Auskunftspflicht Volljährige

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    • Auskunftspflicht Volljährige

      Guten Morgen zusammen,
      nachdem mein Mann schon zwei langwierige Unterhaltsverfahren gegen Mutter und Tochter auch mit Hilfe der Forumsinfos durchkämpft und gewonnen hat, scheint sich nun Runde drei anzubahnen:
      Der Sohn(fast 21) hat vor vierzehn Monaten die Schule abgebrochen, immerhin hat er den schulischen Teil vom Fachabi. Seitdem gefaulenzt, mein Mann hat auf freiwilliger Basis 400 Euro Unterhalt gezahlt.
      Jetzt beginnt er ein Praktikum und verlangt Auskunft (was ja ok ist), vermutlich um mehr Unterhalt zu fordern, weigert sich aber, den kompletten Praktikumsvertrag vorzulegen (wir würden diesen gern wegen Dauer und eventueller Vergütung sehen... es wurde bisher immer gelogen und vertuscht, dass sich die Balken bogen). Er möchte nur eine Art Titelblatt schicken.
      Hat man darauf ein Anrecht?
    • Ja, das nennt sich "Mitwirkungspflicht".

      Er muss das Einkommen der Mutter (inkl. Steuererklärung) und sein eigenes Einkommen und Vermögen offenlegen.
      Solange er das nicht tut, braucht auch nicht gezahlt zu werden.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Aber gehört zur Mitwirkungspflicht auch, das Einkommen durch den Vertrag zu belegen? Er sagt einfach hemdsärmlig, ich krieg nix..( dann könnte er doch ohne Probleme den Vertrag schicken...). Einkommen der Mutter wird die nächste Baustelle, sie wird sich mit Händen und Füßen wehren, haben wir schon zweimal durch. Interessanterweise waren beide Gerichte da seeeehr nachsichtig mit der armen Frau.
    • Hallo Mamavonzwei,

      waren die anderen beiden Kinder noch minderjährig?

      Selbstverständlich hat Dein Mann Anrecht auf den kompletten Praktikumsvertrag.
      Gibt es einen Titel über den Unterhalt für den Sohn?
      Wenn nicht, sollte Dein Mann auf "freiwilliger" Basis gar nichts zahlen! Man kann mit Geld kein gutes Verhältnis und kein Entgegenkommen oder gar eine Kommunikation auf Augenhöhe erkaufen.

      Ich hoffe, Ihr habt einen guten Anwalt.
      Ab Volljährigkeit ist das Kind gehalten, seine Bedürftigkeit und die unterhaltsbegründenden Tatsachen nachzuweisen.
      Im gleichem Umfang, wie ein Unterhaltspflichtiger nach 1605 BGB allerlei nachweisen und belegen muss.
      Und dazu gehören auch ggf. nicht monetäre Dinge...also, selbst wenn das Praktikum nicht bezahlt wird (warum eigentlich nicht?), wäre auf explizite Aufforderung nach 1605 der vollständig in Kopie vorzulegen.

      Ich weiß, dass Gerichte manchmal nachsichtig sind, wenn ein ET (oder das Kind) gut auf die Tränendrüse drückt.
      Auch deswegen braucht man einen guten Anwalt - der ggf. das Gericht auf die sachlichen Aspekte hinweist, wenn Du verstehst, was ich meine ;) .

      Wenn Ihr dann wisst, was für ein Praktikum das Kind macht, und vor allem wie lange, könnt ihr überhaupt entscheiden, ob das durch Unterhalt bezuschusst werden sollte.
      Weil das Kind auch im Gegenseitigkeitsverhältnis des 1618a BGB zur zügigen und zielstrebigen Absolvierung seiner Ausbildung verpflichtet ist!

      Wie ist bei den anderen beiden Verfahren die Kostenentscheidung des Gerichts ausgefallen? Gerichte tendieren dazu, das Verhalten der Beteiligten auch dabei zu berücksichtigen ;)

      Das Kind meines Mannes hat keine VKH bekommen und die Kosten sind faktisch gegeneinander aufgehoben worden.
      Die Kosten für die 2. Instanz wurden dem Kind - trotz Rücknahme - voll aufgebrummt....

      Viel Glück und einen kühlen Kopf
      Gruß Tanja
    • Natürlich, es müssen Kopien vorgelegt werden.
      Sonst kann man ja alles behaupten.
      Im Grunde sitzt ihr am längeren Hebel. Er will etwas.
      Ihr braucht erst zu zahlen, wenn er alles vorgelegt hat.

      "Praktikum" ist auch noch so eine Sache. Es muss ausbildungsrelevant sein.
      Dazu müsste er belegen, dass er das für seine Ausbildung benötigt.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • hallo,

      wenn er dies Praktikum machen will, soll er sagen wofür das ist…zu Erlangung der Fachhochschulreife kann er auch ein bezahltes fsj machen. Und dauert das Praktikum länger als 3 Monate ist es zu vergüten.

      also, sofern kein Titel existiert, Zahlung einstellen und Junior auffordern den Vertrag komplett und ungeschwärzt in Kopie vorzulegen inkl. Der Auskunft, was das Ziel ist. Ihm auch mitteilen, dass seine Mutter ebenfalls barunterhaltspflichtig ist und der mögliche Unterhalt auf beide Elternteile aufzuteilen ist.

      hat die Mutter im gerichtlichen Verfahren Auskunft erteilt? Dann ggf. Diese Zahlen nehmen zur Berechnung.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Danke schon mal für die Infos.

      Das erste Verfahren ging um Trennungsunterhalt, die Forderung wurde in einem Vergleich von geforderten 7500 auf symbolische 750 Euro reduziert - aber da Vergleich, gab es Kostenteilung.

      Im zweiten Verfahren wurde die Unterhaltspflicht gegenüber der volljährigen Tochter nach zwei Jahren dem Grunde nach abgelehnt. Während mein Mann vom gegnerischen Anwalt und dem ersten Richter auf kleinlichste Weise auskunftstechnisch sekkiert wurde, hat die Mutter in diesen zwei Jahren NICHTS vorlegen müssen. Zum Glück wechselte dann der Richter, das Verfahren wurde zugunsten meines Mannes entschieden, und er musste nichts zahlen.

      Wir könnten Einkommen und Wohnvorteil der Mutter grob schätzen, so kamen auch die 400 Euro zustande.
      Das Praktikum soll ein Jahrespraktikum zur Erlangung der FH-Reife sein, dagegen ist nichts einzuwenden (allerdings ist der weitere Plan dann ein extrem teures Studium an einer privaten Hochschule ;( ).
      Titel existiert nicht, ABER ein Satz im ersten Vergleich, dass 115 % für den damals minderjährigen Sohn gezahlt werden (war eigentlich unstrittig), aber nur vorbehaltlich größerer Änderungen der Situation. Würde das mit heutigem Wissen anders regeln.
    • Hallo Mama von zwei,
      ich hab auch einen Vergleich aus der Zeit vor dem 18ten meines Kindes. Im Vergleich ist der Unterhalt auf einen Betrag festgelegt, der nicht mit der DT in Verbindung gebracht ist. Ebenfalls ist der Vergleich nicht zeitlich begrenzt. Ich gehe davon aus (habe mit einem bekannten Gerichtsvollzieher gesprochen) das aus diesem Vergleich sofort eine Lohnpfändung beantragt werden kann, obwohl auch andere Absprachen aus dem Vergleich aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr gültig sind. Aktuell zahle ich den Unterhalt aus dem Vergleich auch nach dem 18ten weiter, weil ich mit meinem Sohn nicht vor Gericht landen möchte. Zum FOS Praktikum (1Jahr) kann ich sicher sagen das es keinen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung gibt und kleinere Unternehmen entweder nichts oder eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen (bis zu 100€ im Monat) das ist nichts unnormales. Aber die Unterlagen müssen dir vorgelegt werden sonst musst du "Vorerst" auch nicht zahlen. Das Unterhaltsempfänger und deren Vertreter z.B. Jugendämter im Bezug auf Volljährigen Unterhalt nicht richtig informiert oder ausgebildet sind ist keine Seltenheit. Vor Gericht (mittlerweile 9mal) fand ich die Einschätzung der Richter und Richterinnen meist rechtlich zutreffend. Alles außergerichtliche ist viel heiße Luft der Anwälte um Druck zu machen......
      VG
      Theo
    • Hi @Theo, zu Deine Schlußsätzen folgendes:
      Ich sehe JÄ auch in Minderjährigen Zeiten bezüglich ihrer Einschätzungen als nicht sonderlich qualifiziert an. Nicht selten habe ich(!) da das Gefühl, dass da nur "Verwaltungsfachangestellte" sitzen
      Meiner Meinung nach gehört da in der Thematik geschultes Personal hin...
      Ansonsten sehe ich das Hauptproblem beim "Anwaltsvolk", die nicht selten hier leeichtverdientes Geld sehen, ohne sich mit den Problemen des konkreten Falles ernsthaft auseinandersetzen..., oder aber durch vielerlei Falschbehauptungen die eh schon belastete Situation weiter unnötig befeuern...
      Aber auch Richter machen es sich allzuoft sehr einfach...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift