Wie richtig den Unterhaltstitel abändern?

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    • Wie richtig den Unterhaltstitel abändern?

      Hallo liebe Community,

      ich bin neu hier und hätte gern Ratschläge bezüglich Umgang und Unterhaltstitel:

      Die Fakten : getrennte Eltern, Tochter ist 5 Jahre alt, gemeinsames Sorgerecht, Lebensmittelpunkt liegt bei der Mutter, Kommunikation der Eltern ist super.

      Für das Jahr 2024 haben wir gemeinsam die Betreuung zu gleichen teilen (ich habe 45,6%) gehabt. Dabei ist es kein richtiges Wechselmodell sondern wird vom Jugenamt als "erweiterer Umgang" umschrieben. Von Januar bis Mai waren es immer 35-40% und ab dem Sommer liege ich immer über 50% oder mehr. Für das nächste Jahr wurde mein Umgang nun mit einer Elternvereinbarung wie jedes Jahr wieder ein Stückchen erweitert um zusätzliche 16 Übernachtungen für das kommende Jahr. Sodass ich nun fast ziemlich genau bei meinen 50% Betreuungsanteil bin. Beide Elternteile sind damit einverstanden.

      Ich zahle wie bisher 100% den Unterhalt, bin damit natürlich nicht zufrieden und beim Thema Geld&Unterhalt kommt selbst unsere Kommunikation ins hapern. Auf dem Papier ist aus meiner Sicht die Vorraussetzung, dass ich Barunterhalt zahlen muss, nicht mehr gegeben. Unser Einkommen spielt dabei auch eine Rolle, ich weiß, aber nehmen wir einmal an unser Verdienst wäre fast Identisch. Wie würdest Ihr die Sache angehen, habt ihr wertvolle Tipps?

      Vielen Dank im Vorraus

      Liebe Grüße

      Philipp
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      Hallo Philipp,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Zur Beantwortung deiner Frage ist es wichtig, die Zahl der Betreuung mit Übernachtungen deiner Tochter bei dir möglichst für die letzten 3 Monate zu kennen. Hast du darüber eine Aufstellung?
      Falls nicht, wäre es gut, damit sofort zu beginnen, damit du wegen der Änderung des Unterhalts argumentieren kannst.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
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      Hallo Villa,
      vielen Dank für deine Rückmeldung. Ja, ich dokumentiere dies seit zwei Jahren sehr genau. In den letzten Monaten gab es durchschnittlich 15 Übernachtungen pro Monat – manchmal 14, manchmal 16. Wir richten uns dabei immer nach dem, was für unsere Tochter am besten ist.

      Ich habe einen Screenshot hochgeladen, der die Betreuungszeiten darstellt. Die gelb markierten Tage sind Übernachtungen, die ich als "volle" Tage zähle. Die grün markierten Tage entsprechen "halben" Betreuungstagen, die von 07:00 morgens bis 18:00 abends gehen. Zur Absicherung lasse ich mir diesen Kalender von der Mutter unter einem anderen Vorwand unterschreiben.

      Ein Beispiel: Im Oktober komme ich auf 17 Übernachtungen und 3 "halbe" Tage. Nach meiner Berechnung ergibt das 18,5 Betreuungstage in einem Monat mit ~30 Tagen, was etwa 62 % Betreuungszeit entspricht.
      Nun stellt sich mir die Frage: Ist meine Kalkulation so korrekt? Bisher konnte mir niemand eine eindeutige Aussage darüber geben, wie die Betreuungszeiten exakt berechnet werden.

      Ich möchte anmerken, dass ich wir vereinbart haben für das nächste Jahr, dass ich weitere 30 Übernachtungen übers Jahr verteilt bekomme. (Oster-/Herbstferien 1 Woche) und jeweils 2 Übernachtungen(Mittwochs) in der Woche pro Monat.

      Viele Grüße

      Philipp
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      Hallo Philipp,
      schön das die Kommunikation gut ist! Hast du deiner Ex-Partnerin schon mitgeteilt das du bei gleichen Betreuungsanteilen ein Änderung oder komplette Einstellung der Unterhaltszahlung deinerseits anstrebst? Oder bereitest du das nur vor und möchtest sie dann damit konfrontieren?
      Aus meiner Sicht müsst Ihr ein paritätisches Wechselmodell einrichten, wenn deine Ex-Partnerin zustimmt, ist doch alles gut. Bei gleichem Verdienst sollte dann keine Unterhaltsleistung deinerseits mehr nötig sein(was wahrscheinlich nicht der Fall ist)
      Ich bin kein Anwalt nur interessierter Laie. Bist du ISUV-Mitglied? In dem Fall könntest du günstig an anwaltliche Beratungsangebote kommen.
      Ich könnte mir vorstellen, das die Umsetzung auf Probleme stößt allein wegen der Finanzen....
      VG
      Theo