Anmeldung weiterführende Schule / gemeinsames Sorgerecht / Unterschriften beider Elternteile nötig?

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    • Anmeldung weiterführende Schule / gemeinsames Sorgerecht / Unterschriften beider Elternteile nötig?

      Hallo Zusammen,

      meine Tochter ist gerade in der 4. Klasse und somit steht der Wechsel auf die weiterführende Schule an.

      Müssen beide Elternteile - bei gemeinsamen Sorgerecht - diese Anmeldung unterschreiben? Wie streng achten die Schulen darauf?

      Kurz zu meiner Situation:
      Nie verheiratet gewesen, aber gemeinsames Sorgerecht. Seit der Trennung keinen Kontakt zum Kind und auch nicht zur Mutter.

      Danke vorab für eure Einschätzung und Tipps.

      VG
    • hallo,

      rein theoretisch müssen beide Elternteile unterschreiben.
      Aber ganz ehrlich: zum einen reicht der Schule meist eine Unterschrift. Und damit lassen sie sich bestätigen, dass diese für beide unterschreiben dürfen.
      Und zum anderen, wenn du seit Jahren zu deinem mindestens 10jährigen Kind kein Kontakt mehr hast, wie willst du die richtige Schulformen beurteilen.

      was hast du eigentlich unternommen um den Kontakt zu erhalten/ wieder aufzubauen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      erstmal lieben Dank für deine Antwort.

      Das hab ich fast vermutet. Die in Frage kommenden Schulen haben zwar auf ihren Infoveranstaltungen gesagt, das beide Unterschriften nötig sind, aber ich vermute, die Kindsmutter kann das überzeugend entsprechend verargumentieren.

      Wobei sich mir dann die Frage stellt, was ein gemeinsames Sorgerecht überhaupt bringt? Wirkliche Rechte habe ich als Vater eigentlich nicht.

      Kein Kontakt mehr ist seit 2022. Da hast du natürlich Recht, die Beurteilung ist kaum möglich, ich kann mich da auch nur auf die Aussagen von Lehrern und Noten stützen.

      Anfangs über verschiedene Institutionen (Elternberatung, Caritas, Jugendamt), dann über Anwälte. Irgendwann habe ich aufgegeben, weil einerseits das Geld aufgebraucht war, und andererseits war das emotional eine starke Belastung. Von vielen Seiten habe ich auch den Rat bekommen, es gut sein zu lassen, weil es mehr schadet als hilft.
      Seitdem schicke ich Geschenke zu Weihnachten, Geburtstag, Ostern und Nikolaus, und schreibe einmal im Monat einen Brief. Die Geschenke kommen zurück (Annahme verweigert), die Briefe landen ungeöffnet in der Mülltonne (Aussage Nachbarin).

      VG

      The post was edited 1 time, last by Sebi_SO36 ().

    • Hallo Sebi,
      ein Tipp zum Verschicken der Geschenke: Gib sie beim Jugendamt ab und bitte um Weiterleitung an das Kind bzw. an die Mutter.
      Vielleicht schreibst du hier mal, ob der Tipp nützlich oder erfolgreich war.

      Viele Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      auch dir Danke für dein Input.

      Das hatte ich damals tatsächlich das Jugendamt gefragt (ebenfalls die Vertrauenslehrerin an der Schule), leider wurde das abgelehnt.
      Ich hab ehrlich gesagt damit abgeschlossen, mein Kind jemals wieder zu sehen - außer vielleicht irgendwann bei Volljährigkeit vor Gericht :(

      Aber mir ging es mehr um den Schulübergang, siehe Anfangsfrage. Weniger um mitzuentscheiden (das durfte ich auch während der Beziehung nie), sondern die Schule war/ist die einzige Möglichkeit zumindest "etwas" über mein Kind zu erfahren, ob es ihr gut geht oder um mal ein Foto zu sehen.
      Jetzt könnte ich natürlich jede Schule im Umkreis anrufen und fragen, ob mein Kind dort angemeldet wurde - ob das so gut kommt ?

      VG
    • Ich kann dir keinen Rat geben, aber dir sagen, wie es bei mir gelaufen ist.

      Ebenfalls keinen Kontakt zu den Kindern, aber zu der Zeit erst ca. halbes bis ein Jahr.

      1. Versuch der Mutter, mir einen Wisch unterzuschieben zwecks Schulwechsel (ich bekam nur die letzte Seite und sollte sofort (!)) unterschreiben (Samstag). Ich habe mir den gesamten Vertrag mitgeben lassen und siehe da, es war die Anmeldung zu einer Waldorf Schule (wertfrei gemeint). Daraufhin habe ich am Montag mit dem Schulleiter gesprochen und wir haben für Mittwoch einen Unterschriftstermin anberaumt. Meine Ex hatte aber schon eine Klage vorbereitet, die am Montag Mittag eingereicht wurde. Diese hat sie dann zurückgezogen, da ich ja am Mittwoch schon unterschrieben hatte, von der Klage habe ich gar erst am Donnerstag erfahren, weil da ein Schreiben kam mit der Vorladung und ein zweites Schreiben mit der Ausladung. Quintessenz allerdings: ich musste die Hälfte der Gerichtskosten tragen wegen mangelhafter Kommunikation. Beschwerde zwecklos, da unterhalb Bagatellgrenze (ich meine, es waren 600,-).

      Bei den nächsten beiden Ummeldungen hat meine Ex gar nicht lange gefackelt und ohne mich umgemeldet. Zwei Schulen (Waldorfschulen wiederum) haben mir jegliche Auskunft zu meinem Kind verweigert. Schulbehörde nicht zuständig (da Privatschule) und mir wurde nur lachs erklärt, wenn ich Auskunft wolle, dann solle ich bitte klagen.

      Von daher: du kannst Hardball spielen und klagen, kostet dich aber Nerven und Geld.

      Achso: meine Geschenke kamen auch zurück, was mit den Briefen geschehen ist: keine Ahnung. Geldgeschenke bzw. Gutscheine wurden nicht zurückgeschickt (wahrscheinlich bei Kleinanzeigen vertickt). Wenn deine Ex mit dem Kind umzieht, und sich ummeldet (was meine immer erst nach einem halben Jahr getan hat), dann einfach mit berechtigtem Interesse Auskunft beim Meldeamt einfordern. Mit ca. 10-15,- weißt du dann wenigstens, wo dein Kind wohnt.
    • Ja und gern auch noch mal hier:
      Für die einfache Meldeauskunft nach § 44 BMG braucht es kein berechtigtes Interesse! Das ist erst anzugeben (und glaubhaft) zu machen für die erweiterte Meldeauskunft nach 45 BMG
      Ist doch ganz einfach: ich kann von jedermann, von dem ich die mindestens zu machenden Angaben tätigen kann, die Adresse abfragen. Nur gewerblich darf ich das nicht nutzen. Aber ich bin ja auch kein Adresshandel....

      Gruß Tanja
    • Hallo zusammen,

      meine persönliche Erfahrung hierzu:

      Ich scheue trotz aller Versuche der Mutter das Kind räumlich und emotional von mir zu entfernen, keinerlei Mühen (und Kosten) den Kontakt so eng wie möglich zu halten. Bezogen auf ehem. Kindergarten, Schule, Ärzte usw. bin ich proaktiv. D.h. ich suche den Kontakt Vorort (110km Entfernung zu mir), spreche mit Schule und Lehrern. Sollte es dennoch vorkommen, dass ich "übergangen" werde, steuere ich schriftlich, telefonisch oder persönlich nach. Das bedeutet, dass ich präsent bin und als Vater in Erscheinung trete. Damit wird der Kontakt zum Selbstläufer und ich werde stets mit einbezogen.
      Eine zweite Unterschrift sehe ich als unerlässlich an und habe bislang alle Stellen darauf hingewiesen. Ich bin sorgeberechtigt ohne AbR.
      Mit freundlichen Grüßen aus Würzburg!
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