Schwangerschaft von neuer Partnerin, ABR?

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    • Schwangerschaft von neuer Partnerin, ABR?

      Guten Abend,

      habt ihr Erfahrungswerte, wie die Schwangerschaft der Lebensgefährtin eines Vaters in einem Sorgerechtsprozess gewertet wird?

      Meine LG ist schwanger, mein Wohnsitz ist aber weiter von meinem ersten Kind, welches nicht bei mir leben darf, entfernt. Wenn das Baby da ist, werde ich den bisherigen Umgang nicht mehr in der Form wahrnehmen können, weil ich ja meine LG unterstützen muss. Meine LG hat meine erste Tochter bereits kennengelernt.

      Daher möchte ich das ABR für mein erstes Kind einklagen, da sich unsere Situation nun wesentlich geändert hat. Meine LG wird nach der Geburt sowieso daheim sein und könnte sich dann um mein älteres Kind auch kümmern. Das hätte auch den Vorteil, dass die Kindsmutter unterhaltspflichtig wird und meine LG damit noch etwas „Einkommen“ für unsere Familie mit der Betreuung meiner großen Tochter generieren könnte.

      Hat jemand hier das geschafft und Erfahrung, ob ein neues Geschwisterkind, mit dem das bisherige Kind nun aufwachsen könnte, als Grund gesehen wird, das ABR zu übertragen?
      Die Mutter der Tochter hat kein weiteres Kind bekommen und wird dies wohl auch altersbedingt nicht mehr können. Ein Kind sollte nicht als Einzelkind aufwachsen müssen.

      Und könnte ich durchsetzen, dass die Mutter das Kind jetzt immer zu den Umgängen zu mir bringen muss, da ich meine schwangere Partnerin nicht so lange alleine lassen kann?
    • hallo,

      dein erstes kind lebt bei der Mutter und ist wie alt?
      der Umgang ist so geregelt, dass du ein umgangsrecht alle 14 Tage hast?

      Du hast die Entfernung zum älteren Kind geschaffen?

      Nein, so einfach wird es nicht, dass du dein älteres Kind gegen den Willen der Mutter zu dir nehmen kannst. Denn es hat dort bei der Mutter seinen lebensmittelpunkt. Und anscheinend gibt es auch keine Gründe, dass das Kind zu dir ziehen sollte, außer der Tatsache, dass du nicht willst, dass das Kind als Einzelkind aufwächst.
      Und wenn du die Entfernung geschaffen hast, dann muss die Mutter auch nicht das Kind zu dir bringen. Vielleicht kannst du sie nett fragen und die Kosten übernehmen.

      über welche Entfernung reden wir hier eigentlich?

      Und in Anbetracht der Tatsache, dass du ja noch nicht mal Sorgerecht hast, würde ich vermuten, dass du so gut wie keine Möglichkeit hast dass du erreichen, was du willst. Versuch doch erst mal einen vernünftigen Umgang mit entsprechender Wertschätzung der Mutter deines Kindes gegenüber umzusetzen, bevor du auch nur solche Ideen entwickelst. Es geht um das Kind und nicht um einkommensoptimierung.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      das Kind lebt seit Geburt bei der Kindsmutter. Das Kind ist 5. Deswegen muss ich schnell ABR bekommen, wegen der Schule.

      Ich habe mit der Kindsmutter nicht zusammengelebt und mein Wohnsitz war damals und ist heute auch noch 400km weg. Meine jetzige LG lebt mit mir zusammen. Ich habe also keine Entfernung geschaffen, die gab es immer.

      Es gibt noch keine gerichtliche Umgangsregelung, ich sehe das Kind jedes oder manchmal jedes zweite Wochenende für ein paar Stunden in der Nähe des Wohnsitzes der Mutter, weil ich dort auch Freunde und Familie habe.

      Mit ABR bei mir müsste es dann eine Umgangsregelung für die Mutter geben. Ich wäre sogar großzügig und sie dürfte das Kind jede Woche holen, da meine LG sicherlich auch Ruhepausen vom großen Kind brauchen wird und wir beide Zeit mit dem Baby alleine.

      Aber mit Geburt des neuen Babys werde ich einfach nicht mehr alle 14 Tage dorthin fahren können, das wäre meiner LG nicht zuzumuten. Und dass eine Frau im Wochenbett alle zwei Wochen diese Strecke im Auto fährt, obwohl die Kindsmutter ja selbst fahren könnte, finde ich nicht in Ordnung. Das würde ja das Wohl des Babys gefährden, die sollen auch nicht so lange am Stück im Auto sein.

      Das ABR bei mir hätte für mich den Vorteil, dass LG ja eh daheim ist und sich um das große Kind zeitgleich kümmern kann. LG erhält leider nur wenig Elterngeld und die Kindsmutter müsste dann den Unterhalt an uns zahlen, anstatt wir an sie.

      Dem Kind wird es bei meiner LG und dem neuen Gedchwisterchen gut gehen, es hat dann endlich wieder eine richtige Familie. Das muss doch zählen?
    • hallo,

      du hast kein Sorgerecht und ein nur eingeschränktes umgangsrecht. Insofern dürfte dein nächstes Ziel sein, den Umgang auszubauen. Ein Wechsel des ABR ohne Sorgerecht zu dir ist utopisch.

      wenn diese Entfernung von Beginn an bestanden hat, ist es rein deine Baustelle. Zumal es für das Kind ja auch nicht schön wäre für ein paar Stunden so lange im Auto zu sitzen und das ja seit Jahren so funktioniert.

      Du kannst dir vor Gericht eine blutige Nase holen, falls du mit diesen Argumenten antrittst. Denn die richtige Familie ist kein Argument. Glücklicherweise.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Den Umgang kann ich wegen dem Baby aktuell leider grade nicht ausbauen. Meine Schwangere LG braucht mich.
      Es kann doch eher einem älteren Kind zugemutet werden, diese Strecke zu fahren, als einem Baby?

      Die Kindsmutter klagt nun auf Offenlegung und Unterhalt, ich muss aber doch in Zukunft auch das Baby und meine LG versorgen. Auch mit Mindestunterhalt für K fehlt das Geld dann für LG und Baby! Die Kindsmutter gefährdet so das Wohl des Babys und meine LG macht sich nun auch noch finanzielle Sorgen durch die Belastung durch die Kindsmutter.

      Meine LG ist eine liebe Frau und hat K auch bereits kennengelernt. Sie möchte gerne Verantwortung übernehmen und dem Kind wieder eine komplette Familie geben. Kind hätte bei LG sicherlich bessere Entwicklungsmöglichkeiten als bei der Kindsmutter, die sicherlich auch keine weiteren Kinder mehr bekommen kann.
    • hallo,

      die Mutter des Kindes hat Anspruch auf den Unterhalt. Denn dieser steht eurem gemeinsamen Kind zu. Da kommst du nicht drumrum.
      Ab Geburt des Babys bist du drei Personen zum Unterhalt verpflichtet, wobei das Kind und das Baby vorgehen. Wenn dann Nix mehr da ist, dann bleibt für deine Lebensgefährtin Nix.

      es ist völlig unerheblich was du planst ohne Sorgerecht. Denn anscheinend kümmert sich die Mutter gut ums Kind.

      und nein, warum soll das Kind für einige Stunden umgangszeit die doppelte Zeit im Auto verbringen, wenn du als Vater dies nicht mehr leisten möchtest? Bereits jetzt ziehst du dem vorhandenen Kind ja das Ungeborene vor.

      Kinder können problemlos gut bei einem Elternteil aufwachsen. Eine komplette Familie ist schön, aber nicht zwingend notwendig.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • FragestellenderM wrote:

      Den Umgang kann ich wegen dem Baby aktuell leider grade nicht ausbauen. Meine Schwangere LG braucht mich.
      Es kann doch eher einem älteren Kind zugemutet werden, diese Strecke zu fahren, als einem Baby?
      Ernsthaft?
      NEIN!
      Die 5 Jährige hat keinen der Umstände geschaffen....weder den, dass ihr Vater 400 km weg wohnt, noch dass er nie mit ihrer Mutter zusammen gelebt hat. Auch nicht dafür, dass ihr Vater die geliebte Mama abwertet und mit Forderungen nach einem eigenen Kinderzimmer und "Rücksichtnahme ggü der schwangeren Lebensgefährtin (die sich leider noch ganz schön umschauen wird - hier aber neben Kind und KM auf jeden Fall mein Mitgefühl hat!) und last but not least auch noch mit angeblicher Kindeswohlgefährdung wegen "Mangelernährung" konfrontiert.
      Usw. usf


      FragestellenderM wrote:

      Die Kindsmutter klagt nun auf Offenlegung und Unterhalt, ich muss aber doch in Zukunft auch das Baby und meine LG versorgen. Auch mit Mindestunterhalt für K fehlt das Geld dann für LG und Baby! Die Kindsmutter gefährdet so das Wohl des Babys und meine LG macht sich nun auch noch finanzielle Sorgen durch die Belastung durch die Kindsmutter.
      Jetzt ist die KM auch noch Schuld an den von Dir gesetzten Ursachen?
      Nicht die KM gefährdet Baby und Schwangere sondern Du und Dein Verständnis von Verantwortung!
      Oder besser gesagt: Deine Schuldsuche bei Anderen!

      FragestellenderM wrote:

      Meine LG ist eine liebe Frau und hat K auch bereits kennengelernt. Sie möchte gerne Verantwortung übernehmen und dem Kind wieder eine komplette Familie geben. Kind hätte bei LG sicherlich bessere Entwicklungsmöglichkeiten als bei der Kindsmutter, die sicherlich auch keine weiteren Kinder mehr bekommen kann.
      Deine LG tut mir leid.
      Sie wird demnächst viel zu viel Verantwortung tragen müssen. Für ein Kind, das vielleicht sein Geschwister ein paar Mal im Jahr sieht...oder eben nicht mehr, weil der verantwortliche Vater das Geschwister nicht mehr abholen kann will, obwohl er ja für die Entfernung selbst verantwortlich ist...
      Für den eigenen Unterhalt und vielleicht noch für das Baby, weil der Vater ihres Babys die finanziellen Bedürfnisse der von ihm gezeugten Kinder nicht vollumfänglich stillen kann/will.
      Und dann auch noch die Erschütterungen in einer (Neu)Familie.
      Sagte ich schon, dass die Schwangere mein Mitgefühl hat?

      Wer bist Du eigentlich, dass Du Dir einbildest, ein Idealbild von Familie bestimmen zu können?
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