Liebes Forum, habe bald einen Gerichtstermin, wo zum strittigen Thema Trennungszeitpunkt verhandelt wird.Wer hat damit Erfahrung oder hat Tipps für mich? Ich kenne den Grundsatz "getrennt von Tisch und Bett" - ist bei uns sehr komplex. Wer war zu diesem Thema schon mal vor Gericht und kann mir von seinen Erfahrungen berichten?
Trennungszeitpunkt
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Wo ist denn das Problem? Könnt ihr euch nicht auf einen Termin einigen?
Wie weit liegt ihr auseinander?
Im Zweifel muss man seinen Standpunkt beweisen.
Ich denke, der Richter muss dann irgendwie entscheiden, was ihm am plausibelsten erscheint.
Er kann vermutlich den Scheidungsantrag sogar ablehnen, wenn das alles zu undurchsichtig ist.Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie. -
Hallo Sonnenlicht,
gibt es Zeugen, die den Zeitpunkt der Trennung bestätigen können (Auszug usw.)?
Gruß
VillaLeben und leben lassen -
Danke für die Rückmeldungen. Leider gibt es keine Zeugen.
Der Fall ist ausgesprochen komplex und die Gegenseite datiert sehr sehr früh und ich bin etwa 8 Monate später. Vor der Verhandlung habe ich Angst, weil ich wegen meiner Emotionalität nicht in meiner Mitte stehe. Ich versuche mich darauf vorzubereiten. -
Hallo Sonnenlicht,
bist du anwaltlich bei dem Gerichtstermin vertreten?
Gruß
VillaLeben und leben lassen -
Guten Morgen,
ja, ich bin anwaltlich vertreten. Der gegenerische Anwalt wirkt sehr aggressiv - ich habe das Interesse, den TZ viel später anzusetzen. Ich bräuchte mehr Vorbereitung und Begleitung. -
Dann lass den Anwalt machen und sag einfach nichts.
Stelle dich innerlich schon mal darauf ein, dass es nicht so kommt, wie du möchtest.
Das würde ich dann akzeptieren.
Warum ist das überhaupt so wichtig? Um was geht es?Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie. -
Sonnenlicht wrote:
Vor der Verhandlung habe ich Angst, weil ich wegen meiner Emotionalität nicht in meiner Mitte stehe.
das kann ich gut verstehen, das hatte ich auch jedes mal inklusive Herzrasen. Am Besten ist eine sehr gute Vorbereitung, dem Anwalt vertrauen, aber unbedingt auch selbst mitdenken und einlesen, finde ich. Beim Trennungszeitpunkt geht es um Trennungsunterhalt, der nicht rückwirkend gezahlt wird? Richtig? Deshalb ist vermutlich deinem Ex dran gelegen möglichst lange zurück zu datieren und du das Gegenteil?
Hast du den keinen whatsapp Verlauf oder Emails, handgeschriebenes, oder wie schon gefragt Zeugen wie Freunde oder Nachbarn. Die Grundlage ist ja getrennt von Tisch und Bett und ebenfalls finanziell z.B. getrennte Konten (ehemals gemeinsames Konto).......
Acht Monate Trennungsunterhalt haben oder nicht haben, ist je nach Verdienstunterschied eine Menge Geld. Um wieviel geht es denn, oder ist es nicht soviel, also zu verkraften?
Ich schreib das nur aus meinen Erfahrungen, ich bin juristischer Laie und versuche hier Hilfestellung zu geben, so wie ich hier auch Hilfe bekommen habe.
VG
Theo -
Mein Ex-möchte den Trennungszeitpunkt sehr weit zurücklegen. Ich bin in eine andere Stadt gezogen einvernehmlich und EX wollte sich in die Nähe versetzen lassen. Es gab sogar einen gemeinsamen Urlaub (Nachweise vorhanden). Dann noch über mehrere Monate Kontakt, anschließend Kontakt schriftlich, dann wurde der whatsapp-Kontakt eingestellt. Der gegenerische Anwalt ist total auf Tempo aus - habt ihr mir Tipps, ich bin über jeden Rat dankbar. Meine Ehe war sehr geprägt von vielen Hochs- und Tiefs - die Zeit vor Gericht wird knapp sein. Ex kümmerte sich teilweise aus der Distanz noch um Kleinigkeiten - da weiss ich aber nicht wie überzeugend, diese für das Gericht sind.
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Nochmal: Warum ist das überhaupt so wichtig? Um was geht es?Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
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Hallo Sonnenlicht,
du solltest die Situation etwas besser beschreiben und auf die Fragen die dir hier gestellt werden antworten, ansonsten wird es schwierig dir eine Prognose oder Hilfestellung zu geben. Vielleicht möchtest du auch keine genaueren Angaben machen, das ist okay, dann solltest du das aber mitteilen. Versuch mal das emotionale raus zu lassen und konzentriere dich auf die Fakten. Trennungszeitpunkt bedeutet von Tisch und Bett getrennt. Wenn Ihr schon getrennt gewohnt habt, bedeutet das nicht zwangsläufig das Ihr schon getrennt wart, allerdings ist das ein Indiz für die Annahme das schon eine Trennung stattgefunden hat. Wer hat denn die Kosten für die beiden Wohnungen übernommen? Jeder für sich selbst? Wenn dem so wäre, wäre es wiederum eher ungünstig für dich.
1. Wie schon Euklid schrieb. Um was geht es? Trennungsunterhalt?
2. Wie weit liegt ihr auseinander. Von dem Trennungszeitpunkt den du annimmst und dem den er annimmt?
VG
Theo -
Ich danke euch für die Informationen. Es geht darum das Verfahren zu strukturieren. Ich habe eine Klage auf Auskunft gestartet letzten Sommer, diese ist immer noch anhängig.
Die gemeinsame Wohnung wurde einvernehmlich gekündigt. Meine neue Wohnung bezog ich mit dem erwachsenen Kind. Anschließend machte mein EX Stress, weil er nachträglich in den Mietvertrag wollte. Es gibt schriftliche Korrespondenz über Versetzungsgesuchte. Der Umzug geschah einvernehmlich ... EX bezahlte sogar den Umzug und beteiligte sich, anschließend Urlaub. Dann brachen Konflikte aus, dann gab es wieder Annäherung. Plötzlich fiel ich auf 50% des bisher gezahlten Unterhaltes herab. Damals suchte ich eine Anwältin auf, die mit Klage zur Auskunft aufforderte. Mein EX übernahm noch aus der Distanz Dinge des alltäglichen Lebens ... auch wanderten Lebensmittel von der einen Region in die andere ( Distanz ist ca. 5 Autostunden). Der gegnerische Anwalt legt den TZPT auf die Aufgabe der gemeinsamen Wohnung .... doch das ist nach meinem Dafürhalten zu einfach.
Gerne gehe ich auf die Fragen ein:
1. Es geht um die Fixierung des Trennungszeitpunktes ..... Scheidungsantrag wurde verfrüht gestelllt ... Auskunft zum Einkommen, darüber läuft Klage.
2. Wir liegen ein halbes Jahr auseinander, von der Wahrnehmung des Trennungszeitpunktes -
Hallo Sonnenlicht,
mir fällt es schwer dich zu verstehen.
1. Was für Nachteile hast du, durch den deiner Meinung nach zu früh datierten Trennungszeitpunkt? Warum ist dir das so wichtig???
Sonnenlicht wrote:
Plötzlich fiel ich auf 50% des bisher gezahlten Unterhaltes herab. Damals suchte ich eine Anwältin auf, die mit Klage zur Auskunft aufforderte.
2. Bekommst du aktuell noch Unterhalt vom Ex (50%).
Ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zur Auskunft (Zahlung von Trennungsunterhalt) durch deine Anwältin an deinen Ex, hast du dir die Ansprüche auf Trennungsunterhalt gesichert. Wenn dann das Trennungsdatum VOR dem Auskunftsverlangen datiert und vor Gericht bestätigt wird, kannst du für die zeitliche Differenz zwischen dem festgestellten Trennungsdatum und deinem Auskunftsverlangen rückwirkend keinen Trennungsunterhalt mehr fordern. Weil man Trennungsunterhalt im Gegensatz zu Kindesunterhalt nicht Rückwirkend fordern kann. Ich bin kein Anwalt, bitte sichere dich über deine Anwältin ab. Ich denke das du mit dem Auskunftsverfahren auch Trennungsunterhalt gefordert hast?
Bitte beantworte erstmal die erste 1. Frage, das ist die wichtigste. Im übrigen sollte dir das alles deine Anwältin erklären können, mach doch einen Termin, oder schreib Ihr parallel die gleichen Fragen wie hier, dafür wird sie bezahlt! Bist du ISUV Mitglied? In dem Fall kannst du sehr kostengünstig eine Rechtsberatung bei niedergelassenen ISUV Anwältin in Anspruch nehmen. Außerdem hast du die Möglichkeit einmal im Jahr kostenlos eine schriftliche anwaltliche Beratung Stellungnahme einzuholen.
Sonnenlicht wrote:
Scheidungsantrag wurde verfrüht gestelllt
VG
Theo -
Vielen Dank für die Unterstützung. Mein Gerichtstermin zur Feststellung des Trennungszeitpunktes liegt hinter mir. Jetzt warte ich auf die vorläufige Entscheidung.
Hat hier im Forum jemand Erfahrung mit der Abtrennung von PKV-Verträgen?
Beim ZUGEWINNN: muss ich meine RAin bitten, einen Antrag auf Prüfung des Zugewinns zu stellen? Mein Ex bestitzt im Alleineigentum eine ETW, die vermietet ist. Wie errechnet sich der Mehrwert - er hat während der Trennung viel viel Geld für Moderniserungen und Renovierungen ausgegeben. Damalig eingetragener notarieller Wert ... heutiger Zeitwert .... dann die hohen Investitionen in der Trennungszeit .....
Wer hat hier viel Erfahrung? -
Hallo Sonnenlicht,
zum Thema Zugewinn musst du selbst eine Aufstellung machen was zum Zeitpunkt der Eheschließung für Vermögenswerte bei Dir vorhanden waren.
Das ganze Stichtagsgenau. Deshalb würde ich so schnell es geht sämtliche alten Unterlagen sichern und wenn möglich auch Kopien von den Unterlagen deines Noch Ehepartnerrs /Partnerin anfertigen. Es geht vor allem um Girokontenstände ,Bausparguthaben, Aktienfonds.....oder auch Sachwerte wie ein PKW. Oftmals ist es schwierig das Anfangsvermögen zu belegen, weil es eine 10jährige Aufbewahrungsfrist gibt. Wenn du es nicht ordentlich aufgehoben hast wird es unter Umständen schwierig das Anfangsvermögen nachzuweisen.
Dann musst du möglichst eine Aufstellung zum Trennungszeitpunkt erstellen mit der Dokumentierung der gleichen Werte, als drittes muss wiederum eine Aufstellung der Vermögenswerte angefertigt werden zum Zeitpunkt der Scheidungsantragstellun( gelber Brief Datum). Mit den drei Aufstellungen gehst du dann zu deiner Anwältin und Sie schreibt das alles zusammen und rechnet deine Vermögenswerte aus. Sie vergleicht dann dein Anfangsvermögen mit deinem Endvermögen und Differenz ist dein Zugewinn. Nun fordert deine Anwältin die gleiche Auskunft von der Gegenseite ebenso ein.Sollte dein Ex Partner/Partnerin einen höheren Zugewinn als du erwirtschaftet haben, muss er der Hälfte seines Überschusses ( sein Zugewinn-dein Zugewinn geteilt :2) an dich Auszahlen. Sollte während der Trennungszeit und vor Scheidungsantragstellung größere Mengen an gemeinsamen Geld in die Renovierung geflossen sein kann das schon ein Streitpunkt sein, deshalb brauchst du die Aufstellung der Vermögenswerte auch zum Trennungszeitpunkt.Am besten mit deiner Anwältin durchsprechen. Zum Thema Wohnung oder Haus wird zur Scheidungsantragstellung der Wert der Wohnung bestimmt (event. mit Gutachten), dann wird bestimmt was der Wert der Wohnung war zu dem Zeitpunkt der Eheschließung.
Sollte die Wohnung nach Eheschließung erst dazu gekommen sein, muss man schauen ob die finanziellen Mittel dafür schon bei deinem Ex Partner/rin im Anfangsvermögen vorhanden waren und damit die Wohnung gekauft wurde. In dem Fall bleibt die Wohnung bis auf die Mögliche Wertsteigerung unberücksichtigt.
Wird der Zugewinn im Rahmen der Scheidung mit abgewickelt? Das wäre auf jeden Fall besser schneller und günstiger, das muss aber von deiner Anwältin beantragt werden. Sollte der Zugewinn nach erfolgter Scheidung durchgeführt werden, zahlt der Verlierer alle Kosten.
Von der Abtrennung der PKV hab ich wenig Ahnung, ich gehe mal davon aus das der Versicherungsnehmer alle Rechte auf die Weiterführung des Vertrages hat und die mitversicherten Personen sich eine Neue Versicherung suchen müssen.
VG
Theo
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