Hallo zusammen,
nachdem ich mich von meiner Partnerin (Kind, 7 Monate) getrennt habe, habe ich Post von Ihrem Anwalt zur Vorlage einer systematischen Aufstellung erhalten.
Welche der nachfolgenden Unterlagen muss ich (angestellter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH 50%) vorlegen?
Sollte ich direkt auch einen Anwalt beauftragen oder zunächst die Berechnung der Gegenseite abwarten?
Warum wird bei Punkt 2 auf den 31.12.2025 abgezielt? Müsste der Zeitraum nicht ein Jahr vorgesetzt werden, d.h. vom 01.01.2022-31.12.2024?
1. Ihr Vermögen zum 31.12.2024 durch Vorlage eines spezifizierten Vermögensverzeichnisses über alle aktiven und passiven Vermögenswerte im In- und Ausland.
2. Ihre Einkünfte aus Vermögen durch Vorlage von Bankbestätigungen über die im zurückliegenden Dreijahreszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 erzielten Kapitaleinkünfte (Zinsen und Dividenden).
3. Ihr Einkommen aus sämtlichen Einkommensarten, insbesondere
a) aus nichtselbstständiger Arbeit durch Vorlage Ihrer Gehaltsbescheinigungen von Februar 2024 bis Januar 2025
b) aus Gewerbebetrieb für die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023 durch Vorlage eines spezifizierten und nach Jahren und Einkunftsquellen systematisch geordneten Verzeichnisses, in dem alle Einnahmen und Ausgaben angegeben sind. Es ist Auskunft über den ermittelten Gewinn sowie Privateinlagen und Privatentnahmen zu erteilen. Die Auskunft ist durch geeignete Unterlagen zu belegen, insbesondere durch sämtliche Steuererklärungen nebst sämtlichen gesetzlichen Anlagen sowie der hierauf ergangenen Steuerbescheide für die Jahre 2021, 2022 und 2023, der Bilanzen aus demselben Zeitraum einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnungen.
c) aus Vermietung und Verpachtung für die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023 durch Vorlage eines spezifizierten und nach Jahren und Einkunftsquellen systematisch geordneten Verzeichnisses, in dem alle Einnahmen und Ausgaben angegeben sind. Die steuerliche Gebäudeabschreibung ist gesondert auszuweisen.
4. die Höhe Ihrer privaten Altersvorsorgeaufwendungen
5. die Höhe Ihrer privaten Kranken- und Pflegevorsorgeaufwendungen
6. die Höhe etwaiger Darlehensverbindlichkeiten und sonstigen Zahlungsverpflichtungen
7. den um rein eigentumsbezogene Positionen bereinigten Nutzungswert aus einer ggf. selbstbewohnten eigenen Immobilie, auch soweit nur Miteigentum oder ein anderes Recht hieran besteht. Es genügt die Bezeichnung und Beschreibung der Wohnung oder Hausanwesens unter Angabe der Wohn- und Nutzflächen.
Liebe Grüße
nachdem ich mich von meiner Partnerin (Kind, 7 Monate) getrennt habe, habe ich Post von Ihrem Anwalt zur Vorlage einer systematischen Aufstellung erhalten.
Welche der nachfolgenden Unterlagen muss ich (angestellter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH 50%) vorlegen?
Sollte ich direkt auch einen Anwalt beauftragen oder zunächst die Berechnung der Gegenseite abwarten?
Warum wird bei Punkt 2 auf den 31.12.2025 abgezielt? Müsste der Zeitraum nicht ein Jahr vorgesetzt werden, d.h. vom 01.01.2022-31.12.2024?
1. Ihr Vermögen zum 31.12.2024 durch Vorlage eines spezifizierten Vermögensverzeichnisses über alle aktiven und passiven Vermögenswerte im In- und Ausland.
2. Ihre Einkünfte aus Vermögen durch Vorlage von Bankbestätigungen über die im zurückliegenden Dreijahreszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025 erzielten Kapitaleinkünfte (Zinsen und Dividenden).
3. Ihr Einkommen aus sämtlichen Einkommensarten, insbesondere
a) aus nichtselbstständiger Arbeit durch Vorlage Ihrer Gehaltsbescheinigungen von Februar 2024 bis Januar 2025
b) aus Gewerbebetrieb für die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023 durch Vorlage eines spezifizierten und nach Jahren und Einkunftsquellen systematisch geordneten Verzeichnisses, in dem alle Einnahmen und Ausgaben angegeben sind. Es ist Auskunft über den ermittelten Gewinn sowie Privateinlagen und Privatentnahmen zu erteilen. Die Auskunft ist durch geeignete Unterlagen zu belegen, insbesondere durch sämtliche Steuererklärungen nebst sämtlichen gesetzlichen Anlagen sowie der hierauf ergangenen Steuerbescheide für die Jahre 2021, 2022 und 2023, der Bilanzen aus demselben Zeitraum einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnungen.
c) aus Vermietung und Verpachtung für die Kalenderjahre 2021, 2022 und 2023 durch Vorlage eines spezifizierten und nach Jahren und Einkunftsquellen systematisch geordneten Verzeichnisses, in dem alle Einnahmen und Ausgaben angegeben sind. Die steuerliche Gebäudeabschreibung ist gesondert auszuweisen.
4. die Höhe Ihrer privaten Altersvorsorgeaufwendungen
5. die Höhe Ihrer privaten Kranken- und Pflegevorsorgeaufwendungen
6. die Höhe etwaiger Darlehensverbindlichkeiten und sonstigen Zahlungsverpflichtungen
7. den um rein eigentumsbezogene Positionen bereinigten Nutzungswert aus einer ggf. selbstbewohnten eigenen Immobilie, auch soweit nur Miteigentum oder ein anderes Recht hieran besteht. Es genügt die Bezeichnung und Beschreibung der Wohnung oder Hausanwesens unter Angabe der Wohn- und Nutzflächen.
Liebe Grüße