Logik Kindesunterhalt bei Entfernung

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    • Logik Kindesunterhalt bei Entfernung

      Hallo zusammen,
      ich brauche mal einen Schubs in meinen Gedanken. Ich bin gerade dabei, mich beruflich neu zu orientieren, da mein aktueller Arbeitgeber an der Schraube beim Home-Office dreht und das bei mir damit zu Ende geht.

      Kurz zu meinen Unterhaltsverhältnissen: 3 Kinder, 15,13 und 8. Nach Abzug der ehebedingten Schulden und der 150€ berufsbedingte Aufwendungen lande ich in Klasse 4, 1652 pro Monat. Ich habe an meinem Arbeitsort ein Zimmer, an meinem Wohnort wohne ich (dank eines sehr netten Wesens) umsonst mit, habe aktuell keine Kosten für Miete oder Nebenkosten. Umgang findet alle 2 Wochen statt, einfache Strecke sind 300km. Da sich das mit meinem Arbeitsort deckt, kann ich hier steuerlich etwas optimieren - ansonsten würde ich an den Spritkosten pleite gehen. Aktuell fahre ich am Umgangswochenende mal 1200 km, letzte 12 Monate waren es 35.000.

      Nun zu meinen Gedankengängen: Der Kindesunterhalt ist nicht tituliert und frei ausgehandelt (bzw. ich habe das gezahlt, was die Ex wollte und ihr RA berechnet hatte). Ich versuche gerade, die herrschende Rechtsprechung in meine Arbeitgeberwahl einfließen zu lassen. Die erhöhten Kosten des Umgangs kann ich IMHO nicht geltend machen, das sind die 50% des Kindergelds (ein Witz, aber so ist es). Die erhöhten berufsbedingten Aufwendungen (Miete am Arbeitsort) sind IMHO nicht relevant, da ich nur eine Miete trage.

      Wenn ich das Modell auf meinen Arbeitgeberwechsel umlege, dann stelle ich fest, dass immer dann wenn ich meinen Arbeitsort weit weg lege, meine Unterhaltszahlungen hoch gehen. Das liegt an Pendlerpauschale und doppelter Haushaltsführung. Je mehr mich das kostet, desto höher ist die Steuererstattung und desto höher mein Netto. Bloß, dass das Netto in die Klimaerwärmung und an Hotelbesitzer gehen. Ich persönlich habe nichts davon, außer Stunden über Stunden auf der Autobahn.

      Irgendwo mache ich hier einen Gedankenfehler... und das behagt mir nicht. Ich versuche aktuell einen Gehaltssprung von 25% zu erzielen und lande irgendwo bei EK 7 oder 8 (Nach Erstattungen). Bei den Summen, die da durch den Tank fließen, würde ich lieber das Geld für die Kinder sparen...
    • hallo,

      wie ist das, warum kommen die Kinder nicht mit dem ÖPNV zu deinem Wohnort?
      das wäre doch möglich.

      die erhöhten Umgangsformen können berücksichtigt werden. Allerdings müsste die Mutter nach der Trennung weggezogen sein. Und da das schon einige Jahre, anscheinend, so läuft wird das schwierig.

      Du bist also 3 Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Ist denn in der Düsseldorfer Tabelle um 1 Stufe abgestuft worden? Denn die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 unterhaltsberechtigten aus.

      wie lange sind noch ehebedingte Schulden zu zahlen? Zahlt die ex auch ihren Anteil der ehebedingten Schulden und wie hoch ist der monatliche Betrag dafür?

      Was will das älteste Kind machen? Abitur, Studium? Verdient die Mutter?

      Wie hat der Anwalt damals berechnet? Wurden berufsbedingte Aufwendungen und zus. Altersvorsorge berücksichtigt? Sprich, ist die Berechnung überhaupt korrekt gewesen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Das mit dem ÖPNV hatte ich auch einmal versucht, zunächst erstmal begleitet durch mich - das hat mit dem aktuellen Zustand der Bahn keinen Sinn. Meine Kinder haben eine Bahn-Phobie entwickelt, nachdem nach 4 Umgangswochenende etwas nicht geklappt hat. Höhepunkt war: "Wir haben soviel Verspätung, wir fahren jetzt eine Abkürzung und lassen >Wohnort der Kinder< aus". Wir sind dann Sonntags Abends am HBF in Frankfurt gestrandet. ÖPNV sind von Haustür zu Haustür 5 Stunden und 3 mal Umsteigen, oder 2x mal + 1 Stunde Auto.

      Abgestuft bin ich schon. Die ehebedingten Schulden sind der Kredit für unser noch gemeinsames Haus, da trägt jeder die Hälfte der 800€ bei. Laut Scheidungsurteil streben wir an, das im Jahr 2025 zu veräußern. Kommt aber auf die Umstände und den Immobilienmarkt an.

      Die älteste versucht sich gerade zu fangen und den Hauptschulabschluss zu machen. Von mehr wage ich aktuell nicht zu träumen... Worst case habe ich hier eine finanzielle Dauerbaustelle - das Thema ist aber noch komplexer und im Zweifelsfall rechnet mir das demnächst eine staatliche Instanz genau vor.

      Meine Ex verdient gerade nichts, sie ist seit August 23 krankheitsbedingt ohne Arbeit. Lebt von ALG1, Krankengeld und Kindesunterhalt. Beantragt gerade Bürgergeld - auch hier erwarte ich bald Post.

      Der Anwalt hat die Berechnung mit den familienrechtlichen Berechnungen von Beck durchgeführt (OLG FFM). Ich habe es dann nachgerechnet, das war alles so weit fair, mit beruflichen Aufwendungen, BAV etc...
    • Hallo attestant,

      welcome to the club. Mir geht es nicht besser. Allerdings habe ich "nur 110 Kilometer einfache Fahrt, jedoch "erweiterten Umgang" - das heßt, dass ich meinen nun achtjährigen Sohn jedes Wochenende für sechs Stunden "sehen" oder dann eben jede zweite Woche im Monat abholen kann.

      Summa summarum kommen hier im Jahr ca. 32.000km p.a. an Fahrtstrecke heraus, die nicht erstattet werden - abgesehen von Fahr-Zeit und Verschleiß des Fahrzeugs.

      Die Kindsmutter reibt sich aufgrund unfassbarer Anschuldigungen mir gegenüber, die "empfangenden" Hände - Jugendamt in Thüringen hat mich dann auch erstmal wegen "Kindeswohlgefährdung" vor Gericht gebracht - unfassbar, da vollkommen haltlos, wie durch die Verfahrensbeiständin festgestellt. Kosten des Anwalts durch diese Beschuldigung, trage ich.

      Meine Telefonate mit dem Familien-und Justiz-Ministerium hierzu, beliefen sich auf Beteuerungen und Fantasien, die ein Herr Buschmann, jenseits des versprochenen Wahlprogramms nicht erfüllen kann und wird.

      Auch ein Telefonat mit der parlamentarischen Vertretung meiner Region verlief zwar motivierend aber ergebnislos.

      Festzustellen bleibt auch hier, das bspw. die benachbarten skandinavischen Länder viel weiter in ihrer Rechtsprechung und Perspektive auf das Kindswohl sind und Deutschland, obwohl zweimal vor dem EUgH verklagt, weit hinter Moldawien in Bezug auf das Familienrecht liegt.

      Tendenz ... so die Vorzimmer-Dame, da passiert nichts mehr innerhalb der Legislatur-Periode.

      Ich selbst kann als ehem., "gut dekorierter Soldat" die Verhältnisse "dieses Rechtsstaats", der mich in Bezug auf eine faire Rechtsprechung, übelst behandelt hat, nicht fassen.

      Seit nunmehr sechs Jahren bemühe ich mich aktiv etwas zu ändern.

      Gleichstellung von Mutter und Vater - Geschlechter-Gleichstellung?

      Grüße aus Würzburg.
      Mit freundlichen Grüßen aus Würzburg!
    • hallo,

      du hast es ja schon selbst erkannt, ein weiter Arbeitsweg ist nicht so klug momentan. Aber mittelfristig sollte das ja einfacher werden. Sprich die erhöhten Fahrtkosten müssen bei der Bereinigung des Einkommens ja berücksichtigt werden. Und da du den Arbeitgeber wechseln willst, weil die mehr Homeoffice machen willst, als der jetzige derzeit anbietet, ist vielleicht eine Pension statt Hotel eine gute Alternative.
      Und wenn das älteste Kind nächstes Jahr den hauptschulabschluss macht und dann keine weitere allgemeinbildende Schule besucht ist es ihm auch zuzumuten einen Job bzw. Eine Ausbildung anzufangen. Und nach der Schule und Volljährigkeit rutscht er eh in den 4. rang. Sprich ihm gegenüber steigt dein selbstbehalt.

      insofern wirklich das Haus nächstes Jahr verkaufen. Damit dann diese 400€ für dich zur Verfügung stehen.

      eigentlich wäre es momentan klug den derzeitigen Arbeitgeber zu behalten. Aber das ist deine Entscheidung. Denn es wird ja nicht nur die Home Office Regelung sein, die dich veranlasst nach einem neuen Ausschau zu halten.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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