Hallo,
kurze Basisinfo:
ich bin Vater von drei Kindern die im Residenzmodell bei der Mutter leben. Der Unterhalt ist beurkundet mit 100% DDT. Hierdurch entsteht ein Mangelfall. Jegliche Versuche der Abänderung wurden mit der erweiterten Erwerbsobliegenheit unterlaufen. Ich habe mich damit abgefunden unechter Mangelfall zu sein.
Nun zu meinem Problem:
Für die Kinder entsteht medizinisch ein erhöhter Sonderbedarf, da diese Dinge wie Kieferorthopädische Behandlung sowie Brille benötigen. Ob dies nun Sonderbedarf oder Mehrbedarf genannt wird, darüber lässt sich streiten. Ich weiß, dass es da juristisch Unterschiede gibt.
Im Normalfall werden die Kosten gequotelt. Ich möchte hier mal zwei Modelle als Beispiel anführen.
Beispiel 1: Vater verdient etwas mehr als die Mutter
Beispiel 2: Die Mutter arbeitet Teilzeit (oder auf Minijob)
Nun zahlt der Vater von seinem Nettoeinkommen bereits Unterhalt für mehrere Kinder und unterschreitet dadurch den Selbstbehalt von 1450 Euro spürbar (2200-426,5-426,5-426,5=920,50)
Frage: Wie kann dann vom Vater verlangt werden, die vollen 160 Euro zu tragen?
Des weiteren ist anzumerken, dass es sich hier um eine Selbstbeteiligung bei der gesetzlichen Krankenkasse (Familienversicherung der Mutter) handelt. Die 160 Euro x 36 Monate werden nach erfolgreicher Behandlung zu 90% der Mutter erstattet.
Frage: Kann ich juristisch vorbeugen, um den von mir gezahlten Anteil auch wiederzuerhalten?
Grüße franzk
kurze Basisinfo:
ich bin Vater von drei Kindern die im Residenzmodell bei der Mutter leben. Der Unterhalt ist beurkundet mit 100% DDT. Hierdurch entsteht ein Mangelfall. Jegliche Versuche der Abänderung wurden mit der erweiterten Erwerbsobliegenheit unterlaufen. Ich habe mich damit abgefunden unechter Mangelfall zu sein.
Nun zu meinem Problem:
Für die Kinder entsteht medizinisch ein erhöhter Sonderbedarf, da diese Dinge wie Kieferorthopädische Behandlung sowie Brille benötigen. Ob dies nun Sonderbedarf oder Mehrbedarf genannt wird, darüber lässt sich streiten. Ich weiß, dass es da juristisch Unterschiede gibt.
Im Normalfall werden die Kosten gequotelt. Ich möchte hier mal zwei Modelle als Beispiel anführen.
Beispiel 1: Vater verdient etwas mehr als die Mutter
Vater | Mutter | |
Stundenlohn (Wochenstunden) | 18,74 (40h) | 13,79 (40h) |
Bruttolohn | 3250 Euro | 2391 Euro |
Nettoeinkommen | 2200 Euro | 1800 Euro |
Selbstbehalt | 1450 Euro | 1450 Euro |
relevantes Einkommen | 750 Euro | 350 Euro |
relevantes Gesamteinkommen V+M | 1100 Euro | 1100 Euro |
Anteil | 750/1100 | 350/1100 |
Kostenanteil | 68% | 32% |
Kostenanteil von 160 Euro | 109 Euro | 51 Euro |
Beispiel 2: Die Mutter arbeitet Teilzeit (oder auf Minijob)
Vater | Mutter | |
Stundenlohn (Wochenstunden) | 18,74 (40h) | 16,98 (25h) |
Bruttolohn | 3250 Euro | 1840 Euro |
Nettoeinkommen | 2200 Euro | 1450 Euro |
Selbstbehalt | 1450 Euro | 1450 Euro |
relevantes Einkommen | 750 Euro | 0 Euro |
relevantes Gesamteinkommen V+M | 750 Euro | 750 Euro |
Anteil | 750/750 | 0/750 |
Kostenanteil | 100% | 0% |
Kostenanteil von 160 Euro | 160 Euro | 0 Euro |
Nun zahlt der Vater von seinem Nettoeinkommen bereits Unterhalt für mehrere Kinder und unterschreitet dadurch den Selbstbehalt von 1450 Euro spürbar (2200-426,5-426,5-426,5=920,50)
Frage: Wie kann dann vom Vater verlangt werden, die vollen 160 Euro zu tragen?
Des weiteren ist anzumerken, dass es sich hier um eine Selbstbeteiligung bei der gesetzlichen Krankenkasse (Familienversicherung der Mutter) handelt. Die 160 Euro x 36 Monate werden nach erfolgreicher Behandlung zu 90% der Mutter erstattet.
Frage: Kann ich juristisch vorbeugen, um den von mir gezahlten Anteil auch wiederzuerhalten?
Grüße franzk