ALG1 und Kindergeld

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    • Das scheint die Bearbeiter bei der Bundesagentur nicht zu interessieren.

      Ich bekomme heute noch, nachdem ich die Bestätigung des Finanzamtes eingereicht habe ein Rückschreiben mit dem folgenden Wortlaut:

      "über Ihren Widerspruch kann ich noch nicht entscheiden.Der Arbeitslose hat die Voraussetzungen durch den Anspruch auf Kindergeld nachzuweisenEine Anfrage an die Familienkasse ist erfolgt."

      Meine Anfrage bei der Familienkasse ist weiterhin ohne Antwort.

      Ich werde jetzt noch bis Ende des Monats warten. Zum Glück bin ich auf das Geld nicht angewiesen. Danach werde ich ohne weitere Ankündigung Klage einreichen.

      to be continued
    • Hallo Maccie,

      d.h. die ArGe hat jetzt anerkannt, dass Du ein Kind im Sinne des EStG hast?
      Oder was haben die als Begründung angegeben?

      Gruß Tanja
      ...übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt ... der Bundeswehr ... jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von ... Personen, die ... im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.
      Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
    • prima. Wenigstens hatte die Widerspruchstelle ein Einsehen in den Gesetzestext :D
      Nun nur noch der Spaß mit der Familienkasse.... :whistling:
      ...übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt ... der Bundeswehr ... jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von ... Personen, die ... im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.
      Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
    • Ja, das ist tatsächlich ärgerlich. Leider zählt für das ALG1 wirklich nur der kindergeldberechtigte Elternteil. Auch hohe Unterhaltszahlungen führen nicht dazu, dass du als Arbeitslosengeldempfänger den erhöhten Satz bekommst, solange du selbst kein Kindergeld für das Kind erhältst. Das Gesetz wird in dem Punkt immer wieder kritisiert, bisher aber leider nicht geändert. Tut mir leid für deine Situation.
    • Langsam hab ich echt die Nase voll von Deinen KI- ähnlichen Antworten @Abhishek.
      Das, was Du gerade schriebst, ist definitiv falsch!
      Im Gesetz steht nix von "vorrangig Kindergeldberechtigter"! :S
      ...übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt ... der Bundeswehr ... jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von ... Personen, die ... im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.
      Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.