Hallo zusammen,
weiß jemand ob man den Gerichtstermin auch kurzfristig (ca 4 Wochen vorher) noch verschieben kann wenn man schon seit Monaten psychisch so angeschlagen war, dass man eigentlich schon längst in eine Klinik hätte gehen sollen, sich nur aus Angst vor Kündigung noch zur Arbeit geschleppt hat, privat nichts mehr auf Reihe bekommen hat und deshalb alles seither seiner RA überlassen hat? Bin seit Okt 24 gekündigt und jetzt im Krankengeld. Bin vor ca 6 Wochen als Akutfall in stationäre Psychiatrie und weiß leider noch nicht wie lange ich hier bleiben werde. Wollte von Anfang an auf jeden Fall die Möglichkeit behalten den Zugewinnausgleich und den nachehelichen Unterhalt dem Verfahren anhängen zu können falls es vorher zu keiner fairen Einigung kommt, da aber dazu noch eine Bewertung der Immobilie vom Partner zum Erbzeitpunkt fehlte, meinte meine RA jetzt ich solle das nachträglich regeln. Sie meinte sie könne es nur ans Verfahren anhängen, wenn sie den Wert vorher beziffern kann, was ein Gutachten benötigt. Sie hat der Gegenseite geschrieben, dass es sinnvoll wäre den Gerichtstermin so weit zu verschieben, bis das Gutachten des Gutachterausschusses vorliegt. Dieser könnte das aber nicht vor dem Scheidungstermin erledigen. Die Gegenseite setzt den Wert der Immobilie zum Erbzeitpunkt~kurz nach Heirat sehr hoch an, weil sie behauptet, dass es damals schon saniert war, was sie definitiv nicht war, hat aber dazu nur den Ausgleichsbetrag der dem Bruder gezahlt wurde angegeben, der in einem späteren Erbaufteilungsvertrag erscheint und auch die relativ geringe Barerbschaft mit abdeckt und einen Teil als vorgezogene Erbschaft der Wohnung im gleichen Haus die die Schwiegermutter noch bewohnt und meinem Partner nach ihrem Ableben komplett zufällt. Meine RA hat jetzt nur ausgehend vom Angebot der Gegenseite aus zwei Vergleichsberechnungen erstellt, anhand denen sich mein Zugewinn jeweils deutlich unterscheidet. Kann man deshalb den Scheidungstermin verlegen wegen mangelnder Vorbereitungsmöglichkeit weil ich nicht daheim bin und auch wegen meiner Einschränkung die Unterlagen meiner RA nachvollziehen zu können, weil ich hier keine Unterstützung und keine Privatsphäre dafür habe? Der Sozialdienst kennt sich ja in rechtlichen Dingen nicht aus. Leider schreibt meine RA der Gegenseite Briefe ohne mir diese vorher vorzulegen und mich damit vor vollendete Tatsachen stellt. Die Telefonate mit ihr (nur noch im Beisein der Sozialberatung möglich) belasten mich sehr und verhindern meine Genesung, weil ich durch den fortlaufenden Stress meine Therapien nicht sinnvoll verarbeiten kann. Meine RA empfahl mir und jetzt auch der Sozialberatung dass ich mir einen gesetzlichen Betreuer besorgen soll. Das alles überfordert mich gerade.
Hat jemand ähnliche Schwierigkeiten gehabt oder kennt sich mit den rechtlichen Möglichkeiten aus?
Ich bin am Ende meiner Kräfte.
Vielen Dank schon mal.
VG Kuli123
weiß jemand ob man den Gerichtstermin auch kurzfristig (ca 4 Wochen vorher) noch verschieben kann wenn man schon seit Monaten psychisch so angeschlagen war, dass man eigentlich schon längst in eine Klinik hätte gehen sollen, sich nur aus Angst vor Kündigung noch zur Arbeit geschleppt hat, privat nichts mehr auf Reihe bekommen hat und deshalb alles seither seiner RA überlassen hat? Bin seit Okt 24 gekündigt und jetzt im Krankengeld. Bin vor ca 6 Wochen als Akutfall in stationäre Psychiatrie und weiß leider noch nicht wie lange ich hier bleiben werde. Wollte von Anfang an auf jeden Fall die Möglichkeit behalten den Zugewinnausgleich und den nachehelichen Unterhalt dem Verfahren anhängen zu können falls es vorher zu keiner fairen Einigung kommt, da aber dazu noch eine Bewertung der Immobilie vom Partner zum Erbzeitpunkt fehlte, meinte meine RA jetzt ich solle das nachträglich regeln. Sie meinte sie könne es nur ans Verfahren anhängen, wenn sie den Wert vorher beziffern kann, was ein Gutachten benötigt. Sie hat der Gegenseite geschrieben, dass es sinnvoll wäre den Gerichtstermin so weit zu verschieben, bis das Gutachten des Gutachterausschusses vorliegt. Dieser könnte das aber nicht vor dem Scheidungstermin erledigen. Die Gegenseite setzt den Wert der Immobilie zum Erbzeitpunkt~kurz nach Heirat sehr hoch an, weil sie behauptet, dass es damals schon saniert war, was sie definitiv nicht war, hat aber dazu nur den Ausgleichsbetrag der dem Bruder gezahlt wurde angegeben, der in einem späteren Erbaufteilungsvertrag erscheint und auch die relativ geringe Barerbschaft mit abdeckt und einen Teil als vorgezogene Erbschaft der Wohnung im gleichen Haus die die Schwiegermutter noch bewohnt und meinem Partner nach ihrem Ableben komplett zufällt. Meine RA hat jetzt nur ausgehend vom Angebot der Gegenseite aus zwei Vergleichsberechnungen erstellt, anhand denen sich mein Zugewinn jeweils deutlich unterscheidet. Kann man deshalb den Scheidungstermin verlegen wegen mangelnder Vorbereitungsmöglichkeit weil ich nicht daheim bin und auch wegen meiner Einschränkung die Unterlagen meiner RA nachvollziehen zu können, weil ich hier keine Unterstützung und keine Privatsphäre dafür habe? Der Sozialdienst kennt sich ja in rechtlichen Dingen nicht aus. Leider schreibt meine RA der Gegenseite Briefe ohne mir diese vorher vorzulegen und mich damit vor vollendete Tatsachen stellt. Die Telefonate mit ihr (nur noch im Beisein der Sozialberatung möglich) belasten mich sehr und verhindern meine Genesung, weil ich durch den fortlaufenden Stress meine Therapien nicht sinnvoll verarbeiten kann. Meine RA empfahl mir und jetzt auch der Sozialberatung dass ich mir einen gesetzlichen Betreuer besorgen soll. Das alles überfordert mich gerade.
Hat jemand ähnliche Schwierigkeiten gehabt oder kennt sich mit den rechtlichen Möglichkeiten aus?
Ich bin am Ende meiner Kräfte.
Vielen Dank schon mal.
VG Kuli123