Hallo, liebe Foren-Mitglieder...
mal angenommen, es ist alles korrekt berechnet worden (Zahlen interessieren hier also nicht so genau),
dann lande ich hinsichtlich des KU in Stufe 2 und habe einen Bedarfskontrollbetrag iHv 1750€.
Nach Abzug des zu zahlenden KU habe ich noch 1770€ übrig.
Gerechnet wurde auch mit 5 Personen = Ehefrau plus 4 Kinder (3x Abstufung wurde durchgeführt).
Jetzt mein Verständnisproblem:
gegenüber den Kindern gilt der Bedarfskontrollbetrag, soweit verstanden.
Dann muss aber noch der Trennungsunterhalt berechnet werden.
Hier kenne ich nur den angemessenen Selbstbehalt gegenüber Ehegattin iHv 1600€.
Das bedeutet, dass der Eigenkontrollbetrag hier nicht gilt, korrekt?
Also obwohl ich bei "nur" den Kindern 1770€ behalten dürfte, wird hier bei der Ehefrau, sofern ihr bereinigtes Einkommen dann bei 800€ liegt, dann trotzdem mit den 1600€ als "Schutz" gerechnet?
Es heißt also nicht: Es wurde in der DDT mit 5 Unterhaltsberechtigten gerechnet, daher gelten die 1750€ als "Schutz", auch gegenüber der Ehefrau?
Also "muss" ich noch Trennungsunterhalt zahlen, aber nur bis zu den 1600€ als Selbstbehalt?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt,
vielen Dank schon mal.
mal angenommen, es ist alles korrekt berechnet worden (Zahlen interessieren hier also nicht so genau),
dann lande ich hinsichtlich des KU in Stufe 2 und habe einen Bedarfskontrollbetrag iHv 1750€.
Nach Abzug des zu zahlenden KU habe ich noch 1770€ übrig.
Gerechnet wurde auch mit 5 Personen = Ehefrau plus 4 Kinder (3x Abstufung wurde durchgeführt).
Jetzt mein Verständnisproblem:
gegenüber den Kindern gilt der Bedarfskontrollbetrag, soweit verstanden.
Dann muss aber noch der Trennungsunterhalt berechnet werden.
Hier kenne ich nur den angemessenen Selbstbehalt gegenüber Ehegattin iHv 1600€.
Das bedeutet, dass der Eigenkontrollbetrag hier nicht gilt, korrekt?
Also obwohl ich bei "nur" den Kindern 1770€ behalten dürfte, wird hier bei der Ehefrau, sofern ihr bereinigtes Einkommen dann bei 800€ liegt, dann trotzdem mit den 1600€ als "Schutz" gerechnet?
Es heißt also nicht: Es wurde in der DDT mit 5 Unterhaltsberechtigten gerechnet, daher gelten die 1750€ als "Schutz", auch gegenüber der Ehefrau?
Also "muss" ich noch Trennungsunterhalt zahlen, aber nur bis zu den 1600€ als Selbstbehalt?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt,
vielen Dank schon mal.