Hello,
Hab nochmal Fragen zum Unterhalt und der Erwerbspflicht.
Fakten:
Ein volljähriger Sohn, Abiturzeitpunkt Sommer 2026, zum Zeitpunkt des Abiturs Sohn 20 Jahre alt. Sohn lebt im Haushalt der Mutter, im Anschluss an das Abitur wird voraussichtlich studiert. ( Herbst 2026). Ich gehe davon aus das der Sohn während des Studiums im Haushalt der Mutter weiter wohnt. Aktuell geht Mutter 50% arbeiten liegt unter dem Selbstbehalt, Vater arbeitet voll und zahlt nach seinem Einkommen Unterhalt.
1. Mit erreichen des Abiturs besteht keine gesteigerte Erwerbsoliegenheit mehr.Bedeutet das, das ich als Vater mit bestehen des Abiturs (Sommer 2026) das Recht habe meine Arbeitszeit sofort ohne unterhaltsrechtliche Konsequenzen erwarten zu müssen auf 50% zu reduzieren bzw.meine Arbeit komplett niederzulegen?
2. Spielt der Grund der Arbeitszeitverkürzung eine Rolle?
In dem Fall wäre der Mindestensunterhalt nicht gedeckt weil beide Elternteile unter dem Selbstbehalt liegen.Allerdings könnte mein Sohn Bafög beantragen und auch voll bekommen, damit wäre sein Unterhalt gesichert
VG
Theo
Hab nochmal Fragen zum Unterhalt und der Erwerbspflicht.
Fakten:
Ein volljähriger Sohn, Abiturzeitpunkt Sommer 2026, zum Zeitpunkt des Abiturs Sohn 20 Jahre alt. Sohn lebt im Haushalt der Mutter, im Anschluss an das Abitur wird voraussichtlich studiert. ( Herbst 2026). Ich gehe davon aus das der Sohn während des Studiums im Haushalt der Mutter weiter wohnt. Aktuell geht Mutter 50% arbeiten liegt unter dem Selbstbehalt, Vater arbeitet voll und zahlt nach seinem Einkommen Unterhalt.
1. Mit erreichen des Abiturs besteht keine gesteigerte Erwerbsoliegenheit mehr.Bedeutet das, das ich als Vater mit bestehen des Abiturs (Sommer 2026) das Recht habe meine Arbeitszeit sofort ohne unterhaltsrechtliche Konsequenzen erwarten zu müssen auf 50% zu reduzieren bzw.meine Arbeit komplett niederzulegen?
2. Spielt der Grund der Arbeitszeitverkürzung eine Rolle?
In dem Fall wäre der Mindestensunterhalt nicht gedeckt weil beide Elternteile unter dem Selbstbehalt liegen.Allerdings könnte mein Sohn Bafög beantragen und auch voll bekommen, damit wäre sein Unterhalt gesichert
VG
Theo