Unterhaltszahlung während Insolvenz

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    • Unterhaltszahlung während Insolvenz

      Hallo,

      ich habe aktuell folgendes Problem. Ich bin in der Verbraucherinsolvenz. Ich habe eine Unterhaltsverpflichtung über einen Jugendamtstitel welcher besagt, dass das Geld zum 01. eines Monats bei der Kindesmutter eingegangen sein muss.

      Seit der Zahlungsunfähigkeit besitze ich ein P-Konto, welches ich erst nach Beendigung des Hauptverfahrens der Insolvenz wieder in ein normales Konto umwandeln kann. Gehalt geht immer wenige Tage vor dem Monatsletzten ein. Vom Konto her kann ich auf dieses Geld aber aufgrund des Freibetrags (Standardfreibetrag + Unterhaltsverpflichtung) immer erst zum Ersten eines Monats zugreifen.

      Nun hatte ich in der Vergangenheit immer per Echtzeitüberweisung den Unterhalt am frühen Morgen des Monatsersten überwiesen.

      Seit einiger Zeit lehnt die entgegennehmende Bank aber die Echtzeitüberweisung ab (vermutlich ist es auch ein P-Konto oder andere Restriktionen). Nun muss ich das Geld immer am Ersten des Monats per SEPA-Standardüberweisung überweisen, es kommt somit frühestens am 02. des Monats, bei Feiertagen/Wochenende sogar noch später an.

      Ich verstoße somit gegen die Vorgaben im Jugendamtstitel. Kann man mir da einen Strick draus drehen? Ansparen oder die Ausgaben so ausgeben, dass am Ende des Monats noch soviel Guthaben verbleibt um den Unterhalt (weit über 1000 Euro) zu zahlen, geht durch das P-Konto nicht.

      Kann mir das Jugendamt nun einen Strick draus drehen wenn sich die Kindesmutter über einen verspäteten Geldeingang beschwert?

      Danke und viele Grüße.
    • -Hallo franzk,
      hast Du Deinen Insolvenzverwalter über die Unterhaltspflicht und deren Höhe informiert? Wenn nicht, hol das bitte sofort nach, weil sich dadurch Dein Pfändungsfreibetrag erhöht. Bei der Bank musst Du auch den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen. Das geht folgendermaßen, Du lädst Dir aus dem Internet die aktuelle P - Kontobescheinigung runter und füllst diese aus, die Werbungskosten bitte nicht vergessen. Mit dieser ausgefüllten Bescheinigung gehst Du ins Lohnbüro vom Arbeitgeber und lässt das Unterschreiben. Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt und dann damit dann zu Deiner Bank. Diese muss dann Deinen Pfändungsfreibetrag hochsetzen, damit Du pünktlich den Unterhalt bezahlen kannst.

      LG. Hugoleser
    • Hallo Hugoleser,

      ja die Bescheinigung ist vorhanden und der Freibetrag entsprechend der Anzahl der Kinder angepasst. Im Grunde passt es ja, nur eben kann ich auf mein Geld immer erst am Monatsersten verfügen und den Unterhalt zahlen. Und das wird wohl auf Dauer zum Problem bei Jugendamt und Kindesmutter führen.
    • Gesunder Menschenverstand vs. Recht.

      Es gibt leider immer wieder Menschen, denen die Sorgen und Nöte des anderen Elternteils vollkommen egal sind und mit Dollarzeichen in den Augen ihr Recht einfordern - pardon - das des Minderjährigen. Und wenn im Titel halt 1. des Monats steht, dann ist das so.
      Ich glaube jedes Kind würde sagen: Mama, dann gibt es halt zwei Tage nur Brot und das Taschengeld ein wenig später, solange Du Dich nicht mit Papa streitest.
    • Hallo franz,

      ich kenne michmit einem P-Konto leider nicht aus, aber kann man darüber nicht auch Daueraufträge einrichten?
      Ich bin der Meinung, bei meinem Konto (kein P-Konto) kann ich bei der Einrichtung verfügen, dass immer am 1. ausgeführt wird.
      Und wenn der 1. auf einen "nicht-Banktag" fällt, ob es dafür am letzten Banktag vor dem 1. oder am 1. Banktag nach dem 1. ausgeführt werden soll.
      Das würde ich dann so einrichten (die Sofort-Überweisung kostet doch noch, oder?) und dem JA, wenn die KM sich beschwert, eine Kopie des Dauerauftrags mit der Bemerkung zukommen lassen, dass mehr Dir nicht möglich ist.
      Das JA wird sicherlich nicht Vollstreckung betreiben oder die Restschuldbefreiung versagen können später mit der Begründung: egal ob er das Geld vorher hatte, der Unterhalt muss zum 1. auf dem Konto der KM sein.
      Ansonsten frag doch mal den Insolvenzverwalter/das Gericht (Rechtspfleger?) wie Du Dich verhalten sollst/kannst um nicht später die Restschuldbefreiung abgelehnt zu bekommen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      danke für deine Antwort. Bei einem Dauerauftrag am 01. wäre das Geld erst am 02. auf dem Konto des Empfängers. Bei einem Dauerauftrag vor dem 01. würde der Dauerauftrag nicht ausgeführt und mit einer Meldung der Nicht-Durchführung gelöscht.

      Eine Versagung der Restschuldbefreiung steht dabei nicht zur Debatte, da es hierbei nur um Altschulden geht vor Insolvenzeröffnung.

      Gefragt hatte ich den Insolvenzverwalter, aber nur eine ausweichende Antwort erhalten, da es das Insolvenzverfahren ja nicht betrifft.
    • Hi @franzk,
      zu#1,
      hast Du es schon mal mit einem Gespräch versucht (-> JA und/ oder KM)?
      Wenn nicht, wäre es denn da - an Deiner Stelle - nicht klug, das Gespräch mit dem JA und auch KM zu suchen, um hier einvernehmlich "die Kuh vom Eis" zu kriegen? Eventuell könnte man ja auch (mit gegenseitigen Einverständnis) den Unterhaltstitel bezüglich des Zahlungsziels abändern?
      Da ich nicht weiß, wie ein P-Konto funktioniert: warum kann man denn da nicht auch am Monatsende jemanden etwas (per Dauerauftrag) überweisen?
      Edith: Aber eventuell löst sich das Problem ja auch von "alleine' ...Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, stehen ja die langen Überweisungszeiten der Banken in der Kritik und es gibt wohl mittlerweile einen entsprechenden Gesetzesentwurf(?) dazu, daß die Banken das ändern sollen (müssen).
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

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    • Hallo Kakadu,

      von langen Überweisungszeiten ist mir nichts bekannt.
      Es ist schon ziemlich lange so, dass Überweisungen, die beispielsweise heute getätigt werden, morgen dem Empfängerkonto (in Deutschland) als gutgeschrieben gelten.
      Deswegen terminiere ich meine online-Überweisungen immer auf 1 Tag vorher.
      Was geändert werden soll ist wohl dieGebühr für Sofort- oder Echtzeitüberweisung, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.

      @franzk wird Dein P-Konto bei einer Direkt-Bank geführt oder hast Du die Möglichkeit, in einem Filialbesuch eine Lösung mit dem Bankmitarbeiter zu suchen?
      Ist Deine Situation ähnlich wie die im FAQ Punkt 18 geschilderte?

      Gruß Tanja
    • Aktuell dauern bei mir (und kein Onlinebanking) am Bankterminal getätigte Überweisungen teilweise immer noch bis zu 3 Werktagen. Das ist (und war) angesichts des - im Grunde und aus Sicht des rein elektronischen Vorganges - weder nachvollziehbar noch akzeptabel.
      Schneller und günstiger (da in Echtzeit) geht es tatsächlich bei Onlinebanking.
      Technisch nicht nachvollziehbar, da sich das ursprüngliche Bankterminal hier lediglich an den heimischen Computer oder aber Smartphone verschoben hat. Der "techn.-elektronische" Vorgang ist immer noch (fast) der Gleiche...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • franzk wrote:



      Seit einiger Zeit lehnt die entgegennehmende Bank aber die Echtzeitüberweisung ab (vermutlich ist es auch ein P-Konto oder andere Restriktionen). Nun muss ich das Geld immer am Ersten des Monats per SEPA-Standardüberweisung überweisen, es kommt somit frühestens am 02. des Monats, bei Feiertagen/Wochenende sogar noch später an.
      Hallo franzk,

      ich habe das jetzt erst richtig (?) verstanden:
      Das Problem liegt nicht an Deiner, sondern vermutlich der Bank der KM?
      Gibt's da irgendwelche Dir bekannten Besonderheiten (Iban aus anderem Land z.B.?)
      Sonst müsstest Du wirklich erst mal mit Deiner Bank sprechen, ob der Fehler bei der Senderbank liegt.
      Bekommst Du denn eine bestimmt Fehlermeldung? Ist vielleicht einfach das IT-Sytem zwischen den Banken zeitweise nicht erreichbar?

      Und für alle anderen: ab 2025 dürfen wohl Sofortüberweisungen nicht mehr kosten als "normale".
      In vielen Fällen also kostenlos...

      Gruß Tanja
    • Das Problem ist mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei dem Empfängerkonto auch um ein P-Konto handelt. Mittlerweile habe ich herausgefunden: Einige Banken (darunter Commerzbank) sperren eingehende Echtzeit-Überweisungen bei P-Konten. Scheinbar ist die Prüfung der Freibeträge technisch da anders geregelt.
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