Hello an alle,
ich habe noch ein paar Fragen zum Thema Unterhalt ab 18.
Folgende Situation, geschieden, Kind 18 Jahre alt lebt bei der Mutter im selbstgenutzen Wohneigentum (seit mitte Oktober 2024). Es besteht ein Vergleich aus der Zeit vor dem 18.ten Geburtstag indem wir (EX-Frau und ich) uns darauf verständigt haben, das ich Unterhalt in Höhe von (XXX) zahle. Dafür erklärt sie sich bereit (was eigentlich selbstverständlich sein sollte) die Hälfte der monatl. Zins und Tilgungsraten des gemeinsamen Hauses und die Hälfte der Nebenkosten (fester Wert/Vollstreckbar) zahlt.
Da Sie das Haus Mitte 2024 Oktober übernommen hat, ist dieser Vergleich bezügl. den Nebenkosten und Zins und Tilgung hinfällig. Ebenso stimmt die Unterhaltsberechnung nicht mehr, da beide Eltern (ab dem 18ten) Barunterhaltsfpflichtig geworden sind.
Ich Vergleich ist kein Bezug zur Düsseldorfer Tabelle enthalten sowie keine zeitliche Begrenzung.
Prüft ein Gerichtsvollzieher den Inhalt, bevor er vollstreckt?
Ich möchte den Unterhalt gerne kürzen weil nach meiner Berechnung im Monat 180€ weniger zu zahlen sind, was sich aber (noch) nicht beweisen kann weil ich nicht weiß wie hoch die Schulden meiner Ex im Verhältnis zu ihrem selbstgenutzten Wohneigentum stehen. Mein Sohn will sich mit der Thematik nicht auseinandersetzen und ist damit emotional überfordert(verständlicher Weise).Ich habe ihn gebeten sich mit dem Isuv Rechner mal selbst ein Bild zu machen. Ich möchte auf keinem Fall mit Ihm vor Gericht, sehe aber keine andere Möglichkeit. Mein Arbeitskollege hat das gerade durch, er hat den Unterhalt ab 18 allerdings komplett eingestellt, weil die (in dem Fall) Mutter Ihrer Einkommensnachweispflicht nicht nachgekommen ist und keine Berechnung stattfinden konnte mit dem Ergebnis das der Kontakt zu seinem Sohn auf Null ist.
Sollte ein neuer Lebenspartner bei Ihr einziehen, wie wirkt sich das auf das bereinigte Netto von Ihr aus?
Inwiefern (in welcher Höhe) können Renovierungs und Sanierungsmaßnahmen bei der Berechnung des selbstgenutzten Wohneigentum berücksichtigung finden?
Vielen Dank für Eure Antworten
Theo
ich habe noch ein paar Fragen zum Thema Unterhalt ab 18.
Folgende Situation, geschieden, Kind 18 Jahre alt lebt bei der Mutter im selbstgenutzen Wohneigentum (seit mitte Oktober 2024). Es besteht ein Vergleich aus der Zeit vor dem 18.ten Geburtstag indem wir (EX-Frau und ich) uns darauf verständigt haben, das ich Unterhalt in Höhe von (XXX) zahle. Dafür erklärt sie sich bereit (was eigentlich selbstverständlich sein sollte) die Hälfte der monatl. Zins und Tilgungsraten des gemeinsamen Hauses und die Hälfte der Nebenkosten (fester Wert/Vollstreckbar) zahlt.
Da Sie das Haus Mitte 2024 Oktober übernommen hat, ist dieser Vergleich bezügl. den Nebenkosten und Zins und Tilgung hinfällig. Ebenso stimmt die Unterhaltsberechnung nicht mehr, da beide Eltern (ab dem 18ten) Barunterhaltsfpflichtig geworden sind.
Ich Vergleich ist kein Bezug zur Düsseldorfer Tabelle enthalten sowie keine zeitliche Begrenzung.
Prüft ein Gerichtsvollzieher den Inhalt, bevor er vollstreckt?
Ich möchte den Unterhalt gerne kürzen weil nach meiner Berechnung im Monat 180€ weniger zu zahlen sind, was sich aber (noch) nicht beweisen kann weil ich nicht weiß wie hoch die Schulden meiner Ex im Verhältnis zu ihrem selbstgenutzten Wohneigentum stehen. Mein Sohn will sich mit der Thematik nicht auseinandersetzen und ist damit emotional überfordert(verständlicher Weise).Ich habe ihn gebeten sich mit dem Isuv Rechner mal selbst ein Bild zu machen. Ich möchte auf keinem Fall mit Ihm vor Gericht, sehe aber keine andere Möglichkeit. Mein Arbeitskollege hat das gerade durch, er hat den Unterhalt ab 18 allerdings komplett eingestellt, weil die (in dem Fall) Mutter Ihrer Einkommensnachweispflicht nicht nachgekommen ist und keine Berechnung stattfinden konnte mit dem Ergebnis das der Kontakt zu seinem Sohn auf Null ist.
Sollte ein neuer Lebenspartner bei Ihr einziehen, wie wirkt sich das auf das bereinigte Netto von Ihr aus?
Inwiefern (in welcher Höhe) können Renovierungs und Sanierungsmaßnahmen bei der Berechnung des selbstgenutzten Wohneigentum berücksichtigung finden?
Vielen Dank für Eure Antworten
Theo