Hallo,
ich habe aktuell folgendes Problem. Ich bin in der Verbraucherinsolvenz. Ich habe eine Unterhaltsverpflichtung über einen Jugendamtstitel welcher besagt, dass das Geld zum 01. eines Monats bei der Kindesmutter eingegangen sein muss.
Seit der Zahlungsunfähigkeit besitze ich ein P-Konto, welches ich erst nach Beendigung des Hauptverfahrens der Insolvenz wieder in ein normales Konto umwandeln kann. Gehalt geht immer wenige Tage vor dem Monatsletzten ein. Vom Konto her kann ich auf dieses Geld aber aufgrund des Freibetrags (Standardfreibetrag + Unterhaltsverpflichtung) immer erst zum Ersten eines Monats zugreifen.
Nun hatte ich in der Vergangenheit immer per Echtzeitüberweisung den Unterhalt am frühen Morgen des Monatsersten überwiesen.
Seit einiger Zeit lehnt die entgegennehmende Bank aber die Echtzeitüberweisung ab (vermutlich ist es auch ein P-Konto oder andere Restriktionen). Nun muss ich das Geld immer am Ersten des Monats per SEPA-Standardüberweisung überweisen, es kommt somit frühestens am 02. des Monats, bei Feiertagen/Wochenende sogar noch später an.
Ich verstoße somit gegen die Vorgaben im Jugendamtstitel. Kann man mir da einen Strick draus drehen? Ansparen oder die Ausgaben so ausgeben, dass am Ende des Monats noch soviel Guthaben verbleibt um den Unterhalt (weit über 1000 Euro) zu zahlen, geht durch das P-Konto nicht.
Kann mir das Jugendamt nun einen Strick draus drehen wenn sich die Kindesmutter über einen verspäteten Geldeingang beschwert?
Danke und viele Grüße.
ich habe aktuell folgendes Problem. Ich bin in der Verbraucherinsolvenz. Ich habe eine Unterhaltsverpflichtung über einen Jugendamtstitel welcher besagt, dass das Geld zum 01. eines Monats bei der Kindesmutter eingegangen sein muss.
Seit der Zahlungsunfähigkeit besitze ich ein P-Konto, welches ich erst nach Beendigung des Hauptverfahrens der Insolvenz wieder in ein normales Konto umwandeln kann. Gehalt geht immer wenige Tage vor dem Monatsletzten ein. Vom Konto her kann ich auf dieses Geld aber aufgrund des Freibetrags (Standardfreibetrag + Unterhaltsverpflichtung) immer erst zum Ersten eines Monats zugreifen.
Nun hatte ich in der Vergangenheit immer per Echtzeitüberweisung den Unterhalt am frühen Morgen des Monatsersten überwiesen.
Seit einiger Zeit lehnt die entgegennehmende Bank aber die Echtzeitüberweisung ab (vermutlich ist es auch ein P-Konto oder andere Restriktionen). Nun muss ich das Geld immer am Ersten des Monats per SEPA-Standardüberweisung überweisen, es kommt somit frühestens am 02. des Monats, bei Feiertagen/Wochenende sogar noch später an.
Ich verstoße somit gegen die Vorgaben im Jugendamtstitel. Kann man mir da einen Strick draus drehen? Ansparen oder die Ausgaben so ausgeben, dass am Ende des Monats noch soviel Guthaben verbleibt um den Unterhalt (weit über 1000 Euro) zu zahlen, geht durch das P-Konto nicht.
Kann mir das Jugendamt nun einen Strick draus drehen wenn sich die Kindesmutter über einen verspäteten Geldeingang beschwert?
Danke und viele Grüße.