Trennung und Nießbrauch

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    • Trennung und Nießbrauch

      Hallo hätte eine Frage,

      meine Bekannte hat sich getrennt von ihrem Mann. Sie haben ein Haus das 540000 Euro wert ist . Es gab eigentlich eine Einigung, ein Tag vor Verkauf beim Notar, möchte der Mann nicht mehr verkaufen. Der Mann hatte vor zwei Jahren das Haus auf die Frau als Alleineigentümer eintragen lassen, er hat sich aber ein Mießbrauchrecht gesichert. Er unterschreibt nur wenn die Frau auf einen Deal eingeht. Sie bekommt nur 100000 er den Rest. Das macht sie natürlich nicht. Durch das Nießbrauchrecht kann sie aber nicht verkaufen ohne die Zustimmung des Mannes, der dann ja das Nießbrauch Recht vom Notar austragen müsste. Aber die Möglichkeit besteht doch, das Sie verkauft mit dem Mießbrauchrecht zb. an einen Kapitalanleger.? Natürlich weniger an Wert, aber sonst bekommt Sie ja nichts im Moment.
    • hallo,

      ja, auch mit niessbrauchsrecht kann verkauft werden. Ich würde aber hier die Scheidung abwarten.
      Denn hier steht ja auch noch der Zugewinn im Raum.
      Evtl. Kann sie einen Teil des Hauses ja vermieten, je nachdem wie der Nießbrauch ausgestaltet ist.
      Aber wie gesagt, ohne Scheidung und Klärung des Zugewinns würde ich gar nichts machen.
      denn die Frage ist auch, ob er beim Nießbrauch alles laufenden Kosten wie Wasser, Strom, Grundsteuer etc. Zahlen muss. Dann würde sie das Haus ja nichts kosten. Und eben auch ob Reparaturen zu seinen Lasten gehen.
      Da müsste man sich mal ins niessbrauchsrecht einlesen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ja Danke

      Der Mann hat das Mießbrauchrecht, er kann drin wohnen bleiben oder vermieten. Die Mieteinahmen sind ihm.
      Besondere Instandhaltungsmaßnahmen muss Sie zahlen, wenn zum Beispiel eine neue Heizung oder ein neues Dach fällig ist.
      Der Nießbraucher zahlt die gewöhnlichen Kosten, wie Grundsteuern und Ver­si­che­rungsprämien für eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung
      Der Mann hat Lebenslanges Wohnrecht. Er hat auch noch eine Erbe von ca. 300000 EURO. Darauf hat Sie kein Anrecht.
      Er muss sich also keine Finanzielle Gedanken machen. Wenn Er der Scheidung nicht zu willigt, kann es bis zu drei Jahren dauern.
      Das kann Sie Finaziell nicht überstehen.

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    • 140000 sind noch drauf. Aber Sie muss ja auch eine neue Wohnung beziehen, mit 1700 Euro Rente. Die Wohnung kostet schon 1200 Euro. Alles nicht so einfach. Kredit fürs Haus 300 Euro.Sie kann auch nicht im Haus bleiben, weil nur Streit und er ja auch das Nießbrauch Recht hat.Sie hat noch ein wenig Geld auf dem eigenen Konto, aber das langt höchstens für ein Jahr. Verkauf des Hauses geht auch nicht, weil der Mann da eine Klausel drin hat. Das Sie nicht verkaufen darf.
    • hallo,

      dann bleibt vermutlich nichts als eine kleinere Wohnung zu nehmen, die günstiger ist.
      Vermutlich kommt sie mit dem Verkauf auch nicht weiter, denn der Erlös reduziert sich ja aufgrund der Lebenserwartung des niessbrauchsnehmers.
      vielleicht kann sie mit der Bank sprechen und es wird der Kredit gestundet und dann bei einem Verkauf geht halt mehr Geld an die Bank. Reduziert auch den Zugewinn. Denn sie hat nun in der Ehe einen Wert von 540.000 abzüglich Kredit bekommen und er Nix. Klar kann hier auch das niessbrauchsrecht in Abzug gebracht werden, aber vermutlich muss sie ihrem ex noch einiges zahlen, was sie vermutlich nicht kann.

      deswegen auf keinen Fall verkaufen bis der Zugewinn durch ist.

      hat sie denn schon mal prüfen lassen wie hoch der Verkaufserlös unter Berücksichtigung des Nießbrauches ist? Es gibt einen online Rechner für niessbrauchswertberechnung. Da muss man dann aber auch Alter und fiktive Miete angeben. Dann kommt man auf bestimmte Werte. Bei einer Annahme von einem Alter von 60 Jahren und einer fiktiven Miete bleiben ca. 480.000 wert. Davon stehen ihm aber als Zugewinn 50% zu. Wobei vorher der restkredit davon noch getilgt werden muss.

      Vielleicht sollte man der Zugewinn vorab geprüft werden. Und dann geschaut werden, ob es möglich ist einen Käufer zu finden, der das zahlt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,
      der Mann ist 78, die Miete für das Haus würde ca.1800 Euro sein..Nießbrauchrecht beim Verkauf würde Ca. 150000 Euro betragen.
      Sie ist 63 , beim Notar ist aber die Verfügung drin das es nicht verkauft werden darf. Also wenn er nicht verkaufen will, dann soll sie halt warten. Trennungsunterhalt beantragen. Denn wenn er verstirbt gehört das Haus später ihr. Das hört sich jetzt vielleicht nicht so gut an. Aber der ist so ein Ars..... geworden in der letzten Zeit. Jeden Tag was anderes. Er verkauft, aber Sie muss verzichten. Dann bietet er ihr wieder mehr an. Das geht jetzt schon 2 Monate so.....