Koalitionsvertrag 2025 zum Thema "Unterhaltsvorschuss"

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    • Koalitionsvertrag 2025 zum Thema "Unterhaltsvorschuss"

      Liebe Community,

      ich habe leider keinen Thread gefunden für aktuelle News.

      Wie bekannt sein dürfte, wurde gestern der neue Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und SPD geschlossen.

      Zum Thema "Unterhaltsvorschuss" ist darin folgendes vereinbart worden:

      "Wir werden in einem ersten Schritt säumige Unterhaltsschuldner durch härtere Strafen sanktonieren,
      zum Beispiel durch Führerscheinentzug, und so die Rückgriffquote beim Unterhaltsvorschuss erhöhen.
      Wir werden die Auskunftspflicht für Unterhaltsschuldner im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
      verschärfen, insbesondere durch die Einführung der unterjährigen Auskunftsspflicht. Wir werden die
      Pfändungsfreigrenzen für Unterhaltsschuldner überprüfen. In einem nächsten Schritt wollen wir
      Alleinerziehende und deren Kinder besser unterstützen, indem wir das Kindergeld nur hälftig auf den
      Unterhaltsvorschuss anrechnen."
      (Seite 102, Zeilen 3171 - 3178)

      Viele Grüße
    • hallo,

      zu der Auskunftspflicht: als mangelfall musste man dich normalerweise eh häufiger Auskunft erteilen und Gehaltssteigerungen unaufgefordert mitteilen.

      Ggf. Muss man bei den pfändungsfreigrenzen, diese auch nach oben anpassen. Denn ich weiß gar nicht, ob diese das existenzminimum noch zu 100% abdecken.

      Interessant aber auch:die faire Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit (Kinderbetreuung, Pflege) - steht unter Gleichstellung.
      Soll hier dann das wechselmodell eingeführt werden oder aber die elternmonate anders aufgeteilt werden?

      Wobei hat jemand das Wort Wechselmodell gefunden?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Für wirklich Alleinerziehende und Väter, die nicht zahlen, ist der Koalitionsvertrag wirklich gut.

      Aber es fehlt da wirklich ein Abschnitt für Wechselmodelle jeglicher Art. Etwas enttäuschend.



      AnnaSophie wrote:

      Interessant aber auch:die faire Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit (Kinderbetreuung, Pflege) - steht unter Gleichstellung.
      Soll hier dann das wechselmodell eingeführt werden oder aber die elternmonate anders aufgeteilt werden?
      Ich versuche gerade deine Frage zu verstehen? Wie meinst du das?
    • hallo,

      bislang ist es ja so, dass die Väter mindestens 2 Monate elternzeit nehmen müssen. Damit nehmen die meisten 2 Monate und nicht mehr. In anderen Ländern ist es so geregelt, dass die Mutter nur die gleiche Anzahl elternmonate bekommt, wie der Vater beantragt. Sprich hier könnte einfach das paritätische Betreuungsmodell eingeführt werden: Vater 3 Monate, Mutter auch 3 Monate. Vater 6 Monate Mutter ebenfalls. Damit würde das schon direkt nach der Geburt in Richtung paritätische Betreuung gehen.
      Das würde dann ja einfach bei einer Trennung einfach fortgeführt werden.

      Oder soll hier die Betreuung von gemeinsamen Kindern nach einer Trennung wieder vermehrt dazu führen, dass Ehegattenunterhalt auch über das Kindesalter von 3 Jahren hinaus wieder gefordert wird?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie wrote:

      ...
      Das würde dann ja einfach bei einer Trennung einfach fortgeführt werden.

      Oder soll hier die Betreuung von gemeinsamen Kindern nach einer Trennung wieder vermehrt dazu führen, dass Ehegattenunterhalt auch über das Kindesalter von 3 Jahren hinaus wieder gefordert wird?
      Wieso sollte es dann einfach nach der Trennung weitergeführt werden, nur weil es nach der Geburt so war? Ich glaube würde man das so umsetzen, dann hätten einige Familien ein finanzielles Problem. 6 Monate soll der Vater in Elternzeit gehen? Leider sind die Gehälter zwischen Frauen und Männern immer noch nicht fair. Ich kann nur aus meinem persönlichen Fall berichten, dass ich das hätte nicht leisten können, da ich Haus/Wohnung die ganze Zeit voll finanziert habe und die Rücklagen nicht so lange gereicht hätten.

      >Oder soll hier die Betreuung von gemeinsamen Kindern nach einer Trennung wieder vermehrt dazu führen, dass Ehegattenunterhalt auch über das Kindesalter von 3 Jahren hinaus wieder gefordert wird?
      Sehe keinen Zusammenhang? Meinst du den Betreuungsunterhalt? Warum sollte der über dem dritten Jahr noch gefordert werden? Es gibt sicherlich Fälle wo es Sinn macht, genauso sehe ich aber auch Fälle, die es nicht rechtfertigen, dass man der anderen Seite noch zusätzlich Geld zusteckt.
    • hallo,

      ich weiß es auch nicht genau. Aber die csu hat ja ein nicht ganz so modernes Weltbild was Frauen angeht. Und insofern könnte ich mir halt vorstellen, dass nach einer Trennung länger betreuungsunterhalt fällig werden könnte. Dann dann muss ggf. Nicht der Staat mit Bürgergeld/wohngeld/unterhaltsvorschuss einspringen.

      und was das Einkommensgrfälle angeht, wir hatten damals maximal 200 dm Unterschied beim Einkommen. Da gab es aber noch nicht so ein gutes Elterngeld. Das nannte sich Erziehungsgeld und es gab umgerechnet 300€.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie wrote:

      hallo,

      ich weiß es auch nicht genau. Aber die csu hat ja ein nicht ganz so modernes Weltbild was Frauen angeht. Und insofern könnte ich mir halt vorstellen, dass nach einer Trennung länger betreuungsunterhalt fällig werden könnte. Dann dann muss ggf. Nicht der Staat mit Bürgergeld/wohngeld/unterhaltsvorschuss einspringen.

      und was das Einkommensgrfälle angeht, wir hatten damals maximal 200 dm Unterschied beim Einkommen. Da gab es aber noch nicht so ein gutes Elterngeld. Das nannte sich Erziehungsgeld und es gab umgerechnet 300€.

      sophie
      Alleine die Vorstellung wäre fatal. Wohngeld ist momentan relativ schnell beantragt, genauso wie der Kinderzuschlag. Könnte man sich dann ja "sparen".

      Da hattet ihr aber auch wirklich Glück. Hier bestand auf der einen Seite (bei der Mutter) eine nicht so laufende Selbständigkeit und auf meiner Seite quasi zwei Jobs um die Kosten irgendwie zu stemmen.

      Im Allgemeinen bin ich vom Koalititionsvertrag aber auch wirklich enttäuscht (nicht nur wg. des Thema Unterhalts)
    • Ich habe das auch gelesen und werde den Koalitionsvertrag deswegen ablehnen. Kinder haben nichts davon wenn einem Elternteil das meistens nicht mehr kann mit aller Macht/ (Staats-)Gewalt (die ja auch Steuergeld kostet) das Leben noch schwerer bis unmöglich gemacht wird.
    • Hallo zusammen,
      nach meiner Auffassung sind Koalitionsvereinbarungen Absichtserklärungen und damit nicht rechtsverbindlich. Rechte und Verpflichtungen lassen sich daraus nicht ableiten.
      Beispiel zum Bereich Familienrecht: Der bisherige Justizminister hatte eine Beschlussvorlage zur Neuregelung des Kindesunterhalts unter Berücksichtigung des Betreuungsanteils (ab 30%) erarbeitet, weil eine Neuregelung Teil der Koalitionsvereinbarung war.
      Das "Ergebnis" kennen wir (und dies hat nichts mit der vorzeitigen Beendigung der Koalition zu tun).

      Ich meine, es ist viel zu früh, jetzt bereits zu kritisieren, bevor die beabsichtigten Änderungen konkretisiert und veröffentlicht werden.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Villa wrote:

      Hallo zusammen,
      nach meiner Auffassung sind Koalitionsvereinbarungen Absichtserklärungen und damit nicht rechtsverbindlich. Rechte und Verpflichtungen lassen sich daraus nicht ableiten.
      Beispiel zum Bereich Familienrecht: Der bisherige Justizminister hatte eine Beschlussvorlage zur Neuregelung des Kindesunterhalts unter Berücksichtigung des Betreuungsanteils (ab 30%) erarbeitet, weil eine Neuregelung Teil der Koalitionsvereinbarung war.
      Das "Ergebnis" kennen wir (und dies hat nichts mit der vorzeitigen Beendigung der Koalition zu tun).

      Ich meine, es ist viel zu früh, jetzt bereits zu kritisieren, bevor die beabsichtigten Änderungen konkretisiert und veröffentlicht werden.

      Gruß

      Villa
      Es geht aber ja darum, dass es die Absichten sind, die im Koalitionsvertrag stehen. Ich würde wetten, dass diese Absichten besser umzusetzen sind als eine Neuregelung des Kindesunterhalts unter Berücksichtigung des Betreuungsanteils. Letzteres da die "Lobby" der "Alleinerziehden" da zu groß ist...
    • Strafen wie Führerschein-Entzug sind meiner Meinung nach nicht durchsetzbar bzw. werden spätestens beim OLG oder BGH dann wieder gekippt. Es geht darum, Gelder einzutreiben für die Kinder. Hierzu gibt es eigentlich gut wirksame Mechanismen wie Lohn/Gehaltspfändungen und Kontenpfändungen. Und wenn nichts zu holen ist, dann kann ein Gericht immer noch Druck ausüben indem ein fiktives Gehalt angesetzt wird und damit das Existenzminimum unterschritten wird und man sich zweimal überlegt, nicht doch mehr zu verdienen.

      Führerscheinentzug kann dagegen zur Folge haben, dass der Unterhaltszahler/Preller am Ende gar nicht mehr arbeiten kann. Was ist dadurch gewonnen? Eher sollte man mal daran gehen, das Thema Mangelfall besser zu definieren, denn auch wenn in der Düsseldorfer Tabelle eine genaue Berechnungsgrundlage gelistet ist, wird sich im seltensten Fall daran gehalten. Am Ende heißt es immer "man ist faul, man schafft zu wenig". Dass ab einer gewissen Anzahl von unterhaltspflichtigen Kindern es bei niedrigen bis mittleren Einkommen zu extremen Mangelfällen kommt, wird von der Politik und von den Richtern in Düsseldorf komplett ignoriert.
    • franzk wrote:

      ... Und wenn nichts zu holen ist, dann kann ein Gericht immer noch Druck ausüben indem ein fiktives Gehalt angesetzt wird und damit das Existenzminimum unterschritten wird und man sich zweimal überlegt, nicht doch mehr zu verdienen.
      Wenn nichts zu holen ist, ist nichts zu holen. Ein Gericht kann auch keinen Unterhalt bzw. das dafür aufzubringen Geld "herbei" beschließen. Deswegen hat der BGH schon einige Beschlüsse der OLGs kassiert, wenn die es mit der Zurechnung fiktiver Einkünfte - ohne Berücksichtigung der in der Vita des jeweiligen Schuldners liegenden tatsächlichen Möglichkeiten - zu bunt trieben.
      Es bringt eben nichts, die DD-Tabelle immer weiter in die Höhe zu schrauben.
      Tatsächlich müsste die Familienpolitik dort ansetzen, wo der Streit entsteht. Der entsteht ja nicht erst mit der jeweiligen Unterhaltsforderung, sondern schon viel eher.
      Solange Ehemalige die gemeinsamen Kinder und Unterhalt dazu nutzen können, ihre nicht verarbeiteten Verletzungen am anderen Ehemaligen auszuleben, sich also faktisch "zu rächen" wird sich nichts ändern.
      So einfach ist das.

      Gruß Tanja
    • Dazu sind offensichtlich die falschen Menschen an den entscheidenden Positionen……das wird noch ewig so bleiben und sich eher noch verschärfen.
      Allein die Rechtsprechung zum „Naturalunterhalt“ spricht Bände…..und auch, dass einige OLG dem nicht folgen und man massiv davon abhängt, an welchem Wohnort man lebt, ob man - zumindest bei mehreren Kindern- immer am Selbstbehalt landet, weil man spätestens durch diese Abzüge des Naturalunterhaltes beim Mehr-/ Sonderbedarf, der mit schöner Regelmäßigkeit anfällt, die 10 Euro verliert, mit denen man aus dem Loch gekrabbelt ist.
      Zeitgleich wird den betreuenden Elternteilen gestattet, die Kinder als ihren Besitz zu sehen und darüber in Gutsherrenart verfügen zu können, um den verhassten Ex drangsalieren zu können. Im Zweifel wird grundsätzlich die Sicht des hauptbetreuenden Elternteils übernommen. Will der Ex mehr Umgang, muss erst mal Ruhe einkehren und er soll sich zurückhalten. Akzeptiert er das und zieht er sich zurück, ist es auch nicht recht und dieser Rückzug mit offenen wartenden Armen, wird ihm vorgeworfen. Logik für sich
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