50 % Gesellschafter-Geschäftsführer

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    • 50 % Gesellschafter-Geschäftsführer

      Hallo,

      ich bin Geschäftsführer einer GmbH, an der ich 50 % Anteile halte. Ich habe in dieser Konstellation keine Möglichkeit, über die Gewinne alleine zu verfügen.
      Gelte ich damit im Unterhaltsrecht (Kindes- und Betreuungsunterhalt) als selbstständig und sind meine Einkünfte der letzten drei Jahre relevant? Oder bin ich angestellt und nur die letzten 12 Monate werden berücksichtigt?

      FG
    • Hallo,

      Gibt es einen anstellungsvertrag mit dir und der Gesellschaft?
      Wenn ja, dann bist du angestellt.
      Was ist mit den gewinnen der Gesellschaft, wie werden diese verteilt/ausgezahlt?
      Diese könnten als unternehmerische Tätigkeit gezählt werden und damit selbständig sein.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnneSophie,

      ja, es gibt einen Arbeitsvertrag zwischen der GmbH und mir.
      Die Gewinne der Gesellschaft werden nach Gesellschafterbeschluss (Mehrheit) ausgeschüttet. Das kann ich, da ich keine Anteilsmehrheit habe, nicht alleine entscheiden.

      LG und danke für die schnelle Antwort
    • Hallo zusammen,

      danke für die Antworten.
      Dass Kapitalerträge jeglicher Art Teil des Einkommens und unterhaltsrelevant sind ist mir bewusst.
      Die Frage ist, ob ich aufgrund meiner beruflichen Situation zur Berechnung des Nettoeinkommens die letzten 12 oder 36 Monate betrachten muss bzw. wie das bestimmt wird.

      LG
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