Unterhalt bzw. Ausbildungsförderung für Kinder im Studium

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    • Unterhalt bzw. Ausbildungsförderung für Kinder im Studium

      Phoenix - Vor 2 Stunden


      Unterhalt bzw. Ausbildungsförderung für Kinder im Studium
      Ok, ich versuche mein Anliegen hier nochmal zusammenzufassen:
      Nach Scheidung zwei Kinder im Studium. Kinder bekommen BAföG und haben Minijob, keinen Unterhalt. Beim BAföG wurde den Kindern jedoch ein erheblicher Teil abgezogen, aufgrund des sehr hohen Einkommens eines Elternteils. Der Elternteil zahlte diesen Abzug jedoch nicht an die Kinder. Das Formblatt 8 (Antrag auf Vorauszahlung beim BAföG Amt) war nicht bekannt. So entzog sich der nicht zahlende Elternteil 2Jahre der Ausbildungsförderung der Kinder. Meine Frage: gibt es noch irgendeine Möglichkeit, ihn da in die Verantwortung zu nehmen. Seit 2023 bekommen die Kinder über das Formblatt 8 ihren Anteil. Können sie rückwirkend noch etwas tun?
      Vielen Dank
    • Die Kinder haben per Mail mitgeteilt, dass ihnen Geld fehlt und über die Berechnung aufgeklärt. Das wurde aber ignoriert.
      Es ging nicht um Unterhalt, sondern um das anzurechnende Einkommen des Elternteils. Dieser Betrag wurde beim BAföG abgezogen und vom Elternteil nicht gezahlt. Es wurde einfach nicht verstanden und somit ignoriert.
    • Hallo,

      für wen im Unterhaltsrechtsverhältnis fragst Du?
      Grundsätzlich kann Unterhalt erst ab (nachweisbarer) Aufforderung zur Zahlung bzw. ab Aufforderung zur Auskunft nach 1605 BGB geltend gemacht werden.
      Wenn dies geschah, kann auch für eine gewisseZeit rückwirkend gefordert werden. Eine Mail ist kein Nachweis und zur Glaubhaftmachung nicht wirklich geeignet.
      Da sollte sich der jeweils Beteiligte aber lieber noch mal verbindlich rechtlichen Rat durch Anwalt oder andere zur Beratung zugelassene Stelle einholen!
      Übrigens ist die Zusendung des Einkommensvordruck für Bafög kein Antrag auf Auskunft nach 1605 BGB! Dadurch tritt also auch nicht die Wirkung des 1605 ein.

      Gruß Tanja
    • hallo,

      es gibt schon einen Unterschied zwischen bafögrecht und Familienrecht.
      Wurde denn mal berechnet was die Elternteile je nach Einkommen zu zahlen hätten. Und das Kindergeld und Bafög abziehen und dann unter Berücksichtigung des selbstbehaltes geqoutelt?

      denn was das bafögamt sagt ist familienrechtlich nicht zwingend bindend.

      und ja, die Kids hätten beide Elternteile zur Auskunft auffordern müssen. Nachweislich und nicht per Mail.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,
      es gab Berechnungen. Familienrechtlich gab es wohl keinen Anspruch auf Unterhalt: Aber die Frage war ja, ist der nichtzahlende Elternteil trotzdem dazu verpflichtet, den abgezogenen BAföG Anteil zu zahlen. Leider war den Kindern der Antrag auf Vorauszahlung zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Erst zwei Jahre später stellten sie den Antrag und bekamen dann auch den Anteil des Elternteils. Also bleibt die Frage: gibt es rückwirkend noch Möglichkeiten der Nachforderung?
      Danke
    • Hallo,
      ich weiß, es ist alles sehr kompliziert und vielleicht verstehe ich da etwas nicht richtig, aber für mich gibt es einen Unterschied zwischen einem familienrechtlichen Anspruch auf Unterhalt und dem errechnetem BAfögsatz, der ja den Mindestbedarf eines Studenten darstellt und sich ergibt aus Darlehen/Zuschuss und anzurechnendes Einkommen der Eltern, welches ja abgezogen wird. Nocheinmal: sind Eltern verpflichted diesen abgezogenen Anteil zuzahlen? denn aufgrund des Einkommen der Eltern wird den Studenten ja dieser Betrag abgezogen, d.h. der Grundbedarf ist nicht gedeckt. Dafür gibt es ja auch das Formblatt 8 = Antrag auf Vorauszahlung und wie sieht es rückwirkend aus?
      Es wird aber auch hier deutlich, das die Lage wohl so kompliziert ist, das niemand so eindeutig aufklären kann.
      Danke
    • Das ist nicht kompliziert. Millionen Studenten bekommen das ja hin. Es läuft so:
      - Man stellt einen Bafög-Antrag.
      - Die Eltern machen ihre Angaben
      - Man bekommt einen Bafög-Bescheid
      - Man rechnet die Differenz aus:
      Unterhalt Eltern = 930 € minus Bafög minus Kindergeld.

      Dann fordert man seine Eltern auf, ihr Einkommen offenzulegen.
      Bis 21 kann man das auch über das JA machen lassen.
      Die Eltern zahlen dann anteilig nach ihrem Gehalt den obigen Differenzbetrag.
      Wenn ein Elternteil sich nicht an diesem Verfahren beteiligt, kann man Vorausleistung beantragen.

      Es ist NICHT so, dass die Eltern den auf dem Bafög-Bescheid angegebenen Differenzbetrag zahlen müssen! Das führt leider immer wieder zu Missverständnissen und ist irgendwie schlecht gelöst, finde ich.
      Der Rest-Unterhalt berechnet sich anders, so wie oben dargestellt.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Euklid,

      ich stimme Dir zu.
      Aber hier (also in dem Thema) ist - zumindest für mich - etwas nicht stimmig.
      Wenn es schon eine unterhaltsrechtliche Berechnung (siehe oben meine vom TO nicht beantwortete Frage von wem?) gab und da kein Unterhaltsanteil raus kam, kann doch eigentlich erst Recht beim Bafög keine Anrechnung raus kommen?

      Wenn aber das Verhältnis zwischen Elternteil und Kind belastet ist, wird es auch keine zufriedenstellende Lösung geben....

      Oder wie unser Anwalt im Volljährigenverfahren sagte: hinter der Unterhaltsforderung des volljährigen Kindes steckt meist der vormals betreuende Elternteil - die Kids wollen meist gar kein Verfahren gegen den anderen ET führen....

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 wrote:


      Aber hier (also in dem Thema) ist - zumindest für mich - etwas nicht stimmig.
      Wenn es schon eine unterhaltsrechtliche Berechnung (siehe oben meine vom TO nicht beantwortete Frage von wem?) gab und da kein Unterhaltsanteil raus kam, kann doch eigentlich erst Recht beim Bafög keine Anrechnung raus kommen?
      Ja, das ist mir auch aufgefallen.
      Dazu müsste Phoenix sich mal äußern.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.