Hausverkauf

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    • Hausverkauf

      Hallo!
      Nach langem Hin und Her willigt die Ex in den Verkauf des gemeinsamen Hauses ein. Nach fast einem Jahr der Suche findet sich ein Käufer. Einen Tag vor Vertragsschluss beim Notar bringt die Ex den Wunsch ein, dass ein großer Teil der Kaufsumme auf ein Treuhandkonto einzuzahlen ist, weil sie meint, noch diverse Ansprüche zu haben und diese sichern möchte. Der Käufer drohte vom Kauf zurückzutreten, wenn der Notartermin abgesagt wird.
      Es wird eine Vereinbarung zwischen der Ex und mir getroffen, in der die Errichtung dieses Treuhandkontos und Rahmenbedingungen zur Auszahlung, Laufzeit und Kosten von beiden Seiten unterschrieben wird.
      Die beauftragte Kanzlei schickt dann zwei Wochen später den im Wortlaut exakt der zuvor getroffenen Vereinbarung entsprechenden Vertrag. Lange passiert gar nichts und zwei Monate nach Unterzeichnung des Kaufvertrages meldet sich die Rechtsbeiständin meiner Ex und teilt mit, dass ihre Mandantin eine neue Vereinbarung -natürlich deutlich zu meinem Nachteil - möchte. An die zuvor getroffenen Vereinbarung fühlt sie sich nicht gebunden. Seitdem keine weiteren Äußerungen trotz Anschreiben.

      Wie sieht das zivilrechtlich aus, bezüglich der nun entstehenden Kosten und eventuellem Rückabwicklung des Kaufvertrages? Ich dachte - auch wenn ich meine Erfahrungen im Familienrecht gesammelt habe - dass unterschriebene Verträge bindend sind?! Es scheint für mich absurd - aber wie gesagt habe ich meine Erfahrungen sammeln müssen -, aber inwieweit ist meine Ex an die Vereinbarung gebunden und muss die Verantwortung dafür tragen, dass sie nun nachverhandeln möchte bzw. eine neue Forderung stellt und seitdem schweigt.

      Im Notarvertrag steht wörtlich nur, dass Summe X vom Käufer auf ein noch benennendes Treuhandkonto zu zahlen ist. Nichts weiter. Nehmen wir an, ich eröffne selbst ein Treuhandkonto mit den zuvor unterschriebenen Vereinbarungen und gebe das beim Notar an, kann der Kaufvertrag dann auch gegen den Willen meiner Ex abgewickelt werden?

      Nicht ganz das Themenfeld hier. Aber vielleicht hat jemand Rat.
      Danke
    • Ich verstehe das noch nicht so ganz.
      Wieso Rückabwicklung des Kaufvertrages?

      Entscheidend ist ja nicht das Treuhandkonto, sondern wieviel jeder vom Kaufpreis erhält, oder?

      Insofern hätte genau das exakt im Vertrag stehen müssen.
      Und dann müssten sich beide Parteien auch daran halten.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo und Danke!

      Das Treuhandkonto wurde separat vereinbart. Im Notarvertrag über den Hauskauf steht nur, dass Summe X auf das Treuhandkonto - welches es zu dem Zeitpunkt noch nicht gab - zu zahlen ist.
      Existiert kein Treuhandkonto, kann der Kaufvertrag nicht abgewickelt werden. Ohne komplette Zahlung des Kaufpreises kein Eigentumsübergang.
      Das ist das Dilemma.
    • Hallo Bigpuster,
      ich hätte mich auf die Vereinbarung mit dem Treuhandkonto gar nicht erst eingelassen, erst die Aufteilung regeln und dann verkaufen, ich weiß, das nützt jetzt auch nichts mehr, war aber mein erster Gedanke. Das Aufteilen des Treuhandkontos wird dann vermutlich auch scheitern und vor Gericht landen und aufgrund des hohen Streitwertes wird es teuer und lang und der Verlierer bezahlt ALLE Rechtskosten. Ich habe es so verstanden, Vertrag ist vom Käufer schon unterzeichnet: Warum wurde das Konto nicht vor Vertragsunterschrift eingerichtet???
      Ich würde mitteilen das du den Verkauf rückabwickelst, sollte die Zustimmung zur Kontoeröffnung nicht mit den ursprünglichen Bedingungen innerhalb von 1 Woche erfolgen. Dann musst du halt in den sauren Apfel beißen und die Hälfte der entstandenen Kosten der Rückabwicklung bezahlen. Mal schauen wie die Gegenseite reagiert, sie will das doch mit Sicherheit auch abgewickelt haben. Es wird halt versucht noch mehr Vorteile für eine Seite raus zu holen, da musst du ja nicht mitmachen. Lass dich nicht erpressen.
      Ich kenne nicht alle Umstände, das wäre meine persönliche Reaktion, muss aber nicht die Richtige sein!!!
      VG
      Theo
    • Hallo!
      Das Treuhandkonto wurde einen Tag vor Vertragsunterzeichnung für den Verkauf des Hauses von meiner Ex ins Spiel gebracht. Der Käufer wäre nach mehr als 6 Monaten suchen abgesprungen, wenn der Termin ausgefallen wäre. Es war schlicht keine Zeit eine Kanzlei für das Treuhandkonto zu finden. Daher wollte ich die Bedingungen für das Konto wenigstens vorher regeln.

      Die neue Vereinbarung umfasst eine längere Laufzeit und sehr schwammige Regeln, wann auch ohne Zustimmung der Gegenseite Geld ausgezahlt werden darf/ muss. Ja, könnte man auch akzeptieren…..wozu trifft man eigentlich Vereinbarungen mit Unterschrift, wenn sie folgenlos nichts bedeuten?

      Die Gegenseite will gar nichts, was auch gut für mich ist. Also mit möglichst viel Geld sorgenfrei leben, da war man sehr interessiert . Das funktioniert aber jetzt Dank deutschem Unterhaltsrecht. Drei Jahre im Haus gelebt ohne eine Nutzungsentschädigung zu zahlen und erst kurz vor der Teilungsversteigerung, deren Kosten ich tragen musste, dem Verkauf zugestimmt. Trennungsunterhalt durch hauptsächlich Wohnvorteil durch nicht Erteilen von Auskünften bis heute verhindert. Das Geheimrezept in unserem Rechtsstaat ist maximale Dreistigkeit und auf alles was einem nicht passt, mit Schweigen reagieren. Muss man aber auch können und wollen.

      Das ich die Vereinbarung nicht durchsetzen kann ist mir leider schon klar. Muss sie nicht die Kosten tragen?
      Bevor ich eine Rückabwicklung vornehme, unterschreibe ich die neue Vereinbarung. So werde ich diese Frau nie los. Wir haben über 6 Monate einen Käufer gesucht. Das Haus wurde wie eine Müllhalde hinterlassen. Sie wollte nie verkaufen. Es gibt Phasen, da hat sie den Verkauf auch mitgetragen und dann ohne erkennbaren Grund sabotiert. Ich bin froh, dass der Verkauf grundsätzlich durch ist.
      Dann ist es also am Ende so, dass ich Verträge unterschreibe, mich folgenlos nicht daran halte und mit Erfolg alles blockiere, bis ich meinen Willen kriege? Die Kosten meines Verhaltens tragen andere mit? Ich bin trotz Unterschrift für nichts zur Verantwortung zu ziehen?
      Danke!