Hallo zusammen,
bei meiner Frage geht es um die Berechnung des anteiligen Kindesunterhalts bei einem Wechselmodel.
Es geht um die Berücksichtigung eines, in dem Selbsbehlat berücksichtigten Wohnkosten, übersteigenden Betrags.
Bei einen angemessen Selbstbehalt von 1750 € (in 2024) wäre dies 650 €. Soweit gemäß Düsseldorfer Tabelle, Amerkung 5 (Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt))
Folgendes Szennario:
Ich halte das Haus (ca. 115 qm) mit einer Kreditrate von 1500 € belastet. Wohnwert (fiktiv, kalt) ist 1050 €, berechnet gemäß dem für 2024 gültigen Mietspiegel. Nebenkosten + Heizkosten wäre so ca. 200 €.
Bei der Einkommensberechnung wird die Kreditrate als Abzugsposten und der Wohnwert als Einnahme (Naturaleinkommen) berücksichtigt.
Beim anderen Unterhaltsverpflichtenden wird für eine ca 60 qm große Wohnung ca. 950 € Wohnkosten (Warmmiete) und damit eine Erhöhung des Selbstbehalts um 300 € (950 € - 650 €) berücksichtigt.
Aus meiner Sicht wäre doch auch bei mir eine Betrag von 600 € (1000+250-650 €), der die Wohnkosten übersteigt zu berücksichtigen? Dieser würde beim Selbstbehalt doch zusätzlich berücksichtigt?
Hat jemand eine Meinung oder Vorschläge hierzu. Übersehe ich da etwas?
Gruß
bei meiner Frage geht es um die Berechnung des anteiligen Kindesunterhalts bei einem Wechselmodel.
Es geht um die Berücksichtigung eines, in dem Selbsbehlat berücksichtigten Wohnkosten, übersteigenden Betrags.
Bei einen angemessen Selbstbehalt von 1750 € (in 2024) wäre dies 650 €. Soweit gemäß Düsseldorfer Tabelle, Amerkung 5 (Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt))
Folgendes Szennario:
Ich halte das Haus (ca. 115 qm) mit einer Kreditrate von 1500 € belastet. Wohnwert (fiktiv, kalt) ist 1050 €, berechnet gemäß dem für 2024 gültigen Mietspiegel. Nebenkosten + Heizkosten wäre so ca. 200 €.
Bei der Einkommensberechnung wird die Kreditrate als Abzugsposten und der Wohnwert als Einnahme (Naturaleinkommen) berücksichtigt.
Beim anderen Unterhaltsverpflichtenden wird für eine ca 60 qm große Wohnung ca. 950 € Wohnkosten (Warmmiete) und damit eine Erhöhung des Selbstbehalts um 300 € (950 € - 650 €) berücksichtigt.
Aus meiner Sicht wäre doch auch bei mir eine Betrag von 600 € (1000+250-650 €), der die Wohnkosten übersteigt zu berücksichtigen? Dieser würde beim Selbstbehalt doch zusätzlich berücksichtigt?
Hat jemand eine Meinung oder Vorschläge hierzu. Übersehe ich da etwas?
Gruß