Fahrtkosten zur Erfüllung der Umgangsfahrten

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    • Fahrtkosten zur Erfüllung der Umgangsfahrten

      Hallo zusammen,

      Ich stelle meine Anfrage, die ich in einem anderen Beitrag eingebracht habe - hier gesondert ein.

      Ich bin Vater eines 8 jährigen Sohnes, der bereits vor sechs Jahren durch Umzug der Mutter 110 km entfernt wurde. Da mir trotzt abstruser Anzeigen und Behauptungen, durch das Familiengericht ein erweiterter Umgang zugestanden wurde, fahre ich an zwei Wochenenden mit meinem PKW je 220km im Monat (also 440km) und an den verbleibenden 440km (also 880km). Dies ist bedingt eben durch die gerichtliche Umgangsregelung.

      D.h. ich fahre monatlich 1320km nur um den Umgang durchzuführen. Dies bedeutet ca. 250 Euro an zusätzlichen, mtl. Kosten, die neben den Unterhaltszahlungen und allen weiteren, üblichen Aufwendungen, anfallen. Weiterhin finden in der dortigen Stadt auch "gerichtsnahe Beratungen" statt, an denen ich teilnehmen muss. Auch hier fallen Fahrtkosten an, wie auch für Fahrten zum Elternabend- /gesprächen usw. (gemeinsames Sorgerecht liegt vor.)

      Nun die Frage dazu. Gibt es eine stabile Lösung/Möglichkeit, diese Kosten steuerlich (wie auch immer) geltend zu machen? (Laut Steuerbüro - nein!)
      Hat hier jemand reale Erfahrung?

      Grüße aus Würzburg!
      Mit freundlichen Grüßen aus Würzburg!
    • Hallo,

      Nein, steuerlich geltend machen nicht
      Normalerweise ist das Hälftigte Kindergeld dafür gedacht, die Umgangskosten zu decken.
      Das wird bei dir logischerweise überschritten. Hier kann man versuchen, diese Kosten vor Berechnung des kindesunterhaltes geltend zu machen. Sprich es wird abgezogen und dann erst wirds geschaut in welche Stufe dein Einkommen fällt.
      Ist hier natürlich schwierig, da die Mutter über einen Titel verfügt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und vielen Dank,

      habe ich alles vor der Titulierung per Kontaktanwalt der ISUV gegenüber dem Jugendamt versucht - die Dame hat mich zu diesen Fahrtkosten am Telefon nur belächelt.

      Solange es hierzu keine parlamentarischen Änderungen gäbe - keine Chance - man hätte ja seine Vorgaben.

      Auch bei der Belehrung zur Titulierung durch das JA habe ich hierzu nachgefragt. Diese Bearbeiterin war etwas zugänglicher und meinte, was in Deutschland diesbzgl. ablaufen würde, wäre mehr als diskriminierend - sie kennt viele Fälle dazu und wäre oft beschämt.

      Ich hatte auch bereits den regionalen Bundestagsabgeordneten und das Justizministerium in Berlin angerufen - Versprechungen ... aber eine Umsetzung wird wohl nicht erfolgen (Vorzimmer BMI Buschmann).

      Angeblich ist es wohl auch von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich.

      Ich hatte gehofft, dass hier jemand eine Lösung im Sinne eines Schlupflochs kennt.

      Viele Grüße aus Würzburg!
      Mit freundlichen Grüßen aus Würzburg!
    • Hallo und Danke für Deine Antwort,

      ja - gemeinsames Sorgerecht liegt vor.

      Das Familiengericht hatte zur Trennung entschieden, dass das gemeinsame Kind Vorort zu verbleiben hat, da es bereits im Kindergarten integriert war (Lebensmittelpunkt).

      Nach ca. einem Jahr der unhaltbaren Vorwürfe und Behauptungen gegenüber dem Jugendamt und des Einforderns des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts (mit begleitendem Familienpsyh.-Gutachten), kam die gerichtlich bestellte Gutachterin zum Schluss, dass Vater und Mutter etwa gleichwertig zu beurteilen wären. Damit bekommt die Mutter das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, da ein Vater innerhalb des Grundgesetztes innerhalb einer Familie nicht definiert ist (UNGLAUBLICH im 21 Jhd.)! Damit zog die Mutter umgehend in ein anderes Bundesland.

      Hier wurde unglaublich das Recht gebeugt, Verhalten des Jugendamtes rechtswidrig zugunsten der Mutter mit Vorverurteilung des Vaters.

      Mein Einspruch zum Wegzug wurde durch die Kindsmutter also mit Lug und Trug (wie wohl sooft in Deutschland) gerichtlich durchgesetzt.

      Persönliche Anmerkung: als hochdekorierter, langjähriger Soldat dieses Landes, bin ich entsetzt über die Werte und Moral Deutschlands und wäre niemals wieder bereit, dieses mit meinem Leben zu verteidigen.

      Unfassbar was hierzu möglich ist. Auch mein Anwalt hat mich hierzu wieder auf den Boden der Tatsachen herunter geholt.

      Selbst Moldavien ist hier weiter und der EugH hat Deutschland zur Reform der Gesetzgebung hierzu bereits zweimal aufgefordert.

      Zwar hatte die FDP hierzu bereits vollmundige Versprechungen gemacht (ich habe es telefonisch bis Vorzimmer BMI Buschmann geschafft) aber bleiben wir auf dem Boden! Familienrechtlich ist dies ein Bananenstaat!

      Viele Grüße aus Würzburg!
      Mit freundlichen Grüßen aus Würzburg!

      The post was edited 1 time, last by Wuerzburger ().

    • Hallo Wuerzburger,
      gelegentlich stufen die Gerichte beim Kindesunterhalt auf Antrag eine Einkommensstufe runter, wenn der andere Elternteil mit Kind für die entstandene beträchtliche Entfernung zum vorherigen gemeinsamen Wohnort "verantwortlich" ist.
      Ich weiß nicht, ob ich in diesem Fall das Prozessrisiko eingehen und die damit verbundenen Kosten (Anwaltszwang) in Kauf nehmen würde.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      Danke für Deine Antwort. Das ist richtig und sehe ich genau so. Ich habe das gerichtlich nicht eingefordert, hatte aber bereits vorab zur Ermittlung des neu-eingeforderten Unterhalts und zur Kommunikation gegenüber dem JA einen RA eingeschaltet. Die Kosten hier waren shon heftig.

      Es bleibt nur, erstmal Ruhe zu bewahren - ich hatte zwar auf Herrn Buschmanns versprochene Fortschritte gehofft aber laut Aussage des dortigen Ausschusses "würde eine Reform bzw. Überarbeitung noch andauern".

      Viele Grüße aus Würzbug!
      Mit freundlichen Grüßen aus Würzburg!