Hallo,
wir sind beide mit 0 Euro in die Ehe gegangen.
Ich als Ehemann habe während der Ehe eine Wohnung geerbt. Das Anfangsvermögen betrug 590.000 Euro, der aktuelle Wert der Immobilie liegt bei ca. 880.000 Euro.
Ich habe meiner Frau während der Ehe 30 % der Wohnung als Zuwendung übertragen.
Bei der aktuellen Zugewinngemeinschaftsberechnung der vermieteten Immobilie beträgt ihr Endvermögen ca. 246.000 Euro.
Nun ist meine Frau darüber nicht begeistert, dass sie mir die Hälfte ihres Zugewinns zurückgeben soll.
Alles, was wir verdient haben, wurde verbraucht und zum Teil auch in die Renovierung der Wohnung gesteckt, ca. 50.000 Euro plus Eigenleistungen.
Ihr Anteil liegt bei 132.000 Euro. Sie findet den Wert unfair und möchte mehr Geld für ihren Anteil.
Ich möchte mich an das Gesetz halten und mich nicht unter Wert verkaufen.
Aktuell sind wir in der ÖRA zur Mediation, aber ich habe das Gefühl, dass ich am Ende meines Latein bin.
Mein Hinweis auf das Gesetz wird mit den Worten kommentiert: „Da musst du dich nicht dran halten.”
Hilft nur noch der Anwalt, oder wie kann ich mich positionieren?
Gruß
Michael
wir sind beide mit 0 Euro in die Ehe gegangen.
Ich als Ehemann habe während der Ehe eine Wohnung geerbt. Das Anfangsvermögen betrug 590.000 Euro, der aktuelle Wert der Immobilie liegt bei ca. 880.000 Euro.
Ich habe meiner Frau während der Ehe 30 % der Wohnung als Zuwendung übertragen.
Bei der aktuellen Zugewinngemeinschaftsberechnung der vermieteten Immobilie beträgt ihr Endvermögen ca. 246.000 Euro.
Nun ist meine Frau darüber nicht begeistert, dass sie mir die Hälfte ihres Zugewinns zurückgeben soll.
Alles, was wir verdient haben, wurde verbraucht und zum Teil auch in die Renovierung der Wohnung gesteckt, ca. 50.000 Euro plus Eigenleistungen.
Ihr Anteil liegt bei 132.000 Euro. Sie findet den Wert unfair und möchte mehr Geld für ihren Anteil.
Ich möchte mich an das Gesetz halten und mich nicht unter Wert verkaufen.
Aktuell sind wir in der ÖRA zur Mediation, aber ich habe das Gefühl, dass ich am Ende meines Latein bin.
Mein Hinweis auf das Gesetz wird mit den Worten kommentiert: „Da musst du dich nicht dran halten.”
Hilft nur noch der Anwalt, oder wie kann ich mich positionieren?
Gruß
Michael