Hallo zusammen,
mit Schrecken habe ich festgestellt: es reicht nicht, dass du über 1300,- an Unterhalt an deine Kinder zahlst, um den 67% Satz ALG1 zu bekommen. Du musst kindergeldberechtigt sein, was aber das Kind bzw. die Ex ist.
Einfach unglaublich.
mit Schrecken habe ich festgestellt: es reicht nicht, dass du über 1300,- an Unterhalt an deine Kinder zahlst, um den 67% Satz ALG1 zu bekommen. Du musst kindergeldberechtigt sein, was aber das Kind bzw. die Ex ist.
Einfach unglaublich.
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