Hallo zusammen,
Ich stelle meine Anfrage, die ich in einem anderen Beitrag eingebracht habe - hier gesondert ein.
Ich bin Vater eines 8 jährigen Sohnes, der bereits vor sechs Jahren durch Umzug der Mutter 110 km entfernt wurde. Da mir trotzt abstruser Anzeigen und Behauptungen, durch das Familiengericht ein erweiterter Umgang zugestanden wurde, fahre ich an zwei Wochenenden mit meinem PKW je 220km im Monat (also 440km) und an den verbleibenden 440km (also 880km). Dies ist bedingt eben durch die gerichtliche Umgangsregelung.
D.h. ich fahre monatlich 1320km nur um den Umgang durchzuführen. Dies bedeutet ca. 250 Euro an zusätzlichen, mtl. Kosten, die neben den Unterhaltszahlungen und allen weiteren, üblichen Aufwendungen, anfallen. Weiterhin finden in der dortigen Stadt auch "gerichtsnahe Beratungen" statt, an denen ich teilnehmen muss. Auch hier fallen Fahrtkosten an, wie auch für Fahrten zum Elternabend- /gesprächen usw. (gemeinsames Sorgerecht liegt vor.)
Nun die Frage dazu. Gibt es eine stabile Lösung/Möglichkeit, diese Kosten steuerlich (wie auch immer) geltend zu machen? (Laut Steuerbüro - nein!)
Hat hier jemand reale Erfahrung?
Grüße aus Würzburg!
Ich stelle meine Anfrage, die ich in einem anderen Beitrag eingebracht habe - hier gesondert ein.
Ich bin Vater eines 8 jährigen Sohnes, der bereits vor sechs Jahren durch Umzug der Mutter 110 km entfernt wurde. Da mir trotzt abstruser Anzeigen und Behauptungen, durch das Familiengericht ein erweiterter Umgang zugestanden wurde, fahre ich an zwei Wochenenden mit meinem PKW je 220km im Monat (also 440km) und an den verbleibenden 440km (also 880km). Dies ist bedingt eben durch die gerichtliche Umgangsregelung.
D.h. ich fahre monatlich 1320km nur um den Umgang durchzuführen. Dies bedeutet ca. 250 Euro an zusätzlichen, mtl. Kosten, die neben den Unterhaltszahlungen und allen weiteren, üblichen Aufwendungen, anfallen. Weiterhin finden in der dortigen Stadt auch "gerichtsnahe Beratungen" statt, an denen ich teilnehmen muss. Auch hier fallen Fahrtkosten an, wie auch für Fahrten zum Elternabend- /gesprächen usw. (gemeinsames Sorgerecht liegt vor.)
Nun die Frage dazu. Gibt es eine stabile Lösung/Möglichkeit, diese Kosten steuerlich (wie auch immer) geltend zu machen? (Laut Steuerbüro - nein!)
Hat hier jemand reale Erfahrung?
Grüße aus Würzburg!
Mit freundlichen Grüßen aus Würzburg!