Hallo,
meine Tochter ist jedes zweite Wochenende von Freitag Mittag bis Dienstag in der Früh bei mir und ich zahle regulären Unterhalt.
Montag Nachmittag ist sie in der Mittagsbetreuung der Schule und benötigt hier ein Mittagessen.
Wer hat hierfür die Kosten zu tragen - ich, da es meine Umgangszeit ist, oder die Mutter, da diese Kosten im Kindesunterhalt enthalten sind?
FG
meine Tochter ist jedes zweite Wochenende von Freitag Mittag bis Dienstag in der Früh bei mir und ich zahle regulären Unterhalt.
Montag Nachmittag ist sie in der Mittagsbetreuung der Schule und benötigt hier ein Mittagessen.
Wer hat hierfür die Kosten zu tragen - ich, da es meine Umgangszeit ist, oder die Mutter, da diese Kosten im Kindesunterhalt enthalten sind?
FG