Mein Enkel lebt seit 8 Jahren bei mir.Die Mutter ist alleine sorgeberechtigt.Er ist bei mir gemeldet und ich bekomme für ihn Kindergeld.Seit Mai bin ich in Rente und jetzt wird es finanziell doch eng.Unterhalt bekommt meine Tochter nicht mehr (Unterhaltsvorschuss)da er bei ihr nicht gemeldet ist.Mir wird von allen Seite immer gesagt ich solle zum Jugendamt gehen und es dort klären.Meine Tochter trägt zu seinem Lebensunterhalt nichts bei..Mich hat es die Jahre über nicht gestört ,weil ich gut verdient habe und es nicht ins Gewicht fiel.Aber er wird jetzt 17 und natürlich würde ich gerne auch einmal größerer Wünsche erfüllen wollen und können.Er liebt seine Mutter ,aber er sieht auch das sie sich nicht kümmert.Gibt es wirklich nur den Weg zum Jugendamt?
Unterhalt für Enkel
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Hallo Gabriele,
da das Kind (offiziell) bei Dir lebt sollten beide(!!) Elternteile ja (Bar-)unterhaltspflichtig sein...
Leider schreibst Du weder über Deine Bemühungen, die KM mit ins Boot zu holen, noch etwas darüber, was mit dem KV ist...
Warum zahlt die KM keinen Unterhalt, wenn das Kind (Enkel) doch bei Dir lebt (und wieso ist das Sorgerecht (noch?) bei der KM ?
Was wurde unternommen, um den KV in die Unterhaltspflicht zu nehmen?
Ich würde an Deiner Stelle den Weg zum JA suchen, alllerdings sehe ich Probleme wegen des fehlenden Sorgerecht's.
Vielleicht magst Du ja etwas mehr über die aktuellen Umstände erzählen?Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan SwiftThe post was edited 1 time, last by Kakadu59 ().
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Ist es nicht so, dass hier sogar der doppelte Unterhalt zu zahlen ist?
Betreuung + Unterhalt!
BGH, Beschluss v. 21.10.2020 − XII ZB 201/19Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie. -
Moin,es ist ein bisschen tricky.Der KV hat sich nie um das Kind gekümmert auch nie gezahlt.
Das lief alles über Unterhaltsvorschuss ,der eingestellt wurde weil er nicht bei ihr gemeldet war bzw sie wohl hat einfach die Frist verstreichen lassen um auf die Aufforderung zu reagieren.
Meine Tochter wohnt im selben Ort hat auch täglich Kontakt mit meinem Enkel.
Sie ist damals umgezogen und um ihn in seiner gewohnten Umgebung zu lassen und er auch alleine gewesen wäre frühmorgens und nach der Schule ist er bei meinem Mann und mir geblieben.
Sie hatte wohl auch Familienhilfe und hat sich dem durch den Umzug entzogen.
Das hat sich dann verselbstständigt und als wir dann auch umgezogen sind ,weil es meinem Mann gesundheitlich nicht mehr gut ging ist mein Enkel mit umgezogen.Das war 2016.
Sicherlich hat sie sich das einfach gemacht weil ich mich um meinen Enkel kümmere was ich gern tue aber sie hat bisher nichts zu seinem Lebensunterhalt beigetragen.
Mein Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) hat 2019 dann dafür gesorgt das ich zumindest das Kindergeld bekomme.
Ja meine Tochter ist egoistisch und auf sich bezogen aber ich möchte diese Auseinandersetzung nicht auf dem Rücken meines Enkels austragen.
Nur gehen mir langsam die Optionen aus,weil ich auch sonst keinerlei Handhabe habe sollte mal etwas sein.
Die Empfehlung der Wohngeldstelle war das ich zum Jugendamt gehe,aber genau das ist mein Dilemma... -
Gabriele wrote:
Die Empfehlung der Wohngeldstelle war das ich zum Jugendamt gehe,aber genau das ist mein Dilemma...
Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie. -
weil ich nicht möchte das mein Enkel unter der ganzen Thematik leidet..er steht auch sowieso schon zwischen den Stühlen..Aber ich denke das ein Gespräch mit dem Jugendamt doch nicht schaden kann ,zumindest rein informativ...
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Ok, verstehe, aber dein Enkel muss davon ja gar nichts erfahren.
Das JA wird sich da schon drum kümmern und das richtige veranlassen.
Wenn ich mit meiner Annahme oben richtig liege, dann stehen dir Minimum ca. 1000 € zu (500 € Unterhalt + 500 € Betreuung).
Ab 18 gilt dann wieder was anderes.Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie. -
Hallo Gabriele,
Du schriebst, die Wohngeldstelle hat Dich ans JA verwiesen bzw. dieses empfohlen.
Heißt das, dass Ihr Wohngeld beantragt habt und für den Enkel nicht bewilligt wurde?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Ich fürchte, Du kannst den 17Jährigen nicht "außen vor" lassen. Zumal er ab 18 sowieso für die Unterhaltsgeltendmachung selbst verantwortlich ist.
Warum also nicht schon jetzt "üben" wie man unangenehme Situationen möglichst friedlich und gemeinsam klärt?
Indem Du ihn mit einbeziehst. Je nach (beruflicher) Entwicklung wäre das sowieso frühzeitig angebracht.
Zumal das JA nach 18 SGB VIII nur Eltern in Unterhaltsangelegenheiten berät.
Es kann also sein, dass Du allein gar nichts erreichst.
Besprich die (finanzielle) Lage mit Deinem Enkel und macht dann gemeinsam einen Termin beim Jugendamt.
Selbst dann könnte das Innehaben des alleinigen Sorgerechts der Mutter noch ein Problem sein.
Auf einer (Anwalts)Seite wird bei fehlender Unterhaltsleistungen der Eltern zur Inanspruchnahme des JA und Beantragung von Hilfe zur Erziehung (§§ 27, 33 SGB VIII) und Hilfe zum Unterhalt (§ 39 SGB VII) geraten.
Falls Du den Vater kennst und dessen Kontaktdaten hast, solltest Du auch versuchen, ihn mit ins Boot zu holen.
Wenn Du Deine Tochter jetzt als egoistisch erkennst, wer sagt Dir, dass der Vater nicht (wie viele andere auch) ausgebootet wurde?
Ich denke, Du bekommst eine gute Lösung und einen Kompromiss zwischen "nicht belasten" und "nicht außen vor lassen" des Enkels hin.
Viel Glück
Tanja
Herr Pistorius : Nein! Meine Söhne geb ich nicht !!! -
Danke für deine Antwort.
Leider muss ich sagen das in diesem Fall der KV nicht ausgebootet wurde.Er hat keinerlei Interesse an dem Kind gehabt und meine Tochter versucht zum Abbruch zu nötigen.
Wohngeld deshalb nicht weil ich nicht das Sorgerecht habe.
Die alleinige Tatsache das er bei mir gemeldet ist und seinen Lebensmittelpunkt bei mir hat reicht für einen Anspruch nicht aus..auch evtl Anspruch auf Grundsicherung ist nicht gegeben.
Ich werde einen Gesprächstermin beim JA vereinbaren und dort die Situation schildern.
Über unsere derzeitige Situation hat mein Enkel mit einem Sozialarbeiter in seiner Berufsschule gesprochen,der würde uns unterstützen.
Gabriele -
Hallo Gabriele,
wenn Du das mangelnde Interesse des KV aus 1. Hand (und nicht von Deiner - ebenfalls ihren Pflichten als Elternteil nicht nachkommenden - Tochter) hast, dann ist wohl in diesem Fall leider nichts zu machen.
Zumal das JA oder eine andere Behörde sich sicher Namen und (letzte bekannte) Adresse geben lässt um den Übergang von Unterhaltsansprüchen zu prüfen.
Die Aussage "weil kein Sorgerecht besteht" wurde sicher mündlich getroffen?
Ich würde, sofern noch nicht geschehen,
den Wohngeldantrag mit Benennung des Enkels als Berechtigten und dem Hinweis auf § 5 (1)Nr. 4 WogG stellen.
Da Dein Enkel sich aufgrund der Aussage in Deinem letzten Beitrag in einem Ausbildungsverhältnis befindet, wird sicher auch ein Teil seines Einkommens für den Wohngeldbezug als Einkommen angerechnet.
Trotzdem würde ich auf einer schriftlich und dezidiert begründeten Ablehnung bestehen.
Ich habe zwar nicht das ganze WogG durchsucht, kann mir aber nicht vorstellen, dass es tatsächlich aufs Sorgerecht ankommt...
Sonst wäre die Aufnahme von Pflegekindern nicht auch wohngeldberechtigend (denke ich, ohne mich mit dem WogG genau auszukennen).
Was mir noch einfällt: wenn der Enkel Ausbildungsvergütung erhält, so ist auch ein Teil davon auf seinen Bedarf nach unterhaltsrechtlichen Grundsätzen anzurechnen.
Hier bestimmt sich der Bedarf nach dem zusammengerechnetem Einkommen beider Eltern, abzüglich des vollen (!) Kindergeldes, siehe 1612 (1) Nr. 2 BGB abzüglich der um den Pauschbettrag von 100 (? weiß jemand, ob das auch erhöht wurde? ) geminderten vollen Ausbildungsvergütung.
Wenn das JA das nicht berechnen will, musst Du wohl mit dem Jugendlichen zum Anwalt.
Ggf. prüfst Du vorher noch, ob Dein Enkel Berufsausbildungsbeihilfe beantragen kann.
Ansonsten bleibt mir nur noch die Idee sich als Vormund für den Enkel bestellen zu lassen, wenn Dir die Mutter keine umfassende - also auch Unterhaltsbelange betreffende - Sorgerechtsvollmacht ausstellt.
Wie handhabt Ihr das eigentlich im Alltag seit über 8 Jahren?
Gruß Tanja
Herr Pistorius : Nein! Meine Söhne geb ich nicht !!! -
moin,
er ist auf der Berufsschule weil er noch keine 18 und Schulpflichtig ist.Er holt dort seinen Realschulabschluss nach.Ich habe einen schriftlichen Ablehnungsbescheid der Wohngeldstelle mit der Empfehlung mich an das Jugendamt zu wenden.
Der KV hat Unterhaltsvorschuss gezahlt,Auszahlung über das JA.
Ich habe heute Nachmittag mit dem Sozialarbeiter des RBZ gesprochen und wir gehen mit meinem Enkel gemeinsam zum Gespräch beim JA..
Dies hat mein Enkel angestoßen ,weil ich nie etwas über seinen Kopf hinweg entscheiden würde.
Es ging uns gut die letzen Jahre.Mein Verdienst hat für uns gereicht.Dazu kam meine wenn auch nicht riesige Witwenrente.
Danke für eure Antworten,es ist halt schwierig die eigene Tochter so in die Pflicht zu nehmen auch wenn sie selbst es wahrscheinlich ohne mit der Wimper zu zucken tun würde... -
Hallo Gabriele,
mich würde der Wortlaut und die Begründung der Ablehnung (also welche Paragraphen) der Wohngeldstelle interessieren.
Als Isuv-Mitglied könnte man sicher den Bescheid zur Überprüfung einem Isuv-Anwalt vorlegen.
Aber megacool, dass Dein Enkel selbst die Angelegenheit angestoßen hat.
Dass er nur auf die Berufsschule geht und "nur" den Realschul-Abschluss nachholt, ohne eine bezahlte Berufsausbildung zu absolvieren, weiß ich natürlich nicht.
Dann sollte aber möglicherweise Berufsausbildungshilfe gezahlt werden?
Die gab es bei uns sogar, als eines der Kinder eine berufsvorbereitende Maßnahme durchlief.
Auf jeden Fall frag mal den Schulsozialarbeiter noch danach.
Gruß Tanja
Herr Pistorius : Nein! Meine Söhne geb ich nicht !!!
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