Prozesskostenhilfe

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      Hallo Sonnenlicht,
      PKH ist für die Gerichtsverhandlung und die Kosten für Deinen Anwalt im Verfahren. Der Beratungsschein ist dafür das Du Dir einen Anwalt für das Verfahren suchst und dieser dann eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten des Verfahren macht und sich anschaut was getan werden muss. Wenn Du den Anwalt beauftragst stellt er auch für Dich den PKH Antrag. Wenn diesem Stattgegeben wird, entscheidet das Gericht ob Du diese PKH auf Ratenzahlung oder ohne bekommst. Bei PKH wird dann 4 Jahre lang ( jedes Jahr) geprüft ob Du Anteilig soweit zahlungsfähig bist die Kosten zu zahlen. Wenn nicht gehen die Kosten nach 4 Jahren auf die Staatskasse über.

      LG Hugoleser
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      Hallo Hugoleser!
      Vielen Dank für die Infos! Hierzu hätte ich noch weitere Fragen:
      1. Wenn PKH gewährt wird, erhält dann der Anwalt sein Geld seitens des Gerichts ? Und man selbst wird jährlich seitens des Gerichts involviert bzgl Prüfung der Zahlungsfähigkeit? Oder zahlt man selbst den Anwalt und erhält als Einmalbetrag/Ratenzahlung das Geld seitens des Gerichts zurück?
      2. und wenn man (bei mir das volljährige Kind, noch in der Schule) zwischenzeitlich zahlungsfähig wurde, muss man dann den kompletten Betrag übernehmen? Dh in dem Fall wäre es keine Kostenübernahme sondern eher eine Art Kredit? Evtl. auch anteilig?

      Unterm Strich ist ja interessant ob und zu welchem Zeitpunkt im verfahren man selbst zahlen muss. Ich dachte anfangs das läuft komplett ohne mich und sehe nun doch, wenn vielleicht auch nur vorübergehend, einige tausend Euro auf mich zukommen.

      Es wäre toll hier nähere Infos erhalten zu können! Vielen Dank vorab!!

      Liebe Grüße
      Helco
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      Hallo Helco,
      wenn PKH gewährt wird dann erhält Dein Anwalt das Geld aus der sog. Gerichtskasse. Diese Einkommensprüfung wird jährlich über den Zeitraum von 4 Jahren durchgeführt. Bei Prozesskosten trägt der Verlierer die gesammten Kosten. Es besteht auch die Mögichkeit das die Prozesskosten gegen einander aufgewogen werden und jeder seinen eigenen Anteil zahlen muss oder die Gerichtskasse übernimmt bei Zahlungsunfähigkeit die gesammten Kosten. Das kommt wie man so schön sagt immer auf den Einzelfall an. Ich würde vorschlagen das Du zu Deiner Rechtsantragstelle an dem für Dich zuständigen Amtsgericht ( bring Zeit mit. Da musst Du eh hin zur Beantragung vom Beratungsschein.) dort kannst Du den Rechtspfleger nach der Prozesskostenhilfe fragen und er erklärt es Dir noch genauer. Für den Antrag auf den Beratungsschein musst Du die Kontoauszüge mitbringen aus denen hervor geht was Du als Einkommen, Mietzahlungen, Versicherungen, Unterhaltszahlungen etc. hast.

      LG Hugoleser