Hallo,
ich bin Geschäftsführer einer GmbH, an der ich 50 % Anteile halte. Ich habe in dieser Konstellation keine Möglichkeit, über die Gewinne alleine zu verfügen.
Gelte ich damit im Unterhaltsrecht (Kindes- und Betreuungsunterhalt) als selbstständig und sind meine Einkünfte der letzten drei Jahre relevant? Oder bin ich angestellt und nur die letzten 12 Monate werden berücksichtigt?
FG
ich bin Geschäftsführer einer GmbH, an der ich 50 % Anteile halte. Ich habe in dieser Konstellation keine Möglichkeit, über die Gewinne alleine zu verfügen.
Gelte ich damit im Unterhaltsrecht (Kindes- und Betreuungsunterhalt) als selbstständig und sind meine Einkünfte der letzten drei Jahre relevant? Oder bin ich angestellt und nur die letzten 12 Monate werden berücksichtigt?
FG