Kind 18 - Mutter will keinen Barunterhalt zahlen und schickt das Kind zum Anwalt gegen den Vater

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    • Das reine Arbeitseinkommen (Netto) kann - je nach OLG - um eine "berufsbedingte" Pauschale (5%) bereinigt/ reduziert werden. Nach meinem Kenntnisstand ist diese Pauschale auf 3000,00 € monatl. Nettoeinkommen gedeckelt.
      Falls die berufsbedingten Aufwendungen höher sein sollten (zyB. langer Arbeitsweg, oder Gewerkschftsbeiträge) sind die entsprechenden darzulegen ggf. zu belegen.
      Bitte lese Dich da mal in die "unterhaltsrechtlichen Leitlinien" des (für Dich) zuständigen OLG's ein. Zuständig ist regelmäßig das OLG, in dessen Dunstkreis die minderjährigen Kinder leben...
      Wenn es um volljährige Kinder geht, daß Eigene OLG (also da, wo Du lebst)...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • zusätzlich kannst du zus. Altersvorsorge abziehen, wenn sie angespart wird.
      All das steht in den Leitlinien des Oberlandesgerichts, das zuständig ist.

      und ja, dein jahresnettoeinkommen/12 und dann berufsbedingtenaifwendungen und zum. Altersvorsorge (4% vom Brutto, bei Einkünften über der beitragsbemessungsgrenze auch mehr).

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • abziehen kann man ne Menge, auch bestimmte Versicherungen. Ehebedingte Aufwände, wenn du z.b. noch Raten aus Krediten bedienen musst, die in der Ehezeit entstanden sind.
      Das mit der Altersvorsorge sollte man nicht unterschätzen. Es klingt kompliziert, ist es aber nicht.

      Du kannst 4% deines Bruttolohnes in die Altersvorsorge buttern, das mindert dann dein bereinigtes Einkommen.
      Wenn du über der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung liegst (derzeit 7.550 West), dann sogar um die 20% (je nach OLG Bezirk) für den Teil der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.
      Welches OLG hast du? Google mal nach deren Leitlinien, wie Kakadu vorgeschlagen. Da steht in der Regel ausführlich drin, was abgezogen werden kann.
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