Unterhalt, Kürzung Selbstbehalt

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    • Unterhalt, Kürzung Selbstbehalt

      Moin!

      Mal eine andere Frage, auch wenn diese jetzt nicht so dringend ist, da noch nicht spruchreif.
      Aber vllt hat ja jemand Infos.

      Ich habe 2 Kinder, leben jede 2.Woche bei mir, Hälfte Ferien usw. Ich habe mir ein eigenes Haus gekauft nach meiner Trennung.

      Mein neuer Partner würde theoretisch irgendwann zu uns ziehen (müssen).

      Aktuell lebt sein Kind bei der Mutter, war zuvor anders, alle 14 Tage bei ihm.
      Jetzt zahlt er natürlich Unterhalt, hat aber faktisch deshalb wgn Altlasten aus der Ehe (kompliziert) weniger als den Selbstbehalt. Titel steht noch aus.

      Würde sein Selbstbehalt offiziell reduziert, wenn er zu uns zöge? Dies ginge ja zu meinen und zu Lasten meiner Kinder. Hier entstünden höhere Kosten (Lebensmittel, Wasser, Strom,...) und er hätte erneut weniger.

      Die KM verdient selbst und hat fürs Kind ca.1000€ zur Verfügung (noch andere Gelder). Die habe ich definitiv nicht für meine. Aber WER hat das schon?

      Ich möchte nicht, dass so etwas zu Lasten meiner Kinder geht und würde, wenn der Selbstbehalt meines Partners reduziert wird, auf einer eigenen Wohnung bestehen.
      Klingt kaltherzig vielleicht, aber ich möchte für meine Kinder keine Nachteile, wenn ICH eine Beziehung führe.

      LG
    • Hallo Fluffy,
      bei einem Mangelfall (Mindestunterhalt kann nicht gezahlt werden) kann nach meiner Kenntnis sein Selbstbehalt wegen der Haushaltsersparnis aufgrund eures gemeinsamen Wohnens gekürzt werden. Warum sollte er sich dann nicht trotzdem an euren Kosten für Lebensmittel und weitere Dinge der Haushaltsführung (z. B. verbrauchab-hängige Kosten) aus seinem Selbstbehalt beteiligen können?

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • @Villa:

      Lange Story. Aktuell helfe ich ihm und seinem Kind aus... aber halt freiwillig und weil die Situation absehbar schien. Ist sie nun nicht mehr... durch das Verhalten der Exfrau.
      -Kann man mom nicht (schnell) regeln.

      Nee, Mindestunterhalt zahlt er. Ab da wird dann nicht gekürzt?
      Ich hatte das irgendwie so verstanden, dass der BG der Ansicht ist, bei neuer Lebensgemeinschaft wird generell der Selbstbehalt reduziert, vor allem, wenn die "Gegenseite" das fordert -so dass NOCH mehr Unterhalt gezahlt werden kann.
      Aber mag sein, dass ich das einfach falsch verstanden habe.

      LG

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    • Moin!

      Kurze Info für eventuelle Leser:

      Es wird zwar bei Zusammenzug/ Leben mit neuem Partner nicht der Selbstbehalt des Ubterhaltspflichtigen gekürzt sondern das bereinigte Netto wird mit 500€ mehr gerechnet. Von wgn Ersparnis in einer Lebensgemeinschaft.

      Für mich ist das zwar gehupft wie gesprungen irgendwie...egal, wie man s nennt. Aber bitte^^
      Vllt kann der ein oder andere mit dieser Info etwas anfangen.

      VG
    • Hallo Fluffy,

      Nein. Das bereinigte Netto wird beim Zusammenleben mit einem Partner (oder einem volljährigen leistungsfähigen Familienangehörigen) nicht erhöht.
      Erhöht wird ein Einkommen nur durch Zurechnung fiktiven Einkommens durch irgendwelche (angenommenen) Verstöße gegen unterhaltsrechtliche Obliegenheiten.

      Ansonsten wird der Selbstbehalt gekürzt. Je nach OLG liegt die Kürzung zwischen 10-15%.
      Aber eben nur bei tatsächlicher Leistungsfähigkeit des neuen/anderen "Mitbewohners".
      Und zwar auch, wenn man mehr als den Mindestunterhalt leistet/ leisten kann.
      Zumindest hat das unser Gericht so gemacht.

      Gruß Tanja
      ...übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt ... der Bundeswehr ... jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von ... Personen, die ... im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.
      Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
    • @TanjaW9

      Was heißt denn "Leistungsfähigkeit des andern Partners"? Woran wird sowas "bemessen"?
      (Theoretisch kann mein neuer Partner ja viel verdienen, hatte aber vor der neuen Partnerschaft schon eigene finanzielle Verpflichtungen mit Haus, Auto, ... und vielleicht selbst Kinder. Wird sowas mit einbezogen?)

      Die o.g. Info stammte von unserer Anwältin. -kann es sein, dass die Bundesländer und die jeweiligen OLGs jeweils andere Regelungen haben?

      VG
    • Hallo Fluffy,

      Leistungsfähigkeit des neuen Lebensgefährten wird daran gemessen, ob er in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
      So weit ich weiß/mich erinnere, nimmt man das pauschal an, wenn der andere mehr hat, als den notwendigen Selbstbehalt.
      Was Deine weitere Frage angeht: naja. Mir als neue Ehefrau ist es nicht recht, wenn Kind und KM aus erster Ehe "alles" über meine finanziellen Verhältnisse wissen. Zumal oftmals von der Seite ja selbst nichts freiwillig offenbart wird.
      Wenn Du als neue Partnerin kein Problem mit finanzieller Offenlegung inkl. Belegvorlage als Beweisangebot kein Problem hast, dann könnten auch Deine Verbindlichkeiten als neue Partnerin berücksichtigt werden...

      Der Rest: keine Ahnung, ob es tatsächlich Gerichte gibt, die den Synergieeffekt mit 500 (statt 10-12,5% vom jeweiligen geltenden Selbsthalt) Euro ansetzen.
      Lt. Hefam Punkt 6
      sind es 450 Euro, wenn jemand einem Unterhaltspflichtigen den Haushalt führt und
      lt. Punkt 21.5.3
      ist der Selbstbehalt zu kürzen bei neuer Partnerschaft. Wobei ich meine, auch schon ein Beschluss oder Urteil mit 12,5 % Kürzung gesehen zu haben.

      Was der Anwalt da gemeint hat oder falsch verstanden wurde, weiß ich nicht.
      Ich weiß nur, dass in unseren Gerichtsverfahren die anwaltliche Gegenseite mehrfach nachweislich Unsinn erzählt/geschrieben hat.
      U.a. über den angemessenen Selbstbehalt.
      Also, nur weil ein Anwalt etwas sagt, ist es nicht verbrieft fehlerfrei.
      Durch diverse Erfahrungen weiß ich inzwischen, immer nach der Quelle fragen.

      Gruß Tanja
      ...übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt ... der Bundeswehr ... jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von ... Personen, die ... im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.
      Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
    • Moin!

      Mir, als zweifache Mutter, mit selbst finanziertem Eigenheim, schmeckt es natürlich nicht wirklich, wenn ich plötzlich für einen Partner (und sein Kind) finanziell verantwortlich gemacht werden könnte.
      Dies würde ich als hochgradig unfair empfinden, auch wenn ich MEINE finanziellen Verpflichtungen offen legen müsste.
      Schließlich habe ich mit den "Streitigkeiten" nichts zu tun und möchte das finanziell natürlich auch nicht.
      Ich habe mir mein Leben selbstständig erarbeitet und aufgebaut.
      Wenn man alleine finanziell besser klar kommt, als in einer Partnerschaft... schwierig -würde ich sagen.

      VG
    • hallo,

      entweder hast du Zimmer,Bad extra was du ihm mit gemeinsamer küchennutzung vermieten kannst. Dann sauber Einnahmen beim Finanzamt angeben.
      Aber wenn das nicht ist, würde ich das lassen.

      so kann er sich eine Wohnung mieten und häufig bei dir sein. Aber dann kann sein selbstbehalt nicht gekürzt werden und er kann aufstockend Bürgergeld oder Wohngeld beantragen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin!

      Tatsächlich hätte ich genügend Badezimmer und Zimmer für eine Vermietung.
      Ich denke aber, dabei wäre mir nicht wohl. Bin auch jetzt nicht so der Papier- und Steuer-Profi... kann ich zwar... aber nur wenn es echt Not tut

      Eine eigene Wohnung haben wir tatsächlich besprochen, aber erstmal FINDEN... und aktuell geht das ohnehin nicht, bis seine Immobilie verkauft werden kann (darf...Zustimmung Exfrau fehlt, bzw wird bisher negiert).

      Schon etwas frustrierend, wenn man alles regeln KÖNNTE, aber die Gegenseite fast alles boykottiert und trotzdem Geld möchte.

      Ich selbst werde so blödes Verhalten wahrscheinlich niemals nachvollziehen können. Nur nervig...und unnötig (nicht in allen Fällen aber bestimmt).
    • Fluffy wrote:

      Mir, als zweifache Mutter, mit selbst finanziertem Eigenheim, schmeckt es natürlich nicht wirklich, wenn ich plötzlich für einen Partner (und sein Kind) finanziell verantwortlich gemacht werden könnte.
      Dies würde ich als hochgradig unfair empfinden, auch wenn ich MEINE finanziellen Verpflichtungen offen legen müsste.
      Schließlich habe ich mit den "Streitigkeiten" nichts zu tun und möchte das finanziell natürlich auch nicht.
      Ich habe mir mein Leben selbstständig erarbeitet und aufgebaut.
      Wenn man alleine finanziell besser klar kommt, als in einer Partnerschaft... schwierig -würde ich sagen.
      Moin Fluffy,

      ja, es ist ungerecht.
      Es heißt aber auch nicht Familien(ge)recht oder Sozial(ge)recht.
      Das ist das Erste, was ich als Betroffene lernen musste.

      Z.B. würdest Du, wenn Dein LG bei Dir wohnen würde - ohne offiziellen Mietvertrag wie unter fremden Dritten (oder einer echten WG) auch sozialhilferechtlich für Deinen LG einstehen müssen - als Bedarfsgemeinschaft. Und schwups hätte er unter Umständen kein Anspruch auf Bürgergeld (oder wie auch immer Sozialhilfe jetzt und künftig heißt).

      Fakt ist, Du musst gar nichts offen legen. Und da hast Du es als LG sogar noch besser als eine neue Ehefrau, die ja per se auch nicht dem gar nicht mit ihr verwandtem Kind unterhaltspflichtig ist.
      Die muss nämlich auf Aufforderung schon offen legen, da ihre Verhältnisse ja auch die Verhältnisse des Ehegatten beiflussen.
      Lange Rede, kurzer Sinn: Willst Du nichts offenbaren, kannst Du (bzw. Dein LG) auch nichts gegen die Kürzung des Selbstbehaltes einwenden. Die "Erfahrungswerte" der Richter und Richterinnen in diesem Land legen das nun mal so fest.
      Will das jemand nicht, muss er dezidiert vortragen und ggf. beweisen (!) warum bei seinem Fall von bekannten Lebenssachverhalten abgewichen werden soll.
      In meinem Fall hat das Gericht dann einfach meine Einkünfte geschätzt....anhand der in den VKH-Akten meines Mannes ja vorliegenden Auskünfte :S Und auch da wird es oft sehr ungerecht: das Gericht berücksichtigt dann auch gern nicht Unterhaltsverpflichtungen aus 1. Ehe bei den Zweitfrauen....
      Glaub mir, es ist ein Kampf gegen Windmühlen sich gegen das viele Unrecht, was Patchworkfamilien geschieht, zu wehren.
      Am Ende gibt es nur Verletzte...außer bei den Anwälten und Richtern und den JA-Mitarbeitern, denn die sind alle nicht persönlich betroffen...

      Äh, sorry. Weg vom Thema gekommen ||

      Also: entweder Du entscheidest Dich für Kampf und offenbarst alles mit Nachweisen, oder Du akzeptierst von vorn herein die Aussichtslosigkeit und die Kürzung des Selbstbehaltes
      So bitter das alles ist...

      Gruß Tanja
      ...übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt ... der Bundeswehr ... jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres Daten von ... Personen, die ... im jeweils nächsten Jahr volljährig werden. Der Datenumfang umfasst den Familiennamen, die Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift.
      Die Betroffenen haben gemäß § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
    • Moin!

      Ich dachte ohnehin, bei voller Erwerbstätigkeit und Mindestunterhalt hat man(n) gar keinen Anspruch auf zusätzliche Sozialleistungen? Ich meine, das hätte ich irgendwo gelesen. :huh:

      Naja... "Kampf"... mal sehen. Grundsätzlich habe ich keine Probleme, meine Finanzen offen zu legen -aber in der aktuellen Situation, in welcher wir nicht einmal zusammenwohnen, geht es niemanden etwas an. Und DAS ist etwas, was ich selbst durchaus auch verteidigen würde.
      Und NOCH könnte man sich ja schnell und komplikationslos voneinander trennen...
      Auch eine eigene Wohnung für meinen Partner würde ich ggf befürworten, um eventuelle (weitere) Belastungen von meinen eigenen Kindern fern zu halten.

      Aber wer weiß, wie das noch alles kommt und was noch alles passiert. Erscheint ein wenig wie russisches Roulette.
      Das sagte unsere Anwältin aber auch... Familienrecht ist und bleibt kompliziert und das, wo am meisten gelogen und verschwiegen und verdreht wird. -Wie wir gerade am eigenen Leib erfahren müssen.

      Dass Patchwork-Leben sehr schwierig sein kann, gerade mit merkwürdigen ETs... liest man überall. Auch, dass es SELTENST wirklich um das Wohl der Kinder geht. -schade und eine Schande ist das. Hier sollten sich häufig die ETs, JA und Gerichte und Anwälte schämen...Wunschdenken ^^

      Naja, ihr hier bei ISUV helft mir jedenfalls dabei, einige Sachen besser einzuordnen und Entscheidungen zu fällen. Das erlebe ich durchaus als eine Art "Entlastung".

      Ich bin gespannt, was für Fragen meinerseits noch aufkommen werden -trotz eigener Trennung vor 8 Jahren alles neu für mich

      Liebe Grüße @all!!