Liebe Forum-Mitglieder,
viel habe ich schon im Netz bzw. auch hier im Forum gelesen, aber eine Antwort auf meine Frage noch nicht gefunden.
Meine Ex-Frau und ich haben eine gemeinsame Tochter, die bei ihr lebt und die demnächst 18 Jahre alt wird. Sie wird ab Oktober 2024 ein Studium beginnen und dabei immer noch sozusagen bei der Mutter leben und keinen eigenen Hausstand haben. Soweit so gut.
Meine Ex hat darüber hinaus seit vielen Jahren einen neuen Partner und dabei auch mit ihm eine gemeinsame (minderjährige) Tochter, wo alle drei in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ich selbst habe keine weiteren Kinder. Bei der nun sich in Fahrt befindlichen Unterhaltsberechnung (ab 18 - für unsere gemeinsame Tochter) ist meine Ex der Meinung, gemäß 13.3 der Unterhaltsrichtlinie, den (fiktiven) Barunterhalt für das andere minderjährige Kind, der von ihr tatsächlich nicht geleistet wird, da ja alle drei im gemeinsamen Haushalt leben, vom anzusetzenden Einkommen für die Unterhaltsberechnung ab 18 Jahren, abzuziehen. Ich halte dies jedoch für nicht richtig, da aus meiner Sicht der Barunterhalt für andere minderjährige Kinder nur abgezogen werden kann, wenn er tatsächlich geleistet wird, sprich, das minderjährige Kind in einem anderen Haushalt mit dem Vater leben würde. Dies ist jedoch, wie schon geschrieben, nicht der Fall.
Schätze ich die Situation richtig ein oder kann sie tatsächlich diesen fiktiven Barunterhalt (614 €) vom Einkommen abziehen, obwohl sie in dem Sinne nur Sachunterhalt (Kost und Logis) leistet?
Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe.
viel habe ich schon im Netz bzw. auch hier im Forum gelesen, aber eine Antwort auf meine Frage noch nicht gefunden.
Meine Ex-Frau und ich haben eine gemeinsame Tochter, die bei ihr lebt und die demnächst 18 Jahre alt wird. Sie wird ab Oktober 2024 ein Studium beginnen und dabei immer noch sozusagen bei der Mutter leben und keinen eigenen Hausstand haben. Soweit so gut.
Meine Ex hat darüber hinaus seit vielen Jahren einen neuen Partner und dabei auch mit ihm eine gemeinsame (minderjährige) Tochter, wo alle drei in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ich selbst habe keine weiteren Kinder. Bei der nun sich in Fahrt befindlichen Unterhaltsberechnung (ab 18 - für unsere gemeinsame Tochter) ist meine Ex der Meinung, gemäß 13.3 der Unterhaltsrichtlinie, den (fiktiven) Barunterhalt für das andere minderjährige Kind, der von ihr tatsächlich nicht geleistet wird, da ja alle drei im gemeinsamen Haushalt leben, vom anzusetzenden Einkommen für die Unterhaltsberechnung ab 18 Jahren, abzuziehen. Ich halte dies jedoch für nicht richtig, da aus meiner Sicht der Barunterhalt für andere minderjährige Kinder nur abgezogen werden kann, wenn er tatsächlich geleistet wird, sprich, das minderjährige Kind in einem anderen Haushalt mit dem Vater leben würde. Dies ist jedoch, wie schon geschrieben, nicht der Fall.
Schätze ich die Situation richtig ein oder kann sie tatsächlich diesen fiktiven Barunterhalt (614 €) vom Einkommen abziehen, obwohl sie in dem Sinne nur Sachunterhalt (Kost und Logis) leistet?
Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe.
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