Wohnungskosten

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    • Wohnungskosten

      Hallo zusammen,

      aus einer früheren Beziehung habe ich eine Tochter (6-11), für die ich seit 5 Jahren unterhaltspflichtig bin.
      Bis Anfang diesen Jahres wurden die Unterhaltszahlungen einvernehmlich vereinbart bis meine Ex die Beistandschaft des Jugendamts beantragt hat.
      Dieses hat ein unterhaltsrelevantes Einkommen abzgl. der Altersvorsorgebeiträge (23 %) von ca. 2.000 € errechnet und den Unterhalt in Stufe 1 zu 426 € festgesetzt.
      Da ich selbstständig bin und meine Altersvorsorge selbst gestalte habe ich etwas Gestaltungsspielraum.
      Dieses Jahr bin ich nochmals Vater geworden. Das war zum Zeitpunkt der Berechnung bereits bekannt und das Jugendamt hat darauf hingewiesen, dass ich zum Mangelfall werden könnte und dann eine Neuberechnung erforderlich werden könnte.
      Im Zuge dieser Erkenntnis hat meine Ex die Beistandschaft aufgegeben und ich zahle nach wie vor den Mindestunterhalt, im Gegenzug habe ich die finanzielle Freiheit meine Altersvorsorge hinten an zu stellen...

      Laut Düsseldorfer Tabelle sind im Selbstbehalt 520 € Warmmiete enthalten. dieser soll entsprechend erhöht werden, wenn die Wohnkosten nicht unangemessen überschritten werden.
      Meine aktuelle Partnerin und ich möchten mit unserem Sohn gerne in ein Reiheneckhaus (3 Schlafzimmer, ca. 113 m²) aus den 90er Jahren ziehen. Die Warmmiete beträgt hier 1.500 € (1.150 kalt + 60 Garage + 40 Stellplatz + 150 NK + 100 Heizkosten). Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt laut Immoscout kalt zwischen 10 und 12 €.
      Für den sehr wahrscheinlichen Fall, dass meine Ex in 2025 nochmals den Unterhalt berechnen lassen möchte, würde uns für unsere Planungen interessieren, wie viel davon als nicht unangemessen für mich zu betrachten und damit den Selbstbehalt erhöhend sind. Hierbei ist unser Neugeborenes zu beachten, außerdem dass meine Tochter alle zwei Wochen 4 Tage bei uns lebt. Mittlerweile geht sie auf eine weiterführende Schule und nähert sich der Pubertät, weswegen wir ein eigenes Zimmer für sie schön finden würden.

      Schlussendlich befinden wir uns bei offizieller Berechnung in einem permanenten Zielkonflikt aus Liquidität, tatsächlicher Altersvorsorge und Unterhaltszahlungen.

      Sind 750 € hälftig für mich + die Kinder angemessen? Wie schätzt ihr das ein?

      Danke und liebe Grüße!
    • hallo,

      für das bei euch lebende Kind ist im Unterhalt ja auch ein mietanteil vorgesehen.

      bei einem mangelfall wird es übrigens noch mal anders gerechnet und die Altersvorsorge im Zweifelsfall nicht komplett anerkannt.
      Im Zweifelsfall kann es sogar sein, dass dir der selbstbehalt gekürzt wird, da du mit einem leistungsfähigen Dritten zusammenlebst, deiner Freundin. Gilt aber erst im mangelfall.

      insofern wirst du vermutlich nicht darum herumkommen den mindestunterhalt weiter zu zahlen.

      wie ist das mit dem Umgang für die Tochter? Sie kommt freitags nach der Schule und bleibt bis montags zur Schule? Das dürfte dann auch kein erweiterter Umgang sein, wenn das nur alle 2 Wochen so läuft.

      ja, natürlich ist es schön, wenn sie ein eigenes Zimmer hat. Das muss man sich aber auch leisten können.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hi,

      danke für die schnelle Antwort.

      Welcher Mietanteil ist denn für das bei uns dauerhaft lebende Kind vorgesehen?

      Ja, das die zu berücksichtigende bzw. zulässige Altersvorsorge in einem Mangelfall bis auf 19 % reduziert werden wird hat mir die Ansprechpartnerin vom Jugendamt bereits gesagt.
      Das ist auch kein Problem, schlussendlich würde ich den Mindestunterhalt auch nach wie vor notfalls aus der reduzierten Altersvorsorge weiter zahlen.
      Es ist nicht so, dass ich nicht für den Barunterhalt meiner Tochter aufkommen möchte.
      Ich hatte meiner Ex vor der Berechnung des Jugendamts eine Zahlung nach Stufe 2 angeboten, was sie aber abgelehnt hat.
      Es ist für sie trotz vorgelegter Unterlagen scheinbar schwer zu verstehen gewesen, dass ich zwar ein höheres Nettoeinkommen habe (aus dem sie den Unterhalt berechnen möchte), aber hier noch die Altersvorsorge abgezogen wird (was das Jugendamt auch bestätigt hat).

      Das Thema Wohnungskosten interessiert uns allgemein bzw. geht es uns natürlich konkret auch um den Fall, dass meine Ex mit dem Mindestunterhalt nicht einverstanden sein bzw. höhere Forderungen haben sollte.

      Meine Tochter kommt Freitag Mittag nach der Schule zu mir und bleibt bis Dienstag in der Früh.
      Momentan ist sie zwar unregelmäßig ein bisschen öfter da, da sie den Kleinen sehen möchte und wir das unterstützen, aber das spielt hier bzw. für uns keine Rolle.
      Die beiden Kinder können sich auch problemlos ein Zimmer teilen, machen sie aktuell auch zumindest was den Wickeltisch angeht auf 8 m² ;)
      Die wichtigsten Sachen wandern dann nachts, wenn meine Tochter da ist, ins Wohnzimmer, sonst schläft er sowieso noch bei uns.

      Meine Partnerin braucht allerdings sowieso auch ein Büro wg. Home-Office und finanziell wäre das Haus mit beiden Gehältern nach der Elternzeit auch wieder möglich.

      Schlussendlich war die Idee wie folgt: Ich würde dann 750 € Wohnungskosten übernehmen, mein Selbstbehalt sich so auf 1780 € (1450 - 520 reguläre Wohnkosten + 750 tatsächliche Wohnkosten) erhöhen. Zuzüglich der Unterhaltsverpflichtungen für beide Kinder stehe ich dann bei 1780 + 355 + 426 = 2561 €. Die Differenz zu meinem Nettoeinkommen kann ich für meine Altersvorsorge verwenden.
      Die Frage ist für uns, ob wir so planen können?

      Danke und liebe Grüße
    • hallo,

      soweit ich weiß sind es 20% des tabellenbetrages.
      Planen könnt ihr viel. Aber im Zweifelsfall entscheidet dann ein Gericht.
      Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass dein selbstbehalt erhöht wird. Sobald du dann ein mangelfall bist. Wird alles versucht werden, dass du nach Stufe 1 zahlen kannst.

      sprich, wenn die Mutter das nicht akzeptiert, dann strengt sie ein Gerichtsverfahren an. Und dann kommt es darauf an, wie das Gericht das sieht.
      Zumal, wenn du jetzt auch schon sagst, dass deine Freundin ein Zimmer fürs Home Office benötigt….

      Ich würde es vermutlich nicht so auf Kante planen.

      allerdings sollten bei selbständigen auch die letzten 3 Jahre betrachtet werden, um einkommenschwankungen auszugleichen. Ist das bei dir so vorgenommen worden, bzw. Sind die Vorjahre besser oder schlechter gewesen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hi,

      danke Dir. Das heißt, wenn ich in Stufe 1 wäre und für den Kleinen 355 € bezahlen müsste, wären das 71 €?

      Ja, wir sehen das ähnlich - sollte es zu einem nicht auszuschließenden Streitfall kommen, werden andere entscheiden. Aber als Entscheidungsgrundlage sind alle Informationen hilfreich.

      Nein, das Jugendamt hat nur das letzte Jahr auf Grundlage meiner Lohn- und Gehaltsabrechnungen (habe eine GmbH und bin dort als sozialversicherungsfreier GF angestellt) betrachtet. In den Jahren davor habe ich aber auch nicht mehr verdient.

      LG :)