!
    • hallo,

      ich würde Junior schreiben und deine Unterlagen ihm übermitteln. Mit dem Hinweis, dass er sich beim Jugendamt bei der Berechnung des Unterhaltes von beiden Elternteilen kostenfrei helfen lassen kann.
      Du bitte sein Zeugnis benötigst, damit du siehst, dass er weiterhin privilegiert ist.
      Und du ihn darum bittest, das jetzt möglichst zeitnah zu erledigen, damit du ihm möglichst schnell deinen Anteil auf sein Konto überweisen kannst.
      Und dann fragst du ihn, ob die Kontonummer xxx, die seine Mutter dir übermittelt hat, korrekt sei. Dann würdest du nach Vorlage und Prüfung der Berechnung vom Jugendamt das ihm zustehende Geld regelmäßig dorthin überweisen.

      wenn er dann nicht reagiert. Würde ich, ohne Titel, den Unterhalt zum 18. einfach einstellen und abwarten. Dann kann dir niemand vorwerfen, dass du keine Unterlagen geliefert hast.


      Sophie
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    • Hallo liebes Forum,

      nachdem es einige Wochen ruhig war, ich dem Junior meine Einkommensnachweise zugesandt und zunächst nichts gehört hatte, habe ich den Unterhalt eingestellt in Erwartung einer Antwort.

      Diese kam jetzt vor wenigen Tagen und man sehe und staune, mit den Einkommensnachweisen von KM sowie einer Schulbescheinigung.
      Hier wurden dann auch Zahlen für den Unterhalt genannt, wobei 'mein' Anteil am Unterhalt mir doch sehr hoch vorkam (mehr als doppelt so hoch wie der von KM obwohl unsere Einkommen jetzt nicht so unterschiedlich sind) und die mich dann doch zum Nachrechnen gebracht haben und wollte Euch diesbezüglich um Rat fragen.
      - Für die Berechnung des bereinigten Nettos von KM werden jetzt der Familienzuschlag und der Kinderzuschlag für das zweite Kind abgezogen. OK, kann ich noch nachvollziehen. Es fehlt allerdings der Nachweis über eine Steuerrückerstattung.
      - Auf Basis meines bereinigten Einkommens sowie des von KM wurde dann anscheinend der Unterhaltsanteil so ausgerechnet, dass zunächst die Werte ermittelt wurden, die ich auch im großen und ganzen über den Unterhaltsrechner hier auf der ISUV Seite erhalte.
      - Allerdings wurde ich dann offenbar um 50 € nach oben gestuft (wahrscheinlich weil ich nur ein Kind habe) und KM um eine Stufe nach unten (wg. 2 Kindern). D.h. wenn der Rechner ausgibt, ich müsste 600 € zahlen und KM 400 €, dann wurde wohl abgeleitet, ich soll 650 € zahlen und KM 350 €. Wobei ich gerade sehe, dass der Rechner ja schon um eine Stufe höherstuft wenn ich nur ein Kind angebe. Also ist die Rechnung für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.

      Weiß einer evtl. ob dies die adäquate Berechnungsmethode ist?

      Würdet Ihr auf die Vorlage des letzten Zeugnis bestehen oder es mit der Schulbescheinigung belassen?

      Was auch noch fehlt ist die schriftliche Bestätigung einer Kontonummer durch den Sohn.

      Unabhängig davon bin in jedem Fall sehr froh, hier dank Eurer Hilfe standhaft gewesen zu sein!
    • hallo,

      kinderzuschlag oder als Beamtin Kinderzulage?

      es muss ja so berechnet werden, dass euer bereinigtes Einkommen addiert wird. Dann wird in die Düsseldorfer Tabelle geschaut. Und das komplette Kindergeld abgezogen.
      Dann wird bei beiden der selbstbehalt abgezogen und dann anteilig geqoutelt.
      ist das so passiert?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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