Hallo!
Der 8 oder 9. Termin vor dem AG in Folge ist nun aufgrund von abwechselnder Erkrankung der Ex und ihrer Anwältin aufgehoben worden. Seit zwei Jahren geht es nicht weiter. Unter anderem eine Klage auf Mindestunterhalt von vor 4 Jahren. Mittlerweile kann ich Mindestunterhalt zahlen, da ein Kind aus dem Unterhalt gefallen ist.
Töchterchen ist mittlerweile volljährig besucht aber noch im letzten Jahr das Gymnasium. Ich hatte mich vor Volljährigkeit mit ihr getroffen, um über ihren Unterhalt zu reden. Ich habe ihr erklärt, wie es berechnet wird und ihr meine Unterlagen gegeben. Zeitgleich habe ich der Mutter auch die Unterlagen gegeben und sie gebeten, um das Kind da rauszuhalten, dass sie mir ihre gibt und dann die Unterhaltsanteile berechnet werden können. Ist ja kein Hexenwerk. Natürlich kam keine Antwort. Töchterchen bekommt die Unterlagen auch nicht und sagte mir, dass sie keinen Streit mit der Mutter will. Ich habe ihr dann eine freiwillige monatliche Zahlung angeboten. Ihr gleichzeitig gesagt, dass sie wahrscheinlich 10-20% mehr bekommen würde bei korrekter Berechnung. Dazu aber die Unterlagen ihrer Mutter vorliegen müssen.
Kam natürlich nichts und ich zahle seitdem den Betrag. Sie war damit einverstanden, weigerte sich aber auf Anraten der Mutter mir das schriftlich zu bestätigen.
nun ist bei der neuen Ladung für die ursprüngliche Unterhaltsklage vor Volljährigkeit durch die Mutter meine Tochter separat neben den anderen Kindern aufgeführt mit eigener Anwältin.
Meine Frage ist, ob das normal ist für die Klage der Mutter von vor vier Jahren, weil sie nun volljährig ist, oder klagt sie jetzt wahrscheinlich auch aktuell auf mehr Unterhalt ab Volljährigkeit?
Fragen brauche ich sie nicht. Alle Kinder - bis auf der Älteste - stehen unter der Fuchtel der Mutter. Am älteren Bruder haben sie als abschreckendes Beispiel erlebt, was einem passiert, wenn man sich nicht eindeutig zur Mutter positioniert. Die Lüge ist ein probates Mittel sowohl der Mutter, als auch der Kinder. Insofern ist da keine verlässliche Antwort zu erwarten.
Danke
Der 8 oder 9. Termin vor dem AG in Folge ist nun aufgrund von abwechselnder Erkrankung der Ex und ihrer Anwältin aufgehoben worden. Seit zwei Jahren geht es nicht weiter. Unter anderem eine Klage auf Mindestunterhalt von vor 4 Jahren. Mittlerweile kann ich Mindestunterhalt zahlen, da ein Kind aus dem Unterhalt gefallen ist.
Töchterchen ist mittlerweile volljährig besucht aber noch im letzten Jahr das Gymnasium. Ich hatte mich vor Volljährigkeit mit ihr getroffen, um über ihren Unterhalt zu reden. Ich habe ihr erklärt, wie es berechnet wird und ihr meine Unterlagen gegeben. Zeitgleich habe ich der Mutter auch die Unterlagen gegeben und sie gebeten, um das Kind da rauszuhalten, dass sie mir ihre gibt und dann die Unterhaltsanteile berechnet werden können. Ist ja kein Hexenwerk. Natürlich kam keine Antwort. Töchterchen bekommt die Unterlagen auch nicht und sagte mir, dass sie keinen Streit mit der Mutter will. Ich habe ihr dann eine freiwillige monatliche Zahlung angeboten. Ihr gleichzeitig gesagt, dass sie wahrscheinlich 10-20% mehr bekommen würde bei korrekter Berechnung. Dazu aber die Unterlagen ihrer Mutter vorliegen müssen.
Kam natürlich nichts und ich zahle seitdem den Betrag. Sie war damit einverstanden, weigerte sich aber auf Anraten der Mutter mir das schriftlich zu bestätigen.
nun ist bei der neuen Ladung für die ursprüngliche Unterhaltsklage vor Volljährigkeit durch die Mutter meine Tochter separat neben den anderen Kindern aufgeführt mit eigener Anwältin.
Meine Frage ist, ob das normal ist für die Klage der Mutter von vor vier Jahren, weil sie nun volljährig ist, oder klagt sie jetzt wahrscheinlich auch aktuell auf mehr Unterhalt ab Volljährigkeit?
Fragen brauche ich sie nicht. Alle Kinder - bis auf der Älteste - stehen unter der Fuchtel der Mutter. Am älteren Bruder haben sie als abschreckendes Beispiel erlebt, was einem passiert, wenn man sich nicht eindeutig zur Mutter positioniert. Die Lüge ist ein probates Mittel sowohl der Mutter, als auch der Kinder. Insofern ist da keine verlässliche Antwort zu erwarten.
Danke
Nur für Verfahren in Kindschaftssachen
Ist nur für minderjährige.