Das andere, Unterhaltspflichtige Elternteil ist (meines Wissens nach) beim Land angestellt und wird vermutlich nach TV-L bezahlt.
Durch den Einzug des anderen Elternteils mit einer weiteren Person hat sich deren Mietbelastung verringert. Zudem gab es im November 2024 eine Tarifanpassung, und eine weitere wird im Februar 2025 folgen.
Reichen diese Gründe für eine Einzelfallprüfung des Unterhalts aus? Und sollte ich jetzt (Januar), später oder erst nach dem ersten Monat mit erhöhtem Gehalt (März) Auskunft verlangen?
Das Jugendamt hatte ich beauftragt, nachzufragen, aber sie haben mir die Unterlagen geschickt und meinen, ich solle das selbst machen. Auf meine Nachfrage zu den Mietverhältnissen haben sie nicht reagiert.
Wie stellt man am besten eine Anfrage zu den Mietverhältnissen gemäß § 1605 BGB?
Durch den Einzug des anderen Elternteils mit einer weiteren Person hat sich deren Mietbelastung verringert. Zudem gab es im November 2024 eine Tarifanpassung, und eine weitere wird im Februar 2025 folgen.
Reichen diese Gründe für eine Einzelfallprüfung des Unterhalts aus? Und sollte ich jetzt (Januar), später oder erst nach dem ersten Monat mit erhöhtem Gehalt (März) Auskunft verlangen?
Das Jugendamt hatte ich beauftragt, nachzufragen, aber sie haben mir die Unterlagen geschickt und meinen, ich solle das selbst machen. Auf meine Nachfrage zu den Mietverhältnissen haben sie nicht reagiert.
Wie stellt man am besten eine Anfrage zu den Mietverhältnissen gemäß § 1605 BGB?