Titel-Rückgabe nach Umzug des Kindes vom einen zum anderen ET

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    • Titel-Rückgabe nach Umzug des Kindes vom einen zum anderen ET

      Hallo und guten morgen,

      ich bin hier schon eine geraume Zeit Leser und Sucher... das kommt hauptsächlich von meiner "kleinen" Tochter.
      Eine kurze Zusammenfassung:
      Sie ist 11 Jahre alt und wohnte bisher bei ihrer Mutter. Vor zwei Monaten hat sie mich gebeten Sie zu mir zu holen. (nicht unbegründet oder aus einer Laune heraus.)
      Also habe ich mit der KM gesprochen und mein Tochter sogleich umgesiedelt, einschließlich Schulwechsel.

      Alles mit dem Einverständnis der KM.

      Was nun aber leider passiert: Ich bin meinem Kind bisher (natürlich) zum Barunterhalt verpflichtet, dies lief auch viel Jahre (gut).
      Irgendwann kam die KM auf die DDorfer-Tabelle und natürlich darauf, dass es wo möglich mehr Geld geben könnte.
      Anfang des Jahres hat sie dann die Beistandschaft beim Jugendamt beantragt, weil sie sich nicht mehr mit mir wegen des Geldes auseinandersetzen wollte.
      Demnach liegt der JA-Titel beim Jugendamt. Mein Kind ist seit ende September hier gemeldet. Ich habe per Fristsetzung Mitte Oktober den Unterhaltstitel zurück gefordert.
      Das Jugendamt hat darauf regiert und mir mitgeteilt das man "ungefragt" nach einem Gespräch mit der KM wieder auf mich zu kommen würde. Das ist jetzt 2 Wochen her.
      Ich habe das JA an die ablaufende Frist erinnert, das blieb aber ohne Reaktion.
      Zum 01.11. ist dann die nächste Überweisung des Unterhalts fällig. (Ich bin ja noch immer nicht im Besitz des Titels).
      Nun ist aber das Kind hier, die Schule umgestellt, die Abbuchungen für alles was klassischer Mehrbedarf ist geht von meinem Konto, nur bei der Herausgabe des Titel scheint man es nicht so eilig zu haben.
      Und die KM hat mal ganz generös die gesetzliche KV darüber informiert, dass das Kind nicht mehr in ihrem Haushalt lebt. (Ich bin bei der Scheidung gezwungen worden mich aus "Einkommensoptiomierungsgründen" in die PKV zu begeben, das bedeutet, dass meine Tochter das nun auch sein muss, wenn sie in meinem Haushalt wohnt. Problem: Sie ist kein Neugeborenes und hat 3 Monate Wartezeit.. also erstmal nicht versichert... TOP!
      Um aus der PKV wieder raus zu kommen müsste ich ein Jahr lang meine Arbeitszeit reduzieren um das Einkommen wieder zu senken. Das führt aber an vielen anderen Stellen zu anderen Problemen.

      Sollte ich den Unterhalt überweisen und mich von dem Geld (das ich nun wirklich für mein Kind selbst brauche!) verabschieden, oder es besser einfach nicht überweisen und hoffen dass niemand mit de Titel Schindluder treibt?
      Eigentlich möchte ich mich nicht vor Gericht genötigt sehen wegen dieser Lappalie. Aber Titel ist Titel und auch wenn die Grundlage dafür entfallen ist und die Verwendung missbräuchlich wäre, so ist eine Verwendung aber trotzdem möglich.

      Hat jemand eine Rat?
      Zahlen? Unter Vorbehalt der Rückforderung überweisen? Nicht überweisen?

      Im nächsten Schritt steht dann die Umkehr der Unterhaltskonstellation an. Das wird noch viel spannender, denn die KM ist bisher sehr gut damit gefahren nur in Teilzeit ein Einkommen zu generieren.
      Mit der Teilzeitbeschäftigung liegt sie aber (knapp) am Selbstbehalt, was natürlich erst einmal ein Grund ist nichts zu tun. Ich hatte bei meinem Jugendamt schon einmal angefragt, ob ich hier eine Beistandschaft errichten kann und sollte.

      Die Antworten in einem 20 Minuten Telefonat waren etwa Sinngemäß:
      - Sie sind doch der Großverdiener, sie müssen ihrem Kind Bar- und Betreuungsunterhalt leisten (das ist nicht so, auf keinen Fall erreiche ich das Dreifache einkommen, bei einer angenommen Vollzeit-Tätigkeit)
      - Lassen Sie die KM doch erstmal den Schock verarbeiten (!?!)
      - Die KM muss die Beistandschaft bei Ihrem JA zunächst beenden.
      - Zahlen Sie weiter... die KM braucht das Geld!

      Die Antworten des Zuständigen Jugendamt-Mitarbeitenden bringen mich zu dem Schluss, dass ich mit der späteren Aufforderung zur Auskunft und dem Unterhaltsverlangen besser einen Familien-Anwalt beauftrage.


      Ich freue mich auf einen Tip oder einen Hinweis, wie ich da jetzt weiter vorgehen kann, ohne das gleich zu eskalieren...
      Und möchte schon im voraus Danken!
    • Hallo,

      Ich würde nicht überweisen. Falls der Gerichtsvollzieher kommt ihm zeigen ab wann das Kind bei dir gemeldet ist und ab wann du die Rückgabe des Titels eingefordert hat. Und ggf. Diese Sachen auch deinem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

      Kindergeld hast du beantragt? Wenn nicht schnellstmöglich nachholen.

      Die Mutter schriftlich auffordern ab 01.11. Unterhalt zu zahlen, mitteilen, was sie alles an Unterlagen beizubringen hat. Und ihr mitteilen, dass sie dem minderjährigen Kind gegenüber gesteigert erwerbspflichtig ist und dementsprechend von einer vollzeitstelle und dessen Einkommen bei der Berechnung auszugehen ist. Fristsetzung und dann warten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo nontschew,

      zunächst solltest Du auf die "Auskunft" des JA Dir ggü. nicht allzuviel geben...
      Ist es das JA, welches JETZT für Dich zuständig wäre?
      Falls ja: scheinbar ein "mütterlastig" agierendes JA...
      Lies Dir mal in Ruhe die (leider schon ältere) Broschüre des Bmfsfj durch.
      Wenn Du Lust hast, teilst Du der alten Beistandschaft unter Beifügung der Meldebescheinigung des Kindes ihre Unzuständigkeit mit und gehst mir der Kopie dieses Schreibens und der Meldebescheinigung zu Deinem JA und beantragst ab sofort Beistandschaft.
      Wenn bei Euch heute Feiertag ist, mach es am besten per Fax ;)
      Und dann würde ich kein Unterhalt überweisen, sondern an das JA, bei welchem der Titel liegt (kein gerichtlicher?) nochmals nachweisbar Herausgabe des Titels verlangen (ich benutze immer Fax für sowas!).
      Gleichzeitig androhen, dass Du sonst einen Anwalt beauftragen musst und die Kosten dafür dann vom Amt einforderst (Amtshaftung).
      Die Kindsmutter solltest Du auffordern, sofern Sie keine weiteren Kinder zu betreuen hat, sich umgehend einen Vollzeitjob zu suchen, bzw. ihre Arbeitszeit zu erhöhen.
      Je nach Ausbildung würde ich (und ggf. auch ein Gericht) ihr dafür einen Zeitraum von 3-6 Monaten zubilligen, da sie ja seit 2 Monaten schon wissen müsste, dass sie gesteigert erwerbspflichtig ist.
      Wenn die Beistandschaft den Quark von oben wiederholt, weist Du sie darauf hin, dass die KM gesteigert erwerbspflichtig sei und Du erst für Teile des Barunterhalts selbst aufkommen musst, wenn die KM bei vollschichtiger Tätigkeit ihren angemessemen SB nicht verteidigen kann, Du aber nach Übernahme der entsprechenden Barunterhaltsanteile diesen nicht mehr hättest - und dass Du ja nun auch noch eine Privatversicherung abschließen müsstest, weil die KM das Kind bei sich "rausgeschmissenen" hat.
      Die Beistandschaft sollte sich eher darauf stürzen, dass das Kind weiterhin in der gesetzlichen Familienversicherung der KM versichert bleibt - es ist nämlich nicht an die "Obhut" gebunden, ob das Kind dort versichert ist.
      Allerdings kann sich die gesetzliche KV weigern, das Kind zu versichern, wenn der privatversicherte ET bestimmte Einkommensgrenzen bei deutlich höherem EK als die KM überschreitet.
      Lass Dich da von der ehemaligrn Krankenkasse des Kindes beraten.

      Hab ich was vergessen?
      Ach ja, bist Du Isuv-Mitglied?
      Dann solltest Du die vergünstigte Rechtsberatung in der komplexen Lage in Anspruch nehmen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Sophie, Hallo Tanja,

      vielen Dank für eure beiden Antworten. Ich glaube einen Teil habe ich hinbekommen. Der Titel ist jetzt bei mir. Sauber und ordentlich abgeheftet.
      Die Zahlung ist eingestellt.
      Das Kindergeld ist beantragt und auch (für die sonstigen Bearbeitungszeiten) sehr schnell bewilligt worden.

      Dem Jugendamt am alten Wohnort meiner Tochter habe ich wie vorgeschlagen die "Unzuständigkeit" mitgeteilt. Das war dann auch Problemlos.

      Ja, der Titel ist eine JA-Urkunde. Die habe ich zunächst abgeheftet, falls meine Tochter irgendwann später wieder umzieht kann ich die Ausgraben. Den Titel werde ich dann von einem Richter aus der Welt schaffen wenn die Unterhaltspflicht mit dem eigenen Einkommen des Kindes nicht mehr besteht.

      Die Aufforderung zur Auskunft habe ich der KM zukommen lassen. bisher ist das ohne Reaktion. Ich habe aber in diesem Schreiben bereits den Mindestunterhalt gefordert, bis etwas anderes Ausgerechnet worden ist.
      In jedem Fall beauftrage ich das JA mit einer Beistandschaft. Ich möchte mich nicht mit der Mutter meines Kindes dauernd in den Haaren haben. Schließlich gibt es stets und dauernd Abstimmungsbedarf über irgendetwas, ich möchte, dass das besser klappt als es ihrerseits funktioniert hat.

      Meinen Selbstbehalt kann ich durchaus halten, auch wenn die KM keinen Unterhalt würde zahlen müssen. Aber darum geht es nicht.
      Ihrer Tochter (die bei der KM aufgewachsen ist) hat dort nicht mehr sein können (es nicht mehr ausgehalten) ... und zur Belohnung, dass der Umgang dort war wie er war, "gewinnt" man Freizeit, keine Verpflichtung und im "Besten Fall" keinen Unterhalt weil man einfach nicht Vollzeit arbeiten geht (-en mag)? Klingt für mich schon ein bisschen unfair. Aber darüber möchte ich mich gar nicht ärgern müssen. Wenn's so ist, dann ist das so. Immerhin wohnt das Kind jetzt bei mir und es geht ihr wesentlich besser.

      Von der Krankenkasse habe ich bisher nichts weiter gehört. Sollten die meine Tochter rauswerfen wollen, müssten sie es in folge der gemeldeten Anschrift-Änderung dann auch mitteilen.

      Mal sehen wie das mit der Beistandschaft beim JA dann wird... ich bin gespannt.
      Euch beiden vielen herzlichen Dank für die Hinweise! Das hat super geklappt...

      Ps: ja ich bin auch ISUV-Mitglied. :)
      Die Rechtsberatung hatte ich pünktlich vor der Ankündigung des Umzuges meiner Tochter für die Kontrolle der Unterhaltsberechnung herangezogen. Das war recht komplex...
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