Kind 18 - Mutter will keinen Barunterhalt zahlen und schickt das Kind zum Anwalt gegen den Vater

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    • Kind 18 - Mutter will keinen Barunterhalt zahlen und schickt das Kind zum Anwalt gegen den Vater

      Hallo,
      mein Sohn ist nun 18 geworden, lebt bei der Mutter und ich zahle seit Jahren Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
      Nun habe ich dem Kind den halben Satz nach Düsseldorfer Tabelle überwiesen (abzgl. 1/2 Kindergeld, das der Mutter überwiesen wird) und die Mutter sagt dem Sohn, ich müsste alles zahlen und er soll sich einen Anwalt nehmen und den gesamten Unterhalt von mir einklagen.

      Ihre Begründung ist, dass sie nicht arbeitet und kein eigenes Einkommen hat.

      Nun hat mein Sohn also demnächst den ersten Termin beim Anwalt.


      Ich bin echt verzweifelt, denn schon die letzten Jahre habe ich immer voll nach Düsseldorfer Tabelle an die Mutter überwiesen, und das Geld ist immer von ihr einkassiert worden und der Sohn hat davon nie was gesehen, kam immer in zerschlissener Kleidung zu mir und sagte, die Mutter kauft ihm nichts neues.

      Was soll ich tun? Ich habe echt Sorge, dass Sie nun auch wieder durch ihre Tricksereien davon kommt und ich wieder geschröpft werde...

      Es-reicht!
    • Hallo @Es-Reicht,
      unabhängig davon, was da zu Minderjährigen Zeiten gelaufen ist:
      Die aktuelle Gretchenfrage an dieser Stelle:
      existiert ein Unterhaltstitel?
      Des Weiteren:
      Was macht das volljährige Kind zur Zeit?
      Von was lebt die KM, ist sie verheiratet? Allgemein gilt: das volljährige Kind ist für die Durchsetzung seiner (eventuellen) Unterhaltsansprüche selbst verantwortlich und hier voll (beleghaft) Darlegungs- und Beweispflichtig... Sohnemann muß in diesem Zusammenhang auch die Einkommensituation der KM beleghaft offenlegen, ebenso seine Eigene!
      Beide ET sind unterhaltspflichtig.
      Das Kindergeld wird voll auf den Unterhalt angerechnet (und nicht mehr hälftig, wie aus minderjährigen Zeiten).
      Grundsätzlich wäre es erstrebenswert, die Angelegenheit "friedlich" zu lösen.
      Besteht die Möglichkeit mit dem Sohn ein einvernehmliches Gespräch zu führen?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo,

      grundsätzlich sollte der Sohn an die kostenlose Beratung zur Unterhaltsberechnung bzw. -Durchsetzung des Jugendamtes verwiesen werden.
      Die wissen zumindest die Grundzüge des Volljährigenunterhalts und werden dann von Mutter und Vater die Unterlagen anfordern.
      Man muss dann nur hartnäckig genug bleiben, wenn das JA die Unterlagen wegen Verweigerung des anderen ET nicht rausrücken will...

      Ansonsten erst mal bitte Kakadus Fragen beantworten.

      Gruß Tanja
    • Das Kind besucht seit neustem eine Maßnahme, die zum Hauptschulabschluß und nächstes Jahr einer Lehrstelle führen soll.
      Ein Bekannter hat dem Jungen gesagt, er soll zum Anwalt gehen und ihm auch schon einen Termin bei einem Anwalt 'organisiert'.

      Der Junge ist verwirrt, weil er von der Mutter nur gesagt bekommt, daß der Vater Geld verdient und sie nicht und dass ich deshalb den Unterhalt voll übernehmen muß - und zwar nicht nur nach Ddf. Tabelle, sondern womöglich noch mehr. Sie selber müsse garnichts zahlen, weil sie nicht arbeitet (und noch nie arbeiten gegangen ist). KM ist seit einigen Jahren in 2. Ehe verheiratet, man besitzt ein eigenes Haus und der neue Partner ist selbständig.

      Kein Unterhaltstitel. Es gab mal einen , aber der war für die Mutter und ausserdem befristet bis zum Eintritt des 18. Lebensjahres.

      Daneben gibts übrigens auch noch eine jüngere Schwester, für die ich natürlich auch jeden Monat zahle ...

      Kommunikation mit KM läuft seit Jahren nur noch über Anwälte, väterliche Mitbestimmung wird - trotz gemeinsamen Sorgerecht - seit fast 10 Jahren grundsätzlich ignoriert.

      .. habe ich das hier im Forum richtig gelesen? Die KM muß als Einkommen auch angeben, was ihr neuer Ehemann verdient?
    • Hallo,

      wenn die KM gut situiert verheiratet ist, musst Du über das Kind auch noch die Einkünfte des neuen Ehegatten erfragen.
      Die KM bekommt nämlich über den Familienunterhalt Geld und da werden dann auch die Gerichte ungehalten, wenn die KM als "Job" Haus- und Ehefrau angibt.
      Und nein, mehr als sich für Dich allein nach Düsseldorfer Tabelle ergibt, musst Du keinesfalls zahlen.
      Neben den Einkommens- und Vermögensunterlagen (Wohnwert? Oder gehört ihr nichts vom Haus?) Von Mutter und Kind solltest Du vom Volljährigen eine aktuelle Schulbescheinigung und halbjährlich Zeugnisse fordern, sowie dann den Ausbildungsvertrag (Zweck Anrechnung des Ausbildungsentgelts).
      Sorgerecht ist mit 18 eh nicht mehr.
      Rate dem Sohn, dass er lieber zum JA geht. Der Anwalt kostet nämlich. Und einen Beratungsschein gibt's oftmals erst, wenn die JA-Beratung nicht zum Ziel führt(e).

      Nachtrag: Es kann (im Innenverhältnis zw. Sohn und Mutter) durchaus dazu führen, dass sie keinen Barunterhalt zahlt wenn das Kind noch bei ihr wohnt und sie ihren Anteil mit Kost und Logis verrechnet.

      Gruß Tanja
    • Bezogen auf den Nachtrag von @TanjaW9:
      Die BELEGHAFTE Offenlegung der Einkommenssituation seitens der KM brauchts trotzdem, damit die Bargeldquote des KV ermittelt werden kann. Was dann Sohnemann und KM zu Hause untereinander auskaspern wäre dann deren Problem...
      Vielleicht noch als Hinweis: für den Fall, dass die aktuelle Maßnahme als "schulische" eingestuft ist wäre er privilegiert und der minderjährigen Tochter im Rang gleichgestellt.
      Falls nicht, kann vom Einkommen des KV erst der Unterhalt der Tochter abgezogen werden und vom verbleibenden Einkommen wird dann der des Sohnes ermittelt (übrigens - wie ich meine -mit höherem Selbstbehalt)...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      The post was edited 2 times, last by Kakadu59 ().

    • Na Kakadu,

      Deswegen schrieb ich ja auch vorher im Text, dass Nachweise (sogar vom Einkommen des neuen Gatten) anzufordern sind und nur im Nachtrag, dass das Innenverhältnis zwischen Sohnemann und Mutter durchaus zur Nicht(aus)Zahlung führen kann, weil die KM Naturalunterhalt (=Kost und Logis) erbringt.

      Ich vermute aber, dass der TO sowieso später einen Anwalt einschalten muss....Da erfahrungsgemäß die Kinder vom ehemals Betreuenden ggf. sogar vorsätzlich falsch informiert werden und dann unter Verursachung von immensen Kosten einen Klecks Unterhalt einklagen.

      Bei uns führte das rückblickend sogar dazu, dass der Unterhalt vermutlich direkt an Anwalt und Gericht ging, weil KM neben Unterhaltsvorschuss auch noch einen Anwalt ins Rennen schickte und das volljährige Kind dank Mamas Desinformation zur Herausgabe bzw. Ja eigentlich Verweigerung der Herausgabe auch noch einen Anwalt mandatierte (VKH wurde abgelehnt weil Mami als gutverdiendende die Verfahrebskosten als Mehrbedarf zu tragen hatte...)

      Hier hat der TO zwar Glück, wenn der Titel tatsächlich aufs 18 Lebensjahr begrenzt war (bitte noch mal genau nachschauen, manchmal wird einem bei einer Anpassung ein unbefristeter Titel untergeschoben). Allerdings wird das jetzige Verhalten des TO bzw. seines gerade volljährigen Kindes fpr das jüngere noch unterhsltsbedürftige Kind als "Blaupause" dienen.
      Deswegen würde ich (als Isuv-Mitglied) tatsächlich beim Auftauchen des 1. Anwaltsschreibens damit zum Isuv-Vertragsanwalt gehen...

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 wrote:

      Na Kakadu,

      Deswegen schrieb ich ja auch vorher im Text, dass Nachweise (sogar vom Einkommen des neuen Gatten) anzufordern sind und nur im Nachtrag, dass das Innenverhältnis zwischen Sohnemann und Mutter durchaus zur Nicht(aus)Zahlung führen kann, weil die KM Naturalunterhalt (=Kost und Logis) erbringt.
      Hi Tnja,
      das Du das weißt ist (war) mir natürlich klar...
      Es war halt nur eine Erklärung für den TO, weil ja viele ehemalige BET´s schnell mal hergehen und (auch) argumentieren, sie bräuchten keinen Barunterhalt zu zahlen, weil sie dem Kind ja Kost und Logie (u.v.a.m) zur Verfügung stellen. Damit einhergehnd argumentieren dies ET dann weiter, dass dadurch eine Offenlegung des (ihres) Einkommens entbehrlich bzw. nicht nötig sei...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Nun habe ich dem Kind den halben Satz nach Düsseldorfer Tabelle überwiesen (abzgl. 1/2 Kindergeld, das der Mutter überwiesen wird) und die Mutter sagt dem Sohn, ich müsste alles zahlen
      Deine Annahme nur den halben Betrag nach der DDT zu zahlen -vermutlich weil Du glaubst, die Eltern haften nun automatisch hälftig- ist falsch. Bisher hast Du den Tabellensatz nach der DDT nach Deinem Einkommen gezahlt. Bei Volljährigkeit haften dann beide Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen nach ihrem gemeinsamen Einkommen. Da Deine Ex zunächst einmal kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat, haftet sie nach ihrer Sichtweise mit 0 Einkommen, was vermutlich sogar richtig sein dürfte.
      Nun kommt die Frage der neuen Ehe dazu, aus der sie sehr wohl ein „Einkommen“ haben könnte.
      Nun wird dieses „Einkommen“ aber auf den Tabellensatz nach der DDT aufgeschlagen und Dein Sohn wird einen höheren Bedarf haben. Kurzum.
      Am Ende wirst Du wahrscheinlich weiterhin den Betrag oder nur unwesentlich weniger zahlen dürfen, als vorher. Du wirst also mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Gerichtsverfahren wenig gewinnen, sitzt auf hohen Anwalts-/ Gerichtskosten und hast Zeit/ Nerven investiert.
      Da die Maßnahme Deines Kindes zu einem Hauptschulabschluss führen soll, wird er sehr wahrscheinlich weiterhin im ersten Rang mit seiner minderjährigen Schwester stehen. Sollte es nicht so sein, könntest Du Dir von Deinem Einkommen zuerst den Unterhalt an seine jüngere Schwester abziehen und dann in die DDT schauen. Glaube ich aber nicht.
      Dazu würde ich mich aber mit den konkreten Nachweisen der Mutter und des Sohnes an einen Anwalt wenden, ob seine Maßnahme ihm noch den privilegierten Status ermöglicht.
      Meine MEINUNG ist, dass Du sehr wahrscheinlich in einem Gerichtsverfahren nicht geringer eingestuft wirst, als bisher . Nur die Möglichkeit das volle Kindergeld vom Unterhaltsbetrag abziehen zu können, wird dafür sorgen, dass Du weniger zahlst, als bisher . In einem Jahr wird er mit Glück die allgemeinbildende Schule beenden und eine Ausbildung beginnen. Dann ist Licht am Horizont. Für dieses Jahr würde ich wegen monatlichen paar Euro - und das glaube ich noch nicht einmal - kein Verfahren riskieren.
      Guck mit Deinem bereinigten Einkommen in die DDT, ziehe das volle Kindergeld ab und biete Deinem Sohn das an bzw. zahle es mit Volljährigkeit freiwillig.
      Wie beschrieben aufpassen, dass er Dir Informationen über seine Abschlüsse und Beginn Berufsausbildung zukommen lässt, damit Du dann neu rechnen kannst mit neuem Rang und zusätzlichem Abzug der Ausbildungsvergütung - abzüglich Taschengeld.

      Interessant wäre die Frage, ob Du im Falle einer drohenden Klage den Unterhalt, den Du freiwillig zahlen würdest, mit einem befristeten Titel versiehst - Frist vermutetes Ende der Schulausbildung- . Als Volljähriger hat er keinen Anspruch auf einen unbefristeten Titel und Du senkst damit massiv den Streitwert. Nach meinem Kenntnisstand wird freiwillig, untitulierter gezahlter Unterhalt nicht berücksichtigt. Aber auch da lieber einen Anwalt fragen, wenn die Klage droht….oder auf die Reaktion der hier warten
      LG
    • Oje, danke für die ganzen langen und ausführlichen Beiträge, aber ich habe das Gefühl, ich kann dem ganzen nur noch zur Hälfte folgen und werde ohne Rechtshilfe garnichts machen können..

      Der Tip, dass der Jungen zum JA gehen soll: Nun, er ist ja schon zum Anwalt gegangen... Da hat er nicht gefragt, sondern er wurde da von einem Bekannten (oder der Mutter) zu aufgefordert. Die Kosten von ihm: Kommen die dann auch noch auf mich zu?

      Der Junge sagt, die Mutter will ihm garnichts zahlen und das Kindergeld behält sie auch weiterhin ein.

      Ich werde von der KM sowieso niemals irgendeine Auskunft freiwillig erhalten.

      Der Titel ist befristet bis zum 18. Lebensjahr, der für die Schwester unbefristet.


      Was heisst TO und BET? Da kann ich nicht mehr folgen... Und was bedeutet es, wenn er den Hauptschulabschluss vielleicht nächsten Sommer hat und einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat? Was ändert sich dann?

      Wie finde ich einen GUTEN Anwalt?
    • wie viel hast du für ihn bis zu seinem 18. Geburtstag bezahlt und wie viel bezahlst du aktuell für die Tochter?

      Kannst du mit dem Sohn eine einvernehmliche Lösung (ohne Anwälte) anstreben? zB bisheriger Unterhalt - 250 EUR Kindergeld?
      Das spart Nerven und auch Anwaltskosten für ihn und dich. Kannst du mit ihm sprechen?

      Im August/September mit Beginn einer Ausbildung wird dann sowieso neu gerechnet.

      Positiv ist, dass du nun den Unterhalt an ihn und nicht mehr die Mutter überweist. Das bitte auch so beibehalten.

      The post was edited 1 time, last by Michael3 ().

    • Bislang habe ich für jedes Kind 649 gezahlt.
      Jetzt war meine Rechnung:

      Unterhalt laut Tabelle: Für die Altersstufe „ab 18 Jahre“ beträgt der Unterhalt 827 Euro.
      Verteilung auf beide Elternteile: Der Gesamtunterhaltsbetrag wird auf beide Elternteile zur Hälfte aufgeteilt. Das bedeutet, jeder Elternteil wäre grundsätzlich mit 413,50 Euro beteiligt.
      Kindergeldanrechnung: Von deiner Hälfte wird dann die Hälfte des Kindergeldes (250 Euro ÷ 2 = 125 Euro) abgezogen.
      Damit komme ich auf 288,50

      Er ist ja in einer Art schulischen Ausbildung, die den Hauptschulabschluß und die Aufnahme einer Lehrstelle zum Ziel hat. Was ändert sich, wenn er eine Lehrstelle hat?

      Vor allem: Warum kommt in deiner Darstellung die KM garnicht mehr vor?
    • Hallo Es reicht,
      wenn dein Kind eine bezahlte Ausbildung anfängt, bist du/Ihr höchstwahrscheinlich komplett aus der Unterhaltsverpflichtung raus, das hängt von der Höhe der Ausbildungsvergütung und dem Unterhaltsanspruch des Kindes zusammen(Düsseldorfer Tabelle). Wenn deine Ex kein Einkommen hat, musst du mit "Ausschließlich" deinem bereinigten Nettoeinkommen in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen was du alleine zahlen müsstest(827). Ab der Volljährigkeit wird das Kindergeld voll vom Unterhaltsbedarf abgezogen (827€ minus 250€= 577€) , welches von dem Wert in der Düsseldorfer Tabelle abzuziehen ist.

      Es-Reicht wrote:

      Für die Altersstufe „ab 18 Jahre“ beträgt der Unterhalt 827 Euro.
      von den 827€ musst du 250€ Kindergeld abziehen, dein Zahlbetrag wären dann 577€, das steht auch in der Düsseldorfer Tabelle ganz am Ende in einer extra Tabelle.
      Liegt eine zukünftige Ausbildungsvergütung, grob gerechnet, bei den 577€ ist keine Unterstützung mehr notwendig, da das Kind seinen Unterhalt selbst erwirtschaftet.
      Du müsstest aber das Einkommen der Mutter herausfinden, dazu hast du ein Auskunftsrecht über dein Kind, du weißt ja nicht ob sie wirklich kein Einkommen hat! Es gibt auch fiktive Einkünfte wie das selbst genutzte Wohneigentum, das bedeutet : Ist deine Ex-Frau Eigentümerin einer Immobilie oder Eigentumswohnung, hat sie Schulden? Sollte sie keine Schulden haben und in der eigenen Immobilie wohnen wird ihr das "kostenlose" Wohnen als Einkommen gerechnet. Sie könnte auch sonstige unbekannte Einkommen haben, das kann man in der zur Verfügung gestellten Steuererklärung sehen?!
      Sollte sie nicht arbeiten wird sie vermutlich unter Ihrem Selbstbehalt liegen und damit ist sie auch wieder raus aus der Berechnung.
      Allerdings besteht in deinem Fall event. ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch den du gegen deine Ex-Frau geltend machen könntest, das ist aber wieder ein eigenes Thema. Oft lohnt es sich nicht, weil es um überschaubare Beträge in überschaubarer Zeit handelt. Deine Ex-Frau müsste ja theoretisch bei voller Gesundheit und keiner weiteren Unterhaltsverpflichtung durch Betreuung z.B. minderjähriger Kinder, Ihren Beitrag zum Barunterhalt durch erzielen eigenen Einkommens nachkommen.......Bei dem Thema krieg ich schlechte Laune, da schlägt mein Gerechtigkeitssinn voll aus, aber du kannst nicht mit dem Kopf durch die Wand. Es fällt mir sehr schwer diese Dinge zu akzeptieren, aber es wird:-)
      Mit einem Hauptschulabschluss wird Junior nicht gleich studieren, die Chancen stehen gut das er nach dem Abschluss eine Ausbildung beginnt und der Unterhalt endet.
      Nur mit deinem Einkommen gerechnet hat dein Kind einen Unterhaltsbedarf von 577€ im Monat, die du zahlen musst. Würde deine EX-Frau genau das gleiche wie du verdienen(nur Beispiel) dann würden beide Einkommen zusammen gerechnet und in der DT nachgeschaut. Überschlagsmäßig würde dann die Stufe 12 zur Berechnung kommen, da liegt der monatliche Zahlbetrag bei "963"! In dem Fall würden beide davon die Hälfte zahlen und du würdest bei 481€ liegen.
      Das ist eine Differenz zu den 577€ von 96€ im Monat und das voraussichtlich für vielleicht 1 Jahr, bis die Schule beendet ist....da kommen dann 1000€ weniger Unterhalt raus, das bezahlst du doppelt für die Anwälte oben drauf + den ganzen Stress.
      VG
      Theo
    • allo @Es-Reicht,

      Es-Reicht wrote:

      Was heisst TO und BET? Da kann ich nicht mehr folgen... Und was bedeutet es, wenn er den Hauptschulabschluss vielleicht nächsten Sommer hat und einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat? Was ändert sich dann?TO
      TO = ThreadOpener = Diskussionseröffner = Du
      BET = BetreuendesElternTeil (= hier die KM (KindesMutter)
      UET = UnterhaltszahlendesElternTeil - hier der KV (KindesVater, also Du)


      Es-Reicht wrote:

      Verteilung auf beide Elternteile: Der Gesamtunterhaltsbetrag wird auf beide Elternteile zur Hälfte aufgeteilt. Das bedeutet, jeder Elternteil wäre grundsätzlich mit 413,50 Euro beteiligt.
      Dein Berechnungsansatz ist falsch...


      Zunächst muß dass(bereinigte) Einkommen der beiden Elternteile festgestellt werden und addiert werden..
      Mit dieser Summe (abzüglich Selbstbehalt) wird dann in der Düsseldorfer Tabelle geschaut und der Gesamtunterhaltsbedarf des Kindes ermittelt. Vom Unterhaltsbedarf wird noch das KG (Kindergeld) abgezogen Danach geht man her und ermittelt die sogenannten Unterhaltsquoten (Unterhaltsanteile der beiden ET)..

      Stark vereinfacht und ohne Blick auf die realen Zahlen (Beispiel):
      Du hast bereinigt und nach Abzug Selbstbehalt 2000,- €, die KM 1000,- € (in Summe also 3000.-)
      Unterhaltsbedarf des Kindes wäre (nach Abzug des KG 750,- €
      Jetzt würdest Du 500,- €, zahlen müssen die KM 250,- € (-> Du eben 2/3 und die KM 1/3, siehe auch Einkommensverhältnis)
      Für den Fall dass Du bei alleiniger Unterhaltspflicht weniger bezahlen müßtest/ würdest (z.B. 450,-€) fällt Deine Unerhaltsquote (Anteil) auf diesen Betrag zurück...
      Du müßtest also dann nicht die 500,-€ aufbringen, sondern "nur" 450,- €

      PS: Ich hoffe, ich habe da jetzt keinen Fehler in "meinem" Berechnungsansatz und Fallbeispiel.
      Dann bitte umgehend korrigieren! Danke!

      Ok, @Theo hat (zwischenzeitlich) auch schon Einiges Wichtiges geschrieben...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • So, inzwischen war der Sohn bei seiner Anwältin und das Ergebnis ist folgendes:

      Angeblich habe ich 793 Euro zu zahlen, davon darf ich die 250 Unterhalt abziehen, bleiben für mich 543,00 Euro, die ich monatlich bezahlen soll.

      Annahme ist, dass die Mutter nicht arbeiten geht und keine sonstigen Einkünfte hat. Das zu beweisen soll der Junge eine Erklärung der Mutter besorgen.
      Ausserdem soll er die Mutter nach einem Titel fragen, der vermutlich vorhanden ist.

      Schriftsatz an mich ist wohl heute auf den Weg gebracht worden..


      Ich kann das nicht nachvollziehen. Warum reicht ein einfaches Schreiben der Mutter, daß sie nicht arbeiten geht (und das auch nicht vorhat). Warum bin ich hingegen der Idiot, der nun auch ihren Anteil übernehmen muss?
      Was ihr selbständiger neuer Ehemann verdient, spielt auch keine Rolle?

      Abgesehen davon geht das Kindergeld ja unverändert an die Mutter, d.h. im Mindesten hat sie ja die 250 Euro monatlich einbehalten, die ihr nicht mehr zustehen.

      Was denkt ihr, wie ich mich nun angesichts dieser bodenlosen Frechheit der Mutter und dem Vorgehen der Anwältin verhalten soll?

      The post was edited 1 time, last by Es-Reicht ().

    • Hallo,

      was Du dann - nach Eingehen des Schriftsatzes - von der Anwältin des Sohnes anfordern sollst, haben wir doch weiter oben beschrieben?
      Und wenn die Anwältin Dir ein - wie auch immer geartetes - Schreiben vorlegt, indem die Mutter "bestätigt", dass siekein eigenes Einkommen bezieht, verweist Du die Anwältin auf den Familienunterhalt, den die KM im Rahmen der Ehe bekommt. Und auf drn Wohnwert, der ggf. für das Haus anzusetzen ist.

      Wie kann denn die Anwältin die Höhe des von Dir zu zahlenden Unterhalts benennen? Hast Du dem Sohn schon Deine Einkommensunterlagen überlassen oder hat die einfach den alten Unterhalt genommen und das volle Kindergeld abgezogen?

      Nachtrag zum Kindergeld: solange der Sohn bei ihr wohnt, hat sie auch Anrecht auf das Kindergeld. Es braucht Dich deswegen auch nicht zu interessieren, ob sie es an den Sohn weiterleitet oder nicht.
      Zumal Dein Anteil ja scheinbar um das (von der KM bezogene) Kindergeld gemindert wurde.

      Gruß Tanja
    • .. ich habe noch keine Unterlagen zur Verfügung gestellt. Grundlage ist wohl meine letzten Gehaltsangaben von vor ca. 2 Jahren, als es das letzte Mal eine Klage gab.

      Verweis auf Familienunterhalt und Wohnwert... Gut, ich glaube, dass ich leider ohne einen Anwalt garnicht mehr weiterkomme. Und ob bei der ganzen Geschichte dann auch die Einkünfte des neuen Ehepartners relevant werden ist mir nicht ganz klar. Ich glaube, das Haus in dem die Leben, gehört zur Hälfte ihr und zur Hälfte ihm...
    • Hallo es reicht,
      ich würde mit meinem Kind sprechen (wenn das irgendwie möglich ist).
      Sollte nichts funktionieren bleibt nur noch folgende Aufforderung.
      hiermit fordere ich dich (dein Kind) auf, mir nach 1605 i.V.m. 242 BGB Auskunft zu erteilen über dein Einkommen und über das Einkommen deiner Mutter im Zeitraum Oktober 2023 bis einschließlich Oktober 2024 durch Aufstellung, sowie Belegvorlage der entsprechenden Gehaltsnachweise, die Höhe des Wohnvorteil und des letzten Steuerbescheides. Mit Fristsetzung z.B. 3 Wochen, zugestellt per Einschreiben mit Rückschein.
      Gleichzeitig solltest du deine Einkünfte auf die gleiche Art und Weise deinem Kind zur Verfügung stellen. Sollte innerhalb der Frist keine Rückmeldung kommen, würde ich erneut anschreiben, das eine Verpflichtung nach 1605 besteht und ohne diese Auskunft die Unterhaltsquote nicht berechnet werden kann und du deine Unterhaltszahlung zum XXXX auf z.B. 400€/monatlich kürzt, bis alle Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Alles per Einschreiben mit Rückschein.

      Dann würde ich den Unterhalt nicht komplett aussetzen, sondern vermindert weiter zahlen (realistisch z.B. 400€) und die Differenz auf den von dir voraussichtlich zu zahlenden Unterhalt (vermutlich 577€) auf die Seite legen. Wenn ich dir noch einen Rat geben darf, beschäftige dich mit den Antworten, lies dich ein, nur so bringt dir das alles was. Du wirst wie viele andere auch, einige Dinge die ich auch als extrem ungerecht empfinde, akzeptieren müssen. Einen Anwalt kannst du und solltest auch zu einem gewissen Zeitpunkt einschalten, theoretisch könntest du es aber erstmal ohne probieren, wenn du bereit bist dich mit der Materie intensiv auseinander zu setzten. Es hat mich immer besonders erniedrigt, all meine Einkünfte offen legen zu müssen. Ab der Volljährigkeit "MUSS" der ehemals betreuende Elternteil ebenfalls alles offen legen!! (allerdings nicht direkt sondern über das Kind). Da wird vermutlich auch hin und her geschoben damit das Einkommen gering ist. Deiner Ex-Frau fällt es sicherlich auch schwer "die Hosen runter zu lassen". Ich habe gerade den gleichen Fall mit einem Arbeitskollegen, da steht die Ex-Frau aus steuerlichen Gründen als Geschäftsführerin bei ihrem neuen Lebensgefährten im Unternehmen drin. Da wird die Auskunft sogar nach dem Gerichtstermin nicht erbracht, da kann man sich denken warum.
      Ich bin kein Anwalt und gebe hier nach bestem Wissen und Gewissen meine Erfahrungen weiter, eine verbindliche Rechtsauskunft kann nur ein Anwalt geben

      Viel Glück für dich
      VG Theo
    • Lieber Theo,

      vielen Dank für die ausführliche Empfehlung, das werde ich dann mal so handhaben!

      Ist es eigentlich in dem Zusammenhang wichtig, dass die KM in einem eigenen Haus lebt, das ihr zur Hälfte auch gehört, sie also entsprechendes Vermögen besitzt? Gehört das auch zur Selbstauskunft? Oder das Vermögen des neuen Ehepartners?