Hallo hätte eine Frage,
meine Bekannte hat sich getrennt von ihrem Mann. Sie haben ein Haus das 540000 Euro wert ist . Es gab eigentlich eine Einigung, ein Tag vor Verkauf beim Notar, möchte der Mann nicht mehr verkaufen. Der Mann hatte vor zwei Jahren das Haus auf die Frau als Alleineigentümer eintragen lassen, er hat sich aber ein Mießbrauchrecht gesichert. Er unterschreibt nur wenn die Frau auf einen Deal eingeht. Sie bekommt nur 100000 er den Rest. Das macht sie natürlich nicht. Durch das Nießbrauchrecht kann sie aber nicht verkaufen ohne die Zustimmung des Mannes, der dann ja das Nießbrauch Recht vom Notar austragen müsste. Aber die Möglichkeit besteht doch, das Sie verkauft mit dem Mießbrauchrecht zb. an einen Kapitalanleger.? Natürlich weniger an Wert, aber sonst bekommt Sie ja nichts im Moment.
meine Bekannte hat sich getrennt von ihrem Mann. Sie haben ein Haus das 540000 Euro wert ist . Es gab eigentlich eine Einigung, ein Tag vor Verkauf beim Notar, möchte der Mann nicht mehr verkaufen. Der Mann hatte vor zwei Jahren das Haus auf die Frau als Alleineigentümer eintragen lassen, er hat sich aber ein Mießbrauchrecht gesichert. Er unterschreibt nur wenn die Frau auf einen Deal eingeht. Sie bekommt nur 100000 er den Rest. Das macht sie natürlich nicht. Durch das Nießbrauchrecht kann sie aber nicht verkaufen ohne die Zustimmung des Mannes, der dann ja das Nießbrauch Recht vom Notar austragen müsste. Aber die Möglichkeit besteht doch, das Sie verkauft mit dem Mießbrauchrecht zb. an einen Kapitalanleger.? Natürlich weniger an Wert, aber sonst bekommt Sie ja nichts im Moment.