Ordnungsgeld-Verfahrenskosten-Höhe bei Kindes-Umgang

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    • Ordnungsgeld-Verfahrenskosten-Höhe bei Kindes-Umgang

      Hallo,

      kann jemand hier helfen ?

      a) Ordnungsgeld-Verfahrenskosten in einem Beschluss müssen doch aufgeführt sein ?
      b) Wie hoch sind die pauschalen Ordnungsgeld-Verfahrenskosten (erstes Ordnungsgeldsverfahren) ?
      c) Im Beschluss steht nur "Kosten des Verfahrens gemäß §81 Abs. 1 S. 1 FamFG dem Antragssteller aufzuerlegen" (also mir) ?
      d) Wie sorge ich für niedrigen Kosten-Ansatz, da Beschluss damit begründet wird, dass ich bereits die Entscheidungsaussage geliefert habe,
      z.B. die Anwältin der KM kein zutun hatte, auch keine außergerichtliche Schreiben mit mir (da auch diese Kosten im Beschluss per Antrag der Anwältin der KM mir aufgedrückt werden sollen).
      e) Ich möchte inhaltlich nicht weiter eingehen: laut KM-Aussage ein Notarzt-Einsatz behauptet wurde, aber NIE eine Nachweis erfolgt ist.
      f) Mein Ordnungsgeld-Antrag war ohne Betrag/Höhe.

      Besonderen Dank für eine zeitnahe Antwort.

      Herzliche Grüße
      Marko
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