Guten Abend,
habt ihr Erfahrungswerte, wie die Schwangerschaft der Lebensgefährtin eines Vaters in einem Sorgerechtsprozess gewertet wird?
Meine LG ist schwanger, mein Wohnsitz ist aber weiter von meinem ersten Kind, welches nicht bei mir leben darf, entfernt. Wenn das Baby da ist, werde ich den bisherigen Umgang nicht mehr in der Form wahrnehmen können, weil ich ja meine LG unterstützen muss. Meine LG hat meine erste Tochter bereits kennengelernt.
Daher möchte ich das ABR für mein erstes Kind einklagen, da sich unsere Situation nun wesentlich geändert hat. Meine LG wird nach der Geburt sowieso daheim sein und könnte sich dann um mein älteres Kind auch kümmern. Das hätte auch den Vorteil, dass die Kindsmutter unterhaltspflichtig wird und meine LG damit noch etwas „Einkommen“ für unsere Familie mit der Betreuung meiner großen Tochter generieren könnte.
Hat jemand hier das geschafft und Erfahrung, ob ein neues Geschwisterkind, mit dem das bisherige Kind nun aufwachsen könnte, als Grund gesehen wird, das ABR zu übertragen?
Die Mutter der Tochter hat kein weiteres Kind bekommen und wird dies wohl auch altersbedingt nicht mehr können. Ein Kind sollte nicht als Einzelkind aufwachsen müssen.
Und könnte ich durchsetzen, dass die Mutter das Kind jetzt immer zu den Umgängen zu mir bringen muss, da ich meine schwangere Partnerin nicht so lange alleine lassen kann?
habt ihr Erfahrungswerte, wie die Schwangerschaft der Lebensgefährtin eines Vaters in einem Sorgerechtsprozess gewertet wird?
Meine LG ist schwanger, mein Wohnsitz ist aber weiter von meinem ersten Kind, welches nicht bei mir leben darf, entfernt. Wenn das Baby da ist, werde ich den bisherigen Umgang nicht mehr in der Form wahrnehmen können, weil ich ja meine LG unterstützen muss. Meine LG hat meine erste Tochter bereits kennengelernt.
Daher möchte ich das ABR für mein erstes Kind einklagen, da sich unsere Situation nun wesentlich geändert hat. Meine LG wird nach der Geburt sowieso daheim sein und könnte sich dann um mein älteres Kind auch kümmern. Das hätte auch den Vorteil, dass die Kindsmutter unterhaltspflichtig wird und meine LG damit noch etwas „Einkommen“ für unsere Familie mit der Betreuung meiner großen Tochter generieren könnte.
Hat jemand hier das geschafft und Erfahrung, ob ein neues Geschwisterkind, mit dem das bisherige Kind nun aufwachsen könnte, als Grund gesehen wird, das ABR zu übertragen?
Die Mutter der Tochter hat kein weiteres Kind bekommen und wird dies wohl auch altersbedingt nicht mehr können. Ein Kind sollte nicht als Einzelkind aufwachsen müssen.
Und könnte ich durchsetzen, dass die Mutter das Kind jetzt immer zu den Umgängen zu mir bringen muss, da ich meine schwangere Partnerin nicht so lange alleine lassen kann?