Hallo liebes Forum
kurz zu mir, seit über 10 Jahren geschieden, ein Sohn, der Frühjahr nächsten Jahres volljärig wird. Leider besteht seit ca. 2 Jahren kein wirklicher Kontakt mehr, aber das ist ein anderes Thema.
Seit Trennung zahle ich Kindesunterhalt nach DD, es besteht ein notarieller Titel über Stufe 8, der aber bis Volljärigkeit befristet ist. Alle zwei Jahre darf ich mein Einkommen offenlegen, im Moment zahle ich auch nochmal nach einer höheren Stufe der DT (was meine Ex-Frau nicht davon abhält, zu erklären, ich würde im Grunde gar nichts bezahlen). Zusätzlich übernehme ich die Krankenversicherung. Meine Ex ist im ÖD beschäftigt, verheiratet und hat ein weiteres (minderjähriges) Kind. Ihr Einkommen kann ich ansatzweise im groben nachvollziehen. Sohn geht in die Schule und macht Mitte nächstes Jahr Abitur (so zumindest der Plan).
Jetzt hätte ich eine Frage bzgl. Unterhalt ab Volljärigkeit, vielleicht kann mir hier auch jemand weiterhelfen, insbesondere was das ratsamste Vorgehen betrifft.
- Ich könnte den Unterhalt ab Volljärigkeit einfach ohne Vorwarnung einstellen. Habe hier etwas Bauchschmerzen.
- Ich könnte KM und Kind jeweils anschreiben, auf die geänderte Situation aufmerksam machen, und um Einkommensnachweise der KM, Steuerbescheid, Vorlage einer Schulbescheinigung sowie schriftlicher Angabe einer Kontonummer, auf die in Zukunft der Unterhalt fließen soll, bitten. Sollte dies nicht vorliegen, dann kein Unterhalt. Wann würdet Ihr frühestens mit so einem Vorgehen starten? 1-2 Wochen vor Volljärigkeit, 1-2 Monate davor? Erst danach? Möchte unbedingt vermeiden, dass man mir noch mit schnell eingereichter Klage o.ä. an den Karren fahren kann und noch eine Entfristung des Titels herbeiführen kann o.ä.. Im Moment halte ich einfach mal schön die Füße still. Habe mir auch überlegt, so nett zu sein und das Ganze erst nach dem Abi anzugehen (kenne die emotionalen 'Höhenflüge' der KM und möchte eigentlich nicht, dass Sohn damit in der Vorbereitungsphase groß belastet wird; aber sehe es auch nicht ganz ein ehrlich gesagt das auf mich zu nehmen).
Falls ich eine Kontonummer von Sohn sowie eine Schulbescheinigung erhalte, könnte ich mir auch vorstellen, auf Basis einer wohlwollenden Annahme des Einkommens von KM eine Berechnung meines Anteils vorzunehmen und diesen bereits zu zahlen. Wäre dies ratsam oder verschlechtert man dadurch seinen Standpunkt wenn es zu einem Verfahren kommen sollte? Welchen Anteil an ihrem Einkommen kann sie wg. ihres zweiten Kindes abziehen? Den Betrag auf Basis ihres Einkommens nach DT?
Gehe davon aus, dass auch die Krankenversicherung entsprechend anteilig aufgeteilt wird in Zukunft und nicht voll bei mir liegt?
Danke in jedem Fall im Voraus für jede Unterstützung!
kurz zu mir, seit über 10 Jahren geschieden, ein Sohn, der Frühjahr nächsten Jahres volljärig wird. Leider besteht seit ca. 2 Jahren kein wirklicher Kontakt mehr, aber das ist ein anderes Thema.
Seit Trennung zahle ich Kindesunterhalt nach DD, es besteht ein notarieller Titel über Stufe 8, der aber bis Volljärigkeit befristet ist. Alle zwei Jahre darf ich mein Einkommen offenlegen, im Moment zahle ich auch nochmal nach einer höheren Stufe der DT (was meine Ex-Frau nicht davon abhält, zu erklären, ich würde im Grunde gar nichts bezahlen). Zusätzlich übernehme ich die Krankenversicherung. Meine Ex ist im ÖD beschäftigt, verheiratet und hat ein weiteres (minderjähriges) Kind. Ihr Einkommen kann ich ansatzweise im groben nachvollziehen. Sohn geht in die Schule und macht Mitte nächstes Jahr Abitur (so zumindest der Plan).
Jetzt hätte ich eine Frage bzgl. Unterhalt ab Volljärigkeit, vielleicht kann mir hier auch jemand weiterhelfen, insbesondere was das ratsamste Vorgehen betrifft.
- Ich könnte den Unterhalt ab Volljärigkeit einfach ohne Vorwarnung einstellen. Habe hier etwas Bauchschmerzen.
- Ich könnte KM und Kind jeweils anschreiben, auf die geänderte Situation aufmerksam machen, und um Einkommensnachweise der KM, Steuerbescheid, Vorlage einer Schulbescheinigung sowie schriftlicher Angabe einer Kontonummer, auf die in Zukunft der Unterhalt fließen soll, bitten. Sollte dies nicht vorliegen, dann kein Unterhalt. Wann würdet Ihr frühestens mit so einem Vorgehen starten? 1-2 Wochen vor Volljärigkeit, 1-2 Monate davor? Erst danach? Möchte unbedingt vermeiden, dass man mir noch mit schnell eingereichter Klage o.ä. an den Karren fahren kann und noch eine Entfristung des Titels herbeiführen kann o.ä.. Im Moment halte ich einfach mal schön die Füße still. Habe mir auch überlegt, so nett zu sein und das Ganze erst nach dem Abi anzugehen (kenne die emotionalen 'Höhenflüge' der KM und möchte eigentlich nicht, dass Sohn damit in der Vorbereitungsphase groß belastet wird; aber sehe es auch nicht ganz ein ehrlich gesagt das auf mich zu nehmen).
Falls ich eine Kontonummer von Sohn sowie eine Schulbescheinigung erhalte, könnte ich mir auch vorstellen, auf Basis einer wohlwollenden Annahme des Einkommens von KM eine Berechnung meines Anteils vorzunehmen und diesen bereits zu zahlen. Wäre dies ratsam oder verschlechtert man dadurch seinen Standpunkt wenn es zu einem Verfahren kommen sollte? Welchen Anteil an ihrem Einkommen kann sie wg. ihres zweiten Kindes abziehen? Den Betrag auf Basis ihres Einkommens nach DT?
Gehe davon aus, dass auch die Krankenversicherung entsprechend anteilig aufgeteilt wird in Zukunft und nicht voll bei mir liegt?
Danke in jedem Fall im Voraus für jede Unterstützung!