Bundesagentur für Arbeit verlangt nachweise aus dem Jahr 2021 für Volljährigen Sohn

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    • Bundesagentur für Arbeit verlangt nachweise aus dem Jahr 2021 für Volljährigen Sohn

      Hallöle zusammen,
      ich habe gestern Post von der BA bekommen, indem hervorgeht das mein Volljähriger Sohn im Zeitraum vom 01.03.2023 - 31.08.2024 Berusausbildungsbeihilfe bewilligt und anscheinend bezogen hat.
      Zu meinem Sohn besteht kein Kontakt. Meine Unterhaltsverpflichtungen bin ich bis zur Beendigung seiner Ausbildung nach gekommen. Wohnhaft war er zu dem Zeitpunkt in einer Wohngemeinschaft von der Jugendhilfe.
      Der Sozialarbeiter der meinen Sohn betreut hatte, teilte mir im Frühjahr 2023 mit das mein Sohn kurz vor Beendigung der Ausbildung steht und es ggf. zu einem nachholjahr kommen könnte.
      Meine Unterhaltspflicht endete dann mit dem Schriftstück vom Jugendamt das ihn zuletzt Betreut hat mit dem Hinweis das ich bis zum 31.10.2023 Unterhaltspflichtig bin und diese danach endet.

      Nun möchte die Bundesagentur für Arbeit für die Berechnung des BAB im o.g Zeitraum von mir Nachweise über mein Einkommen haben. Allerdings ist hier Maßgeblich das Jahr 2021.
      Im Jahr 2021 ist meine Tochter mit 14 Jahren verstorben. Ich habe im Kompletten Jahr 2021 bis Ende Februar 2022 Krankengeld bezogen. Des weiteren habe ich im Zeitraum von Mitte August bis Mitte September 2021 Übergangsgeld bezogen da ich in diesen Zeitraum auf einer Medizinischen Reha war.
      Ebenfalls wurde im Februar 2021 eine Privatinsolvenz eröffnet, die über 3 Jahre ging.

      Für mich stellt sich nun folgende Frage:

      Ich war bis Ende Oktober 2023 Unterhaltspflichtig gewesen die dann endete.
      Warum wird von mir noch um Auskunft und Nachweise verlangt, und dann aus dem Maßgeblichen Jahr 2021 ?
      Eine Ausbildung habe ich somit ja schon Finanziell Unterstützt bzw. gezahlt.

      Ist es rechtlich korrekt nach knapp 2 Jahren von mir wieder Unterhalt zu verlangen ?

      Ich bin all meine Verpflichtungen anstandslos nach gekommen.

      Vielen Dank für eure kurzen Rückmeldungen

      Mit freundlichen Gruß

      Sven
    • Hallo,

      Beim Bafög gilt auch das vorletzte Kalenderjahr als Berechnungsgrundlage.

      Vermutlich ist das hier ähnlich.
      Ich würde die geforderte Auskunft erteilen aber auch gleich mitteilen, dass du für die Zeit der Ausbildung monatlich folgenden Unterhalt an junior geleistet hast.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo @Sven1986,
      wann wurde denn Dein Sohn 18?
      Gab es einen Unterhaltstitel (ggf. befristet auf die Vollendung des 18. Lebensjahr des Sohnes?)...
      Wieso wurde Dein Sohn von einem Sozialarbeiter betreut?
      Mir ist aktuell nicht wirklich klar, warum/ wieso das JA einerseits die Beendigung Deiner Unterhaltspflichten erklärt, obwohl andererseits (offensichtlich) angekündigt wurde, dass sich die Ausbildungszeit des Sohnes bis zum 08/2024 verlängern würde?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
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