Volljährigenunterhalt nicht priviligiertes Kind

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  • Volljährigenunterhalt nicht priviligiertes Kind

    Moin @all,

    ich habe da mal ein paar Fragen.

    Vorab die IST Situation:

    Kind:

    -Kind 22 Jahre, keine Ausbildung
    -eigener Hausstsand ohne Freigabe vom Jobcenter
    -Bürgergeld
    -überbetriebliche 2. Ausbildung
    -erhöhten Unterhalt angemeldet

    Vater:

    -Bauleiter
    -Kredite im mittleren fünfstelligen Bereich

    Mutter:

    -Einkommen unter 1750€


    Unser Kind lebt nach dem Motto, ich mach was ich will...bin volljährig und du musst eh Zahlen. Mama hat kein Geld.

    Damit lebe ich nun schon viele Jahre und habe mich auch öfters schon recht positiv vorm Gericht gewehrt.

    Nun zu meinen Fragen:

    1. Wird die Miete, die das jobcenter ja übernimmt, als Einnahme gegen die Unterhaltsforderung angerechnet?
    2. Hat jemand schon ähnliches erlebt und kann berichten, wann dieser Spuck aufhört? Wenn es nach unserer Tochter geht, macht sie dieses Spiel bis sie 40 ist. Ein Jahr schulische Ausbildung, abbreche.... 2 Jahre Pause und dann geht das alles von neuem los.
    3. Wie müsste man aggieren, um mehr "Verantwortung" in Richtung Mutter zu bringen? Beide Kinder, wovon ich nur bei einem Anteile habe, sind volljährig und somit könnte Sie ja noch n Zweitjob nehmen um ihrer Unterhaltspflich unserer Tochter nachzukommen. Ist vermutlich Wunschdenken ;)
    4. Kann ich irgendwo nachlesen, was von meinen Krediten/Schulden bei der Berechnung angerechnet wird?


    Ich habe den ganzen Prozess mit Anwalt und Gericht schonmal durch und n reltativ dickes Fell, es kam ein sehr "gutes" Urteil heraus. Viele Auflagen die sie bis heute verweigert, wodurch meine liebe Tochter 2 Jahre kein Anspruch auf Unterhalt hatte.

    Versteht mich nicht falsch, wenn sie an die Spielregeln des Lebens hält, soll sie ihr Unterhalt bekommen. Aber micht nur als Geldautomaten zu sehen, das muss dann man ein Ende haben.

    Grüße
  • hallo,

    Was hat Kind ab Volljährigkeit genau gemacht. Denn irgendwann können Eltern auch davon ausgehen, dass sie keinen Unterhalt mehr an das volljährige Kind zahlen werden müssen.

    Sophie
    Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
  • Hallo Sophie,

    ich habe mich nie um meine Unterhaltspflicht gedrückt, aber irgendwann reichte es mir einfach. Vorweg, wir hatten immer GSR. In der 6. Klasse fing unsere Tochter an zu schwänzen. Die Mutter machte beim Schulamt so ein Theater und drohte mit rechtlichen Schritte, so dass das Amt mich nicht informierte. Unsere tochter widerholte die 6 Klasse dann in einer anderen Schule... Papa zahlt ja. Die 10. Klasse hatte sie verbockt... O-Ton... ich bin volljährig und mache die 10. nochmal nach, du kannst eh nichts machen und musst zahlen.

    Dann kam die erste betriebliche Ausbildung... da sie aber volljährig war, habe ich als Vater natürlich nirgends mehr Auskünfte bekommen und da war dann für mich Schluss. Ich wollte einfach nicht mehr nur der Geldautomat sein, aber keine Rechte haben dürfen.

    Zack ab vor Gericht, mein Kind erschien erwartungsgemäß natürlich nicht. Urteil, zurückgehaltener Unterhalt wird bezahlt und meine Tochter bekam Auflagen.

    1. alle 3 Monate eine Schulbescheinigung über Fehlstunden
    2. alle 3 Monate eine Meldebescheinigung wo sie wohnt
    3. Aushändigung sämtlicher Zeugnisse

    Natürlich war die Freude über ein Jahre zurückgehaltenem Unterhalt groß, aber das erwachen als das Urteil dann zugestellt wurde, war schlimmer ;)
    Und was soll ich sagen, es wurde sich mit allen Händen und Füßen gewehrt. Die Mutter schrieb mir, sie hätten keine Zeit sich alle 3 Monate beim Amt eine Bescheinigung zu holen und auch kein Geld dafür.
    Zeugnisse kamen komplett geschwärzt, so das man nicht erkennen konnte. Daraufhin hatte ich ab August 2022 Unterhalt eingestellt und es kam weder ne Zahlungsaufforderung noch ein Lebenszeichen meiner Tochter. Keine Ahnung wo sie von 08/22-08/24 lebte, wo sie Geld her bekam. Über die 2. Ausbildung, habe ich auch nur übers Bafög Amt erfahren, und natürlich bekomme ich wieder keine Auskünfte und das Urteil aus 2022 wird konsequent ignoriert.

    Das ist die Story ;)
  • Solange du nicht alle Unterlagen vollständig(!) hast (Einkommen der Mutter, Einkommen Kind, Infos zur Ausbildung, Vergütung usw.), würde ich nichts zahlen. Diese Unterlagen muss dir dein Kind auf Anforderung übersenden (Mitwrkungspflicht). Solange sie das nicht tut, würde ich mich zurücklehnen.
    Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
  • Hallo Euklid,

    ja sicher.... aber dieser Punkt wird einfach mal übersprungen. Hier müssten ganz andere Geschütze aufgefahren werden. Z.b. Kontrolle Kontoauszüge von Mutter und Kind. In der Unterhaltsberechnung vom Anwalt unseres Kindes, ist nur das Bürgergeld aufgeführt. Was ist mit dem Kindergeld? Ebenso frag ich mich, in den angemeldeten Unterhalt von 990€ sind 440€ für Miete enthalten. Wenn mein Kind jedoch die Miete vom Jobcenter bezahlt bekommt, hat sie dann trotzdem erhöhten Anspruch?

    Fragen über Fragen ;)
  • hallo,

    also derzeit macht sie eine Ausbildung und du musst parallel Unterhalt zahlen?
    Gibt es einen Titel?

    also ab 18:
    10. Klasse abgeschlossen
    1- Ausbildung (abgebrochen)
    2 Jahre nichts
    2. Ausbildung (seit 08/24)

    hast du eine Kopie des Ausbildungsvertrages? Sprich hat deine Tochter ihre Bedürftigkeit nachgewiesen? Hat sie dir ihr Zeugnis der Berufsschule vorgelegt? Jetzt gibt es ja Halbjahreszeugnisse.

    gibt es bei den Auflagen beim Urteil Sanktionen, wenn diese Auflagen nicht eingehalten werden?

    wer fordert derzeit Unterhalt? Wie ist die Berechnung? Kindergeld und Bafög sind vom Bedarf abzuziehen. Sie steht im 4. Rang.

    Sophie
    Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
  • hallo,

    ergänzung, wenn es keinen Titel gibt, dann solang einstellen, bis die Unterlagen vorliegen.

    Kindergeld wird beim Bürgergeld vermutlich verrechnet. Aber dies soll der Anwalt belegen. Des Weiteren, inwiefern ist die Miete höher als beim grundsätzlichen Bedarf? Hier würde ich den Mietvertrag einfordern. Und parallel selbst recherchieren, ob ein Wg Zimmer günstiger und im regelbedarf des bürgergeldes ist und das dann damit zurückweisen. Sie könnte ja in eine wg ziehen oder sofern es sich um eine 2 Zimmer Wohnung handelt ein Zimmer untervermieten.

    Sophie
    Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
  • Moin,

    wenn das Kind Bürgergeld und für die 2. Ausbildung auch BAföG erhält, warum sollst du dann noch in der Unterhaltspflicht sein?

    Zum einen denke ich, dass mit Bürgergeld, Kindergeld und BAföG der Bedarf des Kindes gedeckt sein sollte.
    Die Miete wird beim Bürgergeld mit berücksichtigt.

    Aber sollte im Falle von einer weiter bestehenden Unterhaltsverpflichtung nicht das Jobcenter auf den Vater zukommen, und übergegangene Ansprüche erklären?
    Das Amt sollte sich für den Fall, dass du weiter zum Unterhalt verpflichtet bist, die eigenen Zahlungen bei dir zurückholen wollen.

    Sofern diese Aufforderung vom Jobcenter nicht kommt, gehe ich nicht davon aus, dass du weiter unterhaltsverpflichtet bist.

    Bitte verbessert mich, wenn ich falschliege.

    Gruß, fras12

    The post was edited 1 time, last by fras12 ().

  • Hallo,

    mir ist der Fall zu konfus.
    Bürgergeld und Bafög schließen einander aus.
    Wer fordert jetzt Unterhalt? Der Anwalt des Kindes?
    Liegt der Bafög-Bescheid vor? Gibt es einen Titel? Im Bafög ist auch ein Wohnanteil enthalten.
    Das Bafög-Amt fordert keinen Unterhalt. Es berechnet, was der Elternteil zahlen müsste nach Bafög-Grundsätzen: Einkommen vom vorletzten Jahr, Berücksichtigung pauschalen Abzüge - besteht ein Titel, setzt das Amt den Unterhalt als Einkommen des Kindes an.
    Kindergeld ist beim Bafög kein Einkommen.
    Nach familienrechtlichen Grundsätzen wird anders gerechnet - Einkommen der letzten 12 Monate, bei Selbständigkeit der letzen 36, teilweise weitere Abzüge und das Kindergeld wird voll auf den Bedarf angerechnet.
    Bei Bürgergeldbezug würde ich dem Amt mitteilen, dass ich nicht unterhaltspflichtig bin, da das Kind keine geeignete Ausbildung zielstrebig durchführt.

    Nun erklär Du mal bitte erst, wer hier für welchen Zeitraum Unterhalt von Dir fordert und ob ein Titel besteht.

    Gruß Tanja
  • Hallo Tanja,

    ich versuche das mal aufzudröseln.

    Mein Kind hat am 5.8.24 die 2. übertriebliche Ausbildung begonnen. In dem Zuge hat sie Bafög beantragt. Soweit ist das ja richtig. Darauf hin hatte die Bafögstelle einen Unterhaltsanteil von mir in Höhe von 196€ errechnet.
    Da die Bafögstelle aber nur berechnet und keinen Titel ausstellt, habe ich mit Verweis auf einen Titel diese Berechnung abgelehnt.
    Mein Kind betragte daraufhin Bafögvorschuss. Hier wiederum wurde ich angehört, warum ich die Leistung versage.
    Habe alle Unterlagen aus 2022 der Bafögstelle incl Urteil und beleidigende Nachrichten zur Verfügung gestellt. Das war am 7.1.2025 . Danach räumte die Bafögstelle meinem Kind eine Frist zur Stellungnahme ein, die soweit ich weiß, bis heute nicht erfolgt ist. Im Gegenteil, da die erhoffte Vorrauszahlung von der Bafögstelle nicht wie erwartet kam, wurde dann doch ein Anwalt eingeschalten.
    Vermutlich weiß dieser aber gar nichts vom Urteil aus 2022. Ihr Anwalt kam mit einer fiktiven Unterhaltsberechnung, woaus hervorgeht, das mein Kind Bürgergeld für für Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis des Jobcenters umziehen, bekommt.
    Kurzum sie versucht gerade Unterhalt per Anwalt und Bafögvorschuss zu bekommen. Der Anwalt weiß nichts vom Bafögantrag und die Bafögstelle nichts vom Anwalt.
    Bei der Berechnung hat ihr Anwalt das Kindergeld nicht berücksichtigt.
    Desweiteren werde auch nur ich "verklagt". Die Mutter wird mit 1200€ netto in Ruhe gelassen. Da aber beide Kinder volljährig sind, wäre hier angebracht, das die Mutter sich um nen 2. Kob bemüht und ihre Unterhaltspflichten nachkommt.

    Hoffe man kann es jetzt etwas besser nachvollziehen.

    Gruß
  • Hallo,

    Ich würde dem Bafögamt und dem Anwalt jeweils mitteilen, dass der andere Part ebenfalls aktiv ist.

    Des weiteren würde ich dem Anwalt mitteilen, was im Vorfeld gelaufen ist und dass das Bafögamt auf die Stellungnahme seiner Mandantin wartet. Und das logischerweise Kindergeld und Bafög anzurechnen ist.

    Und eine höhere Miete, wenn das Kind, unabgestimmt auszieht, dem Grunde nach bestritten wird. Und das kind möge bitte Wohngeld und Bürgergeld beantragen.

    Sophie
    Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
  • Ich lehne mich da mal ganz entspannt zurück. Meine Anwältin hat den Brief nur ausgelacht. Mich würde es nicht wundern, wenn Wohngeld fließt, es aber beim Anwalt nicht angegeben wurde. Es steht auch im Raum, wovon hat meine Tochter in der Zeit von 08/22-08/24 gelebt. Unterhalt hat sie nicht geltend gemacht. Da sind so viele Fragen ;) , jetzt muss sie erstmal ihre Bedürftigkeit nachweisen.
  • Hallo Harlekin,

    Der Titel aus 2022, ist der höher oder niedriger als die 196 Euro, die das Bafög-Amt als Deinen Anteil ausgerechnet hat?
    Liegt Dir der komplette Bafög-Bescheid vor?
    Also auch über den Anteil, den die Tochter vom Amt bekommen würde?

    Ich würde den jeweiligen Seiten das jeweilige Schriftstück der anderen Seite zukommen lassen - mit dem Hinweis, dass beim Kind doch erst mal zu überprüfen ist, ob es tatsächlich bedürftig ist da ggf. die jeweiligen Leistungen (Bürgergeld/Wohngeld/Bafög) als eigenes Einkommen des Kindes anzusehen sind, bzw. sich gegenseitig ja ausschlössen.

    Ich habe nun keine Ahnung, ob Bürgergeld gekürzt wird, wenn man "einfach so" auszieht.
    Allerdings weißt Du doch nicht, ob die Mutter dem Kind nicht bestätigen würde/bestätigt hat, dass es bei ihr nicht mehr wohnen kann/darf.
    Kein Elternteil muss einem volljährigen Kind seine Wohnung oder Anteile davon zur Verfügung stellen!

    Natürlich ist auf den ermittelten Bedarf (nach familienrechtlichen Grundsätzen) das volle Kindergeld abzuziehen.

    Dass die KM sich eine vollschichtige Tätigkeit suchen müsste, kannst Du dem unterhaltsbedürftigen Kind nicht vorhalten.
    Dir Verletzung unterhaltsrechtlicher Obliegenheiten eines Dritten können dem Unterhaltsbegehrenden nicht vorgeworfen werden!

    Wenn das Kind Bürgergeld bekommt, bekommt es kein Wohngeld!

    Wenn Du bereits anwaltlivh vertreten bist, warum fragst Du denn hier noch nach Rat bei uns Laien?

    Manchmal verstehe ich scheinbar Einiges nicht...

    Tanja
  • :) Ja genau manchmal verstehst du so einiges nicht ;)

    Niemand hat etwas von einem Titel aus 2022 geschrieben. Es gibt ein Urteil aus 2022, das ist aber kein Titel.

    Ich habe hier keine "Rechtsberatung" erfragt, viel mehr wollte ich sehen ob es Menschen gibt, die ähnliche Fälle wie meinen erlebt haben.
  • Mh, Harlekin,

    HarlekinMD wrote:



    Da die Bafögstelle aber nur berechnet und keinen Titel ausstellt, habe ich mit Verweis auf einen Titel diese Berechnung abgelehnt.


    Habe alle Unterlagen aus 2022 der Bafögstelle incl Urteil und beleidigende Nachrichten zur Verfügung gestellt.
    Aus diesen Teilen Deines Posts habe ich geschlossen, dass es einen Titel gibt.
    Nicht nur eine JA-Urkunde ist ein Titel, sondern auch ein Gerichtsbeschluss oder ein gerichtlicher Vergleich.

    Und wenn ich mir Dein 1. Posting anschaue, da sehe zumindest ich nur in Frage Nr. 2 die allgemein formulierte Frage, ob jemand die gleiche Erfahrung mit einem ausbildungsunwilligen und eher nach dem Pipi-Langstrumpf-Motto lebendem Kind gemacht hat.
    Alle anderen 3 Fragen betreffen direkt rechtliche Aspekte.

    Aber prima, dann ist ja alles beantwortet und Thema kann zu - Zumal die Fragen, die zur Beurteilung des Falles gestellt worden sind, nicht beantwortet werden (wollen?)
    Na dann. Klick.
    Schreib mir ruhig eine PN, wenn noch was hier rein soll...

    Tanja