Hallo Forum,
leider ist es nun soweit, die Kindsmutter verlangt Offenlegung meiner finanziellen Unterlagen über das Gericht, sie erhebt Stufenklage für Kindesunterhalt.
Sie hatte mich bisher selbst schriftlich aufgefordert, auf Anraten meines Anwalts habe ich nicht reagiert. Dieser hatte gemeint, dass die Mutter es vielleicht einfach sein lässt oder direkt zum Jugendamt geht und ich immerhin dort die Unterlagen abgeben kann, damit die Kindsmutter diese nicht in die Finger bekommt. Ich möchte unter keinen Umständen, dass die Kindsmutter Einsicht in meine finanziellen Verhältnisse erhält.
Was passiert, wenn ich auch vor Gericht nichts offenlege?
Mein Anwalt hat mir nun zugerufen, dass wir auch die Kindesmutter zur Offenlegung verpflichten können mit der Aussage, sie würde mehr verdienen und den Kindesunterhalt selbst bezahlen können. Weiterhin würden wir angreifen, dass sie nicht Vollzeit arbeitet, sondern nur Teilzeit.
Ich habe nun folgenden Artikel gefunden:
edit TanjaW9: Link gelöscht! - Hier wird nicht auf Anwaltsseiten verlinkt
Wenn die Kindsmutter mehr verdient, muss ich also womöglich keinen Kindesunterhalt zahlen.
Da steht:
„Beachten Sie, dass Sie im Hinblick auf die vermeintlich höheren Einkünfte des betreuenden Elternteils beweispflichtig sind. Sie müssten beweisen, dass und wie viel der betreuende Elternteil mehr verdient als Sie selbst. In einem ersten Schritt müssten Sie Auskunft verlangen und den betreuenden Elternteil auffordern, Auskunft über seine Einkünfte und Vermögen zu erteilen (§ 1605 BGB). Nach Maßgabe der Auskunft wäre der Unterhalt zu berechnen.„
Würde das bedeuten, dass ich grundsätzlich Auskunft von der Kindsmutter bekommen muss, um überhaupt in der Lage zu sein, zu beweisen, dass sie mehr hat? Damit wäre ja die betreuende Mutter immer grundsätzlich erst mal dem Unterhaltspflichtigen Vater zur Auskunft verpflichtet, bevor er überhaupt was offenlegen muss? Ich kann also stattdessen die Mutter jetzt direkt auffordern, offenzulegen?
Was passiert, wenn die Mutter sich weigert offenzulegen?
Dies ist vielleicht für andere Väter hier auch interessant?
leider ist es nun soweit, die Kindsmutter verlangt Offenlegung meiner finanziellen Unterlagen über das Gericht, sie erhebt Stufenklage für Kindesunterhalt.
Sie hatte mich bisher selbst schriftlich aufgefordert, auf Anraten meines Anwalts habe ich nicht reagiert. Dieser hatte gemeint, dass die Mutter es vielleicht einfach sein lässt oder direkt zum Jugendamt geht und ich immerhin dort die Unterlagen abgeben kann, damit die Kindsmutter diese nicht in die Finger bekommt. Ich möchte unter keinen Umständen, dass die Kindsmutter Einsicht in meine finanziellen Verhältnisse erhält.
Was passiert, wenn ich auch vor Gericht nichts offenlege?
Mein Anwalt hat mir nun zugerufen, dass wir auch die Kindesmutter zur Offenlegung verpflichten können mit der Aussage, sie würde mehr verdienen und den Kindesunterhalt selbst bezahlen können. Weiterhin würden wir angreifen, dass sie nicht Vollzeit arbeitet, sondern nur Teilzeit.
Ich habe nun folgenden Artikel gefunden:
edit TanjaW9: Link gelöscht! - Hier wird nicht auf Anwaltsseiten verlinkt
Wenn die Kindsmutter mehr verdient, muss ich also womöglich keinen Kindesunterhalt zahlen.
Da steht:
„Beachten Sie, dass Sie im Hinblick auf die vermeintlich höheren Einkünfte des betreuenden Elternteils beweispflichtig sind. Sie müssten beweisen, dass und wie viel der betreuende Elternteil mehr verdient als Sie selbst. In einem ersten Schritt müssten Sie Auskunft verlangen und den betreuenden Elternteil auffordern, Auskunft über seine Einkünfte und Vermögen zu erteilen (§ 1605 BGB). Nach Maßgabe der Auskunft wäre der Unterhalt zu berechnen.„
Würde das bedeuten, dass ich grundsätzlich Auskunft von der Kindsmutter bekommen muss, um überhaupt in der Lage zu sein, zu beweisen, dass sie mehr hat? Damit wäre ja die betreuende Mutter immer grundsätzlich erst mal dem Unterhaltspflichtigen Vater zur Auskunft verpflichtet, bevor er überhaupt was offenlegen muss? Ich kann also stattdessen die Mutter jetzt direkt auffordern, offenzulegen?
Was passiert, wenn die Mutter sich weigert offenzulegen?
Dies ist vielleicht für andere Väter hier auch interessant?
The post was edited 1 time, last by TanjaW9: Link entfernt ().