Verständnisproblem Bedarfskontrollbetrag Kindesunterhalt/ Selbstbehalt Trennungsunterhalt

    This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our Cookie Policy.

    • Verständnisproblem Bedarfskontrollbetrag Kindesunterhalt/ Selbstbehalt Trennungsunterhalt

      Hallo, liebe Foren-Mitglieder...

      mal angenommen, es ist alles korrekt berechnet worden (Zahlen interessieren hier also nicht so genau),
      dann lande ich hinsichtlich des KU in Stufe 2 und habe einen Bedarfskontrollbetrag iHv 1750€.
      Nach Abzug des zu zahlenden KU habe ich noch 1770€ übrig.
      Gerechnet wurde auch mit 5 Personen = Ehefrau plus 4 Kinder (3x Abstufung wurde durchgeführt).

      Jetzt mein Verständnisproblem:
      gegenüber den Kindern gilt der Bedarfskontrollbetrag, soweit verstanden.
      Dann muss aber noch der Trennungsunterhalt berechnet werden.
      Hier kenne ich nur den angemessenen Selbstbehalt gegenüber Ehegattin iHv 1600€.

      Das bedeutet, dass der Eigenkontrollbetrag hier nicht gilt, korrekt?

      Also obwohl ich bei "nur" den Kindern 1770€ behalten dürfte, wird hier bei der Ehefrau, sofern ihr bereinigtes Einkommen dann bei 800€ liegt, dann trotzdem mit den 1600€ als "Schutz" gerechnet?

      Es heißt also nicht: Es wurde in der DDT mit 5 Unterhaltsberechtigten gerechnet, daher gelten die 1750€ als "Schutz", auch gegenüber der Ehefrau?

      Also "muss" ich noch Trennungsunterhalt zahlen, aber nur bis zu den 1600€ als Selbstbehalt?

      Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt,

      vielen Dank schon mal.