unvermeidliche Wohnkosten im Zusammenhang mit eine berücksichtigtem fiktiven Wohnwert

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    • unvermeidliche Wohnkosten im Zusammenhang mit eine berücksichtigtem fiktiven Wohnwert

      Hallo zusammen,

      bei meiner Frage geht es um die Berechnung des anteiligen Kindesunterhalts bei einem Wechselmodel.

      Es geht um die Berücksichtigung eines, in dem Selbsbehlat berücksichtigten Wohnkosten, übersteigenden Betrags.

      Bei einen angemessen Selbstbehalt von 1750 € (in 2024) wäre dies 650 €. Soweit gemäß Düsseldorfer Tabelle, Amerkung 5 (Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt))

      Folgendes Szennario:

      Ich halte das Haus (ca. 115 qm) mit einer Kreditrate von 1500 € belastet. Wohnwert (fiktiv, kalt) ist 1050 €, berechnet gemäß dem für 2024 gültigen Mietspiegel. Nebenkosten + Heizkosten wäre so ca. 200 €.

      Bei der Einkommensberechnung wird die Kreditrate als Abzugsposten und der Wohnwert als Einnahme (Naturaleinkommen) berücksichtigt.

      Beim anderen Unterhaltsverpflichtenden wird für eine ca 60 qm große Wohnung ca. 950 € Wohnkosten (Warmmiete) und damit eine Erhöhung des Selbstbehalts um 300 € (950 € - 650 €) berücksichtigt.

      Aus meiner Sicht wäre doch auch bei mir eine Betrag von 600 € (1000+250-650 €), der die Wohnkosten übersteigt zu berücksichtigen? Dieser würde beim Selbstbehalt doch zusätzlich berücksichtigt?

      Hat jemand eine Meinung oder Vorschläge hierzu. Übersehe ich da etwas?

      Gruß
    • Hallo kabali,
      zunächst sind folgende Fragen noch von Bedeutung:
      - wem gehört das Haus mit welchem Anteil?
      - wer ist Kreditnehmer?
      - seit wann ist dein Ehemann/deine Ehefrau ausgezogen?

      - woher ist die Info, dass bei 60 m² ca. 950 € Wohnkosten (Warmmiete!) in Ansatz gebracht werden? Bitte Quelle angeben.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      Haus ist gehört uns beiden zun 50/50 und wir sind beide Kreditnehmer. Aktuelle übernehme ich die Kreditrate und wir sind beide Kreditnehmer.

      Auszug war von ca. 13 Monaten. Bzgl. dem zugerechneten fiktiven kalten Wohnwert würde dann für die ersten 12 Monate (Trennungsjahr) dann auch nur 2/3 der 1050 € angerechnet? Also 700 €. Wie würde sich das dann mit den Nebenkostenverhalten?

      Die 950 € ist die aktuelle Warmmiete beim anderen Unterhaltsverpflichteden. Soll so aus dem dem Mietvertrag hervorgehen.

      Gruß

      Kabali
    • Hallo Kabali,
      danke für die Nachricht.
      Die 2/3-Regelung für das erste Trennungsjahr kenne ich nicht. Eine derartige starre Regelung kann z. B. beim Wechselmodell nicht greifen, da für jedes Kind zusätzlicher Raumbedarf (ca. 15 m²) hinzuzurechnen ist.
      Die Nebenkosten sind komplett vom Wohnungsinhaber zu tragen.
      Die Höhe der Miete einschl. NK findet nach meiner Kenntnis keine Berücksichtigung.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen