Eigenleistung (beim Hausbau vor der Ehe) nach der Trennung anrechnen

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    • Eigenleistung (beim Hausbau vor der Ehe) nach der Trennung anrechnen

      Hallo in die Runde,
      Ich habe einige Fragen bezüglich meiner Eigenleistungen beim Hausbau und der von meinem Vater und meinem Schwager.

      Ich habe mit meiner Frau vor unserer Ehe ein Haus gebaut. Dabei hat mein Vater und mein Schwager mitgeholfen. Die Stunden von ihnen sind dokumentiert.
      Nun ist meine Frau ausgezogen und ich möchte in dem Haus weiter wohnen. Somit muss ich meine Frau ausbezahlen.
      Ist es rechtens, dass ich die zusammen 1000 Stunden von meinem Vater und Schwager mit 10€ pro Stunde abziehen kann?
      Kann ich auch meine Eigenleistung gelten machen, da es ja alles vor der Ehe eingebracht wurde?
      Wenn ja, gibt es drüber Gerichtsurteile?

      Vielen Dank bereits im Vorfeld

      Wela
    • Hallo wela,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Ich gehe davon aus, ihr seid beide seit Ehebeginn je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen.
      Eigenleistungen am Haus vor Ehebeginn werden dann nicht berücksichtig. Anders ist es, wenn nachweisliche und möglichst durch Zeugen belegte Eigenleistungen während der Ehezeit erbracht wurden. Diese können zwar in Rechnung gestellt werden, aber die Erfolgsaussichten der Durchsetzung vor Gericht sind allgemein gering und/oder langwierig und kostenintensiv.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Versuch ist es allemal wert. Und mit 10,- die Stunde bist auch nicht unverschämt.
      Im Grunde genommen ist es sowas wie Wegfall der Geschäftsgrundlage deiner Verwandtschaft, die auf ein Fortbestehen der Ehe gehofft haben.

      In dem Fall wird dann gequotelt, d.h. echte Ehejahre durch mögliche Ehejahre muss dann noch abgezogen werden von dem Anspruch.

      Oder du versuchst es über die Schiene Anfangsvermögen. Im Grunde genommen schuldest du deinem Vater und .... moment mal .... der Schwager ist der Bruder deiner Frau? Dann könnte der ja Ansprüche anstellen. Blut ist dicker als Wasser.
    • hallo,

      da das beim Grundbucheintrag nicht berücksichtigt wurde könnte es schwierig werden. Zumal, wenn du das jetzt hypothetisch ansetzt, ist das dann nicht Schwarzarbeit?
      und die Frage ist dann auch ob es Fachleute waren. Und was war damals der Mindestlohn?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo zusammen,
      wie ich bereits schrieb: Eigenleistungen VOR der Ehezeit werden nicht berücksichtigt.
      Wenn, dann hätten z. B. die Eigentumsanteile von 50:50 bei der Grundbucheintragung für beide Eheleute anders festgelegt werden können/müssen, z. B. 40:60. Aber: Hätte, hätte...

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Oh wow, vielen vielen Dank für eure Zeit und eure Beiträge.
      Der Schwager ist der Mann meiner Schwester.
      Schwarzarbeit ist es auch nicht, da ich beide als Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft gemeldet hatte.

      Schade, dass es nicht angerechnet werden kann, laut der Aussage von Villa.

      Ich hatte auf den moralischen Aspekt gesetzt bei meiner Frau. Das sie es Wertschätzt, was mein Vater mit Parkinsonerkrankung für uns getan hat, aber das zählt nun alles nichts mehr. Das ist echt traurig. Zumal sie mit dem Nachbarn angependelt hat und ausgezogen ist.
      Die Kinder wurden schlafen gelegt und mit einer W-Lan Kamera überwacht, während sie beim Nachbarn geschlafen hat und die Aufsicht hatte.
      Sollte ich lieber so was anbringen oder einfach meine Frau ausbezahlen und ihr ein schönes Leben wünschen?
      Am Ende gibt's vielleicht nur noch mehr Streit, was niemand braucht.

      Danke nochmal für eure Unterstützung.

      LG