Quotenregelung Sonderbedarf bei medizinischer Notwendig

    This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.

    • Quotenregelung Sonderbedarf bei medizinischer Notwendig

      Hallo,
      kurze Basisinfo:
      ich bin Vater von drei Kindern die im Residenzmodell bei der Mutter leben. Der Unterhalt ist beurkundet mit 100% DDT. Hierdurch entsteht ein Mangelfall. Jegliche Versuche der Abänderung wurden mit der erweiterten Erwerbsobliegenheit unterlaufen. Ich habe mich damit abgefunden unechter Mangelfall zu sein.

      Nun zu meinem Problem:
      Für die Kinder entsteht medizinisch ein erhöhter Sonderbedarf, da diese Dinge wie Kieferorthopädische Behandlung sowie Brille benötigen. Ob dies nun Sonderbedarf oder Mehrbedarf genannt wird, darüber lässt sich streiten. Ich weiß, dass es da juristisch Unterschiede gibt.
      Im Normalfall werden die Kosten gequotelt. Ich möchte hier mal zwei Modelle als Beispiel anführen.

      Beispiel 1: Vater verdient etwas mehr als die Mutter

      VaterMutter
      Stundenlohn (Wochenstunden)18,74 (40h)13,79 (40h)
      Bruttolohn3250 Euro2391 Euro
      Nettoeinkommen2200 Euro1800 Euro
      Selbstbehalt1450 Euro1450 Euro
      relevantes
      Einkommen
      750 Euro350 Euro
      relevantes Gesamteinkommen V+M1100 Euro1100 Euro
      Anteil750/1100350/1100
      Kostenanteil68%32%
      Kostenanteil von 160 Euro109 Euro51 Euro





      Beispiel 2: Die Mutter arbeitet Teilzeit (oder auf Minijob)

      VaterMutter
      Stundenlohn (Wochenstunden)18,74 (40h)16,98 (25h)
      Bruttolohn3250 Euro1840 Euro
      Nettoeinkommen2200 Euro1450 Euro
      Selbstbehalt1450 Euro1450 Euro
      relevantes
      Einkommen
      750 Euro0 Euro
      relevantes Gesamteinkommen V+M750 Euro750 Euro
      Anteil750/7500/750
      Kostenanteil100%0%
      Kostenanteil von 160 Euro160 Euro0 Euro




      Nun zahlt der Vater von seinem Nettoeinkommen bereits Unterhalt für mehrere Kinder und unterschreitet dadurch den Selbstbehalt von 1450 Euro spürbar (2200-426,5-426,5-426,5=920,50)

      Frage: Wie kann dann vom Vater verlangt werden, die vollen 160 Euro zu tragen?

      Des weiteren ist anzumerken, dass es sich hier um eine Selbstbeteiligung bei der gesetzlichen Krankenkasse (Familienversicherung der Mutter) handelt. Die 160 Euro x 36 Monate werden nach erfolgreicher Behandlung zu 90% der Mutter erstattet.

      Frage: Kann ich juristisch vorbeugen, um den von mir gezahlten Anteil auch wiederzuerhalten?

      Grüße franzk
    • Hallo,

      Wenn du am Selbstbehalt bist bzw. Diesen sogar unterschreitest ist kein Raum mehr für Mehrbedarf oder sonderbedarf.

      Denn von deinem bereinigten Einkommen wird der von dir gezahlte kindesunterhalt abgezogen.

      Dies teilst du der Mutter mit. Und zahlst natürlich nichts von diesem zusätzlichen Bedarf.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo franz,

      Du hast rechtlich keinerlei Handhabe, sicher zu stellen, dass Dir der von Dir geleistete Anteil zurück erstattet wird.
      Die KK erstattet an denjenigen, bei dem das Kind (mit)versichert ist.
      Du müsstest ggf. später die Mutter zivilrechtlich in Regress nehmen.
      Deswegen würde ich eine Mitzustimmung - bei gemeinsamen Sorgerecht nur mit dem Zusatz unterschreiben, dass der Hauptversicherte die Kosten aufgrund der späteren Erstattung i.H. der 10% selbst zu tragen hat.
      Und ganz ehrlich - das sind im Regelfall vierteljährlich zwischen 20 und 50 Euro. Also nichts, was man nicht wirklich vorschieben könnte (ich hab schon das 2. Kind damit - fast - durch....

      Ansonsten: siehe Sophie. Ein Mangelfall hat nichts mehr für zusätzlichen Sonder- oder Mehrbedarf übrig.
      Da muss dann halt der andere Teil die Leistung übernehmen...

      Gruß Tanja