Guten Tag,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Wenn ein Kind bei der Mutter lebt, muss der Vater ja Kindesunterhalt bezahlen.
Die Mutter muss den Unterhalt für das Kind verwenden. Ich habe bisher freiwillig Mindestunterhalt abzüglich hälftiges Kindergeld gezahlt.
Ab wann muss die Mutter dem Kind ein eigenes Kinderzimmer zur Verfügung stellen? Das Kind wird älter und hat nun mit 6 noch immer kein eigenes Kinderzimmer und lebt mit der Mutter in einer zwei Zimmer Wohnung?
Die Mutter behauptet, das Kind bekommt das Schlafzimmer und sie schläft dann selbst im Wohnzimmer, aber mehr Platz ist dann dennoch nicht? Das Jugendamt argumentiert, dass dies noch nicht als beengt gelte und keine Gefährdung darstellt. Einen Umzug in eine billigere Wohnung raus aus der Stadt lehnt die Mutter ab.
Ich möchte dem Kind nun daher bei mir in der Wohnung (40 km Entfernung) ein Kinderzimmer zur Verfügung stellen (auch für die Umgänge alle zwei Wochen bei mir). Da mich das aber auch Miete kostet und ich das Zimmer anderweitig nutzen könnte, möchte ich daher keinen Unterhalt mehr bezahlen und habe das der Mutter kommuniziert. Bisher gibt es noch keinen Titel, aber die Mutter droht nun mit Beistandschaft oder Gericht.
Welche Möglichkeiten habe ich, die Kosten des Kinderzimmers vom Unterhalt abzuziehen? Kann ich die Mutter zwingen, das Zimmer von mir zu mieten, wenn sie selbst es nicht schafft, dem Kind ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen? Also Unterhalt mit Miete zu verrechnen?
was ist mit den Kosten von Möbeln für dieses Zimmer?
Könnte ich argumentieren, dass das Zimmer als Vorbereitung zum Wechselmodell zur Verfügung gestellt wird und daher ab jetzt sowieso kein Unterhalt mehr zu zahlen ist?
Danke!
vielleicht kann mir jemand helfen.
Wenn ein Kind bei der Mutter lebt, muss der Vater ja Kindesunterhalt bezahlen.
Die Mutter muss den Unterhalt für das Kind verwenden. Ich habe bisher freiwillig Mindestunterhalt abzüglich hälftiges Kindergeld gezahlt.
Ab wann muss die Mutter dem Kind ein eigenes Kinderzimmer zur Verfügung stellen? Das Kind wird älter und hat nun mit 6 noch immer kein eigenes Kinderzimmer und lebt mit der Mutter in einer zwei Zimmer Wohnung?
Die Mutter behauptet, das Kind bekommt das Schlafzimmer und sie schläft dann selbst im Wohnzimmer, aber mehr Platz ist dann dennoch nicht? Das Jugendamt argumentiert, dass dies noch nicht als beengt gelte und keine Gefährdung darstellt. Einen Umzug in eine billigere Wohnung raus aus der Stadt lehnt die Mutter ab.
Ich möchte dem Kind nun daher bei mir in der Wohnung (40 km Entfernung) ein Kinderzimmer zur Verfügung stellen (auch für die Umgänge alle zwei Wochen bei mir). Da mich das aber auch Miete kostet und ich das Zimmer anderweitig nutzen könnte, möchte ich daher keinen Unterhalt mehr bezahlen und habe das der Mutter kommuniziert. Bisher gibt es noch keinen Titel, aber die Mutter droht nun mit Beistandschaft oder Gericht.
Welche Möglichkeiten habe ich, die Kosten des Kinderzimmers vom Unterhalt abzuziehen? Kann ich die Mutter zwingen, das Zimmer von mir zu mieten, wenn sie selbst es nicht schafft, dem Kind ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen? Also Unterhalt mit Miete zu verrechnen?
was ist mit den Kosten von Möbeln für dieses Zimmer?
Könnte ich argumentieren, dass das Zimmer als Vorbereitung zum Wechselmodell zur Verfügung gestellt wird und daher ab jetzt sowieso kein Unterhalt mehr zu zahlen ist?
Danke!