Hallo zusammen,
mal wieder ein Spezialfall, aber vielleicht ist hier jemand der das mal hatte und kann was dazu sagen.
Ich bin seit 2009 nebenberuflich Teilhaber/Mitunternehmer einer GbR. Die ganze Story erspare ich euch, jedenfalls hat das Finanzamt jetzt die Sache wegen Nichterreichens des Totalgewinns als Liebhaberei erklärt. Und zwar rückwirkend für den kompletten Zeitraum von 2009 -2023. Die Steuernachzahlung ist erheblich, alleine schon wegen den 6% Verzugs-Zinsen, die das FA noch für 2009 - 2018 pro Jahr berechnet. Danach wird es mit 1,8% pro Jahr etwas günstiger.
1) In der Zeit von 2009 bis 2013 war ich allerdings noch verheiratet und da ich mit meiner Ex zusammen veranlagt war, haben die Verluste der GbR jedes Jahr zu einer Steuererstattung aufs gemeinsame Konto geführt. Das ist jetzt alles hinfällig, denn die ESt Bescheide waren vorläufig und wurden jetzt vom FA rückwirkend geändert. Meine Frage ist, kann ich meine Ex an dieser Steuernachzahlung beteiligen? Wenn ja wie wird das berechnet? Ich würde jetzt den Gesamtbetrag der Einkünfte von uns beiden nehmen, zusammenrechnen und dann prozentual die Nachzahlung aufteilen.
2) Da ich die Nachzahlung finanzieren oder vom FA stunden lassen muss, kann ich die Raten auf den Kindesunterhalt anrechnen lassen?
Danke schonmal für Eure Antworten!
Geospot
mal wieder ein Spezialfall, aber vielleicht ist hier jemand der das mal hatte und kann was dazu sagen.
Ich bin seit 2009 nebenberuflich Teilhaber/Mitunternehmer einer GbR. Die ganze Story erspare ich euch, jedenfalls hat das Finanzamt jetzt die Sache wegen Nichterreichens des Totalgewinns als Liebhaberei erklärt. Und zwar rückwirkend für den kompletten Zeitraum von 2009 -2023. Die Steuernachzahlung ist erheblich, alleine schon wegen den 6% Verzugs-Zinsen, die das FA noch für 2009 - 2018 pro Jahr berechnet. Danach wird es mit 1,8% pro Jahr etwas günstiger.
1) In der Zeit von 2009 bis 2013 war ich allerdings noch verheiratet und da ich mit meiner Ex zusammen veranlagt war, haben die Verluste der GbR jedes Jahr zu einer Steuererstattung aufs gemeinsame Konto geführt. Das ist jetzt alles hinfällig, denn die ESt Bescheide waren vorläufig und wurden jetzt vom FA rückwirkend geändert. Meine Frage ist, kann ich meine Ex an dieser Steuernachzahlung beteiligen? Wenn ja wie wird das berechnet? Ich würde jetzt den Gesamtbetrag der Einkünfte von uns beiden nehmen, zusammenrechnen und dann prozentual die Nachzahlung aufteilen.
2) Da ich die Nachzahlung finanzieren oder vom FA stunden lassen muss, kann ich die Raten auf den Kindesunterhalt anrechnen lassen?
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"Don´t argue with stupid people. They drag you down to their level and beat you with experience." - Oscar Wilde
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