Gerichtstermin verschieben wegen mangelnder Vorbereitung?

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    • Gerichtstermin verschieben wegen mangelnder Vorbereitung?

      Hallo zusammen,
      weiß jemand ob man den Gerichtstermin auch kurzfristig (ca 4 Wochen vorher) noch verschieben kann wenn man schon seit Monaten psychisch so angeschlagen war, dass man eigentlich schon längst in eine Klinik hätte gehen sollen, sich nur aus Angst vor Kündigung noch zur Arbeit geschleppt hat, privat nichts mehr auf Reihe bekommen hat und deshalb alles seither seiner RA überlassen hat? Bin seit Okt 24 gekündigt und jetzt im Krankengeld. Bin vor ca 6 Wochen als Akutfall in stationäre Psychiatrie und weiß leider noch nicht wie lange ich hier bleiben werde. Wollte von Anfang an auf jeden Fall die Möglichkeit behalten den Zugewinnausgleich und den nachehelichen Unterhalt dem Verfahren anhängen zu können falls es vorher zu keiner fairen Einigung kommt, da aber dazu noch eine Bewertung der Immobilie vom Partner zum Erbzeitpunkt fehlte, meinte meine RA jetzt ich solle das nachträglich regeln. Sie meinte sie könne es nur ans Verfahren anhängen, wenn sie den Wert vorher beziffern kann, was ein Gutachten benötigt. Sie hat der Gegenseite geschrieben, dass es sinnvoll wäre den Gerichtstermin so weit zu verschieben, bis das Gutachten des Gutachterausschusses vorliegt. Dieser könnte das aber nicht vor dem Scheidungstermin erledigen. Die Gegenseite setzt den Wert der Immobilie zum Erbzeitpunkt~kurz nach Heirat sehr hoch an, weil sie behauptet, dass es damals schon saniert war, was sie definitiv nicht war, hat aber dazu nur den Ausgleichsbetrag der dem Bruder gezahlt wurde angegeben, der in einem späteren Erbaufteilungsvertrag erscheint und auch die relativ geringe Barerbschaft mit abdeckt und einen Teil als vorgezogene Erbschaft der Wohnung im gleichen Haus die die Schwiegermutter noch bewohnt und meinem Partner nach ihrem Ableben komplett zufällt. Meine RA hat jetzt nur ausgehend vom Angebot der Gegenseite aus zwei Vergleichsberechnungen erstellt, anhand denen sich mein Zugewinn jeweils deutlich unterscheidet. Kann man deshalb den Scheidungstermin verlegen wegen mangelnder Vorbereitungsmöglichkeit weil ich nicht daheim bin und auch wegen meiner Einschränkung die Unterlagen meiner RA nachvollziehen zu können, weil ich hier keine Unterstützung und keine Privatsphäre dafür habe? Der Sozialdienst kennt sich ja in rechtlichen Dingen nicht aus. Leider schreibt meine RA der Gegenseite Briefe ohne mir diese vorher vorzulegen und mich damit vor vollendete Tatsachen stellt. Die Telefonate mit ihr (nur noch im Beisein der Sozialberatung möglich) belasten mich sehr und verhindern meine Genesung, weil ich durch den fortlaufenden Stress meine Therapien nicht sinnvoll verarbeiten kann. Meine RA empfahl mir und jetzt auch der Sozialberatung dass ich mir einen gesetzlichen Betreuer besorgen soll. Das alles überfordert mich gerade.
      Hat jemand ähnliche Schwierigkeiten gehabt oder kennt sich mit den rechtlichen Möglichkeiten aus?
      Ich bin am Ende meiner Kräfte.
      Vielen Dank schon mal.
      VG Kuli123
    • Danke Villa für deine schnelle Antwort. Darüber habe ich sehr unterschiedliches gelesen, hat jemand dazu noch weitere Informationen?
      Leider habe ich bis jetzt noch keine Kraft gefunden mich weiter mit dem Thema zu befassen. Hab so viele Fragen ?( z.B.
      Was ist für die zeitliche Festlegung einer Schenkung/Übertragung von Immobilienanteil der Eltern maßgeblich, a) die Übertragung durch Überweisung von Geld an Miterben, b) eine mündliche oder schriftliche Aussage der Beteiligten zum jetzigen Zeitpunkt über damalige Absprachen oder c) ein Erbaufteilungsvertrag beim Notar der erst Jahre nach der Schenkung/ Übertragung des Immobilienanteils verfasst wurde?
      Wie ist das mit dem Anhängen von Folgesachen, dass dies den Verfahrenswert erhöht ist mir schon klar, aber welchen Nachteil hätte es denn für mich wenn ich den Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt nicht anhänge. Wird es denn für mich um soviel teurer wenn das Gericht das ermittelt gegenüber nacheheliche Regelung mit den RAs? Habe jetzt schon eine Kostennote meiner RA erhalten für den Zugewinnausgleich ohne die Gerichtskosten oder Notargebühren darin mit 1,3 fachem Satz als Geschäftsgebühr und 1,5 fachem Satz für Einigungsgebühr im nicht anhängigen Verfahren.
      VG Kuli123
    • Hallo Kuli123,
      je mehr du suchst und liest, je mehr Meinungen wirst du finden.
      Du bist anwaltlich vertreten, das kostet natürlich Geld.
      Wenn du den Aussagen deines Anwalts nicht glaubst kannst du z. B. eine Zweitmeinung als ISUV-Mitglied kostengünstig erhalten.
      Deine Fragen sind sehr komplex, aber die Antworten sind es auch.
      Nach meiner Erfahrung lassen sich Zugewinnausgleichsangelegenheiten nicht mit Frage-und-Antwort klären, wenn sie so umfangreich und miteinander so verschachtelt sind wie in deinem Fall.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
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      Halo Kuli,

      Kuli123 wrote:

      Wie ist das mit dem Anhängen von Folgesachen, dass dies den Verfahrenswert erhöht ist mir schon klar, aber welchen Nachteil hätte es denn für mich wenn ich den Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt nicht anhänge. Wird es denn für mich um soviel teurer wenn das Gericht das ermittelt gegenüber nacheheliche Regelung mit den RAs?
      Ja, es wird viel teurer wenn du die Sachen in der Scheidung nicht alle mit regelst. Hab ich hinter mir. Zweiter Nachteil, es zieht sich in die Länge und die psychische Belastung bleibt bestehen.


      Kuli123 wrote:

      Was ist für die zeitliche Festlegung einer Schenkung/Übertragung von Immobilienanteil der Eltern maßgeblich, a) die Übertragung durch Überweisung von Geld an Miterben, b) eine mündliche oder schriftliche Aussage der Beteiligten zum jetzigen Zeitpunkt über damalige Absprachen oder c) ein Erbaufteilungsvertrag beim Notar der erst Jahre nach der Schenkung/ Übertragung des Immobilienanteils verfasst wurde?
      a) ja eine Überweisung kann als Schenkungsdatum angenommen werden, ob und an wen es eine Schenkung war geht eher aus dem Betreff hervor und wer Kontoinhaber ist. z.B. Gemeinschaftskonto oder Einzelkonto. Das können aber auch nur Indizien sein. Im Zweifel und Streitfall entscheidet der Richter. Da ist auch das Thema Beweislast zu bedenken (wer muss was belegen)
      b)Du meinst das Zeugen belegen was damals für eine Absprache getroffen wurde, ja das kann man natürlich machen. Allerdings ist fraglich ob der Richter die Zeugen auch vorladen lässt.
      c)Zumindest wäre dann die Schenkung ab diesem Datum nachgewiesen. Wenn aus dem Vertrag ersichtlich ist, dass alle Beschenkten das zurückliegende Schenkungsdatum mit Unterschrift anerkannt haben, sollte das ausreichen.

      Ich hab nicht deinen ganzen Beitrag gelesen, aber ich hatte viel mit Schenkung zu tun. Am Ende Schreiben beide Parteien Ihre Version in Ihre Zugewinnaufstellung möglichst gut belegt und der Richter entscheidet dann am Ende.
      Im übrigen können Schwiegerelternschenkungen auch direkt von den Schwiegereltern unter bestimmten Voraussetzungen direkt vom Beschenkten Schwiegerkind zurück gefordert werden. Umfangreiches Thema.

      VG
      Theo