Hallo und guten morgen,
ich bin hier schon eine geraume Zeit Leser und Sucher... das kommt hauptsächlich von meiner "kleinen" Tochter.
Eine kurze Zusammenfassung:
Sie ist 11 Jahre alt und wohnte bisher bei ihrer Mutter. Vor zwei Monaten hat sie mich gebeten Sie zu mir zu holen. (nicht unbegründet oder aus einer Laune heraus.)
Also habe ich mit der KM gesprochen und mein Tochter sogleich umgesiedelt, einschließlich Schulwechsel.
Alles mit dem Einverständnis der KM.
Was nun aber leider passiert: Ich bin meinem Kind bisher (natürlich) zum Barunterhalt verpflichtet, dies lief auch viel Jahre (gut).
Irgendwann kam die KM auf die DDorfer-Tabelle und natürlich darauf, dass es wo möglich mehr Geld geben könnte.
Anfang des Jahres hat sie dann die Beistandschaft beim Jugendamt beantragt, weil sie sich nicht mehr mit mir wegen des Geldes auseinandersetzen wollte.
Demnach liegt der JA-Titel beim Jugendamt. Mein Kind ist seit ende September hier gemeldet. Ich habe per Fristsetzung Mitte Oktober den Unterhaltstitel zurück gefordert.
Das Jugendamt hat darauf regiert und mir mitgeteilt das man "ungefragt" nach einem Gespräch mit der KM wieder auf mich zu kommen würde. Das ist jetzt 2 Wochen her.
Ich habe das JA an die ablaufende Frist erinnert, das blieb aber ohne Reaktion.
Zum 01.11. ist dann die nächste Überweisung des Unterhalts fällig. (Ich bin ja noch immer nicht im Besitz des Titels).
Nun ist aber das Kind hier, die Schule umgestellt, die Abbuchungen für alles was klassischer Mehrbedarf ist geht von meinem Konto, nur bei der Herausgabe des Titel scheint man es nicht so eilig zu haben.
Und die KM hat mal ganz generös die gesetzliche KV darüber informiert, dass das Kind nicht mehr in ihrem Haushalt lebt. (Ich bin bei der Scheidung gezwungen worden mich aus "Einkommensoptiomierungsgründen" in die PKV zu begeben, das bedeutet, dass meine Tochter das nun auch sein muss, wenn sie in meinem Haushalt wohnt. Problem: Sie ist kein Neugeborenes und hat 3 Monate Wartezeit.. also erstmal nicht versichert... TOP!
Um aus der PKV wieder raus zu kommen müsste ich ein Jahr lang meine Arbeitszeit reduzieren um das Einkommen wieder zu senken. Das führt aber an vielen anderen Stellen zu anderen Problemen.
Sollte ich den Unterhalt überweisen und mich von dem Geld (das ich nun wirklich für mein Kind selbst brauche!) verabschieden, oder es besser einfach nicht überweisen und hoffen dass niemand mit de Titel Schindluder treibt?
Eigentlich möchte ich mich nicht vor Gericht genötigt sehen wegen dieser Lappalie. Aber Titel ist Titel und auch wenn die Grundlage dafür entfallen ist und die Verwendung missbräuchlich wäre, so ist eine Verwendung aber trotzdem möglich.
Hat jemand eine Rat?
Zahlen? Unter Vorbehalt der Rückforderung überweisen? Nicht überweisen?
Im nächsten Schritt steht dann die Umkehr der Unterhaltskonstellation an. Das wird noch viel spannender, denn die KM ist bisher sehr gut damit gefahren nur in Teilzeit ein Einkommen zu generieren.
Mit der Teilzeitbeschäftigung liegt sie aber (knapp) am Selbstbehalt, was natürlich erst einmal ein Grund ist nichts zu tun. Ich hatte bei meinem Jugendamt schon einmal angefragt, ob ich hier eine Beistandschaft errichten kann und sollte.
Die Antworten in einem 20 Minuten Telefonat waren etwa Sinngemäß:
- Sie sind doch der Großverdiener, sie müssen ihrem Kind Bar- und Betreuungsunterhalt leisten (das ist nicht so, auf keinen Fall erreiche ich das Dreifache einkommen, bei einer angenommen Vollzeit-Tätigkeit)
- Lassen Sie die KM doch erstmal den Schock verarbeiten (!?!)
- Die KM muss die Beistandschaft bei Ihrem JA zunächst beenden.
- Zahlen Sie weiter... die KM braucht das Geld!
Die Antworten des Zuständigen Jugendamt-Mitarbeitenden bringen mich zu dem Schluss, dass ich mit der späteren Aufforderung zur Auskunft und dem Unterhaltsverlangen besser einen Familien-Anwalt beauftrage.
Ich freue mich auf einen Tip oder einen Hinweis, wie ich da jetzt weiter vorgehen kann, ohne das gleich zu eskalieren...
Und möchte schon im voraus Danken!
ich bin hier schon eine geraume Zeit Leser und Sucher... das kommt hauptsächlich von meiner "kleinen" Tochter.
Eine kurze Zusammenfassung:
Sie ist 11 Jahre alt und wohnte bisher bei ihrer Mutter. Vor zwei Monaten hat sie mich gebeten Sie zu mir zu holen. (nicht unbegründet oder aus einer Laune heraus.)
Also habe ich mit der KM gesprochen und mein Tochter sogleich umgesiedelt, einschließlich Schulwechsel.
Alles mit dem Einverständnis der KM.
Was nun aber leider passiert: Ich bin meinem Kind bisher (natürlich) zum Barunterhalt verpflichtet, dies lief auch viel Jahre (gut).
Irgendwann kam die KM auf die DDorfer-Tabelle und natürlich darauf, dass es wo möglich mehr Geld geben könnte.
Anfang des Jahres hat sie dann die Beistandschaft beim Jugendamt beantragt, weil sie sich nicht mehr mit mir wegen des Geldes auseinandersetzen wollte.
Demnach liegt der JA-Titel beim Jugendamt. Mein Kind ist seit ende September hier gemeldet. Ich habe per Fristsetzung Mitte Oktober den Unterhaltstitel zurück gefordert.
Das Jugendamt hat darauf regiert und mir mitgeteilt das man "ungefragt" nach einem Gespräch mit der KM wieder auf mich zu kommen würde. Das ist jetzt 2 Wochen her.
Ich habe das JA an die ablaufende Frist erinnert, das blieb aber ohne Reaktion.
Zum 01.11. ist dann die nächste Überweisung des Unterhalts fällig. (Ich bin ja noch immer nicht im Besitz des Titels).
Nun ist aber das Kind hier, die Schule umgestellt, die Abbuchungen für alles was klassischer Mehrbedarf ist geht von meinem Konto, nur bei der Herausgabe des Titel scheint man es nicht so eilig zu haben.
Und die KM hat mal ganz generös die gesetzliche KV darüber informiert, dass das Kind nicht mehr in ihrem Haushalt lebt. (Ich bin bei der Scheidung gezwungen worden mich aus "Einkommensoptiomierungsgründen" in die PKV zu begeben, das bedeutet, dass meine Tochter das nun auch sein muss, wenn sie in meinem Haushalt wohnt. Problem: Sie ist kein Neugeborenes und hat 3 Monate Wartezeit.. also erstmal nicht versichert... TOP!
Um aus der PKV wieder raus zu kommen müsste ich ein Jahr lang meine Arbeitszeit reduzieren um das Einkommen wieder zu senken. Das führt aber an vielen anderen Stellen zu anderen Problemen.
Sollte ich den Unterhalt überweisen und mich von dem Geld (das ich nun wirklich für mein Kind selbst brauche!) verabschieden, oder es besser einfach nicht überweisen und hoffen dass niemand mit de Titel Schindluder treibt?
Eigentlich möchte ich mich nicht vor Gericht genötigt sehen wegen dieser Lappalie. Aber Titel ist Titel und auch wenn die Grundlage dafür entfallen ist und die Verwendung missbräuchlich wäre, so ist eine Verwendung aber trotzdem möglich.
Hat jemand eine Rat?
Zahlen? Unter Vorbehalt der Rückforderung überweisen? Nicht überweisen?
Im nächsten Schritt steht dann die Umkehr der Unterhaltskonstellation an. Das wird noch viel spannender, denn die KM ist bisher sehr gut damit gefahren nur in Teilzeit ein Einkommen zu generieren.
Mit der Teilzeitbeschäftigung liegt sie aber (knapp) am Selbstbehalt, was natürlich erst einmal ein Grund ist nichts zu tun. Ich hatte bei meinem Jugendamt schon einmal angefragt, ob ich hier eine Beistandschaft errichten kann und sollte.
Die Antworten in einem 20 Minuten Telefonat waren etwa Sinngemäß:
- Sie sind doch der Großverdiener, sie müssen ihrem Kind Bar- und Betreuungsunterhalt leisten (das ist nicht so, auf keinen Fall erreiche ich das Dreifache einkommen, bei einer angenommen Vollzeit-Tätigkeit)
- Lassen Sie die KM doch erstmal den Schock verarbeiten (!?!)
- Die KM muss die Beistandschaft bei Ihrem JA zunächst beenden.
- Zahlen Sie weiter... die KM braucht das Geld!
Die Antworten des Zuständigen Jugendamt-Mitarbeitenden bringen mich zu dem Schluss, dass ich mit der späteren Aufforderung zur Auskunft und dem Unterhaltsverlangen besser einen Familien-Anwalt beauftrage.
Ich freue mich auf einen Tip oder einen Hinweis, wie ich da jetzt weiter vorgehen kann, ohne das gleich zu eskalieren...
Und möchte schon im voraus Danken!