Unterhalt nicht privilegiertes volljähriges Kind

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    • Unterhalt nicht privilegiertes volljähriges Kind

      Hello,
      Hab nochmal Fragen zum Unterhalt und der Erwerbspflicht.
      Fakten:
      Ein volljähriger Sohn, Abiturzeitpunkt Sommer 2026, zum Zeitpunkt des Abiturs Sohn 20 Jahre alt. Sohn lebt im Haushalt der Mutter, im Anschluss an das Abitur wird voraussichtlich studiert. ( Herbst 2026). Ich gehe davon aus das der Sohn während des Studiums im Haushalt der Mutter weiter wohnt. Aktuell geht Mutter 50% arbeiten liegt unter dem Selbstbehalt, Vater arbeitet voll und zahlt nach seinem Einkommen Unterhalt.
      1. Mit erreichen des Abiturs besteht keine gesteigerte Erwerbsoliegenheit mehr.Bedeutet das, das ich als Vater mit bestehen des Abiturs (Sommer 2026) das Recht habe meine Arbeitszeit sofort ohne unterhaltsrechtliche Konsequenzen erwarten zu müssen auf 50% zu reduzieren bzw.meine Arbeit komplett niederzulegen?
      2. Spielt der Grund der Arbeitszeitverkürzung eine Rolle?

      In dem Fall wäre der Mindestensunterhalt nicht gedeckt weil beide Elternteile unter dem Selbstbehalt liegen.Allerdings könnte mein Sohn Bafög beantragen und auch voll bekommen, damit wäre sein Unterhalt gesichert
      VG
      Theo
    • hallo,

      da kein Elternteil dann nach dem Abitur gesteigert erwerbspflichtig ist, sollte es auch bei einer Arbeitszeitverkürzung keine Probleme geben. Du solltest nur darauf achten, ob es a) einen Titel gibt, aus dem vollstreckt werden könnte und b) beim Bafög einen aktualisierungsantrag mitschicken, damit dann das neue Gehalt zur Berechnung herangezogen wird.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      @Euklid ja, genau. Aber, wenn das Kind wie es ja durchaus manchmal vorkommt ;) einfach bockig ist, würde ich (zu Beweissicherungszwecken) den Antrag einfach selbst stellen und das Kind nachweislich auffordern, dies durch "Übernahme" des Antrages zu legitimieren.
      Wohlgemerkt aber nur, wenn das EK tatsächlich niedriger ist als das von vor 2 Jahren...

      @Theo, ich hätte vermutlich schon eher die Abreitszeit reduziert...wenn der Mindestunterhalt rauskommt, kann das Gericht einen - im Hinblick auf die ja auch bestehende gesteigerte Erwerbspflicht des anderen ET - schon eher nicht eine Vollzeitstelle auferlegen...schon gar nicht, wenn man wegen des doch steigenden Alters etwas mehr Zipperlein hat....(Sofern man dies natürlich durch Arztattest nachweisen könnte)

      Gruß Tanja
    • Danke für Eure Antworten,

      TanjaW9 wrote:

      @Theo, ich hätte vermutlich schon eher die Arbeitszeit reduziert...wenn der Mindestunterhalt rauskommt, kann das Gericht einen - im Hinblick auf die ja auch bestehende gesteigerte Erwerbspflicht des anderen ET - schon eher nicht eine Vollzeitstelle auferlegen...schon gar nicht, wenn man wegen des doch steigenden Alters etwas mehr Zipperlein hat....(Sofern man dies natürlich durch Arztattest nachweisen könnte)

      Hallo Tanja, ich habe das leider nicht verstanden. Kannst du es bitte nochmal erläutern, ich möchte das ja möglichst ohne Gericht klären.

      Vielleicht sollte ich ca. 4-5 Monate vor dem Abitur meine Arbeitszeit auf 50% reduzieren, meinen Sohn informieren, das er bei Studienabsicht bitte Bafög beantragen soll und einen Aktualisierungsantrag stellt mit meinem neuen verminderten Einkommen. Sollte er sich dann, wohlwissend das ich ein kleineres Einkommen habe an den Gerichtsvollzieher wenden und aus dem Vergleich vollstrecken lassen, dann ist das halt so und wir landen vor Gericht. Das kann ich mit meinem Gewissen besser vereinbaren als anders herum. Ich verstehe mich ja gut mit meinem Sohn und kann vernünftig mit ihm reden.

      Vielen lieben Dank
      VG
      Theo
    • Hallo @Theo,
      Die Verpflichtung zur Bafög-Beantragung durch Euren Sohn bestünde so oder so...
      Ausnarmen gäbe es, wenn bereits im Vorfeld klar wäre, daß einer oder beide ET (exorbitant) viel verdienen würden...
      Wenn Du Dich mit Deinem Sohn eh gut verstehst sollte doch ein (auf-)klärendes 4-Augen-Gespräch zwischen Euch möglich sein...
      Edith.: Bei diesem Gespräch könnte man durchaus auch die Herausgabe des Unterhaltstitels (pfändbarer Teil) ansprechen...
      @TanjaW9 meinte wohl, daß eine vorzeitigere Arbeitszeitreduzierung/ Einkommensreduzierung - gerne/ möglichst mit ärztlichem Beistand (Attest) argumentativ vorteilhaft wäre (z.B. - ähnliches Beispiel - wenn man als Schichtarbeitender wegen ärztl. attestierer Schichtuntauglichkeit Diese nicht mehr ausüben kann/ darf....)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

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    • Hallo Theo,

      wenn Du das ohne Gericht klären könntest, wäre das natürlich klasse.
      Allerdings sollte Dein volljähriger Sohn ja schon das Verständnis dafür haben, dass man nicht einen Elternteil über die Gebühr schröpfen soll ;) während der andere sich mit einer Teilzeitarbeit ein gutes Leben leistet.
      Ich frage mich immer, was die Kinder in nicht-Trennungsfamilien machen?
      Nein, das frage ich mich nicht. Meine Kinder aus 1. Ehe mussten auch mit ihren Eltern reden.. ;) (und so wird es sicher auch in den meisten Familien laufen...)

      Also ganz klar und deutlich: ich würde meine Arbeitszeit schon während der Abi-Zeit reduzieren und dem Kind die Gründe dafür auch darlegen: dass man selbst kürzer treten möchte, da man vieles eben nicht mehr so einfach wegsteckt.

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen,
      ich werde es mit meinem Sohn besprechen und erklären das ich kürzer treten möchte. Den Titel/Vergleich werde ich erst gar nicht einfordern weil ich den A nicht bekomme und B er wieder mit seiner Mutter in Konflikt gerät. Letztendlich kann man bei Glaubhaftmachung eine weitere Ausfertigung erneut bekommen. Ich werde ihm sagen, das die Konsequenz , sollte er auf den Unterhalt laut Vergleich bestehen, eine Gerichtsverhandlung ist. Keine Drohung sondern als Hinweis!
      Vielen lieben Dank für Eure Antworten.
      VG Theo
    • Hallo Sophie,
      wenn ich während der Zeit der Privilegierung (bis zum Abi in 2026) meine Arbeitszeit reduziere, dann erhält mein Sohn theoretisch gar kein Unterhalt mehr weil beide Elternteile unter dem Selbstbehalt liegen.
      Das wird er nicht akzeptieren können oder wollen. Das bedeutet ich müsste nach einer Reduzierung der Arbeitszeit den derzeitigen Unterhalt laut Vergleich aus meinem gesparten zahlen....vielleicht vermindert? Wie soll es sonst gehen?
      VG Theo

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