Unterhaltsfrage

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    • Unterhaltsfrage

      Hallo liebes Forum

      kurz zu mir, seit über 10 Jahren geschieden, ein Sohn, der Frühjahr nächsten Jahres volljärig wird. Leider besteht seit ca. 2 Jahren kein wirklicher Kontakt mehr, aber das ist ein anderes Thema.
      Seit Trennung zahle ich Kindesunterhalt nach DD, es besteht ein notarieller Titel über Stufe 8, der aber bis Volljärigkeit befristet ist. Alle zwei Jahre darf ich mein Einkommen offenlegen, im Moment zahle ich auch nochmal nach einer höheren Stufe der DT (was meine Ex-Frau nicht davon abhält, zu erklären, ich würde im Grunde gar nichts bezahlen). Zusätzlich übernehme ich die Krankenversicherung. Meine Ex ist im ÖD beschäftigt, verheiratet und hat ein weiteres (minderjähriges) Kind. Ihr Einkommen kann ich ansatzweise im groben nachvollziehen. Sohn geht in die Schule und macht Mitte nächstes Jahr Abitur (so zumindest der Plan).

      Jetzt hätte ich eine Frage bzgl. Unterhalt ab Volljärigkeit, vielleicht kann mir hier auch jemand weiterhelfen, insbesondere was das ratsamste Vorgehen betrifft.
      - Ich könnte den Unterhalt ab Volljärigkeit einfach ohne Vorwarnung einstellen. Habe hier etwas Bauchschmerzen.
      - Ich könnte KM und Kind jeweils anschreiben, auf die geänderte Situation aufmerksam machen, und um Einkommensnachweise der KM, Steuerbescheid, Vorlage einer Schulbescheinigung sowie schriftlicher Angabe einer Kontonummer, auf die in Zukunft der Unterhalt fließen soll, bitten. Sollte dies nicht vorliegen, dann kein Unterhalt. Wann würdet Ihr frühestens mit so einem Vorgehen starten? 1-2 Wochen vor Volljärigkeit, 1-2 Monate davor? Erst danach? Möchte unbedingt vermeiden, dass man mir noch mit schnell eingereichter Klage o.ä. an den Karren fahren kann und noch eine Entfristung des Titels herbeiführen kann o.ä.. Im Moment halte ich einfach mal schön die Füße still. Habe mir auch überlegt, so nett zu sein und das Ganze erst nach dem Abi anzugehen (kenne die emotionalen 'Höhenflüge' der KM und möchte eigentlich nicht, dass Sohn damit in der Vorbereitungsphase groß belastet wird; aber sehe es auch nicht ganz ein ehrlich gesagt das auf mich zu nehmen).

      Falls ich eine Kontonummer von Sohn sowie eine Schulbescheinigung erhalte, könnte ich mir auch vorstellen, auf Basis einer wohlwollenden Annahme des Einkommens von KM eine Berechnung meines Anteils vorzunehmen und diesen bereits zu zahlen. Wäre dies ratsam oder verschlechtert man dadurch seinen Standpunkt wenn es zu einem Verfahren kommen sollte? Welchen Anteil an ihrem Einkommen kann sie wg. ihres zweiten Kindes abziehen? Den Betrag auf Basis ihres Einkommens nach DT?
      Gehe davon aus, dass auch die Krankenversicherung entsprechend anteilig aufgeteilt wird in Zukunft und nicht voll bei mir liegt?

      Danke in jedem Fall im Voraus für jede Unterstützung!
    • Hallo Habakuk,
      es ist gut das der Titel bis zum 18ten Geburtstag befristet ist. Ab dem 18ten Geburtstag sind beide Eltern Barunterhaltspflichtig und der Unterhalt muss neu berechnet werden. Die Berechnung basiert dann auf den addierten Netto einkommen nach DT. Danach wird gequotelt, wer mehr verdient zahlt entsprechend mehr. Hier kann man den ISUV Unterhaltsrechner mal mit den Daten füttern. Das Einkommen der Kindesmutter muss deinem Sohn von der Mutter zur Verfügung gestellt werden, du hast kein direktes Auskunftsrecht gegen die Mutter, es sei denn sie gibt es dir freiwillig. Ab der Volljährigkeit ist auch ausschließlich dein Sohn der Ansprechpartner. Wie du schon schreibst, sollten Unterhaltszahlungen ab Volljährigkeit direkt auf sein Konto fließen.

      Habakuk wrote:

      - Ich könnte den Unterhalt ab Volljärigkeit einfach ohne Vorwarnung einstellen. Habe hier etwas Bauchschmerzen
      Das würde ich nicht tun. Als erstes, versuchen mit dem Sohn zu sprechen, wenn das nicht möglich ist ihm einen Brief schreiben, mit der bitte die Einkommensunterlagen der Mutter zur Berechnung des Volljährigenunterhaltes offen zu legen, am besten mit der richtigen rechtlichen Formulierung. Bei mangelnder Kommunikation und Blockade würde ich ab Volljährigkeit den Unterhalt auf den Betrag einkürzen der von dir berechnet wurde. Du hast ja geschrieben du kennst im groben die Einkommenssituation deiner Ex-Frau. Dann kannst du ja grob rechnen.

      Habakuk wrote:

      - Ich könnte KM und Kind jeweils anschreiben, auf die geänderte Situation aufmerksam machen, und um Einkommensnachweise der KM, Steuerbescheid, Vorlage einer Schulbescheinigung sowie schriftlicher Angabe einer Kontonummer, auf die in Zukunft der Unterhalt fließen soll, bitten
      Ich würde schon deinen Sohn anschreiben und deine EX-Frau ins CC nehmen. Es sei denn du kannst mit deiner Ex-Frau sprechen und das klären, das musst du selbst wissen.

      Habakuk wrote:

      Sollte dies nicht vorliegen, dann kein Unterhalt.
      Wie gesagt, du bist ja noch unterhaltspflichtig, nur die Höhe ändert sich. Deshalb nicht komplett einstellen, wirkt auch deeskalierend.

      Habakuk wrote:

      Wann würdet Ihr frühestens mit so einem Vorgehen starten? 1-2 Wochen vor Volljärigkeit, 1-2 Monate davor? Erst danach?
      Ich würde sofort starten.

      Habakuk wrote:

      Möchte unbedingt vermeiden, dass man mir noch mit schnell eingereichter Klage o.ä. an den Karren fahren kann und noch eine Entfristung des Titels herbeiführen kann o.ä..
      Gute Frage? Kann ich mir nicht Vorstellen. Wenn der Sohn/Mutter offiziell aufgefordert wurde Auskunft zu geben und dem nachweislich nicht nachgekommen sind, kann der Richter den Titel ja auch nicht einfach verlängern. Du bist ja gewillt den Unterhalt zu zahlen.

      Habakuk wrote:

      Welchen Anteil an ihrem Einkommen kann sie wg. ihres zweiten Kindes abziehen? Den Betrag auf Basis ihres Einkommens nach DT?
      Gehe davon aus, dass auch die Krankenversicherung entsprechend anteilig aufgeteilt wird in Zukunft und nicht voll bei mir liegt?


      Habakuk wrote:

      Habe mir auch überlegt, so nett zu sein und das Ganze erst nach dem Abi anzugehen (kenne die emotionalen 'Höhenflüge' der KM und möchte eigentlich nicht, dass Sohn damit in der Vorbereitungsphase groß belastet wird; aber sehe es auch nicht ganz ein ehrlich gesagt das auf mich zu nehmen).
      Ja, das Thema kenne ich. Ich zahle auch aktuell weiter nach Vergleich, weil ich nicht mit meinem Volljährigen Sohn vor Gericht möchte, er macht auch nächsten Sommer Abitur. Das musst du für dich entscheiden. Gut ist in dem Fall das der Titel befristet ist. Bei mir leider nicht.

      Habakuk wrote:

      Falls ich eine Kontonummer von Sohn sowie eine Schulbescheinigung erhalte, könnte ich mir auch vorstellen, auf Basis einer wohlwollenden Annahme des Einkommens von KM eine Berechnung meines Anteils vorzunehmen und diesen bereits zu zahlen. Wäre dies ratsam oder verschlechtert man dadurch seinen Standpunkt wenn es zu einem Verfahren kommen sollte?
      Das würde ich so machen. Dein Standpunkt verschlechtert sich nicht, wenn du Einkommensnachweise schriftlich eingefordert hast(nachweislich) und keine Auskunft bekommen hast.

      Habakuk wrote:

      Welchen Anteil an ihrem Einkommen kann sie wg. ihres zweiten Kindes abziehen?

      Habakuk wrote:

      Gehe davon aus, dass auch die Krankenversicherung entsprechend anteilig aufgeteilt wird in Zukunft und nicht voll bei mir liegt?
      Das können andere besser beantworten.
      VG
      Theo
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