Düsseldorfer Tabelle 2025

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    • Düsseldorfer Tabelle 2025

      Hallo,

      ich bin soeben über den neuen 20. Existenzminimumsbericht für 2025/2026 vom 25.10.2024 gestoßen.

      Trotz der Aussage der Regierung, die Inflation sei 2024 insgesamt gesunken und deshalb war die Bürgergeld-Erhöhung 2024 allgemein zu hoch, wird nun das Existenzminimum von Kindern weiter erhöht. Wenn ich die Zahlen richtig deute sind es
      • bis zum 6. Geburtstag: 482 Euro (2024: 480 Euro)
      • bis zum 12. Geburtstag: 554 Euro (2024: 551 Euro)
      • bis zum 18. Geburtstag: 653 Euro (2024: 645 Euro)
      Die Kindergelderhöhung um 5 Euro (250 Euro auf 255 Euro) ist politisch noch nicht durchgewunken. Das bedeutet, die Düsseldorfer Tabelle könnte steigen. Auch glaube ich nicht, dass die Zahlen des Existenzminimumsberichtes übernommen werden sondern ein Aufrunden stattfinden wird. Eine Begründung als Rechtfertigung findet sich leicht.
    • Zum einen kommunizieren, dass eben der neue Existenzminimumsbericht veröffentlicht wurde und dies ja die Grundlage der Düsseldorfer Tabelle ist. Des weiteren mein Hinweis, dass die von der Politik genannte Reduktion oder Nullrunde aufgrund dieser Veröffentlichung nicht geben wird. Des Weiteren freue ich mich hier im Forum über sachliche und eine auf Fakten basierende Diskussion über die zukünftige Düsseldorfer Tabelle. Klar keiner von uns hat eine Glaskugel und es ist ja auch nicht mehr lange hin bis die Düsseldorfer Tabelle 2025 veröffentlicht wird - dennoch ist es schon verwunderlich, da sich einige Politiker, Verbände, Anwälte in den vergangenen Monaten weit aus den Fenstern gelehnt haben mit den Worten: Es wird keine Erhöhung geben, es wird noch nicht mal eine DDT25 geben.

      Das beides kommen wird ist durch die Änderungen im Existenzminimumbericht klar.
    • Die Inflation ist gesunken, ja, aber sie ist trotzdem noch da.
      Wenn ich das richtig deute, würde es sich um eine Erhöhung im ein Prozent Bereich handeln. Das ist mit Sicherheit unter der Inflation.

      Selten war die Erhöhung in der Vergangenheit unter der Inflation, von daher sehr moderat.
    • Ich habe auch gerade den ein oder anderen Bericht gelesen, dass das OLG DDorf schon verkündet hat, dass sich die DDT25 bewegen wird und zwar erwartungsgemäß nach oben. Nach den beiden Vorjahren erstmal tatsächlich eine blöde Nachricht.

      Wenn ich mir allerdings die Entwicklung des Existenzminimums hier im Post weiter oben anschaue und die 5,-€ Kindergelderhöhung zu Rate ziehe, dürfte sich an den Zahlbeträgen nicht so unglaublich viel ändern. Solange wir von kleinen Euro-Beträgen reden juckt mich das wenig, wegen 3 Euronen wäre mir da jede Diskussion zu schade. Bei ein paar Talern muss man meiner Ansicht nach auch nicht an die Selbstbehalte ran.

      Allerdings - seit meine Krötis auf der Welt sind, gab es ca 26% Inflation, 4% Steigerung der Reallöhne, jedoch etwa 48% Steigerung der Zahlbeträge laut DDT (bei gleich gesetzten Parametern). Da bleibt abzuwarten, was da wieder gestaltet wird. Rein an der Inflation orientiert sich die Tabelle bzw. das Existenzminimum ja nicht ausschließlich. Bleibt wie immer spannend zum Jahresende.

      Das ist glaube ich das eigentliche Problem an der Nummer - mal wieder. Eine notwendige Reform ist nach wie vor nicht in Sicht und wenn ich nur mal in meinen Freundes- und Bekanntenkreis schaue, dann sehe ich deutlich größere Probleme als die Höhe der aktuellen Zahlbeträge der DDT. Oft genug entstehen finanzielle Probleme vor allem bei denjenigen Alleinerziehenden, bei denen der Ex-Partner zu wenig oder gar nichts bezahlt oder die dann per se als Gesamtfamilie im sehr niedrigen Einkommenssektor unterwegs sind. An den Problemen ändert das ständige Nachschrauben des Existenzminimums und der DDT leider absolut überhaupt nichts.

      Lassen wir uns mal überraschen.
    • Karmag wrote:

      Bei ein paar Talern muss man meiner Ansicht nach auch nicht an die Selbstbehalte ran.
      Wären Selbstbehalte ohne Ausnahme stets gewahrt, wäre es ja kein Problem. Da gerade im Niedriglohnsektor (nicht zu verwechseln mit Niedrigstlohnsektor) der "eigentlich notwendige Selbstbehalt" ab zwei oder mehr Kindern nicht mehr gewahrt werden kann, werden gerne fiktive Gehälter angenommen. Solange ein Selbstbehalt ohne rechtliche Hürden einfach herunter gesetzt werden kann, sogar bei UETs die ihre Kinder regelmäßig betreuen, ist ein Selbstbehalt Makulatur.
    • Hallo Euklid,

      schau ich mir nachher gleich mal an.
      Bafög ist ja für Studenten seit Oktober (für einige angeblich auch schon seit August) gestiegen.
      Die KK hat auch gleich mal ab Oktober höhere Beiträge von Studenten beansprucht...

      Nachtrag: Die Beträge sind ein wenig gestiegen....
      Dafür ist der Satzmit den berücksichtigungsfähigen Schulden nicht mehr da und es wurde von arabischer Zahl auf römische umgestellt (um keine Vergleichbarkeit mehr zu haben?)

      Gruß Tanja
    • So.

      Auf der Seite der Bundesregierung steht, dass das Kindergeld um 5,- angehoben wird.
      Die Düsseldorfer Tabelle (die nach dem Artikel der Bundesregierung veröffentlicht wurde) geht weiterhin von 250,- aus.

      Was gilt denn jetzt?
      Wenn ich nach der DDT bezahle sind die 5,- wahrscheinlich futsch, weil als verbraucht gegolten
      Wenn ich 255,- abziehe, werden 5,- gepfändet im schlimmsten Fall.

      Ich weiß, alles Kleinkram. Aber wir haben es hier mit Gerichten und Ministerien zu tun, die kacken regelmäßig Korinthen.

      Ich habe mal eine Anfrage an das Ministerium gestellt.
    • Hallo Maccie,

      der Link führt zu den "Schwerpunkten" der Bundesregierung. Und der Artikel, die Pressemitteilung oder was auch immer stammt vom 28.10.24
      Der derzeit amtierende Bundeskanzler hat in einer Rede/Ansprache oder was auch immer vom 4.12.24 dazu aufgerufen, Gesetzgebungen, auf die die Bürger weiterhin warten, nicht zu verzögern.
      Was Neueres habe ich nicht gefunden.
      Da auch das HG 2025 noch nicht verabschiedet zu sein scheint, brauchst Du Dir derzeit keinen Kopf drüber machen, ob Du den Unterhalt nun ab Januar um 2,50 (oder 5) Euro kürzt....

      Gruß Tanja

      Nachtrag: Downloadlink zur Rede des BK hinzugefügt

      The post was edited 1 time, last by TanjaW9: Downloadlink zur Rede des BK hinzugefügt ().

    • Das Kindergeld ist aktuell 250 Euro. Der Erhöhung wurde bislang nicht zugestimmt und wird es wahrscheinlich nicht erhöht mangels Verabschiedung des Haushalts 2025 und den derzeitigen Machtspielchen der Parteien im Wahlkampfmodus.

      Falls doch erhöht wird, so werden der Anhang Zahlbeträge aktualisiert (ist ja genau aus diesem Grund nun ein separates Dokument um dieses unabhängig von der DDT zu revidieren).
    • Lese gerade, dass die Erhöhung abgesegnet wurde.

      "Vorgesehen ist, dass das Kindergeld ab Jahresbeginn um 5 Euro auf 255 Euro steigt. Der Kinderfreibetrag soll um 60 Euro auf 6672 Euro angehoben werden. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen soll ebenfalls um 5 Euro auf 25 Euro monatlich steigen."


      n-tv.de/politik/Ex-Ampel-Koali…hung-article25430607.html
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.

      The post was edited 1 time, last by Euklid ().

    • Hallo Euklid,

      die Bereitschaftsaussage einer Partei ist nicht identisch mit dem Gesetzesbeschluss.
      Wenn ich mir so die Aussage eines Politikers des (derzeitigen) Bundesfinanzministers in der SZ ansehe, würde ich meinen, dass es dieses Jahr nichts mehr wird.
      Aber das Gesetz (bzw. die Gesetze) kann (können) ja durchaus ab Februar mit Geltung rückwirkend auf den Januar beschlossen werden.

      Gruß Tanja
    • Moin Euklid,

      Ja. Ist es. Dennoch gibt es auch bestimmte Fristen/Dauer für ein Gesetzgebungsverfahren.
      Allein die Ankündigung, dass das Kindergeld erhöht wird (wir reden hier von einer Unterhaltsminderung von 2,50 max. 5 Euro) reicht nun mal nicht aus für eine Kürzung eines Unterhalts - erst recht nicht bei Titulierung.
      Auch in dem von Dir verlinkten Artikel stand die Aussage des Bundesfinanzministers!
      Und die stand unter der Maßgabe, dass der Bundestag kommende Woche beschließt. Dann ist ja noch der Bundesrat dran. Aber das steht ja alles im Artikel...

      Der Unterhaltszahler kann ja schon mal den Unterhaltsverwalter anschreiben und auf die geplante Gesetzesänderung und dem Wunsch nach Reduzierung hinweisen. Stimmt der Unterhaltsverwalter nicht zu, müsste vermutlich eh anwaltlichen Rat eingeholt werden.
      Je nach Formulierung des Titels würde ich abziehen und hoffen, dass wegen 2,50/5 Euro nicht vollstreckt wird.
      Aber es gibt auch da "Prinzipienreiter".
      Gerichtlich wäre der Titel vermutlich nicht so einfach abänderbar. Da gibt's ja immer die Erheblichkeitsschwelle...

      Ich finde übrigens die Erhöhung um 5 Euro überflüssig. Das hätte das Land eher in die Mittagsverpflegung (oder Bildung) der Kinder/Jugendlichen stecken sollen.
      Was für ein Aufwand für 60 Euro im Jahr.... :S

      Gruß Tanja