Kind möchte nicht mehr zur Mama

    This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.

    • Kind möchte nicht mehr zur Mama

      Guten Morgen und Hallo,

      ich bin leicht Überfragt...
      Es geht um folgendes:
      Meine Tochter ist im Herbst zu mir gezogen, nachdem es ihren eigenen Worten nach, bei ihrer Mama nicht mehr auszuhalten war.
      Damit einher ging eine Umschulung des Kindes, der Umzug, ein bisschen Theater um zu zahlenden Unterhalt (den ihre Mama nicht zahlt/zahlen muss).
      Eine Weile lief das mit dem Umgang auch ganz gut. Ihre Mutter halt meine Tochter abgeholt und auch wieder zurück gebracht.
      Der Umgang wird bei uns rechte statisch, alle 2 Wochenenden, die hälfte der Ferien sowie der Feiertage wahrgenommen. Getauscht werden kann in Absprache immer, wenn denn möglich.
      So wird beispielsweise das kommende Wochenende nicht stattfinden, meine Tochter wollte das Wochenende zu nächst tauschen. Die KM hat aber keine Zeit, was beim Kind direkt zu einem Freudenausbruch geführt hat, weil das Wochenende damit ausfällt.

      In der letzten Zeit häuft sich, dass meine Tochter nicht so gerne zu ihrer Mutter wollte. Ihren Worten nach würde das am neuen Partner ihrer Mutter liegen, das war auch der Hauptgrund für ihren Umzug zu mir.
      Diese Sache hat auch eine Vorgeschichte, der neue Partner der KM war wohl auch mal übergriffig gegen meine Tochter. Das konnte damals über das dortige Jugendamt angegangen werden und ist dann zu verbaler "Übergriffigkeit" abgeflacht.
      Nun ergibt sich in den letzten Wochen aber ein neues Bild, die Maus möchte mit ihren 12 Jahren nicht mehr zu ihrer Mutter fahren und hat jetzt 2 Wochen vor dem nächsten Besuchswochenende schon angst da hin zu fahren.
      Dies brach sich in der Schule seinen weg nach aussen, was direkt zu einer spontanen Einladung in die Schule geführt hat, weil mein Tochter untröstlich war.

      Lange rede und kurzer Sinn, das Kind will nicht zu seiner Mutter und ich unterstütze Sie in diesem Vorhaben.
      Da der Grat zur Kindesentziehung (bei geteiltem Sorgerecht) sehr schmal ist, habe keine so gute Idee wie ich das Kommunizieren kann und was ich tun kann oder muss, damit ich nicht gleich vor irgend einen Kadi gezerrt werde.
      Ist das Jugendamt da eine Hilfreiche Idee?

      Ich würde zunächst versuchen den Umgang nur eine Zeit lang auszusetzen um ggfs. der Mutter zu zeigen, dass was nicht gut läuft.
      Aber wenn es nach meinem Kind geht: Sie will da gar nicht mehr hin.
    • hallo,

      wie verständig ist deine Tochter? Sprich ist sie in der Lage mit fremden Erwachsenen zu kommunizieren? Steht sie für ihre Rechte ein?

      Wie sieht es aus, würdest du dich mit Tochter und Mutter an einen Tisch setzen, damit die Tochter ihre Sorgen zum Ausdruck bringen kann?
      wie weit wohnt die Mutter entfernt? Wäre es möglich, dass die Tochter den Tag mit der Mutter verbringt und abends wieder zu dir kommen kann?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hi Sophie,

      vielen Dank für deine Antwort und Idee.. ich werde es zunächst so versuchen.

      meine Tochter ist durchaus nicht ungeschickt in der Verwendung von Worten.
      Was sie nicht gut kann, ist ihren eigenen Kummer in Worte fassen. Beispiel, sehr verkürzt:
      Kind: Ich mag da nicht mehr hin.
      Ich: Warum, gibts es da nen Grund oder kannst du mir das erklären?
      Kind: Die sind nicht nett zu mir...

      Natürlich setze ich mit mit Tochter und Mama an einen Tisch. Das ist überhaupt kein Ding, ich bin mir nur nicht so sicher,
      ob meine Tochter ihrer Mutter das erklären kann, dass sie nicht mehr zu ihr möchte (vorläufig).

      Die Mutter wohnt so etwa 90 Minuten mit der Bahn entfernt. Vorläufig würde ich wohl so etwas vorschlagen wie "Trefft euch doch bei Uns (im Ort)" und macht da was nettes.
      Geht ein Eis essen, fahrt mal nach Shoppen was shoppen... macht einfach ein paar Dinge zu zweit.

      Was ich wie gesagt, gerne vermeiden möchte: Angriffsfläche für irgendwelche Streitigkeiten zu bieten...

      Viele Grüße
      nontschew
    • hallo,

      ja, idealerweise lässt sich die Mutter darauf ein.
      Falls nicht, wärst du bereit eure Tochter beispielsweise Samstag morgen zur Mutter zu bringen und Samstag Abend wieder abzuholen?
      vielleicht ist das eine Lösung, um den Kontakt zu erhalten.

      Und evtl. Mal mit der Mutter unter 4 Augen zu reden und ihr zu sagen, dass das Kind Probleme entwickelt und es nicht gut ist, wenn hier keine Rücksicht genommen wird. Vielleicht hat die Mutter auch die Möglichkeit dass der Lebensgefährte teilweise nicht anwesend ist, wenn die Tochter da ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • hi,

      ich bin 11 Jahre gefahren und habe meine Tochter hin und her kutschiert und den Unterhalt stets und pünktlich geleistet, ob wohl das auch bei mir eine Zeit eine sehr schwierige Geschichte war.
      Da Sie jetzt aber bei mir lebt und ihre Mutter keine Anstalten (besser: sehr wehrhaft gegen dieses Thema) macht sich am Unterhalt zu beteiligen, ist das in etwa das einzige, dass ich nicht tun möchte, denn das ist eindeutig ihre Sache.

      Was ich sehr spannend finde und sicher ein Grund dafür ist, dass Dinge sind wie sie sind, ist dass bei der Mutter meiner Tochter immer (!) die Kinder des neuen Partners auch da sind. Damit einhergehend natürlich auch immer der Partner.
      Meine Tochter darf dann nichts machen, was die anderen beiden nicht auch machen können. (Keine Verabredungen mit alten Freunden...). Es muss immer alles zusammen gemacht werden.

      Mit der Mutter ein Gespräch über die Probleme führen, habe ich schon mehrfach getan. Das einzige Feedback, dass dazu bei mir wieder ankommt (und zwar über mein Kind) ist dass man sich wieder den Mund zerissen hat und mich einfach doof findet.
      Bei uns zu Hause wird nicht über den ex-Partner gelästert. Wenn es einmal eine Erzählung gibt, in der es um komisches Verhalten oder um das Gestänkere gegen mich geht - Zucke ich mit den Schulten und sage immer... "Das kann ich nicht verstehen, warum man so etwas sagt und tun muss".
      Aber das ist auf der anderen Seite eben leider nicht so. Was dort passiert erschließt sich mir nicht, aber offenbar ist das ein Teil des Problems.

      Nur so als Randanmerkung:
      Ich bin "Besserverdiener". Die Mutter meiner Tochter geht in Teilzeit (!) arbeiten und findet auch gegenüber dem Jugendamt/Anwalt dass sie das nicht ändern muss..
      Weil der JA kein Gerichtsverfahren anstreben wollte bin ich jetzt als dritter Angehöriger nach dem OLG FFM zum vollen Unterhalt verpflichtet und mich treffen die gleichen Regeln wie zu vor.

      Das kommt daher, dass mein Unterhaltsrelevantes Einkommen, wegen ihrer Teilzeit (mit der Sie etwa 1200€ Einkommen erzielt) nun natürlich fast mal so hoch ist und sie deswegen Argumentiert, dass sie gar nichts muss.
      Es ist also im Moment so, dass ich nicht weniger Arbeiten darf, da dies den Unterhalt meines Kindes gefährden würde, die Ironie an der Sache ist, darauf achtet sie pingelig genau...
      Den Barunterhalt zusätzlich zum Naturalunterhalt leisten zu müssen führt aber auch bei mir zu Schwierigkeiten. Da gibt es noch Verpflichtungen bei meinem Wohnhaus und gegenüber meiner Mutter.
      Auch wenn es auf dem Papier alles nach "der Typ" ist reicht aussieht, bleiben mir nur 3-400€ im Monat als frei verfügbares Geld. Der Rest ist durch Fixkosten gebunden. Essen nicht mitgezählt.

      Momentan ist mein Eindruck von der Gesamtsituation, dass ihr nur wichtig ist: Kind ist weg, neuer Parter da --> Freiheit gewonnen. Geld nicht zahlen: Super! Mehr für Mich!

      Und nur zu Sicherheit... ja ich bin Mitglied im ISUV. Die Berechnung des Unterhalts mit Aufforderung zu Leistung des selbigen wurde mit "dem Widerspreche ich, es tritt damit kein Verzug ein" in den Wind geschlagen.
      Ich werde jetzt noch 18 Montate warten, das Thema dann insgesamt dem Anwalt übergeben und es dann auch durch-exorzieren.
    • Hallo nontschew,

      aus Sicht einer Mutter und Stiefmutter kann ich Dir folgendes sagen:
      Sowohl mein pubertäres Kind, als auch das pubertäre meines Ehemannes haben in der Zeit versucht, die Eltern gegeneinander auszuspielen.
      Und teilweise abstruse Dinge beim anderen Elternteil erzählt.
      Bei meinem Kind kam es raus, weil mein Ex und ich ein vernünftiges Verhältnis haben und Ex mich - natürlich - angesprochen hat.
      Beim Kind meines Mannes hingegen fand irgendwann gar keine Kommunikation mehr statt. Die KM ist mit dem "alternative Fakten" vortragenden Kind zum Jugendamt und hat anschließend im Alleingang das Wechselmodell aufgekündigt.
      Rückblickend müssen mein Mann und ich sagen: hätten wir das Kind schon mal eher in die Fänge der KM gegeben.
      Für das Kind wäre es sicher nicht besser gewesen, aber unsere Gesundheit hätte deutlich weniger Schaden genommen....
      Was ich sagen will: mitunter schnappen die Kids irgendwas auf oder Werten irgendwelche Sachen anders, als sie gemeint sind....Nun ist in der Pubertät das "redenwollen" der Kids mit den Eltern - natürlich nur meiner Erfahrung nach - zeitweise doch schon seeeeeehr eingeschränkt.

      Wenn Du mit der KM noch normal reden kannst, versuche - wie von Sophie vorgeschlagen - erst mal auszuschließen, dass es für Dein Kind auch wirklich so abläuft. Ist natürlich schwer, wenn der andere sich gleich in die Verteidigung gedrängt fühlt.
      Ansonsten würde ich das Kind fragen, was für Ideen es selbst hat...

      Und dann ggf. noch eine Erziehungsbwratung aufsuchen. Möglichst eine vom JA unabhängige.

      Was die Untethaltssache angeht: wenn die KM keine weiteren Kinder zu betreuen hat, ist sie trotzdem erst mal gesteigert erwerbspflichtig. Sie kann sich - mit Dir als anderen leistungsfähigen Verwandten - zwar den angemessenen SB "leisten", trotzdem muss sie erstmal vollschichtig arbeiten (sofern keine belegbaren gesundheitlichen Gründe vorliegen).
      Ansonsten wird ihr halt fiktiv ein Vollzeitgehalt zugerechnet.
      Aber machen wir uns nichts vor, in den gering bezahlten Jobs übersteigt auch ein Vollzeitgehalt selten bis kaum nach Abzügen drn angemessen SB.
      Ich würde dennoch nicht noch länger warten, sondern Unterhaltsvorschuss beantragen.
      Die Ex von meinem Mann hat das auch getan, obwohl sie vom Gericht dazu "verurteilt" wurde, sich am Barunterhalt zu beteiligen....

      Gruß Tanja
    • nontschew wrote:

      hi,
      [...]
      Und nur zu Sicherheit... ja ich bin Mitglied im ISUV. Die Berechnung des Unterhalts mit Aufforderung zu Leistung des selbigen wurde mit "dem Widerspreche ich, es tritt damit kein Verzug ein" in den Wind geschlagen.
      Ich werde jetzt noch 18 Montate warten, das Thema dann insgesamt dem Anwalt übergeben und es dann auch dudurch-exorzieren.
      Nur zum besseren Verständnis: was hat denn der (ISUV-) Anwalt zu dem (aus meiner Sicht unrechtmäßien) Widerspruch zum Unterhaltsverzug gesagt?
      Und: mit welcher Begründung hat sich denn das betroffene JA aus der Barunterhaltsgeschichte "herausgeredet" dass es
      1. die Teilzeitbeschäftigung der KM als "ausreichend" akzeptiert hat
      2. daraus resultierend keine gerichtliche Festsetzung der Barunterhaltspflicht der KM anleierte
      und 3. Dich als finanzstarken Barunterhaltszahler auserkoren hat (siehe Deinen Verweis auf das/ ein Gerichtsurteil FFM)
      So oder so würde ich keinen Tag länger warten und die Sache zumindest mit einem Familienrechtler besprechen...(und angehen)...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      The post was edited 1 time, last by Kakadu59 ().

    • Hallo Tanja,

      vielen Dank für deine Antwort.
      Ich fange mal hinten an, ich habe wohl keinen Anspruch (mehr) auf Unterhaltsvorschuss.. ich bin wieder verheiratet und meine Tochter ist 12.
      Ich werde das wohl tatsächlich mal einem Familienrechtler vorlegen, es kann ja nicht sein, dass das sooo einfach ist (als Frau) aus der Nummer raus zu kommen und nicht wenigstens vollschichtig arbeiten gehen zu müssen.
      Aber das ist vermutlich mein persönlicher Eindruck, denn bei mir wurde im Rahmen der Festsetzung vor 10 Jahren das Auto nicht mehr zugestanden und die Private Krankenversicherung erzwungen, da hier ein paar Euro Ersparnis zu erzeugen waren, mit der Konsequenz, dass ich jetzt (wo mein Kind bei mir lebt) auch für mein Kind eine Private KV brauche...
      Damals Resultat aus drei Unterhaltspflichten: Unterhalt für die KM (weil die kleine Tochter damals ja noch deutlich jünger als 3 war), vor der Scheidung 50% meines Einkommens, bei vollständigem "Verzicht" der Beteiligung an Immobilienschulden seitens der KM.
      und Unterhalt für 2 Kinder nach DDT. Daraus entstanden über die Jahre hohe Schulden, da ich mich aus Restpflichten nicht befreien konnte. Da hat im ersten Jahr kein Mensch nach einem Selbstbehalt gefragt. Direkt nach der Scheidung sank der Unterhalt an die KM, allerdings waren das zum Neuaufbau eines Lebens immer noch 1500€ + 2 UH für Kinder.

      Okay... aber das ist in der Gesamtheit hier ja nicht richtig untergebracht...

      Was die Pubertät und das Ausspielen betrifft:
      Ich habe das Glück meine erwachsene Tochter dort noch Wohnen zu haben. Sie ist aus Arbeitsgründen dort hin gezogen und bekommt dankenswerterweise sehr viel mit. Besonders wenn meine kleine Tochter dort ist, ist sie bemüht häufiger in der nähe zu sein.
      Sicher versucht mein Pubertier die Eltern gegeneinander Auszuspielen. Das ist jetzt auch nicht unerwartet. Was mir aber auffällt, sie sagt das jetzt schon eine ziemliche Zeit lang. Sie ist zu mir gezogen, weil es dort nicht ok war. Seiner Zeit hat die Schule das parallel zu mir festgestellt.
      Hier ging es oft Samstags abends schon los mit "ich möchte nicht nach Hause" und in der Schule wurde Sie auffällig, immer Ruhiger und oft weinend in der Pause vorgefunden. Die Begründung war auch da, ich möchte nicht nach Hause und eigentlich nur noch zu meinem Papa.
      Nachdem man aus dem Kind herausbekommen hatte, dass es wohl (einen) übergriff gab, schritt kurz auch mal das Jugendamt ein. Hier wurde aber seitens der KM Hilfe abgelehnt.

      Ganz lange Rede, kurzer Sinn. Wir versuchen mal die nicht JA Erziehungsberatung & ich werde das mit der KM mal thematisieren. Allerdings erwarte ich da kein wirkliches Verständnis oder Änderung, weil das alles in das bisherige Bild gut hineinpasst.


      Hallo Kakadu59,
      der ISUV Anwalt hatte die Unterhaltsberechnung angestellt und da bereits angemerkt, dass es in jedem Fall zu einer "Teilhaftung" meinerseits kommt. den Widerspruch hatte ich mit ihm dann nicht mehr Besprochen.
      Das "Widerspruchsrecht" gibt es nicht wenn lediglich der Mindestunterhalt gefordert wird, es handelt sich ja schließlich nicht um einen Vertrag sondern um eine Pflicht. Man könnte selbstverständlich der Berechnung widersprechen wenn sie Sachlich falsch ist. Aber nicht der Verpflichtung zum Unterhalt.

      Das Jugendamt ist ein ganz eigenes Thema. Das beginnt damit, dass die Sachbearbeiterin schon am Anfang des Gesprächs zum Ausdruck gebracht hat, dass die "arme" Mutter nicht weiter zu belasten sei ohne eine Unterlage gesehen zu haben.
      Dann wird vom Jugendamt ja schon bei Antrag der Beistandschaft erwartet, dass ich meine Unterlagen alle beifüge. Nach Sichtung der Unterlagen meldete sich das JA bei mir mit "Sinngemäß" was ich denn wolle, ich würde doch bestens verdienen und könne doch Problemlos mein Kind versorgen.
      Ich bat darum trotzdem Ordentliche Auskunft von der Kindsmutter zu verlangen. Ist so auch geschehen, allerdings wurde weder vermögen noch Steuererklärung beigelegt. Das JA-Akzeptierte die Auskunft dennoch, da ein Einkommen vom 1100 Euro bei 24 Stunden auch nicht zu 3000 würde wenn man 40 Stunden arbeiten würde (könnte).
      Die KM erläuterte bereits im Anschreiben, dass mehr Arbeiten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber nicht möglich wäre, da keine Stellen mit größeren Stundenkontingenten verfügbar seien.
      Das JA erläuterte mir darauf hin, dass die Gerichte aktuell niemanden zu mehr Arbeit verpflichten würden und so auch der Selbstbehalt kaum zu halten sei. Das Verfahre sei von vornherein Aussichtslos. Ich solle meinen Antrag auf Beistandschaft zurückziehen, sonst müssten Sie ihn ablehnen.

      die Teilzeitbeschäftigung hat er selbstverständlich nicht als Ausreichend akzeptiert, allerdings auch bei Steigerung bis zur vollschichtigen Tätigkeit festgestellt, dass der Selbstbehalt durch die Tätigkeit beim aktuelle Arbeitgeber nur knapp überschritten würde.

      Aber Tatsache, einen Familienrechtler werde ich dazu mal Aufsuchen. Ich finde das insgesamt sehr unfair. Denn die Heranziehung als leistungsfähigen Dritten macht mir eine Verkürzung meiner Arbeitszeit so (un-)möglich wie zu Zeiten maximaler Unterhaltsleistung und da ich nun Schulden aus dieser Zeit zu bedienen habe (siehe oben) ist es eine unfaire Doppel(eigentlich sogar Dreifach)-Belastung.
    • Hier mal ein Vortrag von wegen Kindesentziehung.

      Ich sage es nicht gerne, aber da brauchst du dir überhaupt keine Gedanken machen. Meine Ex hat das damals 13 jährige Kind gegen den gesamten Rest der Familie aufgebracht (ja, auch Oma und Tanten, Cousinen etc. mütterlicherseits). Die Moral von der Geschicht: mein Kind hat den Rest der Familie seither nicht mehr gesehen und ist jetzt volljährig.

      Was haben Jugendamt und Gericht dagegen getan: NICHTS!!

      Trotzdem und gerade deswegen sehe ich bei dir eine Verantwortung, den Dialog und eine Deeskalation mit allen möglichen Mitteln zu führen. Es liegt in deiner Hand, ob dein Kind noch eine Mutter hat. Möglicherweise auch mit Pausen. Und mit der zickigen Ex spring über deinen Schatten, vielleicht schafft sie es zum Wohle der Tochter auch.

      Ich wünsche Euch auf jeden Fall viel Erfolg.
    • Hallo nontschew,

      ich kenn das Nutzen der unfairen (aber legalen) Mittel seitens eines Elternteils auch: die Ex meines Mannes.
      Gegen die Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschusses bei Dir spricht nicht das Alter Deiner Tochter (das wurde schon vor langem auf 18 Jahre hochgesetzt), sondern das Wiederverheiratet-sein.
      Und dass das JA oft parteiisch mit "der armen" Mutter ist, ist mir auch bekannt.
      Dennoch würde ich auf den "Sach"Vortrag des JA nichts geben.
      Warum sollten Gerichte, in Zeiten des Arbeitskräftemangels an allen Ecken und Enden, einer Mutter kein weiteres Einkommen zurechnen?

      Ja, deutsches Familienrecht ist hochgradig unfair.
      Man muss als Betroffener aufpassen, dass man über diese Ungerechtigkeit nicht krank und/oder verbittert wird.
      Mir persönlich hat geholfen, mir die Begrenzung (nur noch x-Jahre...) vor Augen zu führen.

      Wenn Du trotz guten Verdienstes aufgrund der Altlasten Schulden nicht wirklich abtragen kannst und damit nicht genug für die Tochter übrig bleibt, geh zum Anwalt und zur (Sozial)Beratung. Vielleicht hat letztere noch Ideen, ob Dir noch weitere Leistungen zustehen.
      Übrigens, wenn der Anwalt für das Kind gerichtlich Unterhalt geltend macht, würde es vermutlich Verfahrenskostenhilge geben - da es Kindern zu gewähren ist, wenn auch die Eltern diese beanspruchen könnte.
      Und bei Dir müsste der Schuldenabtrag anerkannt werden...(wenn es belegbare Altschulden aus der Scheidung und nicht Konsumkredite sind).

      Ich drück die Daumen, dass Du und die Tochter einen guten Weg finden - notfalls etstmal mit Umgangspause.
      Vielleicht möchte die Tochter als Erwachsene dann die Bedingungen für ein Treffen klar kommunizieren....

      Gruß Tanja